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Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote
13. Arbeitslose:
Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote
Ein weiteres
Kapitel aus der Serie: „Falsche Begriffe und Zahlen“
Gliederung
1. Die
Arbeitslosenzahl
2. Die Arbeitslosenquote
3. Erwerbstätige
3.1
Definition (1) laut Brockhaus
3.2
Definition (2) laut Dudenverlag
3.3 Meine Interpretationen
4. Erwerbsquote
5. Die tatsächlichen Festlegungen (für die Definition) der Arbeitslosen
6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)
7. Die Definitionen der Arbeitslosigkeit
7.1 Die offizielle Definition der Arbeitslosigkeit
7.2 Die saubere Definition der Arbeitslosigkeit
8. Die Arbeitslosenquote
9. Ergebnisse
10. Quellenangaben
Ausführungen
Wenn man sich
mit der Arbeitslosigkeit befasst, kommt man fast automatisch auf die Frage nach
den Gründen für die meist viel zu hohe Arbeitslosigkeit.
Da werden hohe Löhne, geringere Produktionszuwächse, hohe Lohnsteigerungen, die
über dem Produktivitätszuwachs liegen, und besonders die hohen Lohnnebenkosten
genannt! Hier soll es aber nicht um die Ursache der hohen Arbeitslosigkeit
gehen. Wir wollen uns hier mit den beiden Begriffen „Arbeitslosenzahl“ und
„Arbeitslosenquote befassen.
1. Die Arbeitslosenzahl
Die Anzahl der Arbeitslosen ist - so könnte man glauben - eigentlich eine zu
einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig festlegbare und eindeutig bestimmbare
Zahl!
Dem ist leider nicht so!
Zum einen erscheint die Arbeitslosenzahl eine absolute, leicht festzustellende
und deshalb leicht zu ermittelbare Zahl!
Hier können doch eigentlich die Probleme nur bei der Definition auftreten und
durch die unterschiedlichen Definitionen Schwierigkeiten auftreten.
Die alles entscheidende Frage lautet also:
Wer
zählt zu den Arbeitslosen?
Sind
alle die arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber zur
Zeit eben nicht - aus welchen Gründen
auch
immer - erwerbstätig sind?
Ist
der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
Ist
der arbeitslos, der zwar keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um
eine Stelle bemüht?
Ist
der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
Ist
der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
Ist der arbeitslos, der bereits
im sogenannten Vorruhestand ist!
Ist der arbeitslos, der eine
Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
Ist der arbeitslos, der nur einen
Teilzeitjob sucht?
Wie
viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten
kann?
Ist der arbeitslos, der zwar
arbeiten möchte, aber gerade an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
teilnimmt?
Wie
viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
Ist
auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
teilzunehmen?
Ist
der arbeitslos, der an einer AB-Maßnahme teilnimmt?
Ist der arbeitslos, der ein
Studium aufnimmt?
Muss
es ein Vollzeitstudium sein?
Ist
nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (eine Versicherungsleistung) bezieht?
Zählt
auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus einem
Versicherungsanspruch entstanden)
erhält?
Sind
alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe)
ein
so genanntes Arbeitslosengeld II beziehen?
Zählt
auch noch der zu den Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme
verweigert hat, das Arbeitslosengeld gekürzt
oder
ganz gestrichen hat?
Oder
ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt
(„Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur Vermittlung zur
Verfügung
steht?
(Hinweis: Sortierte
Fragenstellungen Siehe Anhang 2)
Sie sehen eine Fülle von Fragen!
Alle Fragen müssen in jedem Einzelfall richtig, das heißt sachgerecht und nach
den geltenden Regeln richtig, beantwortet werden!
Sicherlich habe ich noch einige wichtige Fragen vergessen!
Nun will man die Arbeitslosenstatistik erweitern. Das ist nicht ganz
einfach.
Die Arbeitslosenstatistik wird auch vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden
erstellt.
Die monatlichen Zahlen, die die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur
für Arbeit – liefert sollen um ebenfalls monatliche Erhebungen nach
international üblichen Standards erweitert werden. Es handelt sich dabei um die
Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das wird dazu führen,
dass diese Zahlen niedriger sein werden als bisher veröffentlichten Zahlen.
Die Differenz soll etwa 500 000 betragen!
Der wichtigste Unterschied ist wohl der, dass nach ILO-Standard jemand dann
nicht mehr als arbeitslos gezählt wird, wenn er eine Stunde in der Woche einer
Erwerbstätigkeit nachgeht!
Für die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – ist aber
jemand nicht arbeitslos, wenn er mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Quelle: „Clement versucht sich erneut an
der Reform der Arbeitslosenstatistik“ Handelsblatt vom 16./17.01.2004
2. Die
Arbeitslosenquote
Bei der Arbeitslosenquote kommt noch eine weitere
Schwierigkeit hinzu!
Zunächst muss man feststellen, dass die Schwierigkeiten und Probleme, die bei
der Definition der „Arbeitslosenzahl“ bestehen, auch auf die
„Arbeitslosenquote“ übertragen werden.
Kurz:
(1)
Stimmt die Zahl der Arbeitslosen nicht, so kann die Arbeitslosenquote auch
nicht stimmen.
(2)
In dem gleichen Maße wie die Zahl der Arbeitslosen z.B. manipuliert worden ist,
muss die Arbeitslosenquote
ebenfalls falsch sein!“
Es handelt sich eben bei der „Arbeitslosenquote“ um eine abhängige Größe:
Die
„Arbeitslosenquote“ ist von der – wie auch immer - ermittelten
„Arbeitslosenzahl“ abhängig!
Die Arbeitslosenquote kann man aber zusätzlich noch verändern:
Man
kann die Bezugszahl der Arbeitslosenquote ändern!
Man kann also die Zahl, auf die sich die „Arbeitslosenquote“ beziehen soll,
verändern oder manipulieren.
Man kann die „Arbeitslosenquote“ beziehen auf verschiedene Größen:
1.
Man kann sie beziehen auf die Anzahl der aktuellen Erwerbstätigen.
2.
Man kann sie beziehen auf die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze.
3.
Man kann sie beziehen auf die Anzahl der Erwerbsfähigen.
Man kommt, wenn man sich mit Arbeitslosigkeit beschäftigt, nicht an den beiden
Zwillingsbegriffen Erwerbstätige (ebenfalls eine Zahl wie die Arbeitslosenzahl)
und Erwerbsquote (ebenfalls eine Prozentzahl wie die Arbeitslosenquote) vorbei!
3. Erwerbstätige
3.1
Definition (1) laut Brockhaus:
„Erwerbstätige
sind Personen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (auch Soldaten,
mithelfende Familienangehörende),
selbständig
ein Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben.“
(Quelle:
„Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus
AG, 2001
3.2
Definition (2) laut Dudenverlag
„Erwerbspersonen“
ist ein Begriff der amtlichen Statistik.
Er
umfasst in der Bundesrepublik alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die eine
unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb
gerichtete
Tätigkeit auszuüben pflegen.
Die
Gruppe der E. setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen (einen Beruf zu
Erwerbszwecken Ausübende, sowie mithelfende
Familienangehörige)
und den Erwerbslosen (zeitweilig Arbeitslose und Schulabgänger, die noch
keine Erwerbstätigkeit
aufgenommen
haben).“
(Quelle: „Erwerbspersonen“, Das neue
Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite
1 055)
3.3 Meine
Interpretationen
1. Man
kann unschwer erkennen, dass selbst allgemeine Nachschlagewerke renovierter
Verlage sehr unterschiedliche
Definitionen
abgeben.
2.
Aus der 2. Definitionen wird deutlich, dass Erwerbspersonen nicht unbedingt
diejenigen Personen sind, die tatsächlich
arbeiten, sondern alle diejenigen, die dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
3.
Wenn alle arbeitslos sind, hat man nach dieser Definition 38 Millionen
Erwerbstätige!
4. Erwerbsquote
Wie viel einfacher ist gegenüber der hier zu
behandelnden „Arbeitslosenquote“ die „Erwerbsquote“.
Die
„Erwerbsquote“ ist der volkswirtschaftliche Beschäftigungsgrad in der
Bevölkerungsstatistik. Es ist der Anteil der
Erwerbsfähigen
(=alle Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren) an der Gesamtbevölkerung.“
(Quelle: „Erwerbsquote“, Das neue
Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite
1 055)
5.
Die tatsächlichen offiziellen Festlegungen der Arbeitslosen
1.
Vorruhestand
Wer sich mit 58 Jahren aus
dem Arbeitsleben verabschiedet hat, hat entschieden, dass er nicht mehr als
Erwerbstätiger
gezählt
werden will. Dabei spielt meines Erachtens keinen Rolle, ob man ihm seinen
Entscheidung durch einen relativ
hohe
Abfindung versüßt hat oder nicht.
Wer
z.B. mit 58 im Vorruhestand ist, zählt nicht als Arbeitsloser!
Bei
der Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – führten
sogenannte „verschärfte“ Prüfungen die
Abmeldungen
aus der Arbeitslosenstatistik“ in die offizielle Rubrik „sonstige Nichterwerbstätigkeit“.
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Einschließlich
der Krankmeldungen und Vorruhestand verschwanden im Jahre 2002 etwa 3,04
Millionen aus der
Arbeitslosenstatistik.
Im
Jahre 2003 waren es noch 732 300 mehr, so dass 3,77 Millionen aus der
Arbeitslosenstatistik gestrichen wurden.
(Quelle: „Wende auf
dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
2.
Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz
Wer sich nicht ausreichend
um einen neue Stelle bemüht, zählt nicht mehr als Arbeitsloser!
(Quelle: „Größter
Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
Allein
im Monat Dezember 2003 verzichteten 296 300 Erwerbslose trotz fehlendem Jobs
auf ihren Status als Arbeitslose.
Im
Gesamtjahr summierte sich die Zahl nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit -
heute Bundesagentur für Arbeit –
auf
sage uns schreibe 3,772 Millionen.
Das
waren 732 300 mehr als 2002! (Diese Zahl
umfasst auch die Vorruhestandsregelung.)
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
3.
Krankheit:
Wer sich als Arbeitsloser
krank meldet, zählt nicht als Arbeitsloser.
Er
steht für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
Bei der Bundesanstalt
für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – führten sogenannte „verschärfte
Prüfungen die
Abmeldungen
aus der Arbeitslosenstatistik in die offizielle Rubrik „sonstige
Nichterwerbstätigkeit“.
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
4.
AB-Maßnahmen und SAM
Wer als Arbeitsloser an
einer AB-Maßnahme oder einer SA-Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
ABM
bedeutet „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ SAM
bedeutet „Strukturanpassungsmaßnahmen,
Es gibt ca. 170 000
ABM-Stellen die meisten (118 000) in Osten. (Juni 2001).
Mit
ABM-Mitteln werden vor allem Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und in
gemeinnützigen Einrichtungen finanziert.
Es
gibt auch (SAM). Das sollen Job-Zulagen sein. Dieses System der Job-Zulagen
soll nach Wunsch des DGB
bundesweit
ausgedehnt werden.
Für
ABM und SAM würden 40 Mrd. DM
jährlich ausgegeben.
Für
„Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen“ (SAM OfW) erhalten
Unternehmen, die
Arbeitslose
einstellen, maximal ein Jahr lang Zuschüsse bis zu 1 355 DM monatlich.
Später
hat man das allerdings geändert: Diese Zuschüsse gibt nur noch für jüngere als
25 Jahre und ältere über 50 Jahre
und
für Langzeitarbeitslose.
Immerhin
wurden dafür - für maximal 160 000 Jobs - rund 10 Mrd. DM ausgegeben.
(Quelle:
„Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“ Handelsblatt vom
23.01.2001)
5. Qualifizierungsmaßnahmen
Wer als Arbeitsloser an
einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt, zählt
nicht als
Arbeitsloser.
6. Ich-AG
Wer sich als Arbeitsloser
selbständig macht und eine Ich-AG gründet, die vom Staat stark bezuschusst wird,
zählt nicht
als
Arbeitsloser.
Im
Jahre 2002 waren es 152 000 Arbeitslose, die sich mit Überbrückungsgeld und
Zuschüssen zu Selbständigen
umfunktionieren
ließen.
Im
Jahre 2003 waren es 282 000 Arbeitslose, die diesen Weg beschritten haben.
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
7. Minijobber
Wer als Arbeitsloser einen
Minijob job hat, zählt nicht als Arbeitsloser.
Minijobs
sind Erwerbstätige, die mit 400 Euro entlohnt werden.
Davon
gibt es in Deutschland etwa 4,4 Millionen Erwerbstätige, die nur diesen Minijob
und keine andere
Erwerbstätigkeit
haben!
(Quelle:
„Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
8. Ältere Arbeitslose
Wer sich als älterer
Arbeitsloser nicht mehr vermitteln lässt, zählt nicht als Arbeitsloser.
Während
ihre Zahl im Jahre 2002 noch 291 500 betrug, waren es im Jahre 2003 bereits 356
800 also 65 300 mehr.
