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Die schlimmsten Fehler (sehr kurz)
(22)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

 

Teil B (allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen für Lösungen
(17. März 2012)
(2. Oktober 2012)

Teil B.A: Bestandaufnahme und Analyse Allgemein

1. Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(Die reine Theorie)

Wichtige Hinweise:

1. Es gibt zwei unterschiedliche Fassungen über die Fehler der Politik.
2. Besonders bei der zweiten Fassung ist zu merken, dass diese erst geschrieben wurde, nachdem ich die fünf unverzichtbaren Grundvoraus-
    setzungen der Demokratie dargestellt habe.
3. Es gibt noch eine dritte Fassung unter „Die Fehler in jeweils nur einem Satz“.
    Diese Datei ist vom 8. Mai 2012 und hat einen Umfang von 62 KB. Sie hat eine sehr kurze und eine etwas längere Fassung.

Die Gliederung für den ersten Versuch

1. Die Volksvertreter:
2. Das Wahlrecht:
3. Die Parteien:
4. Die verfassungsmäßige Ordnung:
5. Die Regierung:
6. Die Regelarten:
7. Der Föderalismus:
8. Aufgaben des Staates:
9. Die Allgemeinbildung:
10. Der Bürger:

 

Die Gliederung für den zweiten Versuch

1. Schulden und finanzielle Verpflichtungen des Staates
2. Gesetze und die Rechtslage

Die Gliederung für den dritten Versuch der Darstellung

A Das Bestreben der Politik                                              (10)
B Die Verhaltensmechanismen der Politik            (15)
C Die Politik und die Gesellschaft                                   (10)
D Die Politik und die Wirtschaft                                     (10)
E Die Politik und die heranwachsende Generation       ( 6)
F Die Politik und die politische Willensbildung           (7)

 

Die Gliederung für den vierten Versuch der Darstellung

1. Gewaltenteilung
     1. Vermischung von staatlichen Gewalten
     2. Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
     3. Die Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen

2. Rangigkeiten von Regelarten
     1. Unser Grundgesetz
     2. Steuergesetze
     3. Andere Regelarten

3. Mehrheitsentscheidungen
     1. Bundesrat
     2. Gremien der Parteien

4. Legitimierung
4.1. Die Stufen der Legitimierung
         1. Der Nichtanwendungserlass.
         2. Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
4.2 Aufträge ohne Legitimierung
4.3 Personen mit unterschiedlicher Legitimierung
         1. Der Bundespräsident
         2. Bundesverfassungsrichter
         3. Gesetzgebung
4.4 Die Manipulation der Legitimation
         1. Die Umgehung
         2. Die Ausschaltung
         3. Die Beraubung der eigentlichen Funktion

5. Rechtsprinzipien
     1. Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes

6. Alte Weisheiten
     1. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
          Oder: „Niemand kann ein Sklave zweier Herren sein!“ (Bibel: Matthäus 6:24)
     2. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
     3. „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu!“

 

Die Ausführungen für den ersten Versuch

1. Die Volksvertreter:
 
   1. Die Abgeordneten, die eigentlich die Interessen des Volkes vertreten sollen, werden zu Marionetten ihrer Parteien.
    2. Die nach dem Grundgesetz freien und unabhängigen Abgeordneten werden durch ein raffinertes Verfahren zu Erfüllungsgehilfen einer
        Koalitionsvereinbarung, die fremdbestimmt ist.
    3. Die Abgeordneten bestimmen selber die Regeln, nach denen sie oder ihre Nachfolger gewählt werden.
    4. Die Abgeordneten bestimmen selber über Art, Ausmaß und Umfang ihrer Privilegien.

2. Das Wahlrecht:
    1. Die Wahlgesetze geben nicht dem Volk eine Stimme, sondern dienen der Machtverteilung unter den etablierten Parteien.
    2. Das Wahlrecht wird von denen beschlossen und immer wieder geändert, die nach diesen Regeln gewählt werden können.

3. Die Parteien:
 
   1. Die Parteien lassen kaum etwas aus, um ihre Macht abzusichern, auszubauen und auf immer neue Bereiche auszuweiten.
    2. Da die Parteien herrschen wollen, müssen sie sich den Staat zur Beute machen – was sie bereits erfolgreich getan haben, denn Herrschaft ist
        nichts anderes als institutionalisierte Macht.
    3. Parteien wollen also über alles bestimmen – möglichst über jedes Ereignis, über jeden Vorgang, über jede Institution und über jede
        Person.
    4. Parteien finanzieren sich zunehmend mehr über den Steuerzahler, wobei ihnen ihre Abgeordneten parteiübergreifend tatkräftige
        Hilfestellung leisten.
    5. Neue Parteien sollen es sehr schwer haben, im Parlament erfolgreich zu sein und Abgeordnete zu stellen.

4. Die verfassungsmäßige Ordnung:
    1. Unser Grundgesetz ist ein unzureichender Entwurf einer Verfassung mit weißen Flecken, mit Widersprüchen und mit etlichen Unzuläng-
        lichkeiten und wurde in mehr als 60 Jahren nicht durch eine Verfassung ersetzt.
    2. Nichtverfassungsorgane bestimmen oder stellen zumindest die wichtigen Weichen für fast alle Verfassungsorgane, besonders über den
        Deutschen Bundestag
    3. Die Politik kann jedem eigentlich grundgesetzwidrigen Gesetz dennoch Rechtskraft verschaffen, wenn sie es fertig bringt, das Grundgesetz
        selbst und vorher entsprechend zu verändern.
    4. Man machte (aus der Not nach dem Kriege geboren) einen Generationenvertrag, dem niemand zugestimmt hat und der auch heute noch für
        Personen gilt, die noch gar nicht geschäftsfähig sind oder sogar noch nicht geboren sind, und halst ihnen immer mehr finanzielle Verpflich-
        tungen auf.

5. Die Regierung:
 
   1. Die Regierung maßt sich zusammen mit den Parteien immer mehr an, die Regeln für Staat und Gesellschaft zu bestimmen.
          Dabei ist die Regierung das höchste Organ der Exekutive und muss ihre eigenen Regeln, die sie in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, umsetzen und deren
          Umsetzung überwachen.
    2. Die Regierung bestimmt letztendlich über alle Einnahmen und über alle Ausgaben des Bundes und nicht der Deutsche Bundestag.
          o Der Bundesfinanzminister legt den Entwurf des Bundes-Etats vor und nicht der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
          o Für alle Beschlüsse des Deutschen Bundestages, die Steuersenkungen beinhalten, hat die Bundesregierung ein Vetorecht.
          o Für alle Beschlüsse des Deutschen Bundestages, die Ausgabenerhöhungen beinhalten, hat die Bundesregierung ein Vetorecht.
          o Der Deutsche Bundestag kann aus eigener Machtvollkommenheit nur über Steuererhöhungen und über Ausgabensenkungen entscheiden – also über die für den
              Bürger unerfreulichen Dinge.
    3. Die Regierung hat eine neue Methode erfunden, wie mit Hilfe von staatlichen Garantien, wie z.B. Rettungsschirme, staatliche Verpflichtungen
        zu verschleiern sind.
          Das fing mit den Landesbanken an:
          o Erst hat man zwei selbständige Landesbanken zusammengelegt.
          o Dann waren sie plötzlich systemrelevant und mussten gerettet werden.
          Plötzlich waren ganze Euroländer finanziell marode und mussten gerettet werden. Es geht um Billionen von Euro.
    4. Die Regierung steuert das Verhalten und die Entscheidungen der Bürger und von Unternehmen, indem sie ihre Gesetzgebungskompetenz
        ausnutzt und über Geld.
          Beim Geld gelingt das gleich auf zweifache Weise:
          o Man kann Geld wegnehmen.
               Das geschieht über Steuern und so genannte Abgaben oder über Gebühren.
          o Man kann staatliche Zuwendungen gewähren.
               Das geschieht über direkte Subventionen (Finanzbeihilfen, Investitionsbeihilfen), über Steuererleichterungen (Sonderabschreibungen und über Ausnahmen von der
               Besteuerung).
    5. Die Regierung bekämpft lieber die Symptome als die eigentlichen Ursachen.
          Dann hat man immer etwas zu reglementieren. Es besteht dann oft Handlungsbedarf. Man kann sich als Problemlöser darstellen und Erfolge darstellen.
          Die Regierung bekämpft sogar die Symptome von Ursachen, die sie selbst geschaffen hat.

6. Die Regelarten:
    1. Wichtige Regelungen werden an den Parlamenten vorbei und ohne, dass das zuständige Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit
        überprüfen kann, in anderen Regelarten als in einem Gesetz festgelegt.

7. Der Föderalismus:
 
   1. Die wenigen Grundfragen des Föderalismus wurden in mehr als 60 Jahren kaum gestellt, in jedem Falle aber nicht beantwortet und
        natürlich konnten die Antworten nicht umgesetzt werden.
    2. Nun gibt es immer wieder die Notwendigkeit sich politisch zu einigen.

8. Aufgaben des Staates:
   
1. Die Politik halst dem Staat immer mehr Aufgaben auf.
        Das hat schwerwiegende Konsequenzen für Staat und Gesellschaft:
        o Der Staat braucht immer mehr Gesetze.
               Da nach dem Legalitätsprinzip immer zuerst ein Gesetz beschlossen werden muss, ehe einen Sachverhalt neu geregelt werden kann, nimmt die Anzahl der Gesetze
              immer weiter zu.
        o Der Staat hat immer mehr Arbeit und braucht immer mehr Personal.
               Er braucht mehr Personal für die Umsetzung der Gesetze, für die Überprüfung der sachgerechten und effizienten Ausführung der Gesetze und für die Streitigkeiten
              bei Gericht.
        o Der Staat braucht dafür immer sofort mehr Geld.
 
              Er muss sein Personal bezahlen und für die so genannten Leistungsgesetze viel Geld bereitstellen.
        o Der Staat schiebt immer mehr finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft.
               Das bezieht sich auf die Pensionen und Renten, für die der Staat keine Rücklagen bildet. Damit belastet er die zukünftigen Generationen.
        o Der Staat vermindert grundsätzlich mit jedem Gesetz die Freiheit seiner Bürger.
               Da grundsätzlich jede neue Regelung die Freiheit der Bürger etwas weiter einschränkt, vermindert sich grundsätzlich mit jedem neuen Gesetz die Freiheit der Bürger.

9. Die Allgemeinbildung:
    1. Die Schüler sollen nur etwas lernen, was der real existierenden Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland hilfreich erscheint.
    2. Die Schüler sollen auf keinen Fall etwas lernen, was der real existierenden Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte.

10. Der Bürger:
    1. Der Bürger wird mit Steuertricks zugunsten des Staates abgezockt.
        Schon heute bezahlt jeder Bürger als Konsument Steuern auf Steuern.
        Schon heute bezahlt der erwerbstätige Bürger Steuern von einem Einkommen, das ihm gar nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Die Ausführungen für den zweiten Versuch über Tendenzen

1. Schulden und finanzielle Verpflichtungen des Staates
    1. Die staatliche Verschuldung nimmt in jedem Jahr immer weiter zu.
          Davon gab es bisher in mehr als 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland nur zwei Ausnahmen: Einmal unter Bundesfinanzminister Schäfer und einmal unter
          Bundesfinanzminister Waigel.
          Deutschland hat zurzeit etwas über 2 000 Mrd. Euro Schulden.

    2. Die finanziellen Verpflichtungen des Staates nehmen jedes Jahr immer weiter zu.
          Die finanziellen Verpflichtungen des Staates beziehen sich auf Pensionen, VBL-Renten und die Renten der staatlichen Rentenversicherung, für die es keine Rücklagen
          gibt.
          Neuerdings muss man wohl die staatlichen Garantien für die Europäischen Rettungsschirme hinzurechnen.
          Diese finanziellen Verpflichtungen des Staates betragen etwa 5 000 Mrd. Euro.

    3. Die offiziellen Schulden und die finanziellen Verpflichtungen des Staates betragen somit zusammen mindestens 7 000 Mrd. Euro.
          Da ein BIP gut 2 000 Mrd. Euro beträgt, sind das mindestens 3 BIP.
          Um dies auszugleichen müsste jeder also drei Jahre lang so weiter arbeiten wie bis her ohne dafür bezahlt zu werden.

2. Gesetze und die Rechtslage
    1. In jeder Legislaturperiode werden im Bund mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt.
          Es ist also eine etwa kontinuierliche Zunahme der Anzahl der Gesetze zu verzeichnen.

    2. Auch im den 16 Bundeländern werden wohl ebenso mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt.
          Auch hier ist also eine etwa kontinuierliche Zunahme der Anzahl der Gesetze zu verzeichnen.

    3. Die Anzahl der Gesetze nimmt also insgesamt weiterhin zu.
          Im Bund gelten also etwas über 3 000 Gesetze. Jedes Bundesland hat etwa 1 600 Gesetze.
          Es gelten also in Deutschland etwa 28 000 Gesetze. Davon ist jeder Bürger „nur“ von etwa 4 600 Gesetzen betroffen.
          Es ist unbestritten, dass wir Weltmeister im Regulieren sind.

    4. Es gibt immer mehr Gesetze, die sich auf ein und denselben Sachverhalt beziehen.
          Darum gibt es immer mehr Berührungspunkte zwischen den einzelnen Gesetzen, die fast zwangsläufig zu Verknüpfungen zwischen den Gesetze führen.
          Es gibt sogar Vernetzungen zwischen vielen Gesetzen. Das beste Beispiel ist wohl die Riester-Rente (Altersvermögensgesetz).
          Es besteht nur aus der Änderung anderer Gesetze. (Artikel-Gesetze)
          Nun hat man wohl beschlossen, dass zu jedem Vertrag über die Riester-Rente eine Art „Beipackzettel“ hinzugefügt werden muss.

    5. Die Gesetze werden immer länger.
          Das Gesetz, das das Aufenthaltsrecht hier lebender Ausländer regelt, ist etwa 500 Seiten lang.
          Das Gesetz zur Gesundheitsreform ist ebenfalls etwa 500 Seiten lang.

    6. Die Rechtslage wird immer komplizierter, immer unübersichtlicher und immer unverständlicher.

    7. Die Anzahl der Gerichtsverfahren nimmt zu.

    8. Die Prozessdauer – bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt – dauert immer länger.

    9. So kann die Androhung mit einem Gerichtsprozess als Kampfmittel eingesetzt werden.

 

Ausführungen für den dritten Versuchs der Darstellung

(Die schlimmsten und schwerwiegendsten Fehler der Politik)

A Das Bestreben der Politik (10)
    1. Die Politik strebt in erster Linie nach Macht und dann erst nach dem Wohle der Menschen.
    2. Die Politik versucht alles zum Erhalt und zum Ausbau der einmal errungen Macht zu funktionalisieren.
    3. Die Politik strebt nicht nach Verwirklichung der Idealform der Demokratie.
    4. Die Politik strebt danach, sich den Staat zur Beute zu machen.
    5. Die Politik will möglichst über alles und jeden herrschen.
    6. Die Politik nutzt jeden vorhandenen Freiraum und schafft sich notfalls neue Freiräume.
    7. Die Politik überzieht alles mit Regeln und versucht, alles zu reglementieren und schafft zigtausende von Gesetzen.
         Gesetze, die die Politik betreffen, haben eher den Charakter einer Erlaubnis, der dem grünen Licht einer Ampel entspricht.
         Gesetze, die die Bürger betreffen haben eher den Charakter eines Verbotes, das dem roten Licht einer Ampel entspricht
    8. Die Politik will über möglichst viel Geld verfügen.
    9. Die Politik benutzt das Geld sogar zweimal als Machtmittel: Einmal beim Wegnehmen von Geld und beim Gewähren staatlicher
       Leistungen.
    10. Die Politik duldet keine Macht über sich und bekämpft gleichrangige Mächte.

B Die Verhaltensmechanismen der Politik (15)
    1. Die Politik verkündet und propagiert hohe und allseits beliebte Ziele.
    2. Die Politik kümmert sich aber nicht um die Bedingungen, unter denen diese Ziele erreicht werden können.
    3. Die Politik trifft Entscheidungen, die weit über das zeitlich limitierte Mandat hinausgehen.
    4. Die Politik schafft Verantwortung in ihren Reihen weitestgehend ab.
    5. Die Politik sorgt nicht für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur.
    6. Die Politik macht heute im Namen des Staates Schulden und kümmert sich kaum um die Bedienung und die Tilgung.
    7. Die Politik hat es versäumt, die Rangigkeiten und die Kompetenzen über die verschiedenen Regelarten festzulegen.
    8. Die Politik nutzt dieses Versäumnis, um die eigene Macht zu gestalten.
    9. Die Politik missachtet und umgeht die Trennung der drei staatlichen Gewalten.
    10. Die Politik manipuliert den Mehrheitsbegriff.
    11. Die Politik missachtet die Stufen der Legitimierung.
    12. Die Politik lässt es zu und profitiert davon, dass die Rechtsprinzipien ein kümmerliches Schattendasein führen.
    13. Die Politik schert sich nicht um alte Weisheiten.
    14. Die Politik bestimmt die Regeln, die für sie selbst gelten.
    15. Die Politik nutzt ihre Macht, um sich selbst Privilegien und Vorteile zu verschaffen.

C Die Politik und die Gesellschaft (10)
    1. Die Politik kümmert sich kaum um den Zusammenhalt der Gesellschaft und um Integration.
    2. Die Politik lässt nicht untersuchen, unter welchen Bedingungen eine Integration gelingen kann.
    3. Die Politik mischt sich in Ehe und Familie ein und beschädigt sie.
         Das sind die beiden einzigen Institutionen, die den Fortbestand des Volkes und eine normale demographische Entwicklung ermöglichen können.
    4. Die Politik versucht überall in der Gesellschaft steuernd und reglementierend einzugreifen.
    5. Die Politik weitet die Verantwortung in den Bereichen des Bürgers immer weiter aus.
    6. Die Politik benutzt die Gesellschaft, um die Umsetzung ihrer Ziele zu finanzieren.
    7. Die Politik benutzt die Wissenschaft, um die Durchsetzung ihrer Ziele zu erleichtern.
    8. Die Politik benutzt die Armen, um soziale Transfers zu ermöglichen.
    9. Die Politik benutzt die Reichen, um Sozialneid zu wecken.
    10. Die Politik schröpft den Mittelstand, weil dort das meiste Geld und es dort am einfachsten zu holen ist.

D Die Politik und die Wirtschaft (10)
    1. Die Politik pflegt nicht die Unternehmen der Wirtschaft, obwohl sie weiß, dass nur allein die Wirtschaft insgesamt für den Wohlstand
       der Bevölkerung und für gute Steuereinnahmen sorgen kann.
    2. Die Politik mischt sich in die Wirtschaft ein und bestimmt maßgeblich die Entscheidungen der Unternehmen
         Sie setzt Preise fest. Sie finanziert Export-Bürgschaften. Sie befreit die Exporte von der Mehrwertsteuer. Sie schafft Regelungen, die die Löhne betreffen.
    3. Die Politik verlangt von den Unternehmen Dienstleistungen, die der Staat ihnen nicht bezahlt.
    4. Die Politik verlangt, dass alle Aktiengesellschaften, alle Banken und alle Versicherungen ihre staatlichen Kontrolleure selbst bezahlen.
    5. Die Politik benutzt ihre einmal errungene Macht, um die Wirtschafts-Unternehmen in Abhängigkeit von Entscheidungen der Politik
       zu bringen und auch dort zu halten.
    6. Die Politik kümmert sich nicht um den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft.
         Die Politik schafft über 600 Bundesämter, aber es gibt bis heute kein Amt, das sich um den fairen Wettbewerb kümmert.
    7. Die Politik verstößt gegen die ungeschriebenen Gesetze eines fairen Wettbewerbs.
    8. Die Politik sorgt dafür, dass der Staat Unternehmen besitzt, die von der Politik gegenüber anderen Unternehmen begünstigt werden.
    9. Die Politik kümmert sich um die Forschung, wenn es ihrem Machtanspruch dient.
    10. Die Politik hat ein gespaltenes Verhältnis zu den Banken: Einerseits werden sie als geldgierig und verantwortungslos verteufelt;
       andererseits sind es gerade die Banken in staatlicher Hand, die Milliarden Verluste machen.

E Die Politik und die heranwachsende Generation (6)
    1. Die Politik kümmert sich kaum um die Zukunft der nachfolgenden Generationen.
    2. Die Politik kümmert sich nicht darum, die heranwachsende Generation zu autonomen, selbständig denkenden Menschen zu machen.
    3. Die Politik sorgt dafür, dass in einem Gesetz seit 1950 steht, dass alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente zu fördern sind,
       aber entsprechende und die dafür notwendigen Untersuchungen haben bis heute nicht stattgefunden.
    4. Die Politik kümmert sich vielmehr darum, die heranwachsenden Generationen in Abhängigkeit von Entscheidungen der Politik und
       den Einrichtungen des Staates zu bringen und dort auch zu halten.
    5. Die Politik kümmert sich darum, dass die heranwachsende Generation alles lernt und verinnerlicht, um in Abhängigkeit der Politik
       und von staatlichen Einrichtungen zu bleiben.
         Es geht z.B. um egozentrische Sichtweisen, um selektive Wahrnehmung, um das Unvermögen langfristige Ziele anzustreben und um die Überbetonung der
         Toleranz.

    6. Die Politik sorgt sich darum, dass die nachwachsenden Generationen nicht etwas lernen, was dem Herrschaftssystem irgendwie einmal
       schaden könnte.
         Es geht z.B. um Bestandsaufnahmen und Analysen, um Vergleiche und Gegenüberstellungen, um Naturgesetze und um Gesetze, die der Mensch geschaffen hat
         und um Wirkungsmechanismen und funktionale Abhängigkeiten.

F Die Politik und die politische Willensbildung (7)
    1. Die Politik kümmert sich stark um die nächsten Wahlen.
    2. Die Politik versucht Einfluss auf die Medien und die Medienunternehmen zu gewinnen und auszubauen-
    3. Die Politik benutzt die Medien, um ihre Ziele zu propagieren.
    4. Die Politik bestimmt und ändert die Regeln, die ihren Machtanspruch realisieren.
         Politiker bestimmen die Regeln, nach denen sie oder andere Politiker gewählt werden.
    5. Die Politik missbraucht das Wahlrecht, um ihre Macht auszuweiten.
    6. Die Politik missbraucht die Abgeordneten, um ihre Ziele und ihre Bestrebungen zu realisieren.
    7. Die Politik findet parteiübergreifend immer den größten gemeinsamen Nenner – die Herrschaft über den Bürger.

 

Ausführungen für den vierten Versuchs
(Die kurze Fassung)

1. Gewaltenteilung
     1. Vermischung von staatlichen Gewalten
          Die drei staatlichen Gewalten werden nicht immer sauber getrennt, sondern besonders zwischen Legislative und Exekutive miteinander personell vermischt.
     2. Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
          Eine frühere Regierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Trennung der drei staatlichen Gewalten weiter vermischt.
     3. Die Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen
          Alle Mitglieder des Bundesrates gehören
         o zur Legislative – was ihre Funktion im Bundesrat betrifft und gleichzeitig
         o zur Exekutive – was ihre Funktion in ihrer Landesregierung betrifft.

2. Rangigkeiten von Regelarten
     1. Unser Grundgesetz
          Alle Gesetze müssen dem Grundgesetz entsprechen; aber mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann man unser Grundgesetz jederzeit ändern.
     2. Steuergesetze
          Alle Steuergesetze müssen ordnungsgemäße beschlossen werden, ehe sie Rechtskraft erhalten, aber der Bundesfinanzminister nimmt sich das Recht heraus, mit
         einem Erlass Steuergesetze außer Vollzug zu bringen.
     3. Andere Regelarten
          Wichtige Dinge werden oft nicht in Form eines Gesetzes festgelegt und geregelt, sondern in andere Regelarten – wahrscheinlich um die Gesetzgebung und die
         Gerichte auszutricksen.

3. Mehrheitsentscheidungen
     1. Bundesrat
                 Im Bundesrat vertritt ein Mitglied im Extremfall bis zu 14mal so viele Bürger wie ein anderes Mitglied, obwohl beide Mitglieder das gleiche Stimmrecht haben.
    2. Gremien der Parteien
                 In den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht für die Gremien gewählten Mitglieder immer eine Mehrheit.

4. Legitimierung
4.1 Die Stufen der Legitimierung
          Die Stufen der Legitimierung werden nicht immer eingehalten.
         
1. Der Nichtanwendungserlass.
                 Ein tertiär Legitimierter kann ein Gesetz, das von primär Legitimierten beschlossen worden ist, zu totem Recht machen.
         2. Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
                 Die Regierung hat ein Vetorecht gegenüber allen Beschlüssen des Parlaments über Steuersenkungen und über Ausgabenerhöhungen.
                Das besagt der Artikel 113 des Grundgesetzes.
4.2. Aufträge ohne Legitimierung
         Es werden Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür eine Legitimation besitzen.
4.3 Personen mit unterschiedlicher Legitimierung
          Personen mit unterschiedlicher Legitimierung legitimieren andere Personen.
        
1. Der Bundespräsident
                 Der Bundespräsident wird von Personen gewählt, die eine unterschiedliche Legitimierung besitzen.
         2. Bundesverfassungsrichter (Art. 94)
                 Die eine Hälfte der Bundesverfassungsrichter ist sekundär legitimiert.
                 Die andere Hälfte der Bundesverfassungsrichter ist tertiär bzw. quartär legitimiert.
          3. Gesetzgebung
                Personen mit unterschiedlicher Legitimierung beschließen Gesetze.
4.4 Die Manipulation der Legitimation
          Die Legitimierung von Personen wird oft sehr willkürlich gehandhabt.
         1. Die Umgehung
                 Die eigentlich legitimierten Personen werden umgangen, indem man wichtige Regelungen nicht in Gesetzen festgelegt, sondern in anderen Regelarten.
         2. Die Ausschaltung
                 Organe, die keine Verfassungsorgane sind, bestimmen den Ablauf und das Verfahren der Regierungsbildung und entscheiden über die primär vom Volke
                 gewählten Abgeordneten.
          3. Die Beraubung der eigentlichen Funktion
                 Das Parlament wird seiner eigentlichen Funktionen beraubt, indem man die Mehrheit der Abgeordneten an eine Koalitionsvereinbarung und an die
                 Entscheidungen eines Koalitionsausschusses bindet.

5. Rechtsprinzipien
     1. Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes
 
                In allen vier staatlichen sozialen Sicherungssystem, besonders aber in der Arbeitslosen-und in der Rentenversicherung werden die Prinzipien der Wahrung des
                 Besitzstandes und des Vertrauensschutzes mit Füßen getreten.
     2. Konnexität
                 Wer etwas anordnet, etwas haben will, muss auch für die Bedingungen, die als Voraussetzungen erforderlich sind, und für Konsequenzen gerade stehen; aber
                Bund und Länder streiten sich oft darüber, wer die Kosten der Umsetzung von Gesetzen tragen muss.
     3. Kein Vertrag zu Lasten Dritter!
                 Die Politik schließt im Namen des Volkes für die staatliche Rentenversicherung den so genannten Generationenvertrag dem keiner zugestimmt hat und der eindeutig
                zu Lasten der nachwachsenden Generationen geht..

6. Alte Weisheiten
     1. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
          Aber genau das machen die meisten Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
         Sie wurden von den Wählern gewählt, damit sie deren Interessen vertreten, aber sie lassen sie sich in die Parteiarbeiten einbinden, nehmen ehrenamtliche Tätig-
         keiten und sogar erwerbsmäßige Tätigkeiten wahr.
     2. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
 
         Der Satz enthält sicherlich eine Wahrheit, aber die Politik kümmert sich nicht darum und propagiert stattdessen „Lebenslanges Lernen!“

 

Ausführungen des 4.Versuchs
(Die lange Fassung)

1. Gewaltenteilung

1. Vermischung von staatlichen Gewalten
     Die drei staatlichen Gewalten werden nicht immer sauber getrennt, sondern besonders zwischen Legislative und Exekutive miteinander personell vermischt.
     Das fängt schon in der Bundesregierung an.
     Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive.
     Alle Mitglieder der Regierung gehören zur Exekutive.
     Der Bundeskanzler hat aber ein Bundestagsmandat und gehört zur Legislative.
     Fast alle Bundesministet haben ebenfalls ein Bundestagsmandat und gehören damit ebenfalls gleichzeitig zur Exekutive.

2. Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
     Eine frühere Regierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Trennung der drei staatlichen Gewalten weiter vermischt.
     Es ist das Gesetzüber über die Parlamentarischen Staatsekretäre.
     Damit können Abgeordnete zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt werden und ihr Bundestagsmandat behalten.
     Sie müssen einen Bundesminister bei seiner Arbeit unterstützen; sie gehören aber offiziell nicht zur Regierung.
     Da man die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre im Gesetz nicht festgelegt hat, hat sich die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre von ursprünglich
     7 auf nunmehr über 30 erhöht.
     Die Abgeordneten werden für beide Funktionen bezahlt.
     Das Gesetz für die Parlamentarischen Staatssekretäre schafft Aufstiegschancen für Abgeordneten und bewirkt ein verbessertes Wohlverhalten.
     Parlamentarische Staatssekretäre sichern der Regierung eine stabilere Mehrheit.

3. Die Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen
     Alle Mitglieder des Bundesrates sind Mitglieder einer Landesregierung und gehören damit dort zur Exekutive.
     Sie gehören aber was ihre Mitgliedschaft im Bundesrat betrifft, ebenso eindeutig zur Legislative 
     Alle Mitglieder des Bundesrates gehören also
     o zur Legislative – was ihre Funktion im Bundesrat betrifft und gleichzeitig
     o zur Exekutive – was ihre Funktion in ihrer Landesregierung betrifft.

 

2. Rangigkeiten von Regelarten

1. Unser Grundgesetz
     Unser Grundgesetz ist unser höchstes Gesetz. Alle Gesetze müssen dem Grundgesetz entsprechen. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.
     Aber mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann man unser Grundgesetz jederzeit ändern.
     Ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes bedarf nicht nur einer Mehrheit, sondern es muss mit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im
     Bundesrat beschlossen werden.
     Inhaltliche oder substanzielle Anforderungen müssen nicht beachtet werden; es gibt keine.

2. Steuergesetze
     Alle Steuergesetze müssen ordnungsgemäß beschlossen werden, ehe sie Rechtskraft erhalten.
     Der Bundesfinanzminister nimmt sich das Recht heraus, mit einem Erlass ein Steuergesetz außer Vollzug zu setzen.
     Dieser Erlass des Bundesfinanzministers heißt Nichtanwendungserlass.
     Jedes Jahr werden so etwa 6 Steuergesetze außer Vollzug gebracht.

3. Andere Regelarten
     Wichtige Dinge werden oft nicht in Form eines Gesetzes festgelegt und geregelt, sondern in anderen Regelarten.
     Dafür kommen in Frage: Rundschreiben, Richtlinien, Novellen, Dekrete, Erlasse oder Berichte oder sogar ein Buch.
     Damit trickst die Exekutive, also die Verwaltung, gleichzeitig den Gesetzgeber und sogar die Gerichte aus.
     Es ist nirgends festgelegt, was in einem Gesetz und was in den anderen genannten Regelarten festgelegt werden kann.

 

3. Mehrheitsentscheidungen

1. Bundesrat
     Im Bundesrat vertreten die Mitglieder nicht die gleiche Anzahl von Bürgern.
     Im Extremfall vertritt ein Mitglied bis zu 14mal so viele Bürger wie ein anderes Mitglied.
     Beide Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht.

2. Gremien der Parteien
     In den ranghohen Gremien der Parteien gibt es zwei Arten von Mitgliedern:
     o Es gibt Mitglieder, die in diese Gremien gewählt worden sind und
     o es gibt Mitglieder, die nicht für diese Gremien gewählt worden sind.
     Sie sind dort Mitglieder Kraft Satzung der Parteien.
     In den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht für die Gremien gewählten Mitglieder immer eine Mehrheit.
     Die innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
     Ist damit die Vorgabe des Grundgesetzes erfüllt?

 

4. Legitimierung

1. Die Stufen der Legitimierung
     Die Stufen der Legitimierung werden nicht immer eingehalten.

1.1 Der Nichtanwendungserlass.
         Ein tertiär Legitimierter kann ein Gesetz, das von primär Legitimierten beschlossen worden ist, zu totem Recht machen.
         Der Bundesfinanzminister ist tertiär legitimiert.
         Die Abgeordneten des Parlaments sind primär legitimiert.
         Der Bundesfinanzminister nimmt sich das Recht heraus, mit einem Erlass ein Steuergesetz außer Vollzug zu setzen.
     Anmerkung:
          Beim Nichtanwendungserlasses wird gleich dreimal gegen Grundsätze verstoßen:
         o Man hält sich nicht an die Stufen der Legitimierung
         o Man beachtet nicht die Gewaltenteilung und stellt sie sogar auf den Kopf.
         o Man benutzt eine Regelart der Verwaltung und tötet damit ein Gesetz, das rechtlicher Kontrolle obliegt.

1.2 Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
          Die Regierung hat ein Vetorecht gegenüber allen Beschlüssen des Parlaments über Steuersenkungen und über Ausgabenerhöhungen.
         Das besagt der Artikel 113 des Grundgesetzes.
         Der Bundeskanzler ist aber sekundär legitimiert und alle Bundesminister sind tertiär legitimiert.
         Alle Abgeordneten sind primär vom Volke legitimiert.
         „Alle Macht geht vom Volke aus!“

2. Aufträge ohne Legitimierung
     Es werden Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür eine Legitimation besitzen.
     Parteien organisieren und planen die Regierungsbildung.
     Sie führen Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen.
     Sie bestimmen die Funktionäre, die in Arbeitsgruppen die Koalitionsvereinbarung ausarbeiten.
     Sie haben dafür keinen Auftrag von den primär legitimierten Abgeordneten.

3. Personen mit unterschiedlicher Legitimierung
     Personen mit unterschiedlicher Legitimierung legitimieren andere Personen.

3.1 Der Bundespräsident
         Der Bundespräsident wird von Personen gewählt, die eine unterschiedliche Legitimierung besitzen.
         Der Bundespräsident wird von
         o primär legitimierten Personen gewählt.
              Das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundesstages.
         o sekundär legitimierten Personen gewählt.
              Das sind die Ministerpräsidenten der Bundesländer.
         o tertiär legitimierten Personen gewählt.
              Das sind die Landesminister die im Bundesrat sind.


3.2 Bundesverfassungsrichter (Art. 94)
          Die Kompetenz über die Wahl der Bundesverfassungsrichter ist gleichmäßig aufgeteilt
         Die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wird von Deutsches Bundestag und die andere Hälfte vom Bundesrat bestimmt.
    
     Die Bundesverfassungsrichter sind aber unterschiedlich legitimiert.
          Die Bundesverfassungsrichter, die vom Deutschen Bundestag bestimmt sind (oder werden), sind sekundär legitimiert.
          Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages primär vom Volke legitimiert worden sind, die Interessen des Volkes zu vertreten, sind diese Bundesverfassungs-
         richter also sekundär legitimiert.
    
     Die Bundesverfassungsrichter, die vom Bundesrat bestimmt sind (oder werden), sind aus einer Mischung aus tertiärer und quartärer Legitimation gewählt.
          Der Bundesrat besteht aber aus Mitgliedern der Regierungen der Bundesländer.
          Die Mitglieder des Bundesrates sind – was die Ministerpräsidenten der Bundesländer betrifft – sekundär legitimiert und was die Landesminister betrifft tertiär
          legitimiert.
          Alle Mitglieder des Bundesrates sind entweder sekundär (Ministerpräsidenten der Länder) oder sie sind tertiär (Landesminister) legitimiert.
          Die Bundesverfassungsrichter sind also zur Hälfte von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt worden – also sekundär legitimiert.
         Die andere Hälfte der Bundesverfassungsrichter sind vom Bundesrat bestimmt worden – sind also tertiär beziehungsweise und quartär legitimiert.
          Die Bundesverfassungsrichter haben als die höchsten Vertreter der Judikative nicht die gleiche Art der Legitimation.
          Die eine Hälfte der Bundesverfassungsrichter ist sekundär legitimiert.
          Die andere Hälfte der Bundesverfassungsrichter ist tertiär bzw. quartär legitimiert.

3.3 Gesetzgebung
   
     Personen mit unterschiedlicher Legitimierung beschließen Gesetze.
         Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossen.
          Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind alle primär vom Volke legitimiert.
         Die Mitglieder des Bundesrates sind
         o sekundär legitimiert – was die Ministerpräsidenten betrifft und
         o tertiär legitimiert – was die Landesminister (Senatoren) betrifft-

4. Die Manipulation der Legitimation
     Die Legitimierung von Personen wird oft sehr willkürlich gehandhabt.

4.1 Die Umgehung
         Die eigentlich legitimierten Personen werden umgangen.
         Wichtige Regelungen werden nicht in Gesetzen festgelegt, sondern in anderen Regelarten.
         Die Verwaltungen legen wichtige Dinge in anderen Regelarten fest.
         Gesetze für diese Festlegungen gibt es nicht.
         Gesetze für diese Festlegungen kann die Verwaltung nicht schaffen.
         Der Gesetzgeber (Legislative) und die Gerichte (Judikative) werden umgangen und damit ausgetrickst.

4.2 Die Ausschaltung
         Organe, die keine Verfassungsorgane sind, bestimmen den Ablauf und das Verfahren der Regierungsbildung und entscheiden über die primär
         vom Volke gewählten Abgeordneten
         Der Vorältestenrat und der Ältestenrat legen gleich nach der Wahl zum Deutschen Bundestag die frisch gewählten Abgeordneten erst einmal auf Eis.
         Die frisch gewählten Abgeordneten sollen abwarten bis
         o die Sondierungsgespräche und die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.
         o die Koalitionsvereinbarung ausgearbeitet und von den Parteien gebilligt ist und
         o die Struktur der Regierung klar ist die Posten verteilt sind.
         Das Parlament, das eigentlich dafür gewählt worden ist, die Anliegen des Volkes aufzunehmen und die Interessen des Volkes zu vertreten(zu beraten und zu einem
         gerechten Ausgleich zu bringen) werden ausgeschaltet, bis alles unter Dach und Fach ist.

4.3 Die Beraubung der eigentlichen Funktion
          Das Parlament wird seiner eigentlichen Funktionen beraubt.
         Das Parlament wird in zwei Teile eingeteilt: In eine Mehrheit, die die Regierung trägt, und in eine Minderheit, die die Opposition bildet.
         Die Opposition kann viel reden, hat aber nichts zu sagen.
         Sie kann kein Gesetz durchbringen.
         Der Mehrheit der Abgeordneten wird unter Zeitdruck die Koalitionsvereinbarung vorgelegt und als alternativlos dargestellt. Es wird um Zustimmung gebeten.
         Die Abgeordneten, die die Regierung tragen, stimmen immer zu und haben sich damit für vier Jahre, also für die ganze Legislaturperiode, an die Koalitionsverein-
         barung gebunden.
         Für alle nicht vorhergesehenen und für alle strittigen Fragen wird gleich in der Koalitionsvereinbarung ein Koalitionsausschuss installiert.
        
Die Koalitionsvereinbarung enthält also gleich einen Koalitionsausschuss.
         Er entscheidet über alle
         o unvorhergesehenen Fragen für die gesamte Legislaturperiode von vier Jahren,
         o strittigen Fragen für die gesamte Legislaturperiode von vier Jahren,
         Er entscheidet über alle Sachfragen und über alle Personalfragen.        
         Hochrangige Politiker, die außerhalb des Parlaments stehen, sorgen dafür, ohne dafür einen Auftrag zu haben, dass alle unvorhergesehenen und alle strittigen
         Fragen während der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre von einem Gremium entschieden werden, das kaum jemand kennt (nicht einmal unsere Grundgesetz)
         und die für die Mehrheit der Abgeordneten bindend sind.
         Unser Grundgesetz legt eindeutig fest:
         „Die Abgeordneten sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihren Gewissen unterworfen.“ (Art. 38,Abs. 1, Satz 2)
         Aber dies versucht man zu umgehen, indem man die (Mehrheit der) Abgeordneten dieser Koalitionsvereinbarung zustimmen lässt und ihn so zu einem Vertrag macht.
         Damit wird das Parlament seiner eigentlichen Funktion beraubt.
         Das bringt viele Vorteile für die hochrangigen Politiker:
         o Damit lässt sich es sich leichter regieren.
         o Damit ist man vor Überraschungen sicher.
         o Damit sichert man sich Mehrheiten.
         o Damit übt man Macht über die Abgeordneten aus.
     Damit schadet man aber der Demokratie.

 

5. Rechtsprinzipien

1. Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes
     In allen vier staatlichen sozialen Sicherungssystemen, besonders aber in der Arbeitslosen-und in der Rentenversicherung, werden die Prinzipien der Wahrung des Besitz-
     standes und des Vertrauensschutzes mit Füßen getreten.
     Es gibt häufig Änderungen.
     Die Höhe der Leistungen wird dauernd geändert – sie wird fast immer gesenkt.
     Die Bezugsdauer wird dauernd geändert und fast immer gekürzt.
     Schon die Änderung allein kann man als Bruch des Vertrauensschutzes bewerten.
     Wenn aber Leistungshöhe und die Bezugsdauer gekürzt werden, so ist das eindeutig.
     Ein Bruch des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes.

2. Konnexität
     Wer etwas anaordnet, etwas haben will, muss auch für die Bedingungen, die als Voraussetzungen erforderlich sind, und für Konsequenzen, gerade stehen.
     Aber Bund und Länder streiten sich oft darüber, wer die Kosten der Umsetzung von Gesetzen tragen muss.
     Aber sogar das Grundgesetz macht an einer Stelle eindeutige Aussagen:
     Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Kosten.“ (Art. 104a, Abs. 2)

3. Kein Vertrag zu Lasten Dritter!
     Die Politik schließt im Namen des Volkes Verträge, denen keiner der Betroffen zugestimmt hat.
     Für die staatliche Rentenversicherung gilt der so genannte Generationenvertrag.
     Der Vertrag geht eindeutig zu Lasten der nachwachsenden Generationen.
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6. Alte Weisheiten

1. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
     Aber genau das machen die meisten Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
     Sie haben einen Auftrag vom Wähler, die Sorgen, Befürchtungen und Ängste genauso aufzunehmen wie die Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen und sie zu beraten und
     zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.
     Außerdem
     o lassen sie sich in die Parteiarbeiten einbinden,
     o nehmen sie ehrenamtliche Tätigkeiten und
     o sogar erwerbsmäßige Tätigkeiten wahr.
     Bei den Sitzungen des Deutschen Bundetages ist das Parlament erschreckend leer, aber die Taschen der Abgeordneten sind eher voll.

2. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
     Der Satz kann eine Wahrheit enthalten, aber die Politik kümmert sich nicht darum.
     Stattdessen propagiert die Politik „Lebenslanges Lernen!“