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Staatliche Beeinflussung von Preisen
- Grundssatzpapier -
(6 +
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Anmerkungen:
  1. Die Zahlen in Klammern bedeuten die Anzahl der Aussagen meist in Form von Thesen.
  2. Die manchmal dahinter stehen zweite Zahl
(dünngedruckt) bedeutet die Anzahl zusätzlicher Aussagen, die die erste Aussage (These) stützen sollen.
  3. Ich appellieren nicht an Sie, mir zu glauben und mir zu vertrauen.
         Setzen Sie ihren Verstand ein und glauben wie nur was, ihnen logisch nachvollziehbar und vollständig erscheint!

1. Der Staat hat sich ein vielfältiges und differenziertes Arsenal von preisgestaltenden Entscheidungen und Maßnahmen zu gelegt.

2. Ein wichtiges Mittel der Preisgestaltung des Staates erfolgt über Steuern.
2.1 Der Staat kann grundsätzliche alles mit Steuern belegen.
         o Beispiele: Lebensmittel (Brot, Butter), Genussmittel (Sekt, Tabak), Druckerzeugnisse (Zeitungen, Bücher),
            Medizinische notwendige Medikamente usw.
         o Bis auf die Mieten werden sogar alle Grundbedürfnisse des Menschen mit Steuern belegt.
         o Selbst die oft proklamierte und immer wieder von Politikern geforderte Eigen-Vorsorge des Menschen werden mit Steuern belegt.
            (Versicherungssteuern)
2.2 Er kann sogar mehrer Steuerarten auf die selbe Sache verlangen.
         So werden z.B. auf Kraftstoffe oder Heizöl folgende drei Steuerarten aufgeschlagen:
         Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer und die Ökosteuer.
         Außerdem wird noch ein Zuschlag zur Finanzierung der Mineralölbewirtschaftung verlangt, damit wir über eine strategische Vorratshaltung nicht völlig
         überrascht werden, wenn Krisen drohen.
2.3 Der Staat verlangt sogar Steuern auf Steuern!
         Er verlangt die Mehrwertsteuer auf den kalkulierten Verbraucherpreis. Dann schlägt er die Mineralölsteuer oben drauf.
         Ein – wenn auch kleiner Teil – der Mineralölsteuer wird auf die bereits berechnete Mehrwertsteuer erhoben.
         Dann wird nochmals obendrauf die Ökosteuer obendrauf geschlagen.
         Ein Teil der Ökosteuer kommt also dadurch zustande, dass sie auf die Mehrwertsteuer und auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird.
         Anmerkung:
                     Die Reihenfolge der Berechnung und des Aufschlags der Steuern kann falsch sein.
                     Die Tatsache, dass Steuern auf Steuern erhoben werden, ist jedoch zutreffend.
         Das Ergebnis dieser Steuerkumulation ist, dass etwa 80 % des Endpreises von Kraftfahrtstoff Steuern sind.
         So wird jede Tankstelle zur Inkasso-Stelle für das Finanzamt und muss für den Staat kostenlos Steuern eintreiben.

         Im übrigen verfährt der Staat bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben ähnlich.
         Die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn abgezogen. Vom ursprünglichen Bruttolohn werden aber auch alle vier Sozialabgaben abgezogen.
         Jeder Erwerbstätige bezahlt also seinen Teil seiner Beiträge von einem Einkommen, das ihm gar nicht mehr zur Verfügung steht.
         Die Summe von Steuern und Abgaben wird dadurch erhöht.

3. Ein weiteres wichtiges Mittel der Preisgestaltung des Staates erfolgt über die Subventionen.
3.1 Unter Subventionen sollen alle staatlichen Maßnahmen zur Wirtschaftförderung verstanden werden bei den Geld fließt.
         Dabei soll es unerheblich sein, von wem die Unterstützung kommt: Bund, Länder oder Gemeinden oder von der  EU.
         Es soll dabei auch unerheblich sein, welche Töpfe der Wirtschaftsförderung gemeinsam angezapft werden.
3.2 Es soll hier unerheblich sein, woher der Staat das Geld nimmt:
         o Er kann (bereits gezahlte) Steuergelder verwenden, um z.B. direkte Subventionen zu finanzieren.(Investitionszulagen)
         o Er kann auf zukünftige Steuereinnahmen verzichten. (erhöhte Abschreibungen)
         o Er kann für Kredite bürgen, die ein privater Investor aufnimmt, damit er einen verbilligten Kredit erhält, weil diese Bürgschaft das Ausfallsrisiko
            für den Kreditgeber vermindert. (Staatsbürgschaften)
         o Er kann selbst Kredite aufnehmen und sich dafür weiter verschulden. (Erhöhung der Staatsverschuldung)
3.3 Allen Maßnahmen ist gemeinsam, dass der Staat in jedem Falle finanzielle Einbußen erleidet.

4. Schon die Verknüpfung von Steuern und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (Subventionen) kann zu
       unübersichtlichen Verhältnissen führen.
4.1 Nicht nur die Verknüpfung von verschiedenen Steuerarten untereinander bei ein und dem selben Sachverhalt führt zu unübersichtlichen
       Sachlagen und mangelhafter Transparenz. (Siehe unter 2.3)
4.2 Die Verknüpfung von einnahmemindernden steuerlichen Maßnahmen des Staates und ausgabenerhöhenden Wirtschaftsfördermaßnahmen
       des Staates führt zur völligen Unübersichtlichkeit.
      
Wenn beispielsweise Steinkohle mit Milliarden Euro subventioniert wird und daraus elektrischer Strom hergestellt wird kann ihnen kaum jemand sagen,
         wie viele staatliche Subventionsgelder in einer Ware stecken, die mit Hilfe von Strom produziert worden ist.
4.3 Kein Mensch kann ihnen sagen,
       o welcher Anteil von Steuern im End-Preis einer Ware steckt.
       o wie hoch der Anteil der Subventionen im End-Preis einer Ware ist.
4.4 Am Ende weiß nicht einmal der Bundesminister der Finanzen oder irgend einer seiner Mitarbeiter welche einnahmemindernden und
       ausgabenerhöhenden Anteile in einer Ware oder Dienstleistung stecken und so preisgestaltend einwirken.

5. Der Staat belastet Unternehmen mit Bürokratiekosten und treibt so die Preise in die Höhe.
5.1 Die Unternehmen wurden und werden in steigendem Maße mit Bürokratiekosten belastet.
         In diesen Bürokratiekosten sind die Kosten für behördliche Auflagen, komplizierte Genehmigungs- und Planungsverfahren, durch notwendige
         Datenerfassung die Einbehaltung und Überweisung von Beiträgen zu den staatlichen sozialen Sicherungssysteme sowie durch komplizierte
         Steuergesetzgebungsfahren enthalten.
         1. Die gesamten Kosten der Bürokratiehilfen für den Staat betrugen im Jahre 1994 etwa 58 Mrd. DM.
                     (Quelle: „Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
         2. Die durchschnittlichen Kosten betrugen für jedes Unternehmen im Jahr 2001 (?) rund 2.000 € pro Arbeitsplatz.
                     Kleinunternehmen waren mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als Großunternehmen mit 150 €.
                     (Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“,
                                                                                                       Handelsblatt vom 18.10.2002)
         3. Eine neue Studie hat ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die Bürokratiekosten seit 1994
                     dramatisch um 50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. Euro.
                     Als Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
                     1. der Bereich Steuern und Abgaben
                     2. die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Statistiken.
                     3. der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der Ökosteuer mit ihren Ausnahmeregelungen.
                     4. das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
                     (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 29.10. 2003)
                     (Legt man für die Kosten eines Arbeitsplatzes rund 30 000 (50 000) Euro pro Jahr zugrunde, so erhält immerhin rund 1 500 000 Mitarbeiter
                     (rund 1 Mio Mitarbeiter), die nur für den Staat arbeiten aber von den Unternehmen bezahlt werden.)
5.2 Besonders betroffen ist der gewerbliche Mittelstand.
      
Es ging dabei im Jahre 1994 für den gewerblichen Mittelstand um jährlich 56 Mrd. DM von insgesamt 58 Mrd. DM für die gesamte Wirtschaft hat das
         Bonner Institut für Mittelstanforschung (IfM) errechnet.
         Die Studie brachte folgende Einzelergebnisse zu Tage:
                     1. Das macht für jedes Unternehmen im Durchschnitt 62.200 DM jährlich aus.
                     2. Jeder Arbeitsplatz wird mit 6.840 DM jährlichbelastet.
         (Quelle: „Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
         Kleinunternehmen waren im Jahre 2001 mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als Großunternehmen mit 150 €.
         Für den Mittelstand wäre ein Abbau von bürokratischen Vorschriften ein wirksames Konjunkturprogramm, das zudem den Finanzminister nichts kostet.
          (Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 18.10.2002)
5.3 Auch die Kreditwirtschaft beklagt staatliche Überregulierung durch immer neue Auflagen
         Für das Jahr 2203 hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) die Kosten für die Erfüllung staatlicher Aufgaben auf weit mehr al 1 Mrd Euro beziffert.
         (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“,
                                                                                                                   Handelsblatt vom 23.08.2005)
         (Quelle: Banken bekämpfen die Bürokratie“, Handelsblatt vom 19.Januar 2006
         Außerdem müssen die Banken und Versicherungen ihre Aufsichtsbehörden selbst finanzieren:
         o Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit etwa 1.300 Mitarbeitern wird direkt von den Banken also am offiziellen Hauhalt
            vorbei finanziert.
         o Das Bundesamt für Versicherungen in Bonn, wird zu 90 % von den Versicherungen selbst finanziert.
         o Die am 1.7.2005 neu gegründete Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) („Bilanzpolizei“) wird von den von ihnen untersuchten 1.200
            börsennotierten Unternehmen finanziert.

6. Der Staat benutzt Unternehmen, um seine Investitionszulagen (oder Investitionsbeihilfen) an andere Unternehmen von den
       Verbrauchern direkt finanzieren zu lassen.
       
Es geht z.B. um die Erneuerbaren Energien (Strom aus Wind, Solar und Biogas), genauer um die Finanzhilfen für Investitionen, die Abschreibungen
         und das Einspeisungsgesetz .(EEG):
         Der Staat gibt hohe Fördemittel z.B. für Windkraftanlagen. Diese dienen der Erzeugung von elektrischem Strom. Der im betreffenden Einzugsbereich
         liegende Energieversorger ist verpflichtet, den Strom abzukaufen (Einspeisungsgesetz).
         Der Preis wird von der Politik bestimmt. Er liegt um ein Vielfaches über dem Marktpreis. Damit die Energie-Versorgungs-Unternehmen keine Verlust
         erleiden, dürfen sie in einer Mischkalkulation die Preise insgesamt anheben. So bezahlen alle – jeder Verbraucher ein bisschen.
         Einen Vorteil haben von diesem Einspeisungsgesetz, die in der Nähe von Großstädten liegenden Energie-Versorgungs-Unternehmen. Hier werden kaum
         Windparkanlagen genehmigt. Es sind sehr häufig kommunale Stromversorger in öffentlicher Hand.
         Die Finanzhilfen werden von den Steuern der Bürger finanziert; ebenso die Einnahmeverluste des Staates durch erhöhte Abschreibungen.

7. Der Staat schreckt auch nicht davor zurück, direkt auf die Preisgestaltung Einfluss zu nehmen.
7.1 Der Staat bestimmt zu 100 % die Höhe seiner Gebühren.
         Beispiele: Bußgelder, die Höhe der Gebühren für „Knöllchen“, Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen:
         öffentliche Bücherein, Kitas, Gerichtskosten
7.2 Der Staat bestimmt auch zu 100 % die Höhe des Verbraucherpreises.
         Es gibt eine Buchpreisbindung.
7.3 Der Staat deckelt manche Kosten oder Preise:
         Für die Kosten für ärztliche Behandlung und Verschreibung von Medikamenten wurde einen Obergrenze festgelegt.
         Wenn diese Grenze überschritten wird, muss der behandelnde Arzt das selbst bezahlen und nicht der Patient und nicht die Krankenkasse.
7.4 Der Staat setzt Mindestpreise fest:
         Die kann dazu führen, dass wir Preise haben, die weit über dem Weltmarktpreis liegen:        
         o Unser Zuckerpreis ist dreimal so hoch, wieder Weltmarktpreis.
         o Der Preis für einheimische Steinkohle liegt mindest doppelt so hoch.
7.5 Diese staatliche Beeinflussung der Preise zieht immer einen weitere Regulierung nach sich.
         Der Staat muss die Zölle anheben, um bei diesen Produkten den einheimischen Markt zu schützen. Er muss das so geschickt und kompliziert machen,
         dass die WTO Welthandelskonferenz „World Trade Organisation“) es möglichst nicht oder zumindest nicht sofort merkt.
7.6 Der Staat muss (und will) regulieren; aber jede neue Regel schränkt nicht nur Freiheit ein, sondern verursacht bei ihrer Umsetzung immer
       auch Kosten, die immer letztendlich der Bürger bezahlen muss.

8. Der Staat bestimmt über die Höhe der Steuern und die Höhe von Abgaben maßgeblich die Höhe der Preise aller Waren
       und Dienstleistungen.
8.1 Der Staat bestimmt maßgeblich die Produktionskosten einer Ware.
         Er bestimmt einen großen Teil der Lohnkosten, indem er die Höhe der Lohn- und Einkommensteuer festlegt.
         Er bestimmt einen großen Teil der Lohnnebenkosten, indem er die Höhe der Abgaben für die staatlichen sozialen Sicherungssysteme festlegt.
8.2 Der staatliche Anteil am Preis einer jeden Wertschöpfung beträgt rund 50 %.
         Die offizielle Staatsquote wird mit etwa 50 % angeben; die tatsächliche Staatsquote liegt wesentlich höher, weil der Staat z.B. sehr hohe finanzielle
         Verpflichtungen durch Renten, Pensionen und die VBL-Renten in die Zukunft verlagert hat, ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben.
8.3 Der Staat bestimmt maßgeblich die Preise aller Waren und Dienstleistungen.
         Wenn aber der  Anteil am Preis, den der Staat im Durchschnitt bei allen Waren und Dienstleistungen abschöpft, schon bei 50 % des Bruttoinlandsprodukt
         (BIP) liegt, so sagt das nicht aus, dass er auf die anderen 50 % keinen Einfluss nimmt!
         Der Anteil der staatlichen Beeinflussung der übrigen 50 % der gesamte Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft kann nicht genau bestimmt werden.
         Wenn man unterstellt, dass die staatliche Beeinflussung 30 % der übrigen Wertschöpfung ausmacht, werden im Durchschnitt etwa 65 % des gesamten
         BIPs durch den Staat bestimmt.