www.jochenolbrich.homepage.t-online.de

 

Perspektiven am Strommarkt

1. Informationen über die erneuerbaren Energien

1. Die so genannten erneuerbaren Energien sind nicht wettbewerbsfähig!
2. Sie sind einfach zu teuer!
3. Deshalb hat man ein Gesetz gemacht, das den erneuerbaren Energien auf die Beine helfen soll!
   
(Das „Erneuerbare Energie Gesetz“ [EGG])
     Die rechtliche Grundlage für diese Hilfestellung ist natürlich ein Gesetz!
     Das ist ein
Gesetz für den Vorrang der erneuerbarer Energien.
     Es ist seit 1. April 2000 in Kraft.
     Dieses Gesetz sollte von der EU (Kommissar Mario Monti) geprüft werden:
     Er hat diese juristische Überprüfung abgeblasen.
     (Quelle: „EU-Kommissar Monti gibt Widerstand gegen deutsches Ökostrom-Gesetz auf“, Handelsblatt vom 12.10.2001)
     In diesem Gesetz  sind Mindestpreise und Abnahmeverpflichtungen für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse festgelegt.
     1. Die örtlichen Stromversorger sind verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen.
         Sie müssen ihn abnehmen, selbst wenn sie gar keinen aktuellen Bedarf haben.
         Strom kann man noch nicht zu ökonomisch vertretbaren Preisen speichern.
     2. Die Abnehmerpreise sind vorgeschrieben:
                     Solarstrom:                1 KWh für 1,12 DM (?) 0,99  DM (17.10.01)
                     Windkraft :                1 KWh für 0,45 DM (?) 0,178 DM (17.10.01)
                     Biomasse                   1 KWh für 0,50 DM (?)

     Der Bundesrechnungshof hat mit dem Hinweis auf das Prinzip der Subsidiarität die üppige Förderung des Solarstroms kritisiert.
     Nach diesem Grundsatz müssen Zuwendungsempfänger die begünstigen Vorhaben zu einem Großteil selbst finanzieren.
     Die Subventionen betragen jedoch 100 %.
     (Quelle: „Bundesrechnungshof kritisiert üppige Förderung des Solarstroms“, Handelsblatt vom 12.10.2001)

     Im Rahmen der Ökosteuer erhalten die Unternehmen, die etwas produzieren einen 80 %igen Steuernachlass auf Strom, Gas und Heizöl.
     Das macht 2001 etwa 5,8 Mrd DM und 2002 etwa 7,6 Mrd DM aus.
     Die Ökosteuer-Regelung gilt nach Verlängerung durch die E-Kommission bis zum Jahre 2012.
     Außerdem gibt es noch eine Steuervergünstigung für besonders energieintensive Branchen unter der Bezeichnung „Spitzenausgleich“.
     Diese ist noch umstritten.
     Anstelle des bis Mitte der 90er –Jahre erhobenen Kohlepfennigs, der dann vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist, tritt
     nun ein staatlich verordnetes Opfer zu Gunsten der erneuerbare Energien.
     Die Stromkonzerne müssen etwa 2. Mrd Euro berappen, den sie mit erhöhten Preisen für die Kilowattstunde in einer
     Mischkalkulation auf den Verbraucher abwälzen:
     (Quelle: „Stromkunden leiden unter staatlichen Sonderlasten“, Handelsblatt vom 04.06.2003)

 

2. Informationen über die Preisgestaltung

1. Die Stromkonzerne müssen den produzierten Strom abnehmen!
2. Sie müssen ihn abnehmen, egal ob gerade Bedarf besteht oder nicht!
3. Sie müssen dafür einen weit überhöhten Preis bezahlen!
4. Damit sie nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben, dürfen sie die Kosten in Form einer Mischkalkulation mit anderen
    preiswerteren Energien an ihre Kunden verkaufen.
5. Außerdem müssen die Stromkonzerne ihre Tarife von den Länderparlamenten genehmigen lassen.
     Quelle; „Länder prüfen Anträge für Strompreise kritisch“, Handelsblatt vom 5.10.2005)

6. Die Ausnahmen:
6.1 Energieschlucker:
     Da diese Verteuerung der Energie bei einigen Unternehmen, die sehr viel Energie benötigen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit
     beieinträchtigen würde, hat der Staat diesen Unternehmen eine Ausnahmeregelung (so genannte Härtfallklausel) versprochen.
     So ist zum Beispiel die Norddeutsche Affinerie – ein Produzent von Kupfer – in einigen seiner Werke von dem Aufschlag auf den
     Strompreis durch die Ökostrom befreit.
     (Quelle: „Affinerie ist vom Ökostrom befreit“, Handelsblatt vom 02.10.2003)

6.2 KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung)
     Man hat versucht, den als umweltfreundlich geltenden Anlagen zur Stromerzeugung der Kraft-Wärme-Kopplung, die sowohl Strom
     erzeugen als auch mit der Abwärme Fernheizungen betreiben, feste Marktanteile zuzusichern.
     Damit kann man sowohl billigen Strom als auch Fernwärme zu günstigen also wettbewerbsfähigen Preisen liefern.
     (Quelle: „Grüne gegen Vorschläge der Stromindustrie“ , Handelsblatt vom 29.01.2001)
     Warum will man diesen Betreibern von KWK-Anlagen noch wettbewerbswidrige Garantien für Marktanteile einräumen?
     Was gut ist, setzt sich am Markt durch!
     Oder sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten muss?
     Das Gesetz über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) kommt vorwiegend den Stadtwerken zugute.
     Stadtwerke produzieren Strom und nutzen häufig die anfallende Abwärme für Fernheizungen für Wohnungsbaugesellschaften mit
     nahe gelegenem Wohnungsbestand.
     Der Staat schafft neue Gesetz, die vorwiegend den Unternehmen zugute kommen, die er direkt beeinflusst oder dominiert oder er
     schafft Gesetze, die vorwiegend den anderen Unternehmen schaden.


6.3 Befreiung von der Gas-Steuer für hocheffiziente Gaskraftwerke  
     Nach einem Gesetz aus dem Jahre 2002 können hocheffiziente Gaskraftwerke von der Gas-Steuer befreit werden, wenn sie bis zum
     März 2006 in Betrieb gehen.
     Dabei handelt es sich wohl um kombinierte Gaskraftwerke, die gleichzeitig den Dampf nutzen.
     Voraussetzung ist, dass ein Wirkungsgrad von mindestens 57,5 % erreicht wird.
     Über die Frage der Messbarkeit diese Wirkungsgrades streiten sich noch die Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt!
     (Quelle: „Pläne für das Gaskraftwerk sind vorerst gescheitert“, Handelsblatt vom 08.10.2003)
         Warum will man diesen Betreibern von Gaskraftanlagen noch wettbewerbswidrige Steuererleichterungen einräumen?
         Auch hier gilt: Was gut ist, setzt sich am Markt durch!
         Oder sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten       muss?

 

3. Informationen über die Stromerzeugung
(nach Energieträgern in Deutschland im Jahre 2005)


       Energieträger                                           BWWi                 Fischer Weltalmanach
                                                                                                       (2001)                         (2005

1. Kernenergie                                                    30   %                  26,3 %
2. Braunkohle                                                     23,4 %                  25,0 %
3. Steinkohle                                                      24   %                  21,6 %
4. Erdgas                                                             9   %                  11,3 %
5. übrige Br./Sonne, Biomasse, Müll                     4,4 %                   5,1 %
6. Wasserkraft                                                     4,5 %                   4,5 %
7. Wind                                                             o. Ang.                   4,7 %
8. Heizöl/Mineralöl                                               0,7 %                    1,9 %
 _________________________________________________________________________

       Gesamt      619,0 Mrd kWh                     (96 %)                 100 %

         (Quelle: „Fischer Weltalmanach 2007“,  Seite 685)
         (Quelle: „Energie Daten 2002“, - Zahlen und Fakten – Nationale und internationale Entwicklung; herausgegeben vom Bundeswirtschaftsministerium
                                 für Wirtschaft und Technologie, Seite 29)

         Auf die erneuerbaren Energien entfielen im Jahre 2005 60,1 Mrd kWh oder 10,7 % der deutschen Stromerzeugung.
 
        (Quelle: „Fischer Weltalmanach 2007“, Seite 685)

 

4. Die Beschlüsse der Politik
(Bundesregierung, Koalitionsvertrag, Koalitionsausschuss und Parteispitzen)

1. Die rotgrüne Koalition hatte den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen.
     Am 14. Juni 2000 wurde zwischen der Regierung (Exekutive) und den Energieversorