www.jochenolbrich.homepage.t-online.de

Die Absicherung der reinen Theorie durch ein neues Verfassungsorgan
(Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie)
(1)
Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil E: Die Absicherung
(17. März 2012)

Gliederung

 

1.  Die fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie
    1. Die Gewaltenteilung
    2. Entscheidungen durch eine Mehrheit
    3. Legitimierung
    4. Rechtsprinzipien
   
5. Alte oft vergessene Weisheiten
2. Die Absicherung der fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie
    1. Die Absicht
    2. Das neue Gremium
3. Die Auswirkungen auf die Realität


 

Ausführungen

1. Die fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie

1. Die Gewaltenteilung
    Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss ohne jede Ausnahme personell und institutionell erfolgen und eingehalten werden.
    Vermischungen und Doppelfunktionen sind auszuschließen.

2. Entscheidungen durch eine Mehrheit
    Alle Entscheidungen in Gremien müssen durch eine sauber zustande gekommene Mehrheit erfolgen:
     (1) Die Personen in einem Gremium müssen die gleiche Anzahl von Bürgern vertreten.
     (2) Die Personen in einem Gremium müssen das gleiche Stimmrecht haben.
     (3) Die Personen in einem Gremium müssen auf die gleiche Art und Weise in das Gremium gekommen sein.
     (4) Die Personen in einem Gremium müssen die gleiche Legitimierungsdauer haben.

3. Legitimierung
    Die Personen oder Gremien, die für andere Entscheidungen treffen, müssen dafür eine Legitimierung besitzen.
    Die Personen oder Gremien, die diese Legitimierung erteilen, müssen dafür eine Legitimierung besitzen.
    Die Personen oder Gremien, die für andere Entscheidungen treffen, müssen die gleiche Stufe der Legitimierung besitzen.
    Man kann mehrere Stufen der Legitimierung unterscheiden:
     (1) Die primäre Legitimierung kann nur durch das Volk erteilt werden, denn alle Macht geht schließlich vom Volke aus.
          (Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages besitzt eine primäre Legitimierung.)
     (2) Die vom Volke primär legitimierten Personen oder Gremien können für bestimmte Aufgaben- oder Fragestellungen andere Personen oder Gremien legitimieren.
          Diese Personen oder Gremien sind dann sekundär legitimiert. (Der Bundeskanzler besitzt eine sekundäre Legitimierung.)
     (3) Wenn diese sekundär legitimierten Personen oder Gremien weitere Personen oder Gremien mit bestimmten Aufgaben- oder Fragestellungen beauftragen, so sind diese
          Personen oder Gremien tertiär legitimiert. (Alle Bundesminister besitzen eine tertiäre Legitimierung.)
     (4) Wenn eine tertiär legitimierte Person oder ein tertiär legitimiertes Gremium eine weitere Personen oder ein Gremium mit bestimmten Aufgaben- oder Fragestellungen
          beauftragt, so ist diese Person oder dieses Gremium quartär legitimiert.
          (Der Bundesjustizminister beauftragt eine Kanzlei Vorschläge für die Umsetzung eines Gesetzes zu machen.)
    Die Personen oder Gremien, die eine Legitimierung erteilt haben, haben das Recht, diese Legitimierung wieder zu entziehen.
    Der Entzug der Legitimierung muss mit mehr Stimmen erfolgen als das Erteilen der Legitimierung.

4. Rechtsprinzipien
    Die Prinzipien des Rechts müssen immer sachgerecht und zielorientiert angewendet werden.
    Man kann allgemeine Rechtsprinzipien und spezifische Rechtsprinzipien unterscheiden:
     Die allgemeinen Rechtsprinzipien müssen immer gelten und angewandt werden.
     Allgemeine Rechtsprinzipien sind z.B. Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Transparenz, Gleichheitsprinzip, Verursacherprinzip, Vertrauensschutz und Bestandsschutz.
     Die spezifischen Rechtsprinzipien müssen sachgerecht und zielorientiert angewendet werden.
     Spezifische Rechtsprinzipien sind z.B. das Legalitätsprinzip, das Äquivalenzprinzip, das Opportunitätsprinzip, das Prinzip der Subsidiarität und das Prinzip der Konnexität.

    Sollen mehrere spezifische Rechtsprinzipien gelten, so müssen sie hierarchisiert werden.
    Die Prinzipien des Rechts müssen mindestens so lange gelten und auch angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer
    kritischen Bewertung Stand hält.

5. Alte oft vergessene Weisheiten
    Alte oft vergessene Weisheiten müssen situationsgerecht und zielorientiert angewendet werden.
    Die Anwendung der alten oft vergessenen Weisheiten hilft dem Verständnis der beabsichtigten Entscheidungen und Maßnehmen und leistet außerdem
    einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Generationen.
    Die alten, oft vergessenen Weisheiten müssen so lange gelten, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Bewertung Stand hält.

 

2. Die Absicherung der fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie

1. Die Absicht
    Diese fünf unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie müssen nicht nur formuliert, sondern auch angewendet werden und auch
    abgesichert werden. Es muss abgesichert werden, dass eine Missachtung, Abweichung oder Aufweichung nicht möglich ist.
    Das soll durch ein neues Gremium geschehen.

2. Das neue Gremium
    Es muss das ranghöchste Gremium überhaupt sein. Es muss dafür von Volke - also primär - legitimiert werden.
    Es sollte vier untergeordnete Gremien (Senate oder Abteilungen) haben:
    (1) Ein Gremium, das sich mit der poltischen Willensbildung befasst – also mit den Parteien, den Medien und dem Wahlrecht.
         Dieses Gremium soll „Rat für die politische Willensbildung“ genannt werden.
    (2) Ein Gremium, das sich mit der Nachhaltigkeit befasst – also mit der Gültigkeitsdauer von Gesetzen und den Umgang mit der Natur und ihren
         Ressourcen.
         Dieses Gremium soll „Rat für Nachhaltigkeit“ genannt werden.
         Anmerkung: Dieses Gremium kann vielleicht als dritter Senat beim Bundesverfassungsgericht installiert werden.
    (3) Ein Gremium, das sich mit Anforderungen befasst - also mit den Anforderungen z.B. für Gesetze, für Reformen und für die Anforderungen an
         eine Verfassung.
          Dieses Gremium soll „Rat für Anforderungen“ genannt werden.
    (4) Ein Gremium, das sich mit den fünf
Grundvoraussetzungen der Demokratie sowie mit deren Einhaltung, deren Anwendung und den
         Auswirkungen befasst.
          Dieses Gremium soll „Rat für Demokratie“ genannt werden.

    Diese vier Gremien könnte man zu einem gemeinsamen Gremium zusammenfassen und es z.B. „Bundesverfassungsrat“ oder
    „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ nennen.
    Dieses neue höchste Gremium erarbeitet auch den Entwurf für eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland und schlägt ihn dem Volke
    zur Abstimmung vor.
    Zuvor werden die Anforderungen an eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland vom „Rat für Anforderungen“ erarbeitet und vom
    Volke entschieden.

3. Die Auswirkungen auf die Realität
    Bei jeder politischen Entscheidung und bei jeder politischen Maßnahme müssen folgende zehn Fragen gestellt, beantwortet und die Antworten auch
    in der Praxis umgesetzt werden:
    (1) Welche der drei staatlichen Gewalten ist überhaupt zuständig?
    (2) Mit welcher Mehrheit sollen die Entscheidungen in einem dafür legitimierten Gremium getroffen werden?
    (3) Wer ist in der Lage, dem neuen Gremium die notwendige Legitimierung zu erteilen?
            Wer soll oder muss das neue Gremium beaufsichtigen?
    (4) Welche Prinzipien des Rechts kommen für die Lösung des Problems in Frage und sollen angewendet werden?
    (5) Welche alten Weisheiten könnten hierfür hilfreich sein und kommen für die Lösung des Problems in Frage und sollen angewendet werden?
    (6) Welche Anforderungen oder welche Bedingungen sind zu erfüllen, damit das Risiko eines Misserfolges klein bleibt?
    (7) Verstößt das beachsichtige Gesetz gegen die Anforderungen der politischen Willensbildung?
        
Das Volk ist der höchste Souverän. Der Bürger hat ein Recht auf Selbstverwirklichung. Der Bürger darf mit dem Gesetz nicht manipuliert werden.
    (8) Reichen die Entscheidungen oder die notwendigen Maßnahmen über die Dauer der Legitimierung hinaus?
            Muss dann das Gesetz nicht automatisch in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt werden oder einen Wegfallvermerk haben?
    (9) Wie müsste das Gremium beschaffen sein, damit es geeignet ist das Problem zu lösen?
            Welche Kompetenzen muss das neue Gremium bekommen? Welche sachlichen und rechtlichen Hindernisse könnte es geben?
    (10) Wie und wann soll eine Erfolgskontrolle erfolgen?
            Welches Gremium soll sie durchführen? Müssen nicht die einstigen Kritiker des Vorhabens in diesem Gremium eine Mehrheit haben?
            Soll das Gremium Verbesserungsvorschläge machen?