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Die zehn Anforderungen an das Steuersystem
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die 10 Gebote

 

 

Die zehn Anforderungen an das Steuersystem

Alles ist wie immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These, formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.


1. Steuern dienen der Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
     Jede Steuer leistet einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
     Wenn die Aufgaben des Staates zu umfangreich sind, wird automatisch der Finanzbedarf des Staate sehr hoch sein.

2. Steuern dienen nicht der Steuerung des Verhaltens der Bürger.
     Der Bürger ist der höchste Souverän. Der Politiker wurde vom Bürger auf Zeit legitimiert. Der Politiker darf sich nicht über den Bürger stellen.
     Der Bürger darf auch Fehler machen. Er leidet selbst unter seinen Fehlern.

3. Steuern müssen unter den Gesichtspunkten der sozialen Gerechtigkeit und der Effizienz und erhoben werden.

3.1 Soziale Gerechtigkeit:
     „Starke Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern!“
     Das ist aber schon der Fall, wenn man einen gleich hohen Prozentsatz z.B. bei der Einkommensteuer verlangt.

3.2 Effizienz:
     Steuern, die bei ihrer Erhebung mehr kosten als das Steueraufkommen ausmacht, sind als Bagatelle-Steuern abzuschaffen.
     Der Staat braucht keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Beamte.

4. Das gesamte Steuersystem muss einfach und verständlich sowie für die Betroffenen verständlich und nachvollziehbar sein.
     Dafür sind Transparenz und Übersichtlichkeit bei allen Steuern zwingend erforderlich.
     Dann gibt es keine langen unerfreulichen Steuerstreitigkeiten, keine vorläufigen Bescheide, sondern aktuelle Klarheit.

5. Jede Steuerart muss einer der drei Gebietskörperschaften zugeordnet werden.

6. Jede Gebietskörperschaft muss die alleinige Kompetenz über ihre Steuerarten haben.
     Das betrifft den Steuersatz, das Steueraufkommen und die Verwendung der Steuern.
     Die sogenannten Gemeinschaftssteuern (oder Mischsteuern) sind unzulässig; sie bauen Verantwortung ab.

7. Eine Steuer auf eine Steuer ist unzulässig.
     Steuern müssen im immer vom steuerfreien Basiswert berechnet und erhoben werden.
     Wenn man es anders macht, erhöht das zwar immer die Einnahmen des Staates.
     Der Bürger zahlt z.B. bei der Lohn- und Einkommensteuern Steuern von einem Teil seines Einkommens, das er gar nicht mehr besitzt.
     Bei der Mineralölsteuer zahlt der Bürger Steuern auf Steuern, weil die einzelnen Steuern immer wieder auf die Zwischenwerte aufgeschlagen werden.

8. Über die Steuern beschließen ausschließlich die vom Volke gewählten Abgeordneten.
     Das betrifft die Einnahmen des Staates (das Steueraufkommen) aber auch die Ausgaben des Staates.
     Das Parlament kontrolliert die Regierung, also auch den Finanzminister.
     Der Finanzminister gehört zur Exekutive. Er finanziert die Aufgaben des Staates.
     Er kann Wünsche äußern.
     Er darf aber nicht bestimmen, wie hoch die Einnahmen des Staates sein müssen.

9. Beim Steuersystem muss dem Prinzip der Gleichheit eine hohe Priorität eingeräumt werden, nach dem Gleiches auch gleich aber
    Unterschiedliches auch verschieden besteuert werden muss.

9.1 Bei der Einkommensteuer müssen alle Einkunftsarten gleich besteuert werden.
     Der Staat kann nicht über gute und schlechte Einnahmen unterscheiden.
9.2 Die Steuerhöhe von Unternehmen darf nicht von der Rechtsform eines Unternehmens abhängen.

     Eine GmbH hat dieselben Steuersätze wie eine OHG, AG oder Ich-AG

10. Das Existenzminimum (= Sozialhilfesatz) muss stets steuerfrei sein.
     Erst kommt der Mensch, dann der Staat.