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Ausweitung staatlicher Aufgaben

- Grundsatzpapier -
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1. Die Ausweitung staatlicher ist ein weitverbreitetes Phänomen.

2. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben vollzieht sich bei uns nach einem bestimmten Modus oder Ritual.
2.01 Jemand (z.B. ein Journalist oder ein Parteifunktionär mit guten Kontakten zur Bevölkerung) erkennt ein Problem.
2.02 Der Journalist schreibt darüber oder der Parteifunktionär thematisiert das Problem in einem Parteigremium.
2.03 Das Problem wird in allen Medien thematisiert.
2.04 Parteien erkennen einen Handlungsbedarf.
2.05 Eine Kommission wird (meist durch die Regierung) eingesetzt.
2.06 Das Problem muss weiterhin am Kochen gehalten werden.
2.07 Die Kommission legt ihre Ergebnisse und einen Gesetzentwurf vor.
2.08 Das Kabinett beschließt nach Rangeleien um Zuständigkeiten und Mitzeichnungsrechte den Gesetzentwurf.
2.09 Das Parlament diskutiert in drei Lesungen und beschließt im Wesentlichen den Gesetzentwurf.
2.10 Der Bundesrat nimmt einige Änderungen vor und das Gesetz wird durch Unterschrift und Veröffentlichung im
                 Bundesgesetzblatt rechtskräftig.
2.12 Eine neue Bundesbehörde wird gebildet, die das Gesetz durchführt und möglichst noch eine Koordinierungsstelle,
                die die Ausführung des Gesetzes in den einzelnen Bundesländern abstimmt und außerdem möglichst noch
                 eine Stabsstelle beim Ministerium, die die Ausführung des Gesetzes überwacht.
                     (Das ist im übrigen wieder ein Hinweis der verdeutlicht, warum jedes Gesetz nach Äußerung von Helmut Geiger [ehemaliger Präsident
                     des Sparkassenverbandes] etwa 1.200 öffentlich Bedienstete erfordert.)

2.13 Das Problem ist theoretisch gelöst:
                 Der Staat hat eine Aufgabe mehr übernommen.
                 Er hat eine neue Bundesbehörde.
                 Manchmal haben die 16 Länder noch jeweils eine neue Landesbehörde.
                 Das Geld für das benötigte Personal wirden in den Parlamenten bewilligt und die Stellen werden ausgeschrieben.
                 Der Staat hat einen erhöhten Finanzbedarf. Er muss mehr Schulden machen oder die Steuern erhöhen oder einen Mix aus beidem.

3. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben kommt den Bürgern in ihrem Streben nach Sicherheit und nach einem
       fürsorglichen Staat entgegen.
3.1 Der Saat macht den Bürger nicht für die normale Unbill des Leben fit.
3.2 Der Staat versucht, dem Bürger die normalen Sorgen des Alltags abzunehmen und verweichlicht ihn.
                Das wird dann meist unter dem Begriff der „Daseinvorsorge“ verkauft.
3.3 Für die richtigen und großen Problem hat der Staat kaum Vorsorge getroffen.
                 Er hat keine finanziellen Rücklagen.
                 Er hat keinen wahren Katastrophenschutz für die Bevölkerung.
                 Er hat keine Schutzvorkehrungen für die Bevölkerung bei einen atomaren Angriff getroffen wie z.B. die Schweiz.

4. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben artet in Regulierungswut aus.

5. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben entmündigt den Bürger gleich doppelt:
5.1 Der Staat erlässt immer mehr Regeln, an die sich der Bürger zu halten hat.
5.2 Der Staat schränk damit die Freiheit der Bürger immer mehr ein.
5.3 Der Staat nimmt dem Bürger auch noch Geld weg, damit der Staat die Durchsetzung der Regeln finanzieren kann.
       Der Bürger muss den bürokratischen Aufwand bezahlen.

6. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben ist kein Naturgesetz.
3.1 Das Wagnersche Gesetze ist zwar eine Beschreibung der Realität aber dennoch keine unumgängliche Regel.
3.2 Es zeigt die menschlichen Schwächen der Politiker und der Gesellschaft auf.


“Wir kommen dazu, dass der übersteuerte Staatsbürger als Bittsteller beim gleichen Staat erscheit.“ Ludwig Erhard