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Die Ausschüsse des Bundestages

1. Allgemeine Informationen
     Im Deutschen Bundestag der jetzigen Legislaturperiode 2005 bis 2009 gibt es 22 Ausschüsse.
     Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse, ihre Zusammensetzung und die Parteizugehörigkeit der Leitung der Ausschüsse ist sehr unterschiedlich.


2. Rechtsgrundlage:
     Jeder neu gewählte Deutsche Bundestag ist im Grunde genommen frei darin, wie viele und welche Ausschüsse er bildet. (Quelle: Seite 3)

2.1 Die Vorgaben des Grundgesetzes über die Ausschüsse
     Vier Ausschüssen sind vom Grundgesetz vorgeschrieben: (Quelle: Seite 3)
          o der Auswärtige Ausschuss (Art. 45 a; GG)
          o der Verteidigungsausschuss (Art. 45 a; GG)
          o der Petitionsausschuss sowie (Art. 45 c; GG)
          o der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 45; GG).

2.2 Die anderen Ausschüsse
     Aus anderen Vorschriften, die nicht näher erläutert werden, ergibt sich, dass auch ein
          o Haushaltsausschuss ()
          o ein Ausschuss für Wahlprüfung, (Art. 41),
          o ein Ausschuss für Immunität (ohne Grundlage im Grundgesetz) und
          o ein Ausschuss für die Geschäftsordnung (höchstens Art. 40; GG) immer dazu gehören.
(Quelle: Seite 3)
    
     Anmerkung:
          Siehe unter         8. Eigene Bewertung als Meinungsäußerung
              unter Punkt    3. Die Vorgaben des Grundgesetzes über die Ausschüsse und 4. Die anderen Ausschüsse

     „Bei anderen (Ausschüssen) wartet der Bundestag, bis klar wird, welche Geschäftbereiche die sich in den
     Koalitionsverhandlungen abzeichnende Regierung für ihre Ministerien schaffen will.“
(Quelle: Seite 3)
     „Als sich CDU, CSU und SPD darauf einigten, für diese Wahlperiode statt des bisherigen Ministeriums für
     Gesundheit und Soziale Sicherung eines für Gesundheit zu schaffen, das Wirtschaftsministerium und Arbeits-
     ministerium zu teilen, und eines für Wirtschaft und Technologie und eines für Arbeit und Soziales einzurichten,
     zog der Bundestag mit den Zuschnitt seiner Ausschüsse nach.“
     Auch alle anderen Ministerien spiegeln sich in ihren Zuständigkeiten auf Bundestagsseite in mindestens einem
     ständigem Ausschuss wider.
(Quelle: Seite 3)
     „Manche auch in mehr, wenn der Bundestag etwa die Bedeutung bestimmter Politikbereiche besonders unter-
     streichen will. Den Sport zum Beispiel oder die Kultur, den Tourismus und nicht zuletzt die Menschenrechte.“
     (Quelle: Seite 3)
     Auf diese Weise verständigten sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung von 22 Ausschüssen für die 16.
     Wahlperiode. Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode
     konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen Bundestages eingerichtet sind.
     „Die Vertreter der neuen Fraktionen einigten sich bei ihren Beratungen auch auf die vorgesehene Größe der
     einzelnen Ausschüsse, was vor allem von den zu erwartende Arbeitsbelastung im jeweiligen Fachbereich abhängt,
     und regelt streng nach Proporz , welche Fraktion in welchem Ausschuss den Vorsitzenden und den stellvertretenden
     Vorsitzenden stellt.“
(Quelle: Seite 3)

    Detailberatung
     „Auch im Detail geht es um Proporz. Große Fraktionen bekommen mehr Sitze als kleine – streng nach der
     Rangfolge, die sich aus dem Kräfteverhältnis der unterschiedlichen großen Fraktionen zueinander ergibt.
     So greift die Wählerentscheidung bis in jeden Ausschuss durch.
     Dazu werden nach dem Berechnungsverfahren von Sainte-Lague/Schepers für die Gremienbesetzung Rang-
     ordnungen festgelegt: Wer bekommt den ersten Sitz, wer den zweiten, den dritten, den vierten und so weiter, bis die
     Besetzung für jedes Gremium feststeht. 
     In den Ausschüssen mit 41 Mitgliedern stehen etwa Union und SPD je 15 Sitze zu, FDP und der Fraktion Die Linke
     jeweils vier und Bündnis90/Die Grünen drei Sitze.
     Bei Ausschüssen mit 36 Sitzen lautet die Verteilung                       13 – 13 – 4 – 3 – 3,
     bei Ausschüssen mit  31 Mitgliedern ist sie                                      11 – 11 – 3 – 3 – 3
     und bei Ausschüssen mit 16 Mitgliedern kommt die Verteilung       6 –   6 – 2 -  1 – 1 heraus.
     Ähnlich gehen die Fraktionsführer auch beim Aushandeln der Ausschussvorsitze vor.
     Wenn sich die Fraktionen nicht einig werden, wie in der Vergangenheit schon geschehen, gehen die Parlamenta-
     rischen Geschäftsführer nach dem auf Sainte-Lague/Schepers beruhenden Zugriffsverfahren vor. Wer also den
     ersten Zugriff hat, sagt als Erster, in welchem Ausschuss er den Vorsitz stellen möchte.
(Quelle: Seite 3)

4. Untersuchungsausschüsse
     „Nach Artikel 44 des Grundgesetzes muss der Bundestag auf Antrag eines Viertel der Mitglieder des Deutschen
     Bundestages einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in der
     Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern.
     Er kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungs-
     behörden vornehmen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum
     zusammen. Der 1. Untersuchungsausschuss in der 16. Wahlperiode hat sich im Frühjahr 2006 konstituiert, um
     Vorgänge im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu
     untersuchen.“
(Quelle: Seite 3)

5. Der Ältestenrat

     „Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkung- und Koordinierungsgremium des Bundestages und unterstützt in dieser
     Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte.
     Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen.
     Auch seine Stellvertreter gehören dem Ältestenrat an.
     Weitere Mitglieder entsenden Fraktionen entsprechend ihrer Stärke.
     Sie achten darauf, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren Treffen Plenarsitzungen vorbereiten,
     ebenfalls im Ältestenrat sitzen und Empfehlungen und Festlegungen der Tagesordnung und der Redezeiten geben
     können.
     Neben der  Besetzung der Vorsitzen und stellvertretenden Vorsitze in den Ausschüssen zu Beginn einer Wahlperiode
     kommt dem Ältestenrat immer wider eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.“
    
(Quelle: Seite 3)

6. Obleute
     „Obleute sind diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen einerseits die Hauptansprechpartner für die
     Fraktionsführer darstellen, andererseits aber auch den Kurs der Fraktionsführung in den jeweiligen Fachfragen
     mitbestimmen. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und
     Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich
     die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zu einer regelmäßigen Besprechung zusammensetzen
     und gemeinsam nach Auswegen suchen.
    
(Quelle: Seite 4)

7. Enquete-Kommission
     „Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Deutsche Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von
     Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe Enquete-Kommissionen einzusetzen.
     Die Mitglieder der Enquete-Kommission werden im Einvernehmen mit der Bundestagsfraktionen benannt.

     Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag
     Berichte du Empfehlungen vor . Inder 16 Wahlperiode hat sich die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
     konstituiert.
    
(Quelle: Seite 4)


8. Die 22 Ausschüsse des Deutschen Bundestages

    Bezeichnung des Ausschusses              Mitglieder:         Union     SPD     FDP    Linke      B90/Gr.

    1. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
                                     
Vors. Thomas Strobel (CDU/CSU)
                                      Stellv. Dr. Carl-Christian Dressel (SPD.)
                                      13:       5  5      1  1  1

    2. Petitionsausschuss               Vors. Kerstin Neuman (Die Linke)
                                      Stellv.
Gero Storjohann (CDU/CSU).)
                                     
25:       9  9      3  2  2

    3. Auswärtiger Ausschuss           Vors. Ruprecht Polenz (CDU/CSU)
                                      Stellv. Hans Ulrich Klose (SPD)
                                     
[Bundesminister Frank Walter Steinmeier  SPD]
                                      36:       13    13        4  3  3

 
   4. Innenausschuss                    Vors. Sebastian Edathy (SPD)
                                      Stellv. Dr. Max Stadler (FDP)
                                     
[Bundesminister: W. Schäuble; CDU]
                                      36:       13    13        4  3  3

 
   5. Sportausschuss                    Vors. Peter Wilhelm Dankert (SPD)
                                      Stellv. Peter Rauen (CDU/CSU.)
                                      16:       6  6      2  1  1

    6. Rechtssauschuss              Vors. Andreas Schmidt (CDU/CSU)
                                      Stellv. Wolfgang Neskovic (Die Linke)
                                     
[Bundesministerin Zypris; SPD]
                                      31:       11    11        3  3  3

    7. Finanzausschuss              Vors. Eduard Oswald (CDU/CSU)
                                      Stellv. Gabriele Frechen (SPDr.)
                                      36:       13    13        4  3  3

    8. Haushaltssausschuss               Vors. Otto Fricke (FDP)
                                      Stellv. Herbert Frankenhause  (CDU/CSU)
                                     
[Bundesminister P. Steinbrück; SPD]
                                      41:       15    15        4  4  3

 
   9. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
                                     
Vors. Edelgard Bulmahn (SPD)
                                      Stellv. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)
                                     
[Bundesminister: Glos; CSU]
                                              36:       13    13        4  3  3

   10. Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                                     
Vors. Ulrike Höfken (B90/Gr.)
                                      Stellv. Manfred Helmut Zöllmer (SPD)
                                      31:       11    11        3  3  3

 
  11. Ausschuss für Arbeit und Soziales    Vors. Gerhard Weiß (CDU/CSU)
 
                                     Stellv. Angelika Krüger-Leißner (SPD)
                                      [Bundesminister F. Müntefering; SPD]
                                      36:       13    13        4  3  3

   12. Verteidigungsausschuss         Vors. Ulrike Merten (SPD)
                                      Stellv. Dr. Karl Lamers (CDU/CSU)
                                     
[Bundesminister: Jung; CDU]
                                      30:       11    11        3  3  2
 
   13. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
                                     
Vors. Kerstin Griese (SPD)
                                      Stellv. Ekin Deligöz (B90/Gr.)
                                      [Bundesministerin: Leyen; CDU]
                                      31:       11    11        3  3  3

 
  14. Ausschuss für Gesundheit          Vors. Dr. Martina Bange (Die Linke)
                                      Stellv. Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU)
                                     
[Bundesministerin: U. Schmidt; SPD]
                                      31:       11    11        3  3  3

   15. Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                                     
Vors. Klaus W. Lippold (CDU/CSU)
                                      Stellv. Peter Hettlich (B90/Gr.)
                                     
[Bundesministerin: Wolfgang Tiefensee; SPD]
                                      36:       13    13        4  3  3

 
  16. Ausschuss für Umwelt            Vors. Petra Bierwirth (SPD)
                                      Sellv. Holger Haibach (CDU/CSU)
                                      31:       11    11        3  3  3

 
  17. Ausschuss für Menschenrechte     Vors. Dr. Hertha Däubler-Gmelin (SPD)
                                      Stellv. Peter Hettlich (B90/Gr.)
                                      16:       6  6      2  1  1

   18. Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
                                     
Vors. Ulla Burchardt (SPD)
                                      Stellv.
Cornelia Piper (FDPr.)
                                     
[Bundesministerin: Schavan; CDU]
                                      31:       11    11        3  3  3

 
  19. Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
                                     
Vors. Thilo Hoppe (B90/Gr.)
                                      Stellv. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU.)
                                     
[Bundesministerin: H. Witschorek-Zeul; SPD]
                                      22:       8  8      2  2  2

   20. Ausschuss für Tourismus          
Vors. Marlene Mortler (CDU/CSU)
                                      Stellv. Brunhilde Irber (SPD)
                                      16:       6  6      2  1  1

   21. Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union  
                                     
Vors. Gunther Kirchbaum (CDU/CSU)
                                      Stellv. Kurt Bodewig (SPD)
                                      33:       12    12        3  3  3

 
  22. Ausschuss für Kultur und Medien     Vors. Hans Joachim Otto (FDP)
                                      Stellv. Sigmund Ehrmann (SPD))
                                      22:       8  8      2  2  2

7. Quellenangaben:
    1. „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages –
          Herausgeber: Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007
          Internetadresse. www.bundestag.de
    2. Kürschners Volkshandbuch „Deutscher Bundestag“ 16 Wahlperiode, Seite 287 und 288


8. Eigene Bewertung als Meinungsäußerung

   1. Die parteiliche Zugehörigkeit des Bundesministers und des Vorsitzenden des Ausschusses
          1. In keinem einzigen Fall gehören der Bundesminister und der Vorsitzende des Ausschusses der selben Partei an.
          2. Damit soll offenbar demonstriert werden, dass das Parlament oder die Ausschüsse die Regierung kontrollieren
              und dass parteipolitische Entscheidungen möglichst ausgeklammert werden.
          3. Da es mehr Ausschüsse als Bundesministerien gibt, fällt eine Zuordnung nicht immer leicht.
              (Anzahl der Bundesministerien 11 Anzahl der Ausschüsse 22)

   2. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen entscheiden über die Ausschüsse.
          1. An diesen Koalitionsverhandlungen nehmen Politiker teil, die gar nicht gewählt worden sind und die gar nicht
              zur Wahl standen und deshalb gar nicht gewählt werden konnten.
          2. Sie entscheiden über die Regierungsbildung und über Anzahl und den Zuschnitt der Ministerien.
          3. Die vom höchsten Souverän in einer Demokratie – dem Volke – in freien Wahlen gewählten Abgeordneten
              warten ab und schauen zu und reagieren dann auf die Beratungsergebnisse.
              („Der Bundestag zog mit den Zuschnitt seiner Ausschüsse nach!“)
          4. Doch der Bundestag und die Abgeordneten müssten eigentlich den Ton angeben, das Sagen haben und die
              Richtung, die Ziele und die Anzahl und die Struktur der Ministerien bestimmen.
          5. Die Abgeordneten sind vom Volke dazu beauftragt und legitimiert worden, alle wichtigen Entscheidung für
              Staat und Gesellschaft zu treffen und kein anderer.

   3. Es gibt einen Vorältestenrat.
          1. Das war mir völlig neu – passt aber inzwischen in mein Bild von unserer Demokratie.
          2. Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode
              konstituiert hat.
          3. Den Vorältestenrat kennt das Grundgesetz nicht!
          4. Der Vorältestenrat hat keine Legitimation.
          5. Er entscheidet aber über wichtige Dinge oder bringt sie in Gang!
          6. Die Abgeordneten nehmen das hin und passen sich den Vorgaben an.
          7. Die Abgeordneten sind aber vom Volke dazu beauftragt und legitimiert worden, alle wichtigen Entscheidung für
              Staat und Gesellschaft zu treffen und kein anderer. („Alle Macht geht vom Volke aus!“)
          8. Nur der Ältestenrat, die gewählten Vertreter der Fraktionen oder das Parlament als Ganzes haben eine
              Legitimation über wichtige Dinge zu entscheiden oder sie in Gang zu bringen!

   4. Die Vorgaben des Grundgesetzes über die Ausschüsse
          1. Die Feststellung, dass vier Ausschüsse von der Verfassung vorgeschrieben sind, ist so nicht richtig.
              Das Grundgesetz schreibt mehr Ausschüsse als vier Ausschüsse vor!
          2. Nach dem Grundgesetz gibt es auch einen Ausschuss für Wahlprüfung (Art. 41).
          3. Es gibt auch einen so genannten Gemeinsamer Ausschuss, der aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages
              und aus Vertretern des Bundesrates besteht und in Artikel 53 a des Grundgesetzes genannt wird.
              Vielleicht ist er deshalb weggelassen worden, weil er nicht nur aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages
              besteht.
          4. Es gibt auch einen so genannten Vermittlungsausschuss für die Gesetzgebung vor (Art. 77; GG)
          5. Damit werden mindestens sieben Ausschüsse im Grundgesetz genannt und nicht nur vier.

   5. Die anderen Ausschüsse
          1. Die Rechtsquellen für die Ausschüsse werden nicht genannt.
          2. Es ist schon merkwürdig, dass man mehr Ausschüsse bildet, als das Grundgesetz vorgibt.
          3. Das Grundgesetz sagt auch an keiner Stelle, dass es irgend Jemandem freigestellt sei, mehr Ausschüsse zu bilden oder
              wer befugt ist darüber eine Entscheidung zu fällen.

   6. Der Wahlprüfungsausschuss (Artikel 41; GG)
          Bei einer Wahlprüfung sind die normalen Regeln außer Kraft gesetzt.
          Das Ziel müsste eigentlich sein:
          Entstehen bei einer Wahl Unstimmigkeiten oder Streit, muss eine neutrale Person – ähnlich einem Richter – den
          Streitfall untersuchen und auch verbindlich entscheiden.
          Dafür wäre wohl der betreffende Landeswahlleiter die beste Person.
          Die Prüfung einer Wahl kann nicht Sache des Gremium sein, das mit dieser Wahl gewählt werden soll.
          Die Realität:
        Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages.“
          (Art. 41, Abs. 1 Satz 1)
          Die Hauptargumente:
          1. Die Prüfung einer Wahl kann nicht Sache des Gremium sein, das mit dieser Wahl gewählt werden soll.
          2. Diejenigen, die Streit bei ihrer Wahl hatten, sind die ungeeignetsten Personen, um diesen Streit zu schlichten.
          3. Selbst wenn die Personen, um die es konkret geht, nicht direkt an der Lösung des Konfliktes beteiligt sind.

   7. Der Haushaltsausschuss (Art. 113)
        1. Der Bundesfinanzministerium erarbeitet den Haushaltsentwurf und nicht der Deutsche Bundestag.
          2. Das Parlament kann nur wirksame Beschlüssen fassen, die entweder die Ausgaben vermindern oder die die
              Einnahmen erhöhen.
              Der hier relevante Teil des Artikel 113 Absatz 1 im Wortlaut.
              (1) Gesetze, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder
                   neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, bedürfen der Zustimmung der Bundes-
                   regierung. Das gleiche gilt für Gesetze, die Einnahmeminderungen in sich schließen oder für die Zukunft mit
                   sich bringen.
(Art. 113, Abs. 1, Satz 1 und 2; GG)
              (Beides ist für den Bürger unerfreulich.)
          3. Für die Erhöhung der Ausgaben (Geldverteilung) oder die Verminderung von Einnahmen (z.B. für Steuer-
              senkungen) ist die Bundesregierung zuständig.
              (Beides ist für den Bürger erfreulich.)
          4. Den Bundes-Etat hat man einst als „Schicksalsbuch der Nation“ bezeichnet.
              Wer entscheidet als über das Schicksal der Nation? Es ist der Bundesfinanzminister, der eventuell vom Volk nicht
              direkt gewählt worden ist.
          5. Welche Kompetenz soll dann ein Finanzausschuss oder Haushaltsausschuss des Parlaments haben, wenn der
              Deutschen Bundestag schon kaum Kompetenzen hat.

   8. Der Ältestenrat
          1. Einen Ältestenrat kennt das Grundgesetz nicht.
          2. Warum reicht das Präsidium nicht?

   9. Die anderen Ausschüsse
          1. Die Feststellung, dass sich aus anderen Vorschriften ergäbe, dass auch noch vier andere genannte Ausschüsse
              immer dazu gehören“, ist für mich nicht nachvollziehbar!
          2. Genannt werden vier Ausschüsse: ein Haushaltsausschuss, ein Ausschuss für Wahlprüfung, ein Ausschuss für
              Immunität und ein Ausschuss für die Geschäftsordnung.
          3. Nach dem Grundgesetz und nicht nach anderen Vorschriften gibt es auch einen  Ausschuss für Wahlprüfung.
              (Art. 41).
          4. Der Ausschuss für die Geschäftsordnung kann höchstens mit Art. 40; GG begründet werden, obwohl dort das
              Wort Ausschuss nicht vorkommt.
          5. Einen an sich wichtigen Haushaltsausschuss habe ich im Grundgesetz nicht gefunden.
          6. Ein Ausschuss für Immunität ist ohne Grundlage im Grundgesetz.