Jochen Olbrich                                                                                                                                                                             07.12.2004

         Reformen
16. Wie lange dauern Reformen?
        2. Fassung

 

Wie lange dauern Reformen?

Gliederung

1. Der Zeitfaktor und das Zeitfenster
2. Das theoretische Beispiel
3. Die Veränderungen ohne Reformen
4. Die Tabelle der Möglichkeiten
A Die Stichwörter aus der Ebene des Staates
B Die Stichwörter aus der Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
C Die Stichwörter aus der Ebene der Gesellschaft


5. Die Erläuterungen zu den einzelnen Ideen und Vorschlägen

6. Der Goldene Weg für Reformen
     1. Aufgaben des Staates
     2. Gesetze
     3. Steuern
     4. Behörden und öffentlich Bedienstete
     5. Beteiligungen des Staates
     6. Steuersenkung und Schuldenbau

 

Ausführungen

 

1. Der Zeitfaktor
     Befassen wir uns mit dem Faktor Zeit.
     Welche Chancen bestehen, die genannten und erforderlichen Reformen innerhalb eines bestimmten oder vorhandene Zeitkorridors anzuleiern,
     in die Wege zu leiten oder auf den Weg zu bringen?
     Was bedeutet ein Zeitfenster für Reformen?
     Was passiert, wenn diese Zeitfenster nicht genutzt wird?
     Was muss auf eine Zeitschienen alles passieren?


2. Das theoretische Beispiel
   
Greifen wir einige – natürlich die wichtigsten – Bereiche aus Staat und Gesellschaft und die dazwischen liegenden Bereichen heraus und tun so,
     als würde man in der Lage sein, die in diesem Bereich alle notwendigen erforderlichen Weiche zu stellen.
     Wie lang würde es beispielsweise dauern, wenn man anfangen würde, sich Gedanken zu machen, wie man das Wahlrecht für die
     Bundestagswahlen ändern müsste, damit die Interessen des Volkes in Zukunft besser vertreten würden als bisher.
     Diese Frage stürzt und mitten hinein in alle Überlegungen eines echten Reformvorhabens.
     Es fallen einem sofort viele Fragen ein.
     Und alle müssen wahrscheinlich beantwortet werden
         Wer soll das tun?
         Wer ist dazu legitimiert?
         Was müsste alles geändert werden? Was kann so bleiben wie es ist?
         Welche Rolle spielen die politischen Parteien z.B. bei der Auswahl der Kandidaten?
         Was ist mit dem Fraktionszwang?
         Würden die politischen Parteien da überhaupt mitspielen?
         Welche wiederstände würden sich auftun?
         Ist das Reformvorhaben überhaupt verfassungsgemäß?

     Lösen wir uns von diesem Beispiel und gehen einfach einmal systematisch vor und betrachten nur zwei Fragestellungen:

    1. Welche Bereiche kommen überhaupt für eine Reform in Frage?
    2. Wie lange würde es (nach möglichst objektiver Einschätzung) dauern bis eine Reform greifen würde und wesentliche
       Verbesserungen zeitigen würde?

     Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, was passiert, wenn nichts passiert also keine Reformen in Angriff genommen werden


3. Die Veränderungen ohne Reformen
     Ohne eine Reform, die diesen Namen auch verdient, dümpeln wir weiter dahin.
    
Wie viel Zeit bleibt uns noch, um die zwingend notwendigen Reformen einzuleiten?
   
Die m.W. erste Antwort hat der ehemaligen Chefredakteur der „Wirtschaftswoche“
     Wolfram Engels in seinen „Einseitigen Betrachtungen“ gegeben.
     Wolfram Engels hat einmal im Jahre 1994 folgendes formuliert:

         „Im Aufschwung nach 1982 sind die realen Nettolöhne kaum noch gestiegen; inzwischen fallen sie. In keinem Krieg und in keiner Katastrophe
           ist die Geburtenzahl auf ein solch niedriges Niveau wie heute gefallen. Die gesamtwirtschaftliche Ersparnis ist stark gefallen.
           Ein Volk, das weder Kinder hat noch Kapital bildet , hat auch keine Zukunft.

           Die Gesellschaft bricht auf: Vier Millionen Arbeitslose, fünf Millionen Sozialhilfeempfänger, Millionen sinnlos Beschäftigter oder mit
           gelindem Druck in den Ruhestand Abgeschobene. Jedes fünfte Kind wird von der Sozialhilfe unterhalten. Was Wunder also, dass die
           Kriminalität anscheinend unaufhaltsam zunimmt.

           Wenn wir die Dinge schleifen lassen wie bisher, dann ist Deutschland in 30 Jahren auf dem Niveau eines Entwicklungslandes.
           Notwendig ist das nicht. Wir können die Prosperität bewahren. Aber dann müssen die Weichen schnell gestellt werden.
           15 Jahre etwa bleiben noch Zeit. Danach wird es für ein Umsteuern zu spät sein.“
       (Quelle: „Wo wir stehen“ in: Wirtschaftswoche Nr. 42 vom 14.10.1994, Seite 238)

     Wenn dies richtig war, dass uns im Jahre 1994 noch etwa 15 Jahre Zeit bleiben und auch heute noch ist, dann ist dieser Zeitpunkt
     („the point of no return“) im Jahre 2009 erreicht.

     Wenn wir es bis dahin nicht geschafft haben, die entscheidenden Weichen zu stellen, sind wir selbst in weiteren 15 Jahren bereits auf dem
     Niveau eines Entwicklungslandes angekommen.

     Ähnlich äußerte sich kürzlich der wirtschaftspolitische Sprecher der Partei Bündnis 90/Die Grünen Oswald Metzger im Fernsehen.
         Er sagte sinngemäß:
         „Wir haben noch ein Zeitfenster von vielleicht fünf Jahren.
           Wenn wir diese Zeitfenster nicht nutzen, geht es weiter rapide abwärts.
           Es geht schon jetzt weiter abwärts und wir sind in vielen Bereichen Schlusslicht in Europa. 
    
