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Die zehn Anforderungen an eine Verfassung
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die 10 Gebote

 

 

Die zehn Anforderungen an eine Verfassung

Alles ist wie immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.


Eine Verfassung muss den verschiedensten Anforderungen genügen:


1. Sprache und Verständlichkeit
    (1) Eine Verfassung muss in einer Sprache formuliert sein, die jeder verstehen kann.
    (2) Sie muss möglichst übersichtlich gegliedert und strukturiert sein.
    (3) Es muss eine Rangigkeit der Aussagen (Artikel) erkennbar sein.

2. Rechtlicher Rahmen für alle wichtigen Funktionen im Staat
    (1) Eine Verfassung muss einen rechtlichen Rahmen für alle wichtigen Funktionen im Staat aufzeigen und vorgeben.
    (2) Dieser Rahmen muss die Grundsätze und Prinzipien nennen und ihre jeweiligen Anwendungsbereiche nennen.
    (3) Der Rahmen darf keine Einzelaussagen treffen oder Einzelfälle regeln.

3. Struktur und Aufbau des Staats
    (1) Die Verfassung muss klare Aussagen über den Aufbau des Staats und seine Verfassungsorgane treffen.
    (2) Es müssen sowohl die Anzahl der Verfassungsorgane genannt werden als auch ihre Hierarchie aufgezeigt werden.
    (3) Den einzelnen Verfassungsorganen sind klar formulierte Aufgaben und Funktionen zuzuordnen.

4. Aufgaben und Funktionen der Verfassungsorgane
 
   (1) Die Funktionen, Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Verfassungsorgane müssen jeweils genannt werden und eindeutig von einander
         abgegrenzt sein.
    (2) Neben der Auflistung der Aufgaben, Funktionen und der Kompetenzen der Verfassungsorgane müssen auch die Grenzen ihrer Macht genannt
         sein.

5. Die Zusammensetzung der Verfassungsorgane
    (und die Voraussetzungen für die Berufung in diese Verfassungsorgane)
    (1) In der Verfassung muss festlegt sein, wie viele Personen in die einzelnen Verfassungsorgane entsandt werden.
    (2) Es muss festgelegt sein, wer diese Personen in die einzelnen Verfassungsorgane entsenden kann.
    (3) Es müssen die Voraussetzungen genannt werden, die zu erfüllen sind, um in ein Verfassungsorgan berufen oder gewählt zu werden.
    (4) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder dieser Verfassungsorgane müssen genannt werden.

6. Die Verfassung und die repräsentative Demokratie: Das Wahlrecht
    (1) Die Verfassung muss die Grundzüge festlegen, wie die Macht des höchsten Souveräns im Staate – die Macht des Volkes – auf gewählte Volks-
         vertreter übertragen werden soll.
    (2) Es muss alle Grundsätze des Wahlrechtes nennen; die ausnahmslos einzuhalten sind.
    (3) Das Wahlrecht muss so beschaffen sein, dass alle politischen Strömungen im Parlament vertreten sind, bis auf die, die auch nur eine der
         nachfolgend genannten vier Funktionen der Demokratie abschaffen oder beseitigen will:
         1. Die Demokratie soll dem Volk eine Stimme geben.
         2. Das Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
         3. Die Demokratie soll die Regierenden effektiv kontrollieren.
         4. Die Demokratie soll einen gewaltfreien und unblutigen Machtwechsel ermöglichen.

7. Die Verfassung und die repräsentative Demokratie: Das Parlament
    (1) In der Verfassung muss festlegt sein, wie das Parlament seine beiden wichtigsten Pflichten erfüllen kann und soll:
         o Das Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
         o Das Parlament muss die Regierung kontrollieren.
    (2) Sie muss festlegen, dass zur Erfüllung dieser beiden Pflichten alle erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind.
    (3) Sie muss festlegen, welche Rechte und Pflichten die gewählten Volksvertreter haben.

8. Sanktionen
    (1) In der Verfassung muss festlegt sein, welche Sanktionen bei klaren Verstößen gegen die Verfassung bzw. gegen einzelne Artikel der Verfassung                  zu verhängen sind und wie dabei eventuell zu verfahren ist.
    (2) Es muss festlegt sein, welche Verletzungen von Rechten und Pflichten zu Sanktionen führen.
    (3) Die Verfassung muss erkennen lassen, welche Regeln gelten sollen, wenn Staatsdiener (z.B. Beamte, Abgeordnete oder Politiker) gegen einzelne
          Vorgaben in Gesetzen, die auf Grund dieser Verfassung beschlossen worden sind, verstoßen haben.

9. Machtwechsel
    (1) Die Verfassung muss Regelungen nennen, wie eine Machtausübung der Verfassungsorgane zeitlich zu begrenzen ist.
    (2) Sie muss Regelungen beschreiben, wie die Machtausübung durch einen friedlichen Wechsel auf andere Personen übertragen werden kann.
    (3) Es müssen in der Verfassung substanziell und formal die Modalitäten festgelegt sein, die zu einem Machtwechsel führen.
    (4) In der Verfassung muss unveränderbar festlegt sein, dass alle Beteiligten diese Modalitäten als dauerhaft gültig und unkündbar ansehen.

10. Gültigkeit und Änderung der Verfassung selbst
    (1) Die Verfassung muss Aussagen über ihre Gültigkeit enthalten, die sowohl zeitlich als auch örtlich präzisiert sind.
    (2) Die Verfassung muss festlegen, unter welchen Bedingungen die Verfassung selbst geändert werden darf.
    (3) Es muss festlegt sein, ob einige Artikel überhaupt nicht geändert werden dürfen und gegebenenfalls dann kenntlich machen, um welche Artikel
         es sich dabei handelt.