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Das Einbinden der Abgeordneten

2.3 Das Einbinden der Abgeordneten (ca. 5 Seiten)
         o Das Einbinden in die Fraktion
         o Das Einbinden in das Parlament
         o Das Einbinden in seine Partei
         o Das Einbinden außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)

 

Gliederung

1. Das Parlament und die formale Verteilung und Aufteilung von Kompetenzen
1.1 Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen im Parlament durch die Ausschüsse
1.1.1 Der Sachverhalt
1.1.2 Der Sachverhalt über den Vorältestenrat

1.1.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
1.1.4 Die Vorgänge im Verlauf dargestellt
1.1.5 Obleute
1.1.6 Unterausschüsse, Arbeitsgruppen und Sprecher
2. Die Kontrollfunktion des Parlaments
3. Die eigene zusammenfassende Bewertung als Meinungsäußerung

4. Zusatzinformationen (als eigene Zusammenstellung der Aufgaben von Abgeordneten im Parlament)
5. Das Einbinden außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)
6. Zusammengefasst
6.1 Das Einbinden in die Fraktion
6.2 Das Einbinden in das Parlament
6.3 Das Einbinden in die Parteiarbeit
6.4 Das Einbinden durch öffentliche Ämter
6.5 Die offenen Fragen
7. Die Idealvorstellung vom Parlament (der Deutsche Bundestag)
8. Die Idealvorstellung vom Abgeordneten des Deutschen Bundestages

 

Ausführungen

1. Das Parlament und die formale Verteilung und Aufteilung von Kompetenzen
    
1. Man bildet im Deutschen Bundestag mehr als 20 Ausschüsse.
      2. Nach kompliziertem Verfahren werden die Vorsitzenden, die Stellvertreter, die Zahl der Mitglieder des
           jeweiligen Ausschusses und ihre Verteilung auf die im Bundestag vertretenden Parteien bestimmt.
      3. Innerhalb der Fraktionen gibt es unterschiedlich viele Arbeitsgruppen.
      4. Es gibt im Deutschen Bundestag Sprecher für bestimmte Aufgaben und Fragestellungen.
      5. Die formale Verteilung und Aufteilung hat etliche und wohl auch beabsichtigte und wohl auch gewünschte Nebenwirkungen:
           a) Für jede Fragestellung für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
           b) Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl ebenfalls schweigen.
           c) Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger, für einen anderen Abgeordneten eine andere Position zu vertreten.
           d) Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein klaren Überblick, mit wem sie vorher „reden“ müssen.
           e) Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte Fragestellungen eingeräumt als
                anderen „nicht zuständigen Abgeordneten. („Teile, so wirst Du herrschen!“)
          
Eigentlich steht außer Frage und jeder glaubt es: Das vom Volke in freien Wahlen gewählte Parlament
           bestimmt sowohl die Regeln für Staat und Gesellschaft als auch über alle Einnahmen und Ausgaben des Staates.


1.1 Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen im Parlament durch die Ausschüsse des Deutschen Bundestages

1.1.1 Der Sachverhalt über die Ausschüsse
           1. Im Deutschen Bundestag werden mehr als 20 (22) Ausschüsse gebildet.
           2. Nach kompliziertem Verfahren werden die Vorsitzenden, die Stellvertreter, die Zahl der Mitglieder des
           jeweiligen Ausschusses und ihre Verteilung auf die im Bundestag vertretenden Parteien bestimmt.

1.1.2 Der Sachverhalt über den Vorältestenrat

           „Auf diese Weise verständigten sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung von 22 ständigen
           Ausschüssen für die 16. Wahlperiode. Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der
           Ältestenrat für die neue Wahlperiode konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen Bundestages
           eingerichtet sind.“
           (Quelle: Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag
                                                                                                                                Stand: Juli 2007, Seite 3)

1.1.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
           Der Ältestenrat hat seine Existenzberechtigung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.   (§ 9, Abs.1)
           Er besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. (§ 12, Satz 1)
           Im Reichstag und noch in den ersten Jahren des Bundestages verhandelten die Fraktionsvorsitzenden noch selbst im Ältestenrat.
           Heute sind die Parlamentarischen Geschäftsführer die Chefunterhändler ihrer Fraktionen.
           In England heißen die Parlamentarischen Geschäftsführer „Whips“ oder „Einpeitscher“.
           Es sind Abgeordnete, die ausschließlich für ihre Fraktion arbeiten.
           Der Ältestenrat ist für die parlamentarische Arbeit zuständig.
           Die Bezeichnungen der Mitglieder („Vertrauensmänner“, „Delegierte“) und des Gremiums haben sich oft geändert:

           „Vertrauensmännerausschuss“, „Delegiertenkonferenz“, „Delegiertenversammlung“, später
           „Seniorenkonvent“ auf den wohl die Bezeichnung „Ältestenrat“ zurückgeht.
           Der „Ältestenrat“ wird erstmals in der Geschäftsordnung des Reichstages von 1922 erwähnt.
           (Quelle: “Ältestenrat“ Aus der Reihe: Bundestag von a –z; von Rudolf Kabel
                                                                                      Herausgeber: Deutscher Bundestag; Presse und Informationszentrum
                                                                                      Verlag AZ-Studio Bonn 1973, Seite 4 ff)

1.1.4 Die Vorgänge im Verlauf dargestellt
           Die Fraktionen bestimmen dann ihre Mitglieder für die jeweiligen Ausschüsse.
           Es gelten Berechnungsverfahren, von denen die meisten Bürger wohl noch nie etwas gehört haben.
           Auszug aus den Ausführungen der Einleitung „Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages „Facharbeit für
           Gesetzgebung“ unter „Detailberatung“
           „Auch im Detail geht es um Proporz. Große Fraktionen bekommen mehr Sitze als kleine – streng nach der
           Rangfolge, die sich aus dem Kräfteverhältnis der unterschiedlichen großen Fraktionen zueinander ergibt.
           So greift die Wählerentscheidung bis in jeden Ausschuss durch.
           Dazu werden nach dem Berechnungsverfahren von Sainte-Lague/Schepers für die Gremienbesetzung
           Rangordnungen festgelegt: Wer bekommt den ersten Sitz, wer den zweiten, den dritten, den vierten und so
           weiter, bis die Besetzung für jedes Gremium feststeht. 
           In den Ausschüssen mit 41 Mitgliedern stehen etwa Union und SPD je 15 Sitze zu, FDP und der Fraktion Die
           Linke jeweils vier und Bündnis90/Die Grünen drei Sitze.
           Bei Ausschüssen mit 36 Sitzen lautet die Verteilung                                           13 – 13 – 4 – 3 – 3,
           bei Ausschüssen mit 31 Mitgliedern ist sie                                                           11 – 11 – 3 – 3 – 3
           und bei Ausschüssen mit 16 Mitgliedern kommt die Verteilung                         6 –   6 – 2 -  1 – 1 heraus.
           Ähnlich gehen die Fraktionsführer auch beim Aushandeln der Ausschussvorsitzenden vor.
           Wenn sich die Fraktionen nicht einig werden, wie in der Vergangenheit schon geschehen, gehen die
           Parlamentarischen Geschäftsführer nach dem auf Sainte-Lague/Schepers beruhenden Zugriffsverfahren vor.
            Wer also den ersten Zugriff hat, sagt als Erster, in welchem Ausschuss er den Vorsitz stellen möchte.

           (Quelle: Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag
                                                                                                                                Stand: Juli 2007, Seite 3)

1.1.5 Obleute
           Obleute sind diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen einerseits die Hauptansprech-
           partner für die Fraktionsführer darstellen, andererseits aber auch den Kurs der Fraktionsführung in den
           jeweiligen Fachfragen mitbestimmen.
           Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und
           Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran,
           wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zu einer regelmäßigen Besprechung
           zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.
           (Quelle: „Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages“,  Herausgeber: Deutscher Bundestag,
                                                                           Referat Öffentlichkeitsarbeit, Britta Hanke-Giesers, Stand: Juli 2007; Seite 4)

1.1.6 Unterausschüsse, Arbeitsgruppen und Sprecher
           Unterhalb der Ausschüsse gibt es Unterausschüsse.
           Innerhalb der Fraktionen gibt es unterschiedlich viele Arbeitsgruppen.
           Es gibt im Deutschen Bundestag Sprecher für bestimmte Aufgaben und Fragestellungen.
           Damit kann sich jeder mit seine Kenntnisse und seiner Interessenlage einbringen.
           All dies hat eine wohl beabsichtigte und wohl gewünschte Nebenwirkungen:
           o Für jede Fragestellung, für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
           o Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl ebenfalls schweigen.
           o Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger, für einen anderen
                Abgeordneten eine andere Position zu vertreten.
           o Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein klaren Überblick, mit wem sie vorher reden müssen.
           o Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte Fragestellungen eingeräumt als
                anderen „nicht zuständigen Abgeordneten.


2. Die Kontrollfunktion des Parlaments
2.1 Auszug aus Kürschners Volkshandbuch im Abschnitt „Struktur und Gremien“
      „Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben des Parlaments und ergibt
      sich aus der Lehre der Gewaltenteilung.
      In der Praxis des modernen Parlamentarismus übt aber im Wesentlichen die Opposition die ständige und
      dauerhafte Kontrolle aus.“ [   ]
      „Der einzelne Abgeordnete verfügt über relativ geringe Kontrollmöglichkeiten.
      Zwar kann er Einblick in alle dem Parlament zur Verfügung stehenden Dokumente nehmen, in der Fragestunde
      des Bundestages von der Regierung Auskunft verlangen sowie mündliche und schriftliche Fragen an die
      Bundesregierung stellen – wovon die Parlamentarier auch reichlich Gebrauch machen:
      In der letzten Legislaturperiode wurden insgesamt nicht weniger als 13.623 Fragen an die Regierung gerichtet;
      doch die schärferen Waffen des Kontrollrechts sind dem Einzelnen verwehrt. Sie sind an bestimmte Quoren gebunden.
      So könne z.B. nur Fraktionen „Kleine“ oder „Große Anfragen“ im Bundestag einbringen, um die Regierung zur
      schriftlichen Auskunft über ein bestimmtes Thema zu bewegen. Werden die Kleinen Anfragen nur schriftlich
      beantwortet, können die „Großen“ nach schriftlicher Beantwortung auch zu ausführlichen Debatten im Plenum führen.
      In der Wahlperiode von 2002 bis 2005 wurden 65 Große und 797 Kleine Anfragen eingebracht.
      Auch das gern benutzte Instrument der „Aktuelle Stunde“ kann nur von Fraktionen beantragt werden.
      Es sind vor allem die Oppositionsfraktionen, die mit dieser einstündigen Aussprache im Parlament Regierung
      und die sie stützende Mehrheit in Bedrängnis zu bringen.
      In der vergangenen Legislaturperiode gab es 71 Aktuelle Stunden.
      Zu einer scharfen Waffe können Untersuchungsausschüsse werden, die auf Antrag eines Viertels der
      Bundestagsmitglieder eingesetzt werden müssen und dazu dienen, öffentlichkeitswirksam Mängel und
      Missstände im staatlichen Bereich aufzudecken.
      Insgesamt gab es bislang 35 solcher Untersuchungsausschüsse; in der letzten Wahlperiode fand vor allem der
      „Visa“-Untersuchungsausschuss Beachtung.“ [   ]
      „Zum Reigen der Kontrollinstrumente gehören, wenn auch nicht unmittelbar, Enquete-Kommissionen und so
      genannte „Hearings“. Mit den Enquete-Kommissionen, die die Aufgabe haben, sich langfristiger Themen
      grundsätzlich anzunehmen, versucht das Parlament, seine Stellung gegenüber der Regierung zu verstärken. [   ]
      „Schließlich zählen auch noch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte im weitesten Sinne zum
      Kontroll-Instrumentarium des Parlaments.“
      (Quelle: Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode,
                                                                                      108. Auflage, Stand: 4.Januar 2008; Seite 18 und 19)

      Siehe auch Punkt 4. Zusatzinformationen
                Tabellarische Übersicht über die Aufgaben von Abgeordneten im Parlament als eigene Zusammenstellung

 

3. Die eigene zusammenfassende Bewertung als Meinungsäußerung
      1. Der einzelne Abgeordnete darf also lesen, was dem Parlament zur Verfügung steht.
      2. Eine Fraktion darf Fragen stellen: „Kleine“ oder „Große Anfragen“.
           Damit können dann die Parteien zu Wort kommen und Fragen stellen: „Kleine“ oder „Große Anfragen“.
      3. Die Regierung muss Auskünfte geben – sie ist also auskunftspflichtig.
      4. Eine Fraktion darf auch eine Aktuelle Stunde beantragen, in der vorwiegend die 0ppositionsparteien versuchen,
           in einer einstündigen Aussprache im Parlament die Regierung und die sie unterstützenden Mehrheit im
           Parlament in Bedrängnis zu bringen.
           Parlamentarier beharken sich also z.T. selber. Die Fraktionen, die die Regierung tragen, werden umfunktio-
           niert zu Unterstützern und Anwälten der Regierung.
      5. In jedem Ausschuss, also auch in jedem Untersuchungsausschuss, haben die die Regierung tragenden
           Fraktionen eine Mehrheit.
           Das Ergebnis steht eigentlich schon vorher fest.
           Interessant ist eigentlich bloß das Minderheitsvotum!
      6. Wen ein Parlament die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen soll, darf es sich nicht nur darauf
           beschränken, Auskunft über bereits geschehnes zu verlangen. Es muss die Ziele und die Richtung des künftigen
           Handelns angeben.
      7. Da aber die meisten Gesetzesvorlagen aus der Regierung stammen, wird die Regierung schon wissen, was für
           die gut, mindestens vertretbar und auch umsetzbar ist.



4. Zusatzinformationen (als eigene Zusammenstellung der Aufgaben von Abgeordneten im Parlament)

                                         Union         SPD            FDP       Bü90/Gr. Linke         Zus.
                                                   224                   222                  61                    51              53                 613

1.
Bundestag
      Präsidium:
      Präsident:                            1                                                                                                  1
      Stellvertreter.                       1                       2                     1                      1                1          6
      Vorältestenrat:                                                                                                               ?
      Ältestenrat:                           9                      8                     2                      2                2        30
      Schriftführer:                     20                    19                    9                      8                8        64
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
           Zusammen:                                                                                                                       161

2. Ausschüsse: [1 = Vorsitzender;  (1) = Stellvertreter]
      Petition                                 1                     (1)                                                                      25
      Auswärtiges                        1                     (1)                                                                      36
      Wahlprüfung                      1                     (1)                                                                      13
      Innen                                   1                     (1)                                                                      36
      Sport                                    1                     (1)                                                                      16
      Finanzen                             1                     (1)                                                                      36
      Haushalt                              (1)                                           (1)                                               41
      Wirtschaft                           1                     (1)                                                                      36
      Ernährung                          (1)                                           1                                                31
      Arbeit/Soziales                    1                      (1)                                                                      36

      Verteidigung                       (1)                   1                                                                        30
      Familie                                 1                                             1                                                31
      Gesundheit                          (1)                                                                                    1       31
      Verkehr                               1                                                                    (1)                       36
      Umwelt                                1                                                                    (1)                       31
      Menschenrechte                  (1)                  1                                                                        16
      Bildung                                1                     (1)                                                                      31
      Entwicklung                       (1)                                                                  1                         22
      Tourismus                           1                     (1)                                                                      16
      Europa                                1                     (1)                                                                      33

      Kultur                                 (1)                   1                                                                        20
      Vermittlung                        1                     (1)                                                                      31
      Untersuchung                     1                     (1)                                                                      11
      Parl.Kontr.Gr.                   1                     (1)                                                                      9
      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      zusammen                                                                                                                             655


     3. Parlamentarische Staatsekretäre und Staatsminister (16. Legislaturperiode)
                                       Union             SPD                FDP                Bü90/Gr.       Linke                       Zus.
                                        17                    17                    0                      0                      0         34

     4. Ergebnis:
        Jeder Abgeordnete ist im Durchschnitt mindestens einmal als Parlamentarier gefordert.

    
5. Anmerkung:
           Diese formale Verteilung und Aufteilung hat etliche und wohl auch beabsichtigte und wohl auch gewünschte Nebenwirkungen:
           o Für jede Fragestellung und für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
           o Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl ebenfalls schweigen.
           o Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger, für einen anderen
           Abgeordneten eine andere Position zu vertreten.
           o Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein klaren Überblick mit wem sie vorher „reden“müssen.
           o Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte Fragestellungen eingeräumt als
                anderen „nicht zuständigen Abgeordneten.
     6. Quellen:
           1. „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag;
                                                               Referat Öffentlichkeitsarbeit;            Stand: Juli 2007
           2. [Internetadresse. www.bundestag.de])
           3.: Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode,  108. Auflage, Stand: 4.Januar 2008)

 

5. Das Einbinden außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)
      1. Sehr viele Abgeordnete nehmen Aufgaben außerhalb des Parlament wahr:
           o Sie sitzen in Kuratorien.
           o Sie übernehmen Ämter in parteinahen Stiftungen.
           o Sie sitzen  in Verwaltungsräten, in Programmbeiräten in öffentlich-rechtlichen Organisationen z.B. in
           Rundfunk- und Fernsehanstalten 

6. Zusammengefasst
6.1 Das Einbinden in die Fraktion
      Jeder Abgeordnete wird einmal durch eine Aufgabe innerhalb seiner Fraktion eingebunden.

6.2 Das Einbinden in das Parlament
      Jeder Abgeordnete wird ein weiteres Mal durch eine Aufgabe innerhalb des Parlaments eingebunden.

6.3 Das Einbinden in die Parteiarbeit
      Fast alle Abgeordneten unterhalten Bürgerbüros in ihrem Wahlkreis.
      Viele Abgeordnete haben eine Funktion innerhalb der Partei:
      o Sie sind z.B. im Landesvorstand (z.B. als  Sprecher des Landesvorstandes)
      o Sie sind Mitglied bei der Bundesdelegiertenversammlung oder im Parteirat oder ein einem anderen Parteigremien.

6.4 Das Einbinden durch öffentliche Ämter
      Sehr viele Abgeordnete werden außerdem durch eine Aufgabe in öffentliche Ämter eingebunden.

6.5 Die offenen Fragen
      o Wo bleibt da der freie ungebundene Abgeordnete, der nur seinem Gewissen verantwortlich ist?
      o Welche Prioritäten soll er setzen?
      o Soll er an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen, obwohl ihn das Thema nicht sonderlich
          interessiert und er gar nicht auf der Rednerliste steht?
      o Wie soll er seinen eigentlichen Aufgaben gerecht werden?
            Er ist weniger Generalist sondern zum Spezialisten geworden.
            Er ist mit drei oder vier Aufgaben zugeschüttet.

            Er ist der Fraktion und seiner Partei verpflichtet.
            Er muss in seinem Wahlkreis Stimmung machen, damit er dort bei der nächsten Wahl möglichst gut abschneidet.


7. Die Idealvorstellung vom Parlament (der Deutsche Bundestag)
    
1. Das Parlament (Deutscher Bundestag) soll die Anliegen und Strömungen, die im Volke vorhanden
        sind, aufnehmen, beraten und zu einem gerechten Ausgleich bringen.
     2. Das Parlament als höchste der drei staatlichen Gewalten berät und beschließt die Regeln für Staat
        und Gesellschaft. Es ist die Legislative.
     3. Das Parlament muss die Regierung als höchstes Organ der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie
        die beschlossenen Gesetze ausführt bzw. deren Ausführung überwacht.
     4. Das Parlament muss die Gerichte daraufhin überprüfen, ob sie im Rahmen der beschlossenen
        Gesetze dem Recht Geltung verschaffen.
           Das soll immer unter Zubilligung eines Ermessensspieltraumes, der die situativen und persönlichen Gegeben-
           heiten berücksichtigt, geschehen.
     
5. Man redet von einer repräsentativen Demokratie, aber die Parlamente entsprechen nie einem
        verkleinerten Spiegelbild des Volkes (der Wahlberechtigten).
     6. Auch ein Ausgleich für Über- und Unterrepräsentationen in nachfolgenden Wahlperioden hat nie stattgefunden.


8. Die Idealvorstellung vom Abgeordneten des Deutschen Bundestages
     1. Der Abgeordnete nimmt sowohl die Sorgen, Nöte und Ängste als auch die Erwartungen, Hoffnungen
        und Wünsche der Bevölkerung auf.
     2. Das Volk hat durch Wahlen Personen aus seiner Mitte abgeordnet, damit diese Personen die
        Anliegen und Interessen des Volkes vertreten.
     3. Der Abgeordnete berät sich mit anderen Abgeordneten und versucht, die Anliegen und Interessen
        des Volkes zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.
     4. Dabei ist der Abgeordnete frei und unabhängig, an keine Aufträge und Weisungen gebunden und
        nur seinem Gewissen unterworfen.
     5. Der Abgeordnete widmet sich voll diesen Aufgaben und nimmt weder andere ehrenamtliche noch
        erwerbsmäßige Aufgaben wahr.
     6. Der Abgeordnete beschließt nichts, was man zu seinem persönlichen Vorteil auslegen könnte
           Beschlüsse, die ihn selbst betreffen gelten erst immer in der nächsten Legislaturperiode.