(Quelle: Fernsehsender ZDF im „Politikmagazin“ am 31.10.2004)

Also genau zehn Jahre nach der Prognose von Wolfram Engels wird genau dieses Zeitfenster von fünf Jahren von ganz anderer kompetenter Stelle bestätigt.

Wenn dies richtig ist, dass uns im Jahre 1994 noch etwa 15 Jahre Zeit bleiben, um die  entscheidenden Weichen zu stellen, dann ist dieser Zeitpunkt im Jahre 2009 erreicht.
Wenn wir das bis dahin nicht geschafft haben, sind wir selbst in weiteren 15 Jahren bereits auf dem Niveau eines Entwicklungslandes angekommen.

Man kann diese Angelegenheit auch etwas lockerer betrachten, obwohl sie für die nächsten zwei Generationen entscheidend sein werden.
So formulierte der Kabarettist Günter Böhnke im Jahre 2004 sehr treffsicher und pointiert allerdings ohne einen Zeitpunkt zu nennen:

         „Wenn alles so weiter geht wie bisher,
           geht bald nichts mehr so weiter wie bisher!“
         (Günter Böhnke, Kabarettist)


4. Die Tabelle der Möglichkeiten
     Bei der Auswahl der Bereiche sollte man darauf achten, dass nicht nur der genannte Bereich selbst verbessert wird, sondern auch
     Verbesserungen in anderen Bereichen mitbewirkt werden.
     Stellen wir einmal eine Tabelle zusammen!
     Die Möglichkeiten sind gleich wieder in drei Bereiche eingeteilt.
     Die Begründungen und Erklärungen für die Einschätzung erfolgen später.

    Ebenen und Stichwort,                                     Dauer bis zum Eintreten des Erfolges
    für den Bereich, der                                         und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens
    reformiert werden soll (persönliche Einschätzung)

A Die Ebene des Staates
1. Bürokratieabbau                                                              ohne jegliche Chance und ohne jede Aussicht auf Erfolg
2. „Schlanker Staat“                                                            ohne jede Chance es sei denn, man beschreitet den „Goldenen Weg für Reformen“
3. Staatsfinanzen                                                                   ohne jede Chance
4. Staatsschuldenabbau                                                        ohne jegliche Chance
5. Staatsquote                                                                       ohne jegliche Chance
6. Gesetze                                                                             ohne jegliche Chance
7. militärische Stärke                                                           ohne jede Chance

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
1. Wahlrecht                                                                         etwa 6 Jahre aber sehr unwahrscheinlich
2. Wirtschaft                                                                         ständige Aufgabe und ohne jeden sicheren Erfolg

C Die Ebene der Gesellschaft
1. Familienpolitik                                                                  40 bis 50 Jahre oder mindestens 2 Generationen
2. Bildung                                                                              20 Jahre
3. Ausbildung                                                                        etwa 10 Jahre also etwa drei Durchgänge in der gewerblichen Ausbildung und einen
                                                                                               Durchgang bei der akademischen Ausbildung
4. Sozialsysteme                               
4.1 Krankenversicherung                                                     keine Chance
4.2 Pflegeversicherung                                                         keine Chance
4.3 betriebliche Altersvorsorgung                                       keine Chance
4.4 Riester-Rente                                                                 keine Chance
4.5 Arbeitslosenversicherung                                              Es besteht eine geringe Chance. Es würde sofort einen gewaltige Erleichterung bringen.
4.6 Rentenreform                                                                 Es dauert 20 Jahre und es besteht nur eine geringe Chance



5. Die Erläuterungen zu den einzelnen Ideen und Vorschlägen
Anmerkung:
      Hier soll der Versuch unternommen werden, Erläuterungen und nachvollziehbare Erklärungen für jedes oben genannten Stichwort so kurz
      wie irgend möglich darzustellen.

A Die Ebene des Staates

1. Bürokratieabbau
     Die persönliche Einschätzung war:
     Im Bürokratieabbau besteht keine Chance und keine Aussicht auf Erfolg für eine echte Reform.

      Es werden immer werden Kommissionen ernannt und es finde sich auch immer oft auch namhafte Persönlichkeiten für Bürokratieabbau.
      Es gibt einen Staatsekretärsrunde, die sich mit dieser permanenten Aufgabe befasst.
      Es gab eine Kommission, die ein dreibändiges Buch geschrieben hat.

      Das Problem, dass wir an einer Überregulierung leiden, erkennt jeder.
      Es wird auch immer wieder – besonders kurz vor Wahlen - gefordert, diese Überregulierung abzubauen. Passiert ist – bisher jedenfalls -
      fast nicht!

      Das Problem ist also erkannt aber noch (lange) nicht gelöst.


    
Dieses Dickicht soll nun durchlüftet und gelichtet werden.
      Dazu hat eine zwei Jahre arbeitende Arbeitsgruppe
      (Genauer: der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat) unter Vorsitz von Rupert Scholz in drei Bänden Vorschläge erarbeitet.
      Erschienen sind 1997 alle drei Bände:
      Band 1: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlussbericht (244 Seiten)
      Band 2: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Materialband (704 Seiten)
      Band 3: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Leitfaden zur Modernisierung von
      Behörden
(145 Seiten)

 
     „Die Verschlankung des Staates kann nicht schlichte Abschaffung oder Einschränkung des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Verwaltungen bedeuten.
      Die Verschlankung des Staates muss vielmehr – und dies in definitive qualitativer Bewertungsweise – bei den Staatsaufgaben selbst ansetzen.
      Verschlankungspolitik bedeutet zunächst und vor allem „Aufgabensparen“.
     
Das „Personalsparen“ ist demgegenüber nur quantitativ und sekundär.
      (Quelle: Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlussbericht, Seite 8)

      Um diese Gesetzesflut einzudämmen, wird in diesem Gutachten des Sachverständigen-Rates als zentraler Punkt ein endlich wirksamer und konsequenter
      Legitimierungs- und Bedürfniszwang vom Gesetzgeber gefordert.

      Jedes (neue) Gesetz soll also eine Legitimierung erhalten:
      Diese müsste formuliert und geprüft (von wem?) werden!
      Ein Oberzensor wird gesucht!

      Die zweite zentrale Forderung wäre die nach einem Bedürfniszwang:
      Also die positive Beantwortung der Frage, ob überhaupt die Notwendigkeit für ein Gesetz besteht?
      Betrifft es eine hinreichend große Zahl von Fällen, die damit geregelt werden können?
      Spielt aber nicht auch die Bedeutung der Fälle eine Rolle?
      Schließlich gibt es in de Justiz auch Bagatelle-Verfahren und beispielsweise Verfahren vor dem Schwurgericht oder der großen Strafkammer.
      Wie man unschwer erkennen kann, sind beide Kriterien höchst problematisch und werfen mehr Fragen auf als sie zu lösen vorgeben!
      (nochmals nachlesen: Prof. Dr. Rupert Scholz ist schließlich ein kluger Mann!)

      Auch die Forderung nach einem Verfallsdatum für Gesetze ist erhoben - aber nie ernsthaft angepackt und schon gar nicht umgesetzt worden.
      In den USA gibt es viele Gesetze, deren Gültigkeit von vornherein – also gleich bei der Verabschiedung auf z. B. zwei Jahre begrenzt werden.
      Solche Gesetze bezeichnet man als so genannte „
sunset legalisation“.

      Warum gibt es so etwas nicht bei uns?

      Ergebnis:
            Bürokratie ist immer die direkte Folge von Gesetzen oder die indirekte Folge von übernommenen Aufgaben aber nie die Ursache.
            Man kann nicht die Folgen von etwas bekämpfen, sondern man muss sich mit den Ursachen auseinandersetzen und diese bekämpfen!

2. „Schlanker Staat“
     Die persönliche Einschätzung war:
     Die Idee vom „Schlanken Staat“ jemals Realität werden zu lassen, wird mindestens so lange ohne Chance bleiben,
     wie man nicht den „Goldenen Weg“ für Reformen beschreitet.

      Anmerkung:
            Die wesentlichen Aussagen sind gleich im ersten Kapitel unter der Überschrift
            1. Bürokratieabbau nachzulesen.




3. Staatsfinanzen
    Die persönliche Einschätzung war:
    Die Finanzen des Staates in Ordnung zu bringen, bleibt ohne jede Chance.

     Mit Geld umzugehen scheint schwierig zu sein; mir fremdem Geld umzugehen, scheint besonders schwierig zu sein.
     Es gibt zahlreiche Vorschriften; dabei würde eine einzige reichen:
       Alle laufenden Ausgaben des Staates müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt sein!
     So handelt schließlich jeder Familie.
     Stattdessen gibt es viele Vorschriften, die alle ihr eigentliches Ziel nicht erreichen:
         o Es gibt ein Grundgesetz (Artikel 115), das die Höhe der Neuverschuldung regelt.
         o Es gibt die Maastricht-Kriterein.
         o Es gibt ein Stabilitätsgesetz.
         o Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den sogenannten Halbteilungssatz als hochrangige Vorgabe einstufte.
            Danach darf der Staat nur bis zu maximal 50 % der Einnahmen als Steuern kassieren.

     Dabei würde doch eine einzige Regel genügen:
       Alle laufenden Ausgaben des Staates müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt sein!
         So handelt schließlich jeder Familie.

     Der Wunsch, Bedürfnisse von Kabinettskollegen zu erfüllen oder der Wunsch, Wahlen zu gewinnen, waren immer stärker, als die Absicht,
      sich einzuschränken.
     Dabei hat der Bundesfinanzminister neben zwei weiteren Bundesministern ein Vetorecht für alle Beschlüsse, die mit Kosten verbunden sind.
     (Quelle: Geschäftsordnung der Bundesregierung (§ 26) nach dem
                        „Wörterbuch zur Gemeinschaftskunde“ von Bayer und Schmid;1965;
                        Hirschgrabenverlag, Frankfurt am Main; Seite 21)

     Anmerkung:
            Ein Vetorecht bei Entscheidungen des Kabinetts haben drei Minister:
            der Innenminister, der Finanzminister und der Justizminister.

     Es werden immer neue Schulden gemacht, Gründe für das Geldausgeben findet      man immer.
     Der Staat – nein die Politiker – entwickeln ein hohes Maß an Kreativität, wenn es darum geht, die
         o Es gibt Schattenhaushalte und Nebenhaushalte.
         o Es gibt Stiftungen in Bayern und in Baden-Württemberg, die aus den Verkäufen von Staatseigentum finanziert worden sind, über deren
            Kapital nach Ermächtigung der Parlamente allein der Landespräsident entscheiden kann.
         o Politiker finanzieren ihre als wichtig betrachteten Anliegen über ihre Landesbanken oder besetzen oder gründen Banken,
            um diese Anliegen umzusetzen. Beispiel: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe)
         o Manche Bundesbehörden werden direkt also am Staatshaushalt vorbei von privaten Banken und Versicherungsgesellschaften finanziert,
            pikanterweise gerade von denjenigen Unternehmen, die sie selbst kontrollieren sollen.

     Der Staat hat kein Geld mehr, seine Anliegen zu finanzieren und ist dabei sehr kreativ und nutzt seinen Gesetzgebungskompetenz schamlos aus,
            um seinen Anliegen auf Kosten des Bürger zu finanzieren.
         o Der Staat verlangt die nicht marktgerechten Kosten für erneuerbare Energien in einer Mischkalkulation auf den Verbraucher abzuwälzen.
         o Einige Großverbraucher erhalten dann allerdings Sonderkonditionen, damit deren Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist.
         o Der Staat führt einen Handel für Emissionsrechte  ein in dem der Ausstoß an Kohlendioxid eines Kraftwerkes zugrunde gelegt wird.
            Wer viel Kohlendioxid herstellt, (Kraftwerke, die Kohle oder Erdöl verbrauchen) muss bezahlen, weil er sich dieses Recht des
            Mehrausstoßes einkaufen muss. Gaskraftwerke stoßen weniger Kohlendioxid aus und können ihre nicht genutzten Rechte verkaufen.
            Der Preis: Etwa 8,50 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid. Dieser Preis wird auf die Verbraucher umgelegt.
     Ergebnisse:
            o Der Strom wird teurer.
            o Der Staat greift steuernd ein.
            o Er erhöht seine Staatsquote nicht.
            o Das verfügbare Einkommen der Bürger wird vermindert.



Der Staat – nein viele Politiker – glauben, sie seien schlauer als die vielen Menschen, die ihre Entscheidungen treffen also schlauer als der Markt.
         o Der Staat führt eine Mautgebühr ein, damit die im Ausland zugelassenen LKW`s Gebühren für die Benutzung von Autobahnen und
            Bundesstraßen bezahlen müssen. Aber auch inländische LKW`s müssen Mautgebühren bezahlen. Die Kosten der Technik von
            3 Milliarden Euro werden auf die Verbraucher abgewälzt und ein Teil fließt in den Staatshauhalt.
     Man hat es in mehr als 50 Jahren noch nie geschafft auch nur einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen geschweige denn Schulden
     zurückzuzahlen. Einzige Ausnahme was meines Wissens der damalige Finanzminister Schäfer; er hatte es fertig gebracht, mal 10 Milliarden DM
     bei Seite zu legen.


4. Staatsschuldenabbau
    Die persönliche Einschätzung war:
    Die bisher aufgelaufenen hohen Staatsschulden jemals zurückzuzahlen, bleibt ohne jede Chance.

     Wenn man sich mit der Frage des Abbaus der staatlichen Verschuldung befassen will, muss man sich zuerst einmal mit den Schulden selbst
     befassen:

    Die offizielle Staatsverschuldung
     Die gesamte volkswirtschaftliche Staatsverschuldung wird oft mit der schon kaum vorstellbare Summe von etwa 1 400 Milliarden Euro
     angegeben.
     Das wären bei etwa 80 Millionen Einwohnern etwa 17 500 Euro.
     Die Rechnung:
            1 400 000 Mio Euro geteilt durch 80 Millionen Einwohner ergibt17 500 €/Person

     Die gesamten Schulden, die auf einen Bürger fallen, sind aber noch viel höher, weil auch das Bundesland indem erlebt ebenfalls Schulden
     gemacht hat.
     Wenn man diese Schulden nur auf die Erwerbtätigen verteilt, weil nur sie in der  Lage sind, die Schulden zu bedienen oder zurückzuzahlen,
     kommt man auf wesentlich höhere Zahlen. Es gibt etwa 34 Millionen Vollerwerbstätige.
     Die Rechnung:
            1 400 000 Mio Euro geteilt durch 34 Millionen Erwerbstätigen ergibt 41 176,47Euro.

     Für diese Schulden muss der Staat täglich mehr als 100 Millionen Zinsen zahlen.
     Die Rechnung:
            3 % von 1 400 000 Millionen Euro sind 42 000 Millionen Euro.
            42 000 Millionen Euro geteilt durch 365 Tage ergibt 115,07 Millionen Euro pro Tag

    Die wahre staatliche Verschuldung
   
Eigentlich liegt die staatliche Verschuldung noch viel höher!

     Der Grund:
            Der Staat neigt dazu, Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft zu verlagern.

     So gibt es für die staatlichen Rentenversicherungen keine finanziellen Rücklagen.
     Die Beiträge der aktiven Beschäftigten werden für die nicht mehr Aktiven für deren Renten ausgezahlt.
     Das nennt man Umlageverfahren!
     Die rechtliche Grundlage ist ein so genannter Generationenvertrag, den kein Beteiligter unterschrieben hat.
     Auch für die Pensionsansprüche der Beamten gibt es kaum Rücklagen!

     Auch für die Zusatzversorgung im öffentliche Dienst gibt es kaum Rücklagen.

     Alle Zahlungsverpflichtungen des Staates betragen zusammengenommen etwa 2,6 des BIP.
     (Quelle: „Zitat des Tages“, von Prof. Raffelhüschen im Handelsblatt vom 14.08.2003)

    Da ein BIP etwa 2 100 Mrd Euro ausmacht, betragen die gesamten Zahlungsverpflichtungen damit etwa 5 460 Mrd. Euro!

    Man kann wohl folgende Gesetzmäßigkeiten formulieren:

    1. Die staatliche Verschuldung wird immer höher; sie steigt von Jahr zu Jahr weiter an.
    2. Es ist dem Staat in den letzten 50 Jahren noch nie gelungen, seine Schulden oder auch nur einen Teil davon zurückzuzahlen.
         Da sich die Zusammensetzung der Regierungen oft geändert hat, kann das offensichtlich nicht an einer Partei liegen, sondern muss eine
         allgemeine Krankheit der Regierenden sein.
    
3. Es ist dem Staat in den letzten 50 Jahren noch nie gelungen, auch nur einmal einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen
       und zu beschließen.
    4. Versprechungen und Pläne zur Verringerung der staatlichen Neuverschuldung gab es immer wieder – die Realität sah bisher
       immer anders aus.

    Fazit:
       Wenn nicht einmal die Chance besteht, auch nur einmal einen ausgeglichen Haushalt vorzulegen, kann ein Abbau der
        Staatsschulden erst recht nicht gelingen.
         Die letzte Ankündigung von Finanzminister Hans Eichel, für 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, wurde von ihm selbst
         zurückgezogen.

 

5. Staatsquote
 
   Die persönliche Einschätzung war:
    Die hohe Staatsquote auf ein für alle vertretbares Maß zurückzuführen, bleibt ohne jede Chance.

     Bei einer offiziellen Staatsquote von fast 50 % sind im Durchschnitt alle Preise von Waren und Dienstleistungen zu etwa 50 % durch Steuern
     und Abgaben an den Staat bestimmt.
     Manche Waren und Dienstleistungen sind übermäßig mit Steuern und belegt, so dass der Anteil der Steuern  und Abgaben nahezu an 90 %
     herankommt. (Beispiel: Benzin)

     Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den sogenannten Halbteilungssatz als hochrangige Vorgabe einstufte. Danach darf der
     Staat nur bis zu maximal 50 % der Einnahmen als Steuern kassieren.
     Der Staat versucht, mit allerlei Tricks und mit seinem Monopol der Gesetzgebungskompetenz, diese Hürde zu umgehen.
 
   
Die Staatsquote liegt nicht wie offiziell angeben, bei etwa 50% des Bruttoinlandprodukts, sondern je nach Definition und unter Berücksichtigung
     der finanziellen gesetzlich festgelegten Verpflichtungen für Renten Pensionen und die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst bei etwa 100 %!
     Anmerkung:
         Darüber liegt eine Ausarbeitung vor und ist in der Homepage leicht zufinden.


 

6. Gesetze
    Die persönliche Einschätzung war:
    Die hohe Regeldichte auf ein für alle vertretbares Maß zurückzuführen, bleibt ohne jede Chance.

    Die Ausgangsklage
         Deutschland soll etwa 90 % aller Gesetze der Welt haben.
         Die anderen rund 200 Staaten müssen sich die übrigen 10 % der Gesetze teilen.
         Wir sind das regulierteste Land der Erde.

       Der Bund allein hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
         (Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
         Es waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften am 1. Juli 1997 rechtsgültig.
         Dazu hat jedes der 16 Bundesländer noch eigene Gesetze.
         Wie viele Gesetze es überhaupt gibt, weiß keiner.
         Es werden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze im Bund und in den 16
         Bundesländern neu beschlossen als außer Kraft gesetzt, so dass die Zahl der Gesetze immer weiter steigt.

    Ursachen:
     o Eine der Ursachen für unsere Überregulierung ist das Legalitätsprinzip.
         Nach diesem Rechtsprinzip muss jegliches staatliche Handeln durch ein Gesetz abgesichert worden sein.
         Das sollte den Bürger vor der Willkür der staatlichen Macht schützen.
     o Der Deutsche neigt ganz offensichtlich dazu, alles regeln zu wollen.

    Fazit:
         Es erscheint mir unmöglich, eine echte Reform über die Verringerung der Gesetze herbeizuführen, zumal Gesetze auch immer Ausdruck
         staatlichen Handels sind.
         Staatliches Handeln wir durch die übernommen Aufgaben bestimmt.
         Dabei ist es egal, ob es sich um geplantes oder absolut notwendige Aufgabenhandelt.
         Im ersten Fall sind es Vorratsgesetze im zweiten Fall unverzichtbare Gesetze.
         Durch die Verknüpfung von Gesetzen miteinander entstehen vernetzte Rechtssysteme, die kaum einer mehr durchschauen kann.
         Bestes und bekanntestes Beispiel ist die Riester-Rente. Hier wurden 36 Gesetze mit einander verknüpft.
         Der neue Name für diese Gesetze lautet „Artikel-Gesetze“.


7. militärische Stärke
    Die persönliche Einschätzung war:
    Durch militärische Stärke unseren Wohlstand vermehren zu können, die eine Reform nicht mehr erforderlich machen,
    erscheint mir ohne jede realistische Chance.

     Die Gründe sind schnell genannt:
         o Unsere jüngste Geschichte verbietet ein militärisches Erstarken ohne internationale Einbindung.
         o Das Ausland wird eine neue Dominanz Deutschlands nicht zulassen.
         o Unsere Truppen sind alle der Nato unterstellt.
         o Die neue „Schnelle Eingreiftruppe der EU“ steht nicht unter deutschem Kommando sondern unter EU-Hoheit.
         o Das Beispiel der USA, die militärische Macht in politische Macht und diese in wirtschaftliche Macht umwandeln, lässt sich auf Deutschland
            nicht übertragen.

 

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft

1. Wahlrecht
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es würde etwa 6 Jahre dauern; es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass auf in diesem Bereich etwas passiert..
   
     Anmerkung:
         Darüber liegt eine Ausarbeitung vor und ist in der Homepage leicht zufinden.

    Voraussetzungen

         Um das Wahlrecht zuändern, bedarf es einer Initiative der Abgeordneten.
         Diese sind aber leider nicht Herr ihrer Entscheidungen, sondern Abhängige ihrer Parteifürsten. Die Änderung bedarf also der Zustimmung
         der politischen Parteien.          Diese ist von vorn herein nicht gegeben, weil das jetzige Wahlrecht ihnen größtmögliche Vorteile bietet:
              o Es gibt immer gleich viele Mandate unabhängig von der Wahlbeteiligung.
              o Durch die Kombination der Kandidatur eines Direktmandats und ein Listenmandat erhalten sich gerade die oberen Parteifunktionäre
                  die Macht und können sie ausbauen.
              o Sie binden damit sogar die Parteimitglieder vor Ort also im Wahlkreis ein.
              o Es steht schon die überwältigende Mehrheit der zukünftigen Abgeordneten bereits vor dem eigentlichen Wahlgang der Bürger fest;
                  manche sprechen von 90 % der Abgeordneten, die bereits mit der Nominierung als Abgeordnete ihren Wahlsieg feiern können.
                  Sie haben alle einen sicheren Listenplatz.
              o Auch gegen den erklärten Willen der Wähler kann man in den deutschen Bundestag einziehen, selbst wenn man keine einzige Stimme
                  in seinem Wahlkreis erhalten hat.
              o Damit wird deutlich, dass der Wille des Wählers mehr zählt, als das Votum von Parteidelegierten.

    Die 6 Jahresfrist:
         Die Frist von nur 6 Jahren erkläre sich wie folgt:
         Das jetzige Parlament müsste die Weichen stellen und das Wahlrecht ändern.
         Dafür veranschlage ich zwei Jahre.
         Die neuen Abgeordneten des Deutschen Bundestages würden dann bereits nach dem neuen Bundeswahlgesetz gewählt.
         Das Parlament würde sich ganz anders zusammensetzen. Dei Zusammensetzung des Parlaments würde nach allen erdenklichen Kriterien
         viel besser der Zusammensetzung des Volkes entsprechen.
         Schließlich sind die Abgeordneten Repräsentanten des Volkes. („Repräsentative Demokratie“)
         Die Abgeordneten wären frei und nur ihren Gewissen unterworfen, so wie es in in der Verfassung steht. (Artikel 38, Absatz 1, Satz 2; GG)
         Sie wären frei von ihrer Partei und genießen alle Rechte, die ihnen die Parteien jetzt auf perfide Weise vorenthält.
         Es wird bisher mit Zucker und mit Peitsche gearbeitet wie man an den folgenden Stichwörtern ablesen kann:
         Fraktionszwang, Regierungsmehrheit, Parteisoldat, Abweichler, Spenden an die Partei, Posten in staatlichen Unternehmen oder das Versprechen dafür,
         sicherer Listenplatz bei der nächsten Wahl, Aussicht auf einen Posten als Parlamentarischer Staatssekretär mit eigenem Büro, Dienstwagen, Chauffeur,
         Sekretärin und Mitarbeitern:(Es gibt wohl 27 davon.)

         Die politischen Parteien nehmen ihre verfassungsrechtliche Rolle bei der politischen Willensbildung wahr und werden auf diese Rolle
         zurückgedrängt            (Artikel 21, Absatz 1, Satz 1; GG)

         Entsprechende Änderungen müssten in allen 16 Bundesländern erfolgen.
         Außerdem wäre es hilfreich, die Wahlen auf zwei Terminen innerhalb einer Legislaturperiode des Bundes zu kumulieren. dafür wären
         Änderungen aller 16 Landeswahlgesetze erforderlich und Verlängerungen (und Verkürzungen) des Wahlperioden erforderlich.

    Fazit:
       Da die Voraussetzungen nicht gegeben sind, müsste man weiter fragen, wie die Zustimmung der Parteien zu einen
       substanziellen Änderung des Wahlrechts erreicht werden könnte.
       Das wird ein schwerer Weg sein.


2. Wirtschaft
    Die persönliche Einschätzung war:
    Das ist eine ständige Aufgabe und ohne jeden sicheren Erfolg.

     Die deutsche Wirtschaft ist sehr stark von der Weltwirtschaft abhängig:
         Wir haben außer Kohle und Eisenerz kaum Rohstoffe.

         Die Weltwirtschaft hängt im Wesentlichen von mehren nachfolgend genannten Faktoren ab:
            o vom allgemeinen Zinsniveau,
            o den Energiekosten (Ölpreis),
            o von den Handelsbeschränkungen und
            o von den Lohnunterschieden und
            o von der Qualifizierung der Erwerbstätigen ab.
     Alle diese Faktoren können wir nicht bestimmen – ja wir haben nicht einmal einen Einfluss auf sie. Wir sind ihnen also hilflos ausgeliefert,
        
    Fazit:
         Damit unsere Volkswirtschaft um etwa 1,5 % wächst, muss der Staat etwa 5 % Schulden machen.
         (100 Mrd Euro neue Schulden und nur 30 Mrd Euro Wachstum!)

     Anmerkung:
            Beide Prozentzahlen beziehen sich auf das Bruttoinlandprodukt (BIP).

 

C Die Ebene der Gesellschaft

1. Familienpolitik
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es dauert 40 bis 50 Jahre oder mindestens zwei Generationen.

     Die Gründe:
         Politik und Gesellschaft müssten erst eine völlig andere Einstellung zur Familie haben oder erhalten.
         Bisher geht es leider noch in die andere Richtung:
              Die Homo-Ehe wird propagiert und gesetzlich geschützt.
              Kinder gelten als Armutsrisiko.
              Die Kinder kosten viel mehr als das Kindergeld ausmacht.
              Die kinderlose Ehe wird durch die so genannte Splittingtabelle gegenüber der Familie mit Kindern bevorteilt.
              (Man könnte das Familieneinkommen steuerlich nach der Anzahl der Familienmitglieder splitten.
              Eine Familie mit drei Kindern teilt dann ihre steuerpflichtiges Familieneinkommen durch vier! )
     Solange das so ist, bleiben Eheschließung und Hochzeit ein Traum für kleine Mädchen, für Fürstenhäuser und für die Yellow-Press.


2. Bildung
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es dauert etwa 20 Jahre, wenn man heute eine andere Schulpolitik betreiben würde.

     Man macht aber genau das Gegenteil und eine Kehrtwendung ist nicht zu erkennen.
     Allgemein lässt sich festmachen:
         o Verantwortung wird im Angesicht knapper Kassen nach untern verlagert.
         o Die Rahmenbedingungen werden oben vorgegeben.
         o Schulerfolg wird erleichtert.
         o Trotz dieser Erleichterungen
              - bleibt die Zahl der Sitzenbleiber konstant und das bei sinkender Schülerzahl
              - steigt die Zahl der Abbrecher und
              o stiegt die Zahl der Abgänger ohne Abschluss.

     Die Gründe:
         o Es gibt keine Untersuchung besondere Begabungen, Anlagen und Talente zu entdecken und damit die Chance sie zu fördern obwohl das
              gesetzlich vorgeschrieben ist.
         o Der Staat verhindert, durch flächendeckende Maßnahmen und seit Jahrzehnten mit immer stringenteren Methode, dass sich kein
              Langzeitgedächtnis ausbilden kann.
         o Der Staat schiebt die Verantwortung an die Schulen.
              (Beispiele: Stundentafeln, Profilbildung der Schulen, Lehrmittel, Vertretung von Unterrichtsausfall)
         o Der Staat lässt alle Schüler – unabhängig von dem Schulzweig, den sie besuchen – nach den selben Lehrplänen unterrichten.
              (Schulpolitische Vokabel: „Harmonisierung der Rahmenpläne“)
         o Jeder Schüler wird unabhängig vom besuchten Schulzweig die gleiche Anzahl von Wochenstunden, wenn man von einigen Ausnahmen
              einmal absieht. (z.B. Arbeitslehre Latein)
              (Schulpolitische Vokabel: „Harmonisierung der Stundentafeln“)
         o Der Staat tut nichts, um die allgemeine Schulpflicht auch durchzusetzen.
              Die Folge:
                        Es schwänzen etwa 3 000 Schüler in Berlin regelmäßig die Schule, ohne dass es für sie irgendwelche Konsequenzen hätte.
         o Der Staat setzt Vertretungsmittel in Höhe von 7 % der Lehrerstunden falsch und wahrscheinlich rechtswidrig ein.(Das sind etwas
              mehr als 2 000 Lehrer.)

              Die Folge:
                        Es fallen in Berlin im Jahr von 550 000 Unterrichtsstunden pro Woche etwa 15 000 aus, obwohl eigentlich genug Lehrer zur
                        Vertretung angestellt sind.
                        Allerdings wurden von den 57 000 Stunden, die von Ausfall bedroht waren, rund konnten 42 000 Stunden vertreten werden.
                        Das beweise wie ernst und gewissenhaft die Lehrerschaft ihre Pflicht sehe.
                        (Quelle: RBB-Text, „Unterrichtsausfall“ am 6.08.2003 um 16.30 Uhr)

    Fazit:
       o Der Staat tut vieles, um Bildung zu verhindern anstatt sie zu fördern.
       o Private Einrichtungen, die diesen Mangel ausgleichen könnten, werden vom Staat durch vielerlei Auflagen behindert.
       o Hohe Ziele von allgemeiner Akzeptanz werden verkündet – aber das Gegenteil davon tritt oft ein.
       o Jede Untersuchung - und sei sie auch wissenschaftlich – wird dafür missbraucht, um ideologisch e Ziele durchzusetzen.
           (Ganztagschule, Einheitsschule)


3. Ausbildung
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es dauert etwa 10 Jahre also etwa drei Durchgänge in der gewerblichen Ausbildung und einen Durchgang bei der akademischen
    Ausbildung bis sich nennenswerte Erfolge zeitigen.

     Die Gründe:
         Es muss zuerst an den Voraussetzungen für Ausbildung gearbeitet werden:
         Auf der Seite des Individuums sind das
              o Ausbildungswilligkeit und
              o Ausbildungsfähigkeit (bzw. Studierfähigkeit)
         Auf der Seite der Gesellschaft (Universitäten und Hochschulen) und der Wirtschaft (besonders beim gewerblicher Mittelstand) sind dies die
         Schaffung von Studienplätzen und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.

     Bei den Hochschulen hapert es an unsinnigen Studien- und Prüfungsordnungen und an der zu geringen Zahl an Professoren.
     Die Studienzeiten dauern viel zu lange auch im internationalen Vergleich z.B. mit Frankreich.
     Die Bereitschaft der Betriebe, Ausbildungslätze bereit zu stellen, leidet an mehreren Gegebenheiten:
         o zu hohe Ausbildungsvergütungen, die weit über der Wertschöpfung liegen.
         o eine zu geringe Ausbildungswilligkeit und Ausbildungsfähigkeit,
         o die schlechte Konjunkturlage, die die sichere Ausbildung innerhalb von dreieinhalb Jahren gewährleistet und eine spätere
              Übernahme ermöglicht.



4. Sozialsysteme

4.1 Krankenversicherung
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es besteht keine Chance über die Krankenversicherung den Staat grundlegend zu reformieren.

     Die Gründe
         Krankenversicherung sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
         Diese Kosten kann man und sollt man niedrig halten.

     Die Krankengeldfortzahlung (immerhin schon seit 1970) durch die Arbeitgeber ist völlig systemfremd.
     Weil ihr jede sachliche Begründung fehlt, ist sie auch Willkür.

4.2 Pflegeversicherung
      Die persönliche Einschätzung war:
      Es besteht keine Chance über die Pflegeversicherung den Staat grundlegend zu reformieren.

        Die Gründe
              Pflegeversicherung sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
              Diese Kosten kann man und sollt man niedrig halten.

4.3 betriebliche Altersvorsorgung
      Die persönliche Einschätzung war:
      Es besteht keine Chance über die betriebliche Altersvorsorge den Staat grundlegend zu reformieren.

       Die Gründe
              Die betriebliche Altervorsorge sind Kosten für jeden Arbeitgeber.
              Diese Kosten kann sollte man niedrig halten, um bei der sich verschärfenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht ins Hintertreffen
              zu geraten. Aus Wettbewerbsgründen ist die betriebliche Altervorsorge eine Fehlkonstruktion.

4.4 Riester-Rente
      Die persönliche Einschätzung war:
      Es besteht keine Chance über die Riester-Rente den Staat grundlegend zu reformieren.

        Die Gründe:
              Die Riester-Rente wird zwar als Einstieg in die kapitalgedeckte Rentenversicherung gefeiert. Sie belastet aber alle Sozialsysteme,
              weil die Beiträge das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen reduzieren.
              Sie belastet auch noch den Steuerzahler, weil es staatliche Prämien gibt, die sich auf Hunderte von Milliarden addieren. Dabei ist sie
              nur in der Lage die geplante Absenkung des allgemeine Rentenniveaus etwas abzumildern


4.5 Arbeitslosenversicherung
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es besteht eine geringe Chance, den Staat über die Reform der Arbeitslosenversicherung grundlegend zu reformieren.
    Eine Reform würde sofort einen gewaltige Erleichterung bringen.

    Voraussetzungen
         Die wichtigste Voraussetzung wäre, dass der Staat an abgetretene Kompetenzen an Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter hier
         ausnahmsweise wieder an sich zieht.
         Der Staat hat in jeder Frage eine Gesamtverantwortung, wenn er direkt oder mittelbar davon betroffen ist. Er muss also nicht nur die
         Tarifvertragsparteien an einen runden Tisch bringen, sondern seiner Verantwortung gerecht werden.
         Dass der Staat Verantwortung trägt, wird an der Tatsache deutlich, dass er bereits ein Drittel seines Haushalts in die Sozialsysteme
         stecken muss.
         Der Steuerzahler wird es ihm danken.
         Die Zeit war noch nie so günstig:
              o Einmal eine hohe Arbeitslosenzahl.
              o Zum anderen die Nichteinhaltung der Tarifverträge von denjenigen, die sie gerade erst vereinbart haben.

     Die neue Regel ist sehr einfach:
       Der Bund gibt einen Rahmen vor, der für beide Tarifvertragsparteien bindend ist.     
     Diese Regel gilt immer, wenn das volkswirtschaftliche Ziel der Vollbeschäftigung (weniger als 1 % Arbeitslose) nicht erreicht ist.

     Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird und die Arbeitgeber und die Gewerkschaften den Staat in den
     finanziellen Ruin treiben und die Bevölkerung dabei allmählich verarmt.



4.6 Rentenreform
    Die persönliche Einschätzung war:
    Es dauert 20 Jahre und es besteht nur eine geringe Chance.

     Die Gründe und Erläuterungen:
         Die Beiträge zur Rentenversicherung sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
         Diese Kosten werden im Umlageverfahren nach dem so genannten Generationenvertrag finanziert. Rücklagen gibt es fast nicht.
         Erst wenn man die Umstellung auf ein kapitalgedecktes System umgestellt hat, ist eine wesentliche Erleichterung der Wirtschaft zu verspüren.
         Dies wäre schon eine echte Reform – zwar nicht des Staates aber immerhin – der Rentenfinanzierung .
         Davon sind direkt 20 Millionen Rentner betroffen und indirekt jeder sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige und alle Steuerzahler.
         Leider lässt sich so etwas nur in Zeiten boomender Konjunktur in die Wege leiten und nicht in jetziger Zeit.
         (Man muss 5 % des BIP Schulden machen um 1,5 % Wachstum zu generieren.)



6. Der „Goldene Weg für Reformen“
     Anmerkung:
         Über diesen „Goldenen Weg für Reformen“ liegen zwei Ausarbeitungen vor:
         „Die Reform des Staates“ mit etwa 1 000 Seiten DIN A4 und eine Ausarbeitung mit dem Titel „So kann Deutschland gerettet werden“
         mit etwa 600 Seiten DIN A4.
         Hier nun die wichtigsten Elemente in aller Kürze.

    1. Aufgaben des Staates
      
Zuerst bei den Aufgaben des Staates anfangen und diese erheblich reduzieren.
         Man darf sich nur noch Hoheitlichen Aufgaben konzentrieren und einige Kernaufgaben übernehmen oder beibehalten.
         Auf keinen Fall Aufgaben aus dem Bereich der so genannten Daseinsvorsorge übernehmen oder beibehalten.
         Da in Zukunft viele Aufgaben wegfallen, braucht der Staat weniger Gesetze, weniger Personal und auch weniger Geld.
         Über diesen Aufgabenkatalog muss ein bereites Einvernehmen hergestellt werden. Entsprechende Maßnahmen sind in den
         16 Bundesländern durchzuführen.

         Es muss klaren Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern geben.
         Das bezieht sich auf die staatlichen Aufgaben, auf die dafür notwendigen Kompetenzen und die Finanzierung der öffentliche Aufgaben
         also auch auf die Steuereinnahmen.
         Es ist meines Erachten ein Unding, dass der Bundesfinanzminister in Brüssel für die Schulden der 16 Bundesländer mit verantwortlich ist,
         obwohl die Länder selbst Schulden machen können, ohne dass der Bund auch nur einen Einfluss auf die Kreditaufnahme hat.
         Es ist meines Erachten ein Unding, dass die Staatlichen sozialen Sicherungssysteme Schulden machen können, obwohl sie gesetzlich
         dazu nicht befugt sind. (Die Krankenkassen machten in 2003 etwa 8 Milliarden Euro Schulden.)
         Wenn die Rentenkassen kein Geld mehr haben, wird schnell die so genannte Schwankungsreserve verringert oder es muss schnell ihr
         Wohnungsbestand (Gagfah) mit zigtausenden von Wohnungen  verkauft werden.
    

    2. Gesetze
         Dann die Gesetze entsprechend auf den Prüfstand stellen und stark bis sehr stark reduzieren.
         Alle verbleibenden neu gefassten Gesetze sollen vier Anforderungen erfüllen.
         (1) Es sollen ihnen jeweils eine (oder mehrere) Zielangabe(n) vorangestellt werden.
         (2) Die Rechtsprinzipiensollen genannt werden auf denen das Gesetz jeweils beruht.
         (3) Alle Gesetze sollen die Bedingungen nennen unter denen sie gelten sollen.
         (4) Sie sollen eine vorläufige Gültigkeitsdauer enthalten.
         Entsprechende Maßnahmen sind in den 16 Bundesländern durchzuführen.

    3. Steuern
         Es gibt nur noch eindeutig Steuerkompetenzen zwischen Bund und den Ländern.
         Das bezieht sich auf die Steuerarten und auf die Höhe der Steuern.
         Der Staat hat den mündigen Bürger nicht zu erziehen. Er darf auch keine Steuern erheben, um die Bürger zu erziehen.
         Steuern haben keine Steuerungsfunktion. Sie sollen nur die Aufgaben des Staates finanzieren sonst nichts!
         Es gibt keine Mischfinanzierung mehr.
         Es gibt keinen Länderfinanzausgleich mehr zwischen den einzelnen Bundesländern.
         Die neuen Länder erhalten weiterhin gleiche Beträge vom Bund. Die Wiedervereinigung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

    4. Behörden und öffentlich Bedienstete
         Dann die entsprechenden Behörden reduzieren und die entsprechenden Mitarbeiter langsam entsprechend ihrem Alter pensionieren.
         Der Zeitpunkt ist günstig: Das Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre. In 15 Jahren sind die Hälfte der Mitarbeiter in Pension und erhalten bloß noch
         maximal 75 % ihres Einkommens. In dieser Zeit keine einzige Stellen neu besetzen oder gar neu ausschreiben.
         Das spart alle beim Bund Milliarden – aber erst allmählich.
         In weiteren 20 Jahren spart der Bund jedes Jahr einen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe
         Entsprechende Maßnahmen sind in den 16 Bundesländern durchzuführen.

    5. Beteiligungen des Staates
         Alle Unternehmen und Beteiligungen des Bundes verkaufen und die Erlöse auf ein Sperrkonto bei der Deutschen Bundesbank einzahlen.
         Diese Erlöse bleiben dort bis der Bundeshaushalt ausgeglichen ist.
         Entsprechende Maßnahmen sind in den 16 Bundesländern durchzuführen.

    6. Steuersenkung und Schuldenbau
         Der Staat senkt in gleichem Maße seinen Staatsverschuldung wie er die Steuern senkt. Das kann dadurch geschehen,
         dass er Steuerarten aufgibt oder die Steuersätze senkt.