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt
lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
9.
Kurzarbeiter
In Deutschland waren im
Jahresdurchschnitt 195 400 Erwerbstätige in Kurzarbeit beschäftigt.
(Quelle: „Arbeitsmarkt
– Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland, Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
10.
PSA-Betreuung (Siehe Anhang
2)
Wer als Arbeitsloser in
einer PSA gemeldet ist, zählt nicht als Arbeitsloser.
PSA
bedeute Personalagentur
(Quelle:
„Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
Die
Kosten für das gesamte Konzept betragen für das Jahr 2003 insgesamt 280 Mio. €
Es
gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
Bei
allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
Im
Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!
6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)
. 0. die offizielle Zahl der
Arbeitslosen Ende 2003 4,317
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt
lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Zu dieser
offiziellen Zahl der Arbeitslosen müssen meines Erachtens hinzu gerechnet
werden:
1. Vorruhestand (Siehe auch Positionen
3, 2 und 8 3,772
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
2.
Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz (3,772)
(bereits
in Position 1 enthalten)
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
3.
Wegen Krankheit nicht vermittelbar
(bereits in Position 1
enthalten)
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
4. ABM-Maßnahmen und SAM-Maßnahmen 0,170
Wer als Arbeitsloser an
einer ABM-Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
(Quelle:
„Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“ Handelsblatt vom
23.01.2001)
. 5. Qualifizierungsmaßnahmen
Wer als Arbeitsloser an
einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt, zählt
nicht als
Arbeitsloser.
6. Ich-AG 0,282
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
7. Minijobber 4,4
davon drei Viertel 3,3
(Quelle: „Größter
Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
8. Ältere nicht vermittelbare Arbeitslose (0,356)
(bereits
in Position 1 enthalten ?)
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
9.
Kurzarbeiter 0,195 davon die Hälfte 0,100
(Quelle:
„Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland,
Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
10. PSA-Betreuung 0,05
(Quelle:
„Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
----------------------------------------------------------------------------------------
Summe
(über die wahre Zahl der Arbeitslosen) 11,991
Wen
man dieser Überlegung und den angegebenen Zahlen folgt, kommt man zu dem
Ergebnis, dass die
wahre
Zahl der Arbeitslosen rund 12 Millionen beträgt!
7.
Die Definitionen der Arbeitslosigkeit
Danach ist natürlich meine Definition der Arbeitslosigkeit anders als die
offizielle Definition, die zu den Zahlen der offiziellen Arbeitslosenstatistik
führt.
7.1 Die offizielle Definition der Arbeitslosigkeit
Arbeitslos ist nach der offiziellen Arbeitslosenstatistik jeder - oder nur
jemand - der in der offiziellen Arbeitslosenstatistik auftaucht, so könnte man
formal und sarkastisch formulieren.
Wenn man die Kriterien der offiziellen Statistik zusammenfasst, kann man etwa
so formulieren! Es gibt eine positive Aussage der Definition:
„Arbeitslos
ist, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.“
Dahinter verbergen sich mehre negative Aussagen,
die als Ausschluss von der Arbeitslosenstatistik gelten:
(1)
Jeder, der krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt
deshalb nicht als Arbeitsloser.
(2)
Jeder, der im Vorruhestand ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und
zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
(3)
Jeder, der (bereits) einen Minijob hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur
Verfügung und zählt deshalb nicht als
Arbeitsloser.
(4)
Jeder, der an einer Qualifizierungsmaßnahme (z.B. des Arbeitsamtes) teilnimmt,
steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
und zählt deshalb nicht als
Arbeitsloser.
(5)
Jeder, der zur Zeit in Kurzarbeit ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
(6)
Jeder Arbeitslose, der sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht,
steht dem Arbeitsmarkt (eigentlich) nicht (mehr)
zur Verfügung und zählt deshalb nicht
als Arbeitsloser.
Zu 1:
So
kommt es zu der unterschiedlichen Betrachtung und Bewertung von Erwerbstätigen
und Arbeitslosen:
o
Jeder Erwerbstätige, der krank geschrieben ist, zählt weiterhin als
Erwerbstätiger, selbst wenn er also nicht arbeitet.
o
Jeder Arbeitslose, der krank geschrieben ist, zählt nicht mehr als
Arbeitsloser, selbst wenn arbeiten will oder für ihn zur
Zeit kein Arbeitsplatz vorhanden ist.
Zu 2:
Jeder,
der im Vorruhestand ist, der noch weiterarbeiten kann und auch möchte, steht
dem Arbeitsmarkt eigentlich - zumindest
potentiell
– noch zur Verfügung und zählt trotzdem nicht als Arbeitsloser.
Zu 3:
Jeder,
der einen 400 Euro Minijob hat und gern diesen Job in einen Vollzeit tauschen
möchte, steht dem Arbeitsmarkt eigentlich
zur
Verfügung. Er gilt trotzdem nicht als Arbeitssuchender und damit auch nicht als
Arbeitsloser.
Er
zählt auch nicht um seinen Anteil, um den er eine Arbeitszeit aufstocken
möchte, als Arbeitssuchender und als Arbeitsloser.
Zu 4:
Wenn
man Qualifizierungsmaßnahmen immer Abends und am Wochenende anbieten würde,
stünden die Arbeitslosen auch
während
der Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung. Damit stünden diese
Arbeitslosen
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und gehörten in die Arbeitslosenstatistik
Zu 5:
Jeder,
der zur Zeit in Kurzarbeit ist, würde gern die Stundenzahl auf eine
Vollbeschäftigung erhöhen. Er steht also dem
Arbeitsmarkt
um seine Stundenzahl, die er aufstocken möchte zur Verfügung und gehört um
diesen Anteil in die Arbeitslosen-
statistik.
Zu 6:
So kommt es dazu, dass jemand noch - ein eventuell gekürztes -
Arbeitslosengeld bezieht und trotzdem noch Arbeitslosengeld
bezieht.
7.2 Die saubere
Definition der Arbeitslosigkeit
Demgegenüber wäre eine saubere Definition der Arbeitslosenstatistik vonnöten:
Auch hier gilt :
Noch niemals hat
es jemand vermocht,
auf
der Grundlage von falschen Zahlen
die
richtigen und zukunftweisenden Entscheidungen zu treffen;
es
sei denn durch Zufall!
Die saubere Definition der Arbeitslosen würde sich
nach meiner Ansicht aus den nachfolgend genannten Kriterien zusammen setzen:
1.
Das erste Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf einen
individuellen - aber für alle gleichen -
Zeitrahmen:
Jeder
in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren kann als arbeitslos gelten.
Mit
dem 18. Lebensjahr endet die gesetzliche Schulpflicht.
Mit
dem 65. Lebensjahr endet die Pflicht zur Erwerbstätigkeit. (Das ist das
gesetzliche Rentenalter).
2. Das zweite Kriterium einer sauberen
Definition bezieht sich auf die individuelle Arbeitsfähigkeit:
Jeder,
der grundsätzlich arbeitsfähig ist und nicht arbeitet, kann als
arbeitslos gelten.
3. Das dritte
Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf die Pflicht zur
Eigenversorgung: sich selbst zu versogen
Jeder,
der sich nicht selbst ernähren kann und keinen anderen hat, der für ihn
sorgen muss, ist
arbeitslos.
4. Das vierte Kriterium einer sauberen
Definition bezieht sich auf die so genannte Vollerwerbstätigkeit:
Jeder, der nicht voll arbeitet,
kann als teilweise arbeitslos gelten.
Danach gibt sich zusammengefasst folgende Definition:
Jeder
Bürger zwischen 18 und 65 Jahren, der
arbeitsfähig ist und der sich nicht selbst
ernähren
und versorgen kann und keinen anderen hat, der für ihn sorgen muss, ist
arbeitslos.
Jeder Bürger, der die eben genannten Kriterien erfüllt und der einen
Job hat, der nicht der tariflichen festgelegten
Wochenarbeitszeit
entspricht, ist teilweise arbeitslos.
Für
eine saubere Arbeitslosenstatistik sind diese Personen auf Vollzeitkräfte
umzurechnen.
Anmerkung: Es ärgert mich ein wenig, dass die Definition, die ich
für eine saubere Definition halte, länger und komplizierter ist,
als die Definition der offiziellen
Arbeitslosenstatistik. Aber wer genau sein will, muss eben genauer
differenzieren.
7.3
Ein Problem bleibt übrig
Nach dieser Definition bleibt ein Problem übrig!
Der Staat gibt erhebliche finanzielle Mittel aus, um etliche Arbeitsplätze dem
wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen.
Oder anders herum formuliert:
Um unrentable Arbeitsplätze dem wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen, gibt
der Staat erheblich finanzielle Mittel aus.
Es sind SAM-Mittel, ABM–Mittel aber auch Beihilfen für alle Kumpel im
Steinkohlebergbau und für diverse andere Einrichtungen.
Im Extremfall kann der Staat alle Arbeitslosen finanziell in eine
Beschäftigungsagentur eingliedern und sie bezahlen.
Dann hätte er keinen einzigen Arbeitslosen!
Aber wäre damit das Problemgelöst?
Die realistischere Frage lautet:
Soll der Staat unrentable Arbeitsplätze fördern?
Soll der Staat dafür Steuergelder oder andere Mittel verwenden?
Ist er z.B. berechtigt, dafür Versicherungsbeiträge aus der Arbeitslosenversicherung
zu zweckentfremden?
Hier gibt es mehr Fragen als Antworten!
Für diese Fragen muss man ein einheitliches Beurteilungskriterium suchen und
finden.
Letztendlich münden sie alle in die Frage, ob es zu den hoheitlichen Aufgaben
des Staates gehört diese Aufgabe wahrzunehmen.
Es gehört mit Sicherheit nicht zu den Aufgaben des Staates
o
Statistiken zu fälschen oder zumindest zu schönen,
o
Propaganda für eine Regierung zu gestalten, die gerade an der Macht ist oder
o
Versicherungsbeiträge für andere Aufgaben zu verwenden.
8. Die
Arbeitslosenquote
Die Bundesanstalt für Arbeit - heute
Bundesagentur für Arbeit – gibt die durchschnittliche Arbeitsquote für 2003 mir
10,5 % an.
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt
lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Mir
ist nicht klar, auf welche Basiszahl sich die Arbeitslosenquote bezieht.
9. Ergebnisse:
1.
Die offizielle Arbeitslosenzahl beträgt 4, 317 Millionen.
2.
Die von mir berechnete Arbeitslosenzahl beträgt 11,991 Millionen.
3.
Die wahre Arbeitslosenzahl ist also knapp 3 mal so hoch! (genau: 2,78)
4.
Die offizielle Arbeitslosenquote beträgt 10,5 %.
5.
Wenn man den selben Faktor anlegt, beträgt die wahre Arbeitslosigkeit 29,19 %!
10.
Quellenangaben
1. „Erwerbstätige“, (c)
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
2. „Erwerbspersonen“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden;
2.
aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
3.
„Erwerbsquote“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden;
2.
aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
4.
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“,
Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
5. „Arbeitsmarktökonomen
attackieren Bundesanstalt für Arbeit“
Handelsblatt
vom 23.01.2001)
6. „Größter Stellenabbau in Deutschland
seit 1993“,
Handelsblatt
vom 07.01.2004)
Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
7.
„Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“
Tabelle:
Arbeitsmarkt : Deutschland,
Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
8. „Clement versucht sich erneut an der
Reform der Arbeitslosenstatistik“
Handelsblatt
vom 16./17.01.2004)
Sortierte Fragen
zur Arbeitslosigkeit
Definition
nach Situation:
o Sind
alle die arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber zur
Zeit eben nicht - aus welchen Gründen auch
immer - erwerbstätig sind?
o Ist der arbeitslos, der bereits
im sogenannten Vorruhestand ist!
o
Ist der arbeitslos, der an einer ABM maßnahem teilnimmt?
o
Ist nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) bezieht?
o
Zählt auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus
einem Versicherungsanspruch entstanden) erhält?
o
Sind alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe)
ein so genanntes Arbeitslosengeld II
beziehen?
Bildung,
Weiterbildung Qualifizierung:
o Ist
der arbeitslos, der zwar arbeiten möchte, aber gerade an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt?
o
Wie viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
o
Ist auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
teilzunehmen?
o Ist der arbeitslos, der ein
Studium aufnimmt?
o
Muss es ein Vollzeitstudium sein?
Vermittelbarkeit:
o Ist
der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
o Ist der arbeitslos, der eine
Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
o Zählt auch noch der zu den
Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme verweigert hat, das
Arbeitslosengeld gekürzt
oder ganz gestrichen hat?
o
Oder ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt
(„Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur Vermittlung zur
Verfügung steht?
Teilzeit
o Ist
der arbeitslos, der nur einen Teilzeitjob sucht?
o
Wie viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten
kann?
Eigener
Wunsch:
o Ist
der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
o
Ist der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
o Ist der arbeitslos, der zwar
keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um eine Stelle bemüht?
Anhang 2
Personal-Service-Agenturen
(PSA)
Gliederung
1. Allgemeines
2. Fakten und Beispiele
3. Die offiziellen Kritikpunkte
Ausführungen
1.
Allgemeines:
1. Dieses Konzept der
Personal-Service-Agenturen geht auf Herrn Peter Hartz zurück. Er ist
Personalvorstand bei VW in
Wolfsburg.
2.
Dieses Konzept der Personal-Service-Agenturen soll eine bessere Vermittlung von
Arbeitslosen bewirken:
o
Arbeitslose werden bei einer PSA angestellt.
o
Sie sollen durch die PSA (oft erst in befristete – später) in feste
Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
o
Jede PSA erhält für jeden Arbeitslosen monatlich 1 000 € an staatlichen
Zuschüssen. (bis 9 Monate befristet ?)
o
Jede PSA ist finanziell bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg
angesiedelt.
3.
Arbeitslose, die von einer PSA-Agentur betreut werden, zählen nicht mehr als
Arbeitslose. Sie sind bei der PSA-Agentur
angestellt und tauchen in der
Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf!
2. Fakten und
Beispiele:
1. In Berlin-Brandenburg sieht es so
aus:
Berlin
Brandenburg Summe
Anzahl
der Agenturen: 35 20 55
betreute
Arbeitslose: 797 354 1 151
vermittelte
Arbeitslose: 2 12 14
(Quelle zu 4: Video-Text RBB
Berlin am 26. 08.2003)
2. Die Kosten für das gesamte Konzept betragen für das Jahr
2003 insgesamt 280 Mio. €
3.
Es gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
4.
Bei allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
5.
Im Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!
(Quelle zu 5,6, 7 und 8:
Video-Text ARD am 28. 08.2003)
6.
Es gibt nicht nur PSA der Arbeitsämter; sondern auch große Firmen haben eine
firmeneigene PSA.
o
Hier geht es nicht um die Vermittlung von Arbeitslosen, sondern um die
Vermittlung von Konzernbeschäftigten
mit einem Arbeitsvertrag.
o
Das sind eigene Arbeitsvermittlungsstellen, eine Mischung aus internem Arbeitsamt und Leiharbeitsfirma.
o
Die PSA soll den Firmen helfen, schlanker zu werden und die Personalkosten zu
drücken ohne betrieblich bedingte
Kündigungen aussprechen zu müssen.
(Quelle zu 5,6, 7 und 8:
Video-Text ARD am 28. 08.2003)
7. Aufgabe konzerneigener PSA ist es, innerhalb des
Unternehmens eine neue Aufgabe zufinden oder aber die „Beschäftigten“
nach außen zu vermitteln.
(Quelle
zu 5,6, 7 und 8: Video-Text ARD am 28. 08.2003)
8.
Ein Beispiel: Die PSA der Deutschen Telekom
o
Die Telekom-PSA beschäftigt fast 10 000 Arbeitnehmer, für die es zur Zeit keine
Beschäftigung gibt.
o
Bisher hat die Telekom-PSA für nur knapp 300 „Beschäftigte“ einen Arbeitsplatz
außerhalb der Telekom gefunden.
Es waren vorwiegend Auszubildende!)
o
Etwa 1 500 haben einen Arbeitsplatz innerhalb der Telekom gefunden.
o
Ursprüngliches Ziel war es bis zum Jahresende etwa 6 000 Leute zu vermitteln.
o
Die Telekom will Tausende von Stellen streichen.
o
Bis zum Jahre 2005 will die Telekom mit Hilfe der PSA 2 Mrd. € einsparen und
danach die Personalkosten jährlich
um 1,5 Mrd. € reduzieren.
o
In diesem Jahr sollen noch weitere 10 000 Angestellte zu den schon vorhandenen
10 000 in die PSA untergebracht
werden.
o
Es wir nach Gründen für das erfolglose Agieren der konzerneignen PSA gesucht.
Es ist immerhin die größte Baustelle
des Konzerns!
Als Mängel werden genannt:
fehlende
Strukturen der PSA, die Prozesse und die Organisationsform.
Hinzu
kommt die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt.
o
Man hat die beiden bisherigen Geschäftsführer ersetzt:
Nunmehr
sind Ditmar Welslau (bisher Leiter des Zentralbereichs „Human Resources
Management“ und enger
Vertrauter
von Personalsvorstand der Telekom Heinz
Klinkhammer und Martin Walter (bisher Chef des
Zentralbereichs
„Konzerncontrolling 1“ Geschäftsführer.
o
Bisher wurden alle, deren Stelle gestrichen wurde – egal ob Handwerker oder
Beamter - , in die PSA versetzt.
o
Es gibt noch viele Angestellte, deren Stellen bis 2005 wegfallen sollen, die
aber bis Ende 2004 nicht entlassen werden
können, weil es eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat
vorsieht.
o
Davon gibt es 30 000 Angestellte der T-Com, deren Stellen bis 2005 wegfallen
sollen. Dafür gibt es ein Projekt mit dem
schönen Kürzel „NICE“ (für Net
Infrastructure Customer Engineering).
o
Es gibt außerdem 50 000 Beamte, die unkündbar sind.
(Das ist immerhin jeder zweite der
Festnetzsparte T-Com!)
o
Klinghammer handelte damals mit Rückendeckung vom Übergangschef Helmut
Sihler einen Kompromiss mit den
Gewerkschaften aus, der den Titel
„Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV-Ratio)“trägt und der
auf
mehr als 60 Seiten festgelegt ist. Er
erkaufte ihn mit einem vergleichsweise hohen Tarifabschluss..
o Der
Gewerkschaftsführer Otmar Dürotin von der Gewerkschaft Verdi ist für die
Telekom-PSA zuständig.
o
Das Auswahlverfahren wurde streng schematisiert. Es orientierte sich an
Leistung und dem Alter. Damit wurde die
Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter, die
man los werden wollte, besser zu bewerten und umgekehrt. (Schließlich will
kein Chef seine Leistungsträger los
werden!)
o
PSA-Leiter Welslau will nun neue Regeln erarbeiten und mit der Gewerkschaft
aushandeln.
(Quelle:
„Kein Anschluss unter dieser Nummer“, Handelsblatt vom 13.08.2003)
(Personalvorstand
der Telekom Heinz Klinkhammer)
9.
Ein weiteres Beispiel: die PSA der Deutschen Bundesbahn
o
Die Deutsche Bahn-PSA hat im vergangenen Jahr 4 300 Mitarbeiter betreut.
o
Für rund 650 wurden „konzerninterne Perspektiven“ gefunden.
o
Weitere 600 seien sozialverträglich ausgeschieden.
o
Die Bahn will bis 2007 etwa 40 000 Arbeitsplätze abbauen.
10.
Ein weiteres Beispiel: Die PSA der BASF
o
Anfang des Jahres 2003 wurde die PSA installiert. (Es sei deshalb noch zu früh,
eine Bilanz zu ziehen!)
o
Derzeit seien 311 Mitarbeiter in der PSA beschäftigt.
o
Es konnten bisher nur Einzelfälle vermittelt werden.
11.
Ein weiteres Beispiel: Die PSA von VW und der Stadt Wolfsburg
o
Die Arbeitslosigkeit in Wolfsburg wurde auf 8,5 % halbiert.
o
Die meisten vermittelten Arbeitslosen kamen bei VW-Zulieferern unter.
(Torge Brandenburg,
Geschäftsbereichsleiter der PSA)
12.
Die PSA der Arbeitsämter:
o
Sie haben rund 670 PSA.
o
Es sind dort 30 000 Stellen für Arbeitslose geschaffen worden.
o
Davon sind aber nur 6 100 besetzt.
o
Das eigentliche Ziel, Arbeitslose über die Zeitarbeit in einen regulären Job zu
vermitteln, wurde nur in 117 Fällen
erreicht.
3. Die offiziellen
Kritikpunkte
1. Volker Enkerts vom „Bundesverband Zeitarbeit“
befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und unliebsame Konkurrenz
durch die PSA:
o
Einige PSA würden die 1 000 € an monatlichen staatlichen Zuschüssen für jeden
Arbeitslosen für Lohndumping
missbrauchen.
o
Sie berechnen - so sagt, er ohne Beweise vorlegen zu können - für entliehene
Arbeitskräfte teilweise nur
4 € Stundenlohn!
o
Auch die Bundesanstalt für Arbeit hat keine Beweise für flächendeckende
Dumpinglöhne bei den PSA.
2.
Die Wettbewerbsbehörden halten die PSA für unbedenklich.
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti genehmigte sie nach
ausführlicher Prüfung.
(Quelle zu 9 bis
17:„Job-Agenturen bleiben weit hinter ihren Zielen zurück“, Handelsblatt vom
13.08.2003