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Welches sind die Grundbedürfnisse des Menschen?
(10. Kapitel aus der Reihe: Die Bereiche des Individuums)
(1.10)
[Stand: Februar 2006]

„Erst kommt der Mensch, dann die Menschenordnung!“
(Carl Zuckmayer ?)

Der Mensch ist das Wichtigste!
Das zweitwichtigste ist der Staat!
An dritter Stelle kommt der Kaiser!
(Ein Schüler von Konfuzius)

 

1. Grundbedürfnisse sind:

          wohnen                                              Wohnung,
          essen, sich ernähren                        Nahrungsmittel, Ernährung,
          sich kleiden                                       Kleidung, Garderobe
          trinken                                              Getränke/Wasserversorgung
          schlafen                                             Wohnung
          wärmen                                             Energie/Heizung
          sich fortbewegen                              Verkehrsmittel
          sich wieder gesund machen             Ärztliche Hilfe/Medikamente


2. Der Staat und die Grundbedürfnisse
      Es gilt die Regel:


    
Die Befriedigung der Grundbedürfnisse ist – und war immer – die vitalste Herausforderung der Menschen.

      Der Staat ist immer dann gefordert, wenn es um Probleme geht, die der Einzelne aus eigener Kraft oder aus eigener
      Machtkompetenz nicht lösen oder bewältigen kann:
      o Das ist bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinenabgängen, Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Orkanen,
          Hurrikanen, Tornados usw. der Fall.
      o Das ist bei bürgerkriegsähnlichen Unruhen mit all ihren Auswirkungen der Fall.
      o Das ist sicherlich in der Nachkriegszeit mit all ihren Problemen wie Wohnungsnot, Hungersnot, Mangel an Kleidung
          und Heizmaterial der Fall.

      Hier gilt das Rechtsprinzip der Subsidiarität!
      Subsidiarität bedeutet in diesem Zusammenhang nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staats nur da eingreifen
      soll, wo der Einzelne nicht selbst für sich sorgen kann.

      Anmerkung:
          Dieses Prinzip der Subsidiarität wurde immerhin als so gut, hilfreich und zukunftsgestaltend eingestuft, dass man
          o es im Grundgesetz findet. (Artikel 23; GG)
             Aber nur an der Stelle, an der es um die Rechte der Bundesrepublik gegenüber der EU geht.
             Es wird nicht einmal erwähnt, wenn es um die föderale Struktur der Bundesrepublik geht.
             Es wird nicht erwähnt, wenn es um das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat geht.                      
        o es einstimmig in den Vertrag von Maastricht als tragendes Rechtsprinzip der Europäischen Gemeinschaft
             verankert hat.
          (Quelle: „  „ , Handelsblatt vom 12.07.2001


3. Behauptung zur Daseinsvorsorge des Staates und den Grundbedürfnissen:
      Ich stelle nun folgende Behauptung auf:

     Die Politik hat grundsätzlich im Bereich der Versorgung der Bevölkerung innerhalb ihrer Grundbedürfnisse
     nichts verloren und auch nichts zu suchen!
     Politiker machen das trotzdem und nennen das häufig „Daseinsvorsorge“!
 
      Das kann sehr leicht und für jeden einsichtig erklärt werden!

3.1 Argumentation für die Behauptung:
      Jeder Mensch, so lehrt de Psychologie, ist motiviert, seine Bedürfnisse zu befriedigen – besonders aber seine
      Grundbedürfnisse.

     Selbst die Deutsche Welthungerhilfe gibt z.B. erst Geld für einen Brunnen, wenn die Dorfgemeinschaft einen kleinen
      Teil der Kosten angespart und zusammengelegt hat.
      Sie ist dann sicher, dass das Geld der Welthungerhilfe mit Dankbarkeit angenommen und gewürdigt wird und dass der
      Brunnen gepflegt wird.

      Wenn sich nun der Staat in die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen nicht nur einmischt, sondern sie
      sogar zu befriedigen sucht, kann man das je nach Standort des Betrachters unterschiedlich beurteilen:
      o Für manche Leute steht der Staat zwar als Beglücker der Menschheit dar.
      o Andererseits lähmt er den Willen zur Anstrengung des Einzelnen und erhöht den Anteil der Abhängigen und
          Hilfsbedürftigen.
      Wie soll der Einzelne dann noch motiviert sein, sich irgendwelche Bedürfnisse zu erfüllen?
      Er schreit in jeder Situation nach dem Staat und entwickelt eine Haltung, die von einigen zutreffend als „Vollkasko-
      Mentalität“ bezeichnet wird.

      Außerdem hat diese falsch verstandene Fürsorgepflicht einen großen volkswirtschaftlichen Nachteil:
      Für jeden Euro, die der Staat verteilen will, muss er 2 Euro einnehmen!
      Das heißt, dass der Euro, den der Staat ausgibt, ursprünglich in den Händen der Bürger 2 Euro wert wart.
      Oder etwas salopp formuliert:
      Jeder Euro, der in die Hände des Staates gelangt, ist nur noch 50 Cent wert.
      (Die anderen 50 Cent sind die Kosten für das Einsammeln und das Verteilen des Geldes! Man könnte auch Neben-
      kosten
dazu sagen.)

      Man muss sich auch fragen, mit welcher Arroganz Politiker, die oft - nein sogar meistens – weder Wirtschaftfachleute
      noch Psychologen sind, glauben, dass sie dem Bürger erst 1 Euro wegnehmen müssen, um dann mit den verbleibenden
      50 Cent wirtschaftlich etwas Besseres, Vernünftigeres tun können, als der Bürger mit dem 1 Euro!
 
      Nur in besonderen Fällen, die die Allgemeinheit betreffen wie in der Nachkriegszeit, bei Naturkatastrophen und bei
      Flüchtlingselend kommt dem Staat eine Rolle zu.
      Der Staat hat eine Rolle zu spielen und dann auch Verantwortung zu tragen, bei allen Menschen, die unschuldig in Not
      geraten sind:
      Das sind m.E. Obdachlose, alte und kranke Menschen, Behinderte und Asylanten.


3.2 Die Folgen der Daseinsvorsorge des Staates als Feststellungen:

      1. Der Staat lähmt den Leistungswillen seiner Bürger, wenn er sich in die Befriedigung von Grundbedürfnissen seiner
          Bürger einschaltet.
          Und dies geschieht auf diese Weise gleich zweimal:
          a) Der, der angeblich oder tatsächlich bedürftig ist, strengt sich nicht mehr entsprechend seiner Kräfte an.
          b) Der, der nicht von der „Staatsbeglückung“ betroffen ist, muss einen (kleinen) Teil der für diese Staatsbeglückung
             erforderlichen Mitte aufbringen.
             Das befördert gewiss nicht seine eigenen Leistungsbereitschaft.
             (Anders sähe es für den Fall eines unverschuldet in Not geratenen Mitbürgers aus.)

      2. Der Staat schadet damit der Volkwirtschaft,
          o weil das BIP nicht optimal erhöht wird,
          o weil er weniger Steuern einnimmt als dies möglich wäre, wenn sich alle Bürger mehr anstrengen würden.

      3. Der Staat nutzt die immer vorhandene Motivation der Menschen nach Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse nicht
          zum Wohle des Gemeinwesens aus.
          Damit fördert er nicht die natürlichen, guten Anlagen der Menschen.
          Damit deformiert und pervertiert er die Menschen.

     Fazit:
        Der Staat hat nichts in Aufgabenfeldern zu suchen, bei denen es um die Befriedigung von Grundbedürf-
        nissen des Menschen geht.


4. Die Grundbedürfnisse anderer Bereiche
      Das sind alles Grundfragen, die sich au die Ebene des Körpers beziehen.
      Wenn man von einer Dreiteilung Körper, Geist und Seele ausgeht, fragt man sich, welche Grundbedürfnisse den
      beiden anderen fehlenden Bereichen zuzuordnen sind.
      Es ist also zu fragen:
     
Welche geistigen Grundbedürfnisse hat der Mensch?
     Welche seelischen Grundbedürfnisse hat der Mensch?

      Hier gilt es zunächst einmal grundsätzlich die geistigen Fähigkeiten des Menschen von seinen geistigen
      Grundbedürfnissen zu unterscheiden. Geistige Fähigkeiten sind alle Denk- und Gedächtnisvorgänge.
      Die geistigen Fähigkeiten umfassen z.B. die Bereiche der Gegenüberstellung und des Vergleichs, der Analyse, der
      Logik und der Strategie.
      Allerdings gibt es auch einen Zusammenhang zwischen geistigen Fähigkeiten und geistigen Grundbedürfnissen:

        Wer hoch entwickelte geistige Fähigkeiten besitzt, hat in der Regel auch hohe geistige Grundbedürfnisse.

     Damit ist aufgezeigt, dass man auf die geistigen Grundbedürfnisse Einfluss nehmen kann:
        Lässt man bei einem Menschen die geistigen Fähigkeiten verkümmern, hat er nahezu automatisch auch
        geringere Grundbedürfnisse.
        Fördert man seinen geistigen Fähigkeiten, so entwickelt der Mensch in gleichem Maße auch höhere
        geistige Grundbedürfnisse.

    
Allerdings gibt es auch einen Zusammenhang zwischen geistigen Fähigkeiten (und geistigen Grundbedürfnissen) und
      den seelischen Grundbedürfnissen des Menschen:
     
      Wer hoch entwickelte geistige Fähigkeiten besitzen will, muss sich entsprechend anstrengen. Seinen Anstrengungen
      müssen groß sein, wenn er wenig an geistigen Grundvoraussetzungen „mitbringt“.
      Die Regeln lauten:

     Wer hoch entwickelten geistige Fähigkeiten entwickeln will, muss auch seine seelischen Fähigkeiten
     entsprechend schulen.
     Wem Intelligenz nicht gleich in die Wiege gelegt worden ist, muss sich entsprechend mehr Mühe geben
     und damit seine seelischen Fähigkeiten trainieren.

      Anmerkungen:
          1. Das sind alles keine neuen Erkenntnisse! Sie werden aber kaum noch erwähnt oder wiederholt.
          2. Sie können und werden die Rolle des Staates bei den geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und
             Jugendlichen besser verstehen, wenn Sie sich an diese grundlegenden Regeln erinnern oder erinnert werden.

5. Die geistigen Grundbedürfnisse des Menschen
     Jeder Mensch möchte nicht überfordert werden – weder körperlich, noch geistig, noch sonst auf irgend
     eine Weise.
     Jeder Mensch braucht auch geistige Anforderungen, die ihn nicht überfordern aber auch nicht unter-
     fordern.
     Da die geistige Leistungsfähigkeit aller Menschen unterschiedlich sind (wie auch ihre körperliche Lei-
     stungsfähigkeit), muss gefordert werden, dass jeder Mensch vor genau die Anforderungen gestellt wird,
     die er bewältigen kann.
      Die an den Menschen gestellten Anforderungen müssen individuell abgestimmt sein.

     Wenn diese Regeln eingehalten werden, kann jeder Mensch geistige Zufriedenheit erlangen.
     Bei geistiger Unterforderung stellen sich Langeweile, Unlust und die Suche nach Abwechselung und
     Zerstreuung ein.

     Jede geistige Anforderung an einen Menschen wird von ihm erst einmal auf seine Lösungsmöglichkeiten
     hin geprüft.
      Je nach Mentalität des Menschen
          o dauert die Prüfung lange oder dauert nur kurz.
          o wird viel Energie dafür verwendet oder nur wenig. (Ausdauer)

      Bei dauerhafter geistiger Überforderung stellt sich
          o zuerst ein gestörtes Verhältnis zu der Sache, die ihn überfordert, ein
          o dann aber auch zu den Menschen, die ihm diese Überforderung abverlangt haben ein.
      Er witzelt zuerst über die Sache.
      Dann wird er ironisch gegenüber den Menschen, die ihm die Sache eingebrockt haben.
      Dann wird er vom Zynismus heimgesucht, er blockt schließlich ab und dann wird er aggressiv.

     Allgemein gilt:
        Geistige Zufriedenheit stellt sich erst ein, wenn ein Mensch die Balance zwischen geistiger Anforderung
        und geistiger Leistungsfähigkeit gefunden hat.
          (Schwankungen der geistigen Anforderungen und der Leistungsfähigkeit nach beiden Seiten sind ganz normal.)

        Dieser Zustand des individuellen Ausgleichs zwischen geistiger Anforderung und Leistungsfähigkeit ist
        auch für die Umgebung des Menschen der erfreulichste Zustand.

        Wenn alle Menschen diesen Zustand des Gleichgewichts gefunden haben, ist es auch für die ganze
        Gesellschaft optimal.

6. Die seelischen Grundbedürfnisse des Menschen
      Die Seele eines jeden Menschen strebt nach Harmonie, nach Geborgenheit, nach freier Entfaltung, nach Freude (und
      nicht nach Spaß).
      „Freude schöner Götterfunken Tochter aus Elysium“ heißt es nach einem griechischen Mythos bei Beethoven.
      Gerade in unserer problembehafteten Zeit, die von Hektik und von fehlender Muße geprägt ist, erscheint es uns
          immer schwerer, ein Zipfel dieser Harmonie dieser Freude zu erhaschen.
      Die Seele will leben, sie will nicht betäubt werden durch welche Droge auch immer.

7. Zusammenfassung
     Die wohl wichtigste Regel lautet:
        Der Mensch ist erst zufrieden, wenn er in allen drei Bereichen Geist, Körper und Seele einen jeweils
        ausgeglichen Dreiklang in Harmonie erreicht hat.

      Es gehört Verstand und Weisheit, innere Ruhe und Gelassenheit dazu, die Weichen für sich selbst so zu stellen, dass
      dieser Zustand möglichst oft und möglichst lange erreicht werden kann.
      Es ist ein alte Traum der Menschheit, diesen Traum bereits auf Erden zu verwirklichen.
      Diesen Traum der Menschheit kann in manchen Weißheiten alter Menschen, die sich ein Leben lang herumschlagen
      mussten, bis hin zu Joga und zur Selbsthypnose wiederfinden.

      Bleibt noch übrig, zu untersuchen, welche Rolle der Staat bei den geistigen und seelischen Grundbedürfnissen spielt
      und welche er eigentlich spielen soll.


8. Die Rolle des Staates bei den geistigen und seelischen Grundbedürfnissen
      Der Staat versucht über Erziehung und Bildung nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die geistige und
      seelische Entwicklung Einfluss zu gewinnen.
      Das fängt bereits mit der Schwangerenberatung an, geht über Kinderkrippen, über die Kitas, die Vorschulen, die
      allgemeinbildenden Schulen bis hin zu gewerblichen oder akademischen Ausbildung.

     1. Der Staat hat sich ein flächendeckendes und zeitlich lückenloses Netzwerk von Einflussmöglichkeiten
        geschaffen.
          Doch was kann er eigentlichkonkret tun?

     2. Der Staat kann auf die Erziehung Einfluss nehmen, wenn er Einfluss über die in der Erziehung tätigen
        Personen Einfluss nimmt.
          Er kann über Personen, die in Erziehung und Bildung tätig sein Einfluss gewinnen und auch über die Tätigkeit im
          Beruf der Erzieher und Lehrer Einfluss gewinnen und auch durchsetzen.
          Das erreicht er über staatliche Schulen für Erzieher, über die staatlichen Hochschulen und Universitäten und über
          entsprechende Studien- und Prüfungsordnungen.

     3. Der Staat kann auch über Bildungsziele und -inhalte Einfluss gewinnen.
          Das erreicht er über die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung.

     4. Der Staat nimmt auch Einfluss auf die seelische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
          Der Staat spielt z.B. eine besondere Rolle bei der Entwicklung des Gedächtnisses:
          Er sorgt dafür, dass kurzfristige Ziele angestrebt werden.
          Er sorgt gleichzeitig dafür, dass das Anstreben langfristiger Ziele durch seine eigenen Vorgaben verhindert wird!
          Damit er dieses Ziel für alle Schüler erreicht, gelten diese Vorgaben in allen Unterrichtsfächern, in allen
          Klassenstufen und in allen Schulzweigen.

     5. So bleiben für alle Schüler alle mit dem Anstreben langfristiger Ziele verbundenen Tugenden und Werte
        auf der Strecke:
          Ausdauer und Geduld, das Vermögen zur Planung, das Einordnen des Erfolges, das Verkraften von Niederlagen,
          das Vergleichen von früheren Verhältnissen mit den heutigen, das Aufstellen und Erarbeiten von Kriterien für einen
          Vergleich oder eine Gegenüberstellung können nicht trainiert werden und nicht geübt werden; sie sind nicht erforder-
          lich.
          (Die Bemühungen der zuständigen Senatsverwaltung über einen Zeitraum von etwa 50 Jahren kann zeitlich lückenlos
          mit den entsprechenden Quellen für Berlin nachgewiesen werden.)

     6. Der Staat kann sogar über die Qualität des Erreichens der Bildungsziele und -inhalte Einfluss gewinnen,
        in dem er Bildungsstandards festsetzt und überprüft.
          Das hat er jahrelang versäumt:
             1. Schulrevisionen wurden abgeschafft, weil die Gültigkeit der Rechtsgrundlage nicht mehr verlängert wurde.
             2. Die regelmäßige Begutachtung von Lehrkräften (alle 5 Jahre) ist seit Jahrzehnten eingestellt worden.
          Der Staat brauchte aber eigentlich nur dem Trend der Zeit folgen und durch einige ihm geeignet erscheinende Rund-
          schreiben seine beabsichtigten Ziele verfolgen.
          Nun will er – zumindest in Berlin – 18 Teams für eine Art Qualitätssicherung des Unterrichts einstellen. Sie sollen
          das Erreichen der Bildungsziele überprüfen!

      Die rechtliche Grundlage für jedwedes staatliche Handeln ist der Artikel 7 des Grundgesetzes:
             „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“
      Diesen Artikel kann man als Grundlage nehmen, um sowohl Bildungsziele als auch Bildungsstandards zu bestimmen
      und zu überprüfen.

      Man geht mit der Auslegung des Grundgesetzes sowieso sehr großzügig um.
      Das fängt mit begrifflichen Festlegungen an und endet sogar damit, dass man genau das Gegenteil von dem macht, was
      im Grundgesetz steht.
      Dazu jeweils ein Beispiel:
          1. Im Absatz 5 einer Ausgabe vom Dezember 2000 ist noch von „Volksschulen“ die Rede, obwohl es diese
             Volksschule seit Jahrzehnten nicht mehr gibt.
             Erst hießen diese Schulen nach dem Kriege „Volksschule“, dann „Oberschule Praktischer Zweig“ (OPZ) und bis
             heute „Hauptschulen“.
          2. Im Absatz 6 heißt es seit 1949:
             „Vorschulen bleiben aufgehoben.“
            
Doch daran hält sich kein Senator und kein Landesminister für Erziehung und Bildung.

      Dabei wäre es doch ein leichtes, das Grundgesetz mit der erforderlichen Mehrheit von Zweidritteln im Bundestag und
      im Bundesrat zu ändern!

      Wenn man sich schon nicht an das höchste deutsche Gesetz das Grundgesetz hält, so kann man vermuten, dass es bei
      den entsprechenden Landesgesetzen, die etwas mit Bildung zu tun haben, ähnlich ist.
      Für Berlin jedenfalls verkündet man gleich in Paragraph 1 der Schulgesetzes seit Jahrzehnten hochrangige Ziele:

      In Paragraph 1 des alten „Schulgesetzes für Land Berlin“ von 1948 heißt es:
             „Aufgabe der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zu vollen Entfaltung zu bringen
              und ihnen ein Höchstmaß  an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.“
             (Quelle: Schulgesetz für Berlin; § 1 von 1948)

      In Paragraph 1 des neuen „Schulgesetzes für das Land Berlin“ gültig ab 1. Februar 2004 heißt es:
             „Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen
             und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.“
          (Quelle: Schulgesetz für das Land Berlin vom 1. Februar 2004; Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung,
                     Anwendungsbereich; § 1)

      Wie will man alle wertvollen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zur vollen Entfaltung zu bringen, wenn man sie nicht
          einmal kennt.

          Das ist ein schier unmögliches Unterfangen.
          Es gibt keinen Begabtentest - es gibt nur den allgemeinen Schulreife-Test.
          Man will alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente der Schülerinnen und Schüler fördern.
          Man konnte aber bis heute keine wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente finden, weil man die entsprechenden
          Untersuchungen noch nie durchgeführt hat.
          Stattdessen soll es jetzt flächendeckende Untersuchungen über mögliche Verwahrlosung geben.
          Begabungen werden so nicht entdeckt.
          Wertvolle menschliche Ressourcen bleiben unerkannt und ungenutzt.
          Begabte Kinder landen oft, weil sie – zumindest in einigen Fächern unterfordert sind – in der Hauptschule.
          Sie gelten als kompliziert und werden oft als Störenfriede eingestuft.

        Fazit:
          Das Berliner Schulgesetz wird – zumindest in diesem wichtigen Punkt – nicht umgesetzt.