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Konzept für den Abbau von Bürokratie
Stand: 15.2.2006

 

Gliederung


1. Die Funktionen von Bürokratie
2. Die hohe Kostenbelastung der Unternehmen
3. Die bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen (11 Beispiele)
4. Die vorläufige Zusammenfassung
5. Die Erklärung für dieses Unvermögen Bürokratie abzubauen
5.1 Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
5.2. Die erste Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
5.3 Die Folgerungen
5.4 Dazu vier Anmerkungen
5.5 Die Ursachen der Fehler in vier Thesen
6. Die eigentliche Ursache für das Unvermögen, Bürokratie abzubauen

 

Ausführungen

1. Die Funktionen von Bürokratie:
    Bürokratie hatte und hat immer noch verschiedene Funktionen:
     (1) Bürokratie ist erforderlich, um Verwaltungsvorgange zu dokumentieren.
     (2) Bürokratie kann unterschiedliche Vorgänge vergleichbar machen.
     (3) Bürokratie kann man als die schriftlich fixierte und gerichtlich einklagbare Ausgestaltung des Rechtsstaates
          bezeichnen.
     (4) Bürokratie kann Herrschaft untermauern.
     (5) Bürokratie kann den Bürger gängeln.

2. Die hohe Kostenbelastung der Unternehmen
     Bürokratie ist immer mit Kosten verbunden.
     Bürokratiekosten fallen in allen Verwaltungen an beim Staat und in der Wirtschaft.
     Besonders der gewerbliche Mittelstand wird mit hohen Bürokratiediensten für den Staat belastet.

    1. Eine Untersuchung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) aus dem Jahre 1995 befasste
        sich mit den Kosten der ausufernden Bürokratie auf die Wirtschaft.
          Die Unternehmen werden vom Staat mit Bürokratiekosten  in ungeheurem Ausmaß belastet. In diesen Büro-
          kratiekosten sind die Kosten für behördliche Auflagen, komplizierte Genehmigungs- und Planungsverfahren, durch
          notwendige Datenerfassung die Einbehaltung und Überweisung von Beiträgen zu den staatlichen sozialen
          Sicherungssysteme sowie durch komplizierte Steuergesetzgebungsfahren enthalten.
          Die gesamten Kosten der Bürokratiehilfen für den Staat betrugen im Jahre 1994 etwa 58 Mrd. DM.
          Dabei leistete der gewerbliche Mittelstand eine weitaus höhere und kostenträchtigere Bürokratiehilfe für den
          Staat und seine gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen als die Großindustrie!
          Es geht dabei für den gewerblichen Mittelstand um jährlich 56 Mrd. DM von insgesamt 58 Mrd. DM für die
          gesamte Wirtschaft hat das Bonner Institut für Mittelstanforschung (IfM) errechnet.
          (Quelle: „Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
          Die Studie brachte folgende Einzelergebnisse zu Tage:
          1. Das macht für jedes Unternehmen im Durchschnitt 62 200 DM jährlich aus.
          2. Jeder Arbeitsplatz wird mit 6 840 DM jährlichbelastet.
          3. Die durchschnittlichen Kosten betrugen für jedes Unternehmen im Jahr 2001 rund 2 000 € pro Arbeitsplatz.
          4. Kleinunternehmen waren mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als Großunternehmen mit 150 €.
          5. Für den Mittelstand wäre ein Abbau von bürokratischen Vorschriften ein wirksames Konjunkturprogramm, das
               zudem den Finanzminister nichts kostet.
               (Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“, Handelsblatt vom 18.10.2002)

    2. Einen neue Studie hat ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die
        Bürokratiekosten seit 1994 dramatisch um
        50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. Euro.
          Als Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
               1. der Bereich Steuern und Abgaben
               2. die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Statistiken.
               3. der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der Ökosteuer mit ihren Ausnahme-
                     regelungen.
               4. das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
          (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)
    Eigene Bewertung:
          1. Damit verstößt der Staat meines Erachtens auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, indem er den
               gewerblichen Mittelstand wesentlich stärker belastet als die Großindustrie!
          2. Um sich ein Bild über den Arbeitsaufwand zu machen, kann man diese Summe von 46 Mrd. Euro in eine Anzahl von
               Arbeitsplätzen umrechnen.
               Man erhält immerhin rund 1 500 000 Mitarbeiter (rund 1,5 Mio Mitarbeiter), die nur für den Staat arbeiten aber von
               den Unternehmen bezahlt werden.
               Die Rechnung:
                     1 Mitarbeiter kostet etwa                     30 000 Euro pro Jahr.
                     1000 Mitarbeiter kosten dann              30 000 000 Euro pro Jahr.
                     1 000 000 Mitarbeiter kosten dann      30 000 000 000 Euro (30 Mrd. € ) pro Jahr
                     1 500 000 Mitarbeiter kosten dann 45 Mrd. € pro Jahr.
               Anmerkung:
                     Selbst wenn Sie statt der angenommenen 30 000 Euro pro Jahr 50 000 Euro pro
                     Jahr einsetzen, sind das immerhin noch rund 1 Million Mitarbeiter, die nur für den
                     Staat arbeiten aber von den Unternehmen bezahlt werden
                     müssen und damit die Produkte und Dienstleistungen entsprechend verteuern.
3. Die bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen (11 Beispiele)
     Es gab schon immer Bemühungen, Bürokratie abzubauen.
     Bürokratie ist beim Bürger sehr unbeliebt.
     Wenn sich ein Politiker beliebt machen will, kündigt er einen Bürokratie-Abbau an.

    1. Die alten Chinesen
          Schon die alten Chinesen hatten vor tausend Jahren eine ausufernde Bürokratie.
    2. Der damalige Bundesfinanzminister Theodor Waigel
          Der damalige Bundesfinanzminister Theodor Waigel betrachtete den Bürokratie-Abbau als Daueraufgabe.
    3. Der ehemalige Berliner Bausenator Kleemann
          Der ehemalige Berliner Bausenator Kleemann hat kurzerhand alle Vorschriften, die den Innenausbau von Häusern und
          Wohnungen betrafen, außer Kraft gesetzt!
          (Den Innenausbau kann man sowieso nicht kontrollieren!)
    4. Das Land Brandenburg
          Das Land Brandenburg hat diverse Verwaltungsvorschriften gestrichen.
    5. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog
          Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog hat einmal vorgeschlagen, einfach mal rigoros ein Drittel der
          Gesetze vorübergehend außer Kraft zu setzen und zu sehen was passiert.
    6. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission
          Es gab eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission unter der Führung des Staatsrechtlers von Prof.
          Ruppert Scholz. Damit wollte man einen „Schlanken Staat“ schaffen und die Idee vom schlanken Staat
          durchsetzen.
          Das Problem, dass wir an einer Überregulierung leiden kennt jeder.
          Es wird auch immer wieder – besonders kurz vor Wahlen - gefordert, diese Überregulierung abzubauen. Passiert
          ist – bisher jedenfalls - fast nicht!
          Das Problem ist also erkannt aber noch (lange) nicht gelöst.

       
Dieses Dickicht sollt durchlüftet und gelichtet werden. Dazu hat eine zwei Jahre arbeitende Arbeitsgruppe (Genauer: der von
          der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat) unter Vorsitz von Rupert Scholz in drei Bänden Vorschläge
          erarbeitet.
          Die Arbeitsgruppe (Kommission) hat einen Buch in drei Bänden vorgelegt.
        Erschienen sind 1997 alle drei Bände:
          Alle tragen die Überschrift Sacherständigenrat „Schlanker Staat“
          Band 1: Abschlussbericht (244 Seiten)
          Band 2: „Materialband (704 Seiten)
          Band 3: „Leitfaden zur Modernisierung von Behörden (145 Seiten)
    7. Eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären
          Es gibt sogar jetzt (unter der Regierung von Gerhard Schröder) eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären, die
          sich ressortübergreifend mit dem Bürokratieabbau befasst!
          Ohne ein Prophet zu sein, kann man behaupten, dass – selbst wenn man bei allen besten Willen unterstellt –
          nichts Wesentliches herauskommen kann!
          Eine Runde von Staatssekretären tagt also schon jahrelang und bemüht sich um einen Abbau von Bürokratie.
    
8. Der Masterplan für Bürokratieabbau
          Es gibt einen so genannten Masterplan für Bürokratieabbau von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement.
          Diese Plan sollte dazu beitragen, die Kosten der Unternehmen zu reduzieren
.
          Doch soll sich der „Masterplan Bürokratieabbau“ von Superminister Wolfgang Clement teilweise als
          Mogelpackung erwiesen haben.
          So wurden z.B. bei der neuen Arbeitsstättenverordnung aus ursprünglich 58 Paragraphen nur noch 10
          Paragraphen.
          Die meisten der alten Bestimmungen findet man nun in den umfangreichen Anlagen wieder, so dass die
          Arbeitsstättenverordnung insgesamt nicht weniger kompliziert und umfangreich geworden sind.
          (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)
    9. Der Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller
          Der Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller wurde bei der Vorstellung des Kompetenzteams von der
          Kanzlerkandidatin der CDU Angela Merkel dafür gelobt, das er alle überflüssigen Verwaltungsvorschriften
          abgeschafft hat.
    10. Der Industriekommissar der EU Günther Verheugen
          Ende September 2005 kündigte der Industriekommissar der Europäischen Union Günther Verheugen an, er
          wolle etliche Gesetze der EU durch den Reiswolf schicken.
          Damit will er die europäischen Unternehmen von Kosten entlasten und so ihre internationale Wettbewerbs-
          fähigkeit erhöhen.
          Er hat erkannt, dass er sich als ehemaliger EU-Ost-Erweiterungskommissar, der den Beitritt der Türkei forcierte
          wieder ein bisschen beliebter machen muss.
          Er hat außerdem erkannt, dass die Bürokratie die Folge von Gesetzen ist.
          Leider wird auch er nicht den durchschlagenden Erfolg haben!
    11. Bürokratieabbau als Chefsache der Kanzlerin
          Die neue Bundeskanzlerin Angelika Merkel hat das Thema Bürokratieabbau kurz nach dem Beginn ihrer
          Kanzlerschaft zur Chefsache erklärt. Es dauerte aber nur wenige Monate bis sie dieses Thema von der
          Tagesordnung einer Kabinettsitzung strich.
          Die gesamte Bürokratiekosten der Wirtschaft stellen eine enorme Belastung der Wirtschaft insgesamt dar.
          Wenn man die Berechnungen, die in den Niederlanden vorgenommen wurden, auf Deutschland überträgt, käme man
          auf 78,4 Mrd Euro jährlich. Davon entfallen auf die Unternehmen etwa ein Viertel – also knapp 20 Mrd Euro.
          (Quelle: „Bürokratieabbau stockt“, Handelsblatt vom 15.Febrauer 2006)

4. Die vorläufige Zusammenfassung
     Es bleibt die traurige Tatsache festzuhalten:
    1. Alle bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen sind bisher gescheitert.
    2. Alle zukünftigen Versuche, Bürokratie anzubauen werden wahrscheinlich ebenfalls scheitern.

5. Die Erklärung für dieses Unvermögen Bürokratie abzubauen
    Die einfache aber dennoch richtige und in fünf Punkten nachvollziehbare Erklärung:
5.1 Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
          Sie ist nicht allein existent.
          Sie ist auch nicht Ursache, sondern die Folge von etwas.
          Gesetze spielen dabei eine wichtige Rolle.
          Ein dafür gutes Beispiel ist das Steuer-Recht:
               Auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben gibt es zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen.
               Darüber hinaus gibt es
               1 042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums für
                                 Finanzen, sowie
               1 193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden. Zusätzlich gebe es
               1 618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundesteuerblattes veröffentlicht worden sind.
               (Quelle: „118 Gesetze und 87 Verordnungen im Steuerrecht“, Handelsblatt vom 24.September 2003)

5.2 Die erste Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
          Gesetze können erst nach ihrer Veröffentlichung und in Kraftsetzung angewendet werden, wenn sie Ausführungs-
          vorschriften vorliegen.
 
       Bürokratie ist wie oben bereits festgestellt worden ist, die schriftlich fixierte und gerichtlich einklagbare Ausgestaltung
          des Rechtsstaates.
          Der Staat ist in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden.
          So schreibt es das Legalitätsprinzip vor.
          Jedes Gesetz kann erst umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Ausführungsvorschrift vorliegt.
          Gesetze, die (noch) keine Ausführungsvorschrift haben, dürfen und werden nicht umgesetzt.

5.3 Die Folgerungen:
        Wenn man die Bürokratie abbauen will, muss man erst die entsprechende Gesetze abschaffen.
       
Der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften.
          (Stand: 1. Juli 1997)
          (Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
          Es waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften am 1. Juli 1997
          rechtsgültig.

          Erste und vornehmste Aufgabe des Parlaments wäre es dann, alle vorhandenen Gesetze auf den Prüfstand zu stellen.
          Die hohe Politik beschreitet aber immer noch den umgekehrten also den falschen Weg.
          1. Man muss schließlich sogar solche Gesetze schaffen, die die Folgen der früher verabschiedeten Gesetze beseitigen
               oder wenigstens abmildern.
          2. Es wurden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt.
          3. In der letzten Legislaturperiode stehen drei neue Gesetze einem abgeschafften Gesetz gegenüber.
               So haben wir etwa 5 000 Gesetze und Verordnungen mit mehr als 85 000 Einzelbestimmungen.
          (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)

          Außerdem verabschieden die Länder ihre eigenen Gesetze.
          Hinzu kommen gesetzesgleiche Vereinbarungen der Tarifpartner an die sich die Arbeitsgerichte halten müssen.
          Außerdem strömt einen wahre Flut von Richtlinien aus de EU ins Land.
          Man benötigt etwa 300 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
         
(Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)

5.4 Dazu vier Anmerkungen
        (1) Keiner fragt sich, wie viele Gesetze das Optimum für einen Staat sind (im Sinne der Laffer-Kurve bei
            den Steuereinnahmen des Staates).
        (2) Kaum einer fragt nach den Ursachen für die Misere und fängt an zu überlegen und sich Maßnahmen
            auszudenken, die diese Ursachen beseitigen könnten.
        (3) Der Staat wird so allmählich zu einen Reparaturbetrieb für Fehler, die er selbst begangen hat.
        (4) Die Bezeichnung als handwerkliche Fehlern verharmlost das Unvermö
gen der angeblichen Profis.

5.5 Die Ursachen der Fehler in vier Thesen
        (1) Das Parlament - nein alle Parlamente - haben bisher versagt!
               Das Parlament folgt der Regierung.
            Die Regierung folgt nicht dem Parlament – den freigewählten Abgeordneten des deutschen Volkes.
               Der Präsident des Bundesverfassungsgericht beklagt kürzlich die „Entparlamentarisierung der deutschen Politik!!
               (Quelle: Papiers Kritik schlägt hohe Wellen im Reichstag“, Handelsblatt vom 16.09.2003)
        So wäre es richtig:
               1. Das Parlament entwickelt eigene Ziele, Gesetzesvorhaben, Initiativen oder Reformvorhaben.
               2. Das Parlament (Legislative) berät und beschließt die Gesetze, die die Regierung (Exekutive) ausführen muss.
               3. Das Parlament schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Regierung handeln kann!
               4. Die Regierung sagt dem Parlament, was zu tun ist.

        So sieht aber leider die Realität aus:
               1. Das Parlament berät oft die Gesetzesvorlagen der Regierung, nimmt einige Änderungen vor und beschließt im
                     Wesentlichen das, was die Regierung will.
               2. Die so genannte „Regierungsfraktion bittet manchmal sogar die Regierung eine Gesetzesvorlage ins Parlament
                     einzubringen!
               3. Damit degradiert sich das Parlament zum Beschaffer der rechtlichen Grundlagen für Regierungshandeln!
               4. Das Parlament entwickelt sich zum Erfüllungsgehilfen der Regierung!
               5. Damit lässt sich das frei gewählte Parlament von der Regierung degradieren und pervertiert zur juristischen
                     Marionette!

        Nicht nur zu wünschen sondern zu fordern wäre:
            Das Parlament muss sich der Rolle als Legislative stärker bewusst werden und danach
            handeln!

 
   (2) Es wäre und ist Zeit zu einer Umkehrung der Gewaltenteilung!

    (3) Die Regierung hat das umzusetzen und auszuführen, was das Parlament beschließt!

    (4) Das Parlament ist an keinerlei Weisungen (Wünsche, Bitten oder Drohungen) gebunden weder
            von der Regierung noch von Parteifunktionären.

6. Die eigentliche Ursache für das Unvermögen Bürokratie abzubauen
     Leider sind wir mit der Vielzahl der Gesetze sind wir immer noch nicht bei eigentlichen Ursache von Bürokratie!
     Nicht die Vielzahl der Gesetze ist sind die eigentlich Schuldigen an der überbordenden Bürokratie.
     Die Gesetze sind nach dem Legalitätsprinzip nur Ausdruck von etwas anderem.
     Der Staat erkennt überall Handlungsbedarf:
     Er sagt nicht, was seinen Aufgaben sind. Er formuliert seine Aufgaben nicht!
     Das Grundgesetz schreibt das leider nicht zwingend vor!

    Nur derjenige, der ernsthaft eine so genannte Aufgabenkritik unternimmt, hat die Chance, die Gesetzesflut
    einzudämmen!

    Erst muss festgelegt werden, was denn Sache des Staates ist. Hier die wohl entscheidenden fünf
    Fragen:
    1. Was sind die Aufgaben des Staates?
    2. Worin bestehen seine Hoheitlichen Aufgaben?
    3. Welche Kernaufgaben soll er außerdem noch zusätzlich wahrnehmen?
    4. Wo sollte er sich in vornehmer Zurückhaltung üben?
    5. Wo darf er überhaupt nicht eingreifen?

    Erst dann können
        o alle vorhandenen Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie diesem Aufgabenkatalog
            entsprechen.
        o die überflüssigen Gesetze abgeschafft werden.
        o die für diesen Aufgabenkatalog erforderlichen und noch fehlenden Gesetze beschlossen werden.
    Dann macht die Verwaltung ihre Ausführungsvorschriften.
    Der dann verbleibende Rest an Bürokratie ist unvermeidlich!