Die Sozialsysteme

Alle sozialen Sicherungssysteme
und
Sozialversicherungssysteme

 

Gliederung

Vorbemerkungen:
1. Die einzelnen sozialen Sicherungssysteme
1.1 Gesundheit
1.1.1 Krankenversicherung
1.1.2 Pflegeversicherung,

1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1 Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Berufsunfähigkeit
1.2.3 Erwerbsunfähigkeit

1.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
1.3.3 Die Riester-Rente
1.3.4 Die private Kapitalrente
1.3.4.1 mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 ohne Kapitalverzehr

4. Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe

2. Die Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme

2.1 Die Gesundheit
2.1.1 Die Grundprinzipien der Krankenversicherung
1.1.2 Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,

2.2 Arbeitslosigkeit
2.2.1 Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
2.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
2.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit

2.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
2.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
2.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
         (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrente
2.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
2.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
2.3.4.1 Die Grundprinzipien der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
2.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr

3. Die einzelnen Prinzipien der sozialen Sicherungssysteme

3.1 Die Gesundheit
3.1.1 Die Grundprinzipien der Krankenversicherung
3.1.2 Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,

3.2 Arbeitslosigkeit
3.2.1 Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
3.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
3.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit

3.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
3.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
3.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
         (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrente
3.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
3.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
3.3.4.1 Die Grundprinzipien der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
3.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr

 

Ausführungen

 

Vorbemerkungen:

Die Probleme fangen schon bei den Begriffen an!
Schon die landläufig gebräuchlichen Bezeichnungen wie „sozialen Sicherungssysteme“ und „Sozialversicherungssysteme“ oder der Begriff der „Sozialpartnerschaft“ sind nicht ganz korrekt.

Sie vermitteln zwar den zutreffenden aber unvollständigen und einseitigen Eindruck,
als ginge es nur um die Sicherungsmechanismen für den Personenkreis, denen man Hilfe gewährt.

           
Durch die Wahl und Benutzung dieser Begriffe wird die Problematik
         von vorn herein verengt.

Es wird durch diese Bezeichnungen ausgeblendet, dass es sich zuerst einmal darum gehen muss, dass der Einzelne sich soweit es eben in seinen Kräften steht, sich selbst helfen muss. Erst wenn er - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr dazu in der Lage ist, kommt das Soziale zum Tragen.

Durch die Verwendung dieser Begriffe ist es dann fast zwangsläufig so, dass sich der Blick auf die Sicherungsmechanismen fokussiert, bestimmte Fragestellungen nicht mehr ins Bewusstsein dringen und damit fast automatisch falsche Konzepte entstehen.
Je häufiger man sie verwendet, desto schneller und sicherer tritt dieser Effekt ein!

Es geht dann z.B. (nur noch) um die Kosten und ihre Bezahlung .
Es geht dann z.B. (nur noch) um den Leistungskatalog und seine Einschränkung.
Es geht dann z.B. (nur noch) um Abrechnungsmodalitäten und um finanzielle Risiko-begrenzung besonders für die Gesetzlichen Krankenkassen.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Qualifikation der Ärzte.
Es geht dann z.B. (nur noch) um Höchstgrenzen und um Beitragsbemessungsgrenzen bei den Beitragsätzen.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Mindestgrenzen beim Einkommen bei einem möglichen Wechsel der Krankenkasse.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Höhe der  Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen.

Sie werden es selbst gemerkt haben: Das sind die Themen, die täglich in den Zeitungen stehen und die täglich im Fernsehen diskutiert werden! Vielleicht - nein sicherlich - habe ich noch einige Themen vergessen!

Sie werden sagen das sind doch wahrlich genug Probleme!
Sie werden sagen, dass sind doch bereits so viele, dass man sich nun nicht auch noch andere Probleme aufhalsen soll.

Das erscheint auf den ersten Blick zutreffend!

Aber es gibt sofort einen entscheidenden Einwand.
Es gibt wohl keinen der die Richtigkeit des folgenden Satzes bestreitet:


         All diese System müssen reformiert werden!

         Egal um welches System es sich handelt, überall gibt es Probleme:

         o Die sogenannten Sozialsysteme, die mit der Gesundheit zu tun haben:

                        Krankensicherungen:
                                   Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung,
                                   Wechsel zwischen den Kassen, kostenlose Mitversicherung von
                                   Familienmitgliedern,
                                   Hausärzte, Fachärzte, Zulassung von niedergelassenen Ärzten,
                                   Budgetierung der Kosten,
                                   Krankenhäuser, Dienstzeiten und Bereitschaftsdienste der Klinik-
                                   ärzte und die Abrechnungssysteme,
                        Pflegeversicherung:
                                   mit den verschiedenen Pflegestufen in häuslicher oder ambulanter
                                   Pflege

         o Die Systeme, die mit der finanziellen Sicherheit des Alters zu tun haben: 

                        Rentenversicherung:
                                   Umlageverfahren, Generationenvertrag, Schwankungsrückstel-
                                   lung, Rentenformel, Demographischer Faktor,
                                   Bruttolohnbezogene Rente, Nettolohnbezogne Rente,
                                   Besteuerung der Rente,
                                   Inflationsausgleich und Rentenanpassung,

                        Betriebliche Altersvorsorge:
                                   Rückstellungen der Betriebe, Anlage der Rückstellungen,
                                   Sicherheit der Betriebsrente, Problem beim Wechsel des
                                   Unternehmens,

                        Riester-Rente:
                                   als eine vom Staat bezuschusste kapitalgedeckte Zusatzrente,
                                   Ein Monstrum auf 129 Seiten das nur 4 % der so genannten
                                   „Versorgungslücke“ abdecken soll und kann!

                        Private Altersvorsorge:

         o Die Systeme, die mit der finanziellen Sicherheit von Personen zu tun
            haben, die unverschuldet in Not geraten sind:

                        Sozialhilfe: Anpassung diese Sätze an die Preissteigerungsrate,
                                   Abrechnung von Mietzahlungen,
                                   Abrechnung von Krankenkassenbeiträgen,
                                   Abrechnung von Kita-Gebühren,

                        Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe:
                                   Weiterbildung und Qualifizierung,
                                   Vermittlung von Langzeitlosen,
                                   Höhe des Arbeitslosegeldes und der Arbeitslosenhilfe,
                                   Verschlankung der Mammut-Behörde mit rund 90 000 Mitarbei-
                                   tern,
                                   Zusammenlegung von Sozialhilfe (Länderangelegenheit) und
                                   Arbeitslosenhilfe (Bundesangelegenheit)

Es gibt also tatsächlich und unbestritten viele Probleme!
Das ist doch der entscheidende Grund, warum man sich täglich mit ihnen befasst!

           
Und warum befasst man sich täglich mit ihnen?

Auch dafür gibt es einen entscheidenden Grund:

         Diese Systeme funktionieren nicht - zumindest nicht so - wie gewünscht!
           
So bleibt wohl unbestreitbar festzustellen:


         Es muss sowieso etwas getan werden!

Bleibt die Frage:

         Was geschieht durch die dafür Berufenen?

Wie reagiert die Politik in der Regel auf solche Problemlage?
Was macht man also?
Man arbeitet an den dringendsten Problemen:

Beispiel 1: Arbeitslose
            Bei über 4 Millionen Arbeitslosen und setzt mindestens ein (neue) Kommission
            ein!
            Selbst die gut ein halbes Jahr in den Medien ausführlich behandelte Vorschläge
            der so genannten „Hartz-Kommission“ gingen nur einen ganz kleinen Teil des
            oben angeführten Problemkataloges an:
            Die Vermittlung von Arbeitslosen!

Beispiel 2: Renten
            Es ging das Gerücht sehr hartnäckig um, dass die Renten doch nicht sicher seien!
            Als Gründe wurden immer wieder wiederholt:
                        o Es würden zu wenige Kinder geboren.
                        o Die Lebenserwartung steige dank immer besserer Medizin.
                        o Die Arbeitnehmer gingen immer früher in den Ruhestand.
            Der zuständige Arbeitsminister Herr Riester legt schließlich ein neues Konzept
            für eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur finanziellen Altersicherung vor!
            Es wurde bekannt unter dem Namen „Riester-Rente“!  
            Die „Riester-Rente“ wurde als Gesetz verabschiedet.
            Die richtige Bezeichnung ist wohl „Altersvermögensgesetz“ [AvmG]).
            Es ist ein wahres Monstrum auf 129 Seiten!
            Es soll,  kann und will nur sage und schreibe 4 % der sich abzeichnenden so
            genannten „Versorgungslücke“ abdecken!


So verfährt man offensichtlich mit allen Problemen!
Kleine sehr schmerzhafte und wichtige Symptome werden isoliert, behandelt und einer „Lösung“ zugeführt!
Und damit wären wir mittendrin im Thema!

Bleibt die Frage:

         Was soll was müsste geschehen?

           
Eine umfassende Analyse ist erforderlich!

Sie wird aber von keinem angepackt!
Kein Gremium befasst sich mit einer Gesamtkonzeption der Sozialsysteme!
Dieses ganze System – nein diese vielen Systeme der so genannten“ sozialen Sicherungssysteme“ sind viel zu reglementiert; sie sind mit fast unzähligen Regeln überzogen!
Die Politik hat sowie so nur die Kompetenz, Rahmenbedingungen zu setzen und zu verändern!
Stattdessen versucht sie aber einzelne Fälle bereits in den Regeln sozusagen im Vorgriff zu lösen und damit ein Höchstmaß an Einzelfallgerechtigkeit herzustellen!
Am Ende gibt es sehr viele Regeln, die noch dazu immer wieder geändert (den sich ändernden Gegebenheiten angepasst) werden müssen!
Oder man stülpt ganze Gesetzeswerke den bestehenden Regelungssystem über, behauptet dann, das sei eine Jahrhundert-Reform und erweckt die Erwartung, nun seien die wichtigsten Probleme gelöst!
Die Kompliziertheit der Systeme ist ein wichtiger Grund für ihr Nichtfunktionieren!

Es ist Zeit an allgemeine und unbestrittene Wahrheiten zu erinnern:

           
1. Es ist unmöglich, mit (noch mehr) Regeln Flexibilisierung
             oder Freiräume zuschaffen oder auch nur zu vergrößern!

         2. Regeln schränken immer Freiräume ein!

         3. Es gibt keine Regel, die Freiräume vergrößert!

            4. Am Ende erreicht man nicht die gewünschte Ziele:
             Geborgenheit und Sicherheit im Sozialstaat.

         Man verteilt und reglementiert Ansprüchen und Geldmitteln!
         Man erreicht dies über eine Reglementierungs- und Verteilungsbürokratie.
         Am Ende entsteht zwangsläufig eine Kostenexplosion!
         Die eigentlichen Probleme werden und sind nicht gelöst!

 

1. Die einzelnen sozialen Sicherungssysteme

Die sozialen Sicherungssysteme umfassen nur vier Bereiche.
Es sind dies: die Gesundheit, die Arbeitslosigkeit, die finanzielle Alterssicherung und die Sicherung des Existenzminimums.

1.1 Gesundheit
1.1.1 Krankenversicherung
1.1.2 Pflegeversicherung,

1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1 Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Berufsunfähigkeit
1.2.3 Erwerbsunfähigkeit

1.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
1.3.3 Die Riester-Rente
1.3.4 Die private Kapitalrente
1.3.4.1 mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 ohne Kapitalverzehr

1.4 Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe

 

 

 

2. Die Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme

Zuerst sollen Prinzipien aufgestellt werden, die für alle sozialen Sicherungssysteme gelten sollen. Ich nenne sie Grundprinzipien.
Danach sollen für jeden der vier Bereiche der sozialen Sicherungssysteme (Gesundheit, Arbeitslosigkeit, finanzielle Alterssicherung und die Sicherung des Existenzminimums) auf grund der die Grundprinzipien herausgesucht werden, die speziell für diesen Bereich gelten.
Dann sollen zusätzliche von den Grundprinzipien abgeleitete Prinzipien aufgestellt werden.
Sie sollen auf ihre Brauchbarkeit, Zweckmäßigkeit (Funktionalität) und Zielgenauigkeit überprüft und untersucht werden.
Hier nun die hochrangigen Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme:
Es sind nur 6 Grundprinzipien! damit sind die hochrangigen ziele aller sozialen Sicherungssysteme – ich hoffe vollständig – beschrieben!

Hinweise:
            1. Die Nummerierung stellt eine Rangfolge dar!
            2. Das bedeutet, dass im Zweifelsfalle das höherrangige Grundprinzip gilt!


(1) Das Grundprinzip der Subsidiarität:
         „Zuerst ist immer der Einzelne gefordert, dann die Gemeinschaft!“

(2) Das Grundprinzip des Sozialstaates:
         „Jeder, der sich aus eigener Kraft nicht helfen kann, für den muss
          die Solidargemeinschaft aufkommen!“

            Damit ist unmittelbar das 3. Grundprinzip verknüpft!

(3) Das Grundprinzip der Verlässlichkeit:
         „Jeder der sich auf Prinzip des Sozialstaates berufen kann,
          muss auch ein entsprechendes Gesetz finden!

(4) Das Grundprinzip der Marktwirtschaft (des Wettbewerbs):
         „In allen Bereichen, in denen marktwirtschaftliche Forderungen gestellt
          werden, muss auch tatsächlich Wettbewerb herrschen.“

(5) Das Grundprinzip der Transparenz:
         „Es muss auf allen Ebenen Transparenz herrschen, die mit den sozialen
          Sicherungssysteme zutun haben:
                  o auf der Seite des Gesetzgebers genauso wie auf der Seite der
                      Kassen oder der Versicherungen und
                   o auf der Seite der erbrachten Leistungen genauso wie auf der
                      Seite des Leistungsempfängers.

(6) Das Grundprinzip der Chancengleichheit:
         „Jeder Bürger muss (auch bei den sozialen Sicherungssystemen) die
          gleichen Chancen haben.“
                         (Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss; nunmehr zurückgetreten)

(7) Das Rechtsprinzip der Legalität:
     „Jegliches staatliche Handeln muss legal sein; sprich durch ein Gesetz mit
      seinen Ausführungsbestimmungen gedeckt sein!“

(8) Das Prinzip der Verlässlichkeit:
     „Der Bürger muss sich darauf verlassen können, das Gesetze (und
      Ansprüche, die ihm aus dem Gesetz erwachsen) auch eingehalten werden!“


2.1 Die Gesundheit
2.1.1 Die Grundidee der Krankenversicherung
      (oder: Sinn und Zweck einer Krankenversicherung)

Wenn jemand gegen Krankheit versichert ist, kann er natürlich trotzdem krank werden!
Man versichert sich also nicht gegen das Krankwerden oder das Kranksein an sich, sondern nur gegen die finanziellen Folgen der Krankheit!

Damit kommen jeder Krankensicherung zwei grundlegende Funktionen zu:

         o Sie soll eine ausreichende finanzielle Vorsorge für sämtliche Kosten, die
            bei einer Krankheit entstehen, gewährleisten.

         o Sie soll außerdem den Verdienstausfall abdecken!

Wenn beide Funktionen erfüllte werden, erhält der Versicherte also sowohl

         o eine kostenlose ärztliche Behandlung als auch

         o ein Krankengeld als Verdienstausfall.

 

2.1.2 Die Grundprinzipien der Krankenversicherung

Es gelten alle 6 genannten Grundprinzipien!

2.1.3 Die abgeleiteten Prinzipien der Krankenversicherung

Es gilt zu unterscheiden ob man in der „Gesetzlichen Krankenversicherung“ ist oder in einer „Privaten Krankenversicherung“!
Betrachten wir zuerst die Gruppe der „Gesetzlichen Krankenversicherungen“

 

2.1.3.1 Die „Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Krankenkassen)

1. Die Prinzipien für medizinische Leistungen
            Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden medizinischen Leistungen der
            Leistungsträger (Krankenkassen):

(1) Chancengleichheit:
            „Jeder Bürger muss die gleiche Chance auf Heilung haben!“    
             (Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss; nunmehr zurückgetreten)

2. Die Prinzipien für die nicht medizinischen Leistungen
            Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden nicht medizinischen Leistungen
            der Leistungsträger
(z.B. Krankengeld):

3. Die Prinzipien für die Wirtschaftlichkeit
            Die Prinzipien bezogen auf die wirtschaftlichen Grundlagen der zu erbringenden
            Leistungen der Leistungsträger

 

4. Die Prinzipien der Absicherung der
            Die Prinzipien bezogen auf die Absicherung der zuerst genannten hochrangigen
            Prinzipien.
            Hinweis:
                        Die Absicherung der hochrangigen Prinzipien muss und soll durch unter-
                        stützende Regelkreise erfolgen!

 

2.1.3.2 Die „Private Krankenversicherung“

1. Die Prinzipien für medizinische Leistungen
            Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden medizinischen Leistungen der
            Leistungsträger (Krankenversicherungen):

(1) Chancengleichheit:
            „Jeder Bürger muss die gleiche Chance auf Heilung haben!“    
             (Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss; nunmehr zurückgetreten)

2. Die Prinzipien für die nicht medizinischen Leistungen
            Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden nicht medizinischen Leistungen
            der Leistungsträger
(z.B. Krankengeld):

(1) Leistungsgerechtigkeit:
            „Die erbrachten Leistungen müssen nach versicherungstechnischen und
              mathematischen Regeln erfolgen!“

(1.1) Leistungsgerechtigkeit:
            „Da wo keine Leistung erbracht worden ist, besteht auch kein Anspruch auf
              Gegenleistung!“

(1.2) Leistungsgerechtigkeit:
            „Da wo keine Gegenleitung zu erwarten ist, bedarf es auch keiner Leistung!“

3. Die Prinzipien für die Wirtschaftlichkeit
            Die Prinzipien bezogen auf die wirtschaftlichen Grundlagen der zu erbringenden
            Leistungen der Leistungsträger

(1) Wettbewerb:
            „Es muss Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern geben!“
             (Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss; nunmehr zurückgetreten)

(2) Kosten-Nutzen-Verhältnis:
            „Kosten und Nutzen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu
             einander stehen!“

4. Die Prinzipien der Absicherung der
            Die Prinzipien bezogen auf die Absicherung der zuerst genannten hochrangigen
            Prinzipien.
            Hinweis:
                        Die Absicherung der hochrangigen Prinzipien muss und soll durch unter-
                        stützende Regelkreise erfolgen!

(1) Wahlfreiheit:
            „Es muss Wahlfreiheit für den Versicherten geben!“
             (Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss; nunmehr zurückgetreten)

(2) Transparenz:
            „Es muss Transparenz auf allen Ebenen herrschen:
                                   auf der Seite des Gesetzgebers,
                                   auf der Seite der Krankenversicherungen,
                                   auf der Seite der medizinischen Leistungen und
                                   auf der Seite des Patienten.

 

 

1.1.2 Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,

1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1 Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
1.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit

1.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
         (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrente
1.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
1.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
1.3.4.1 Die Grundprinzipien der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr

1.4 Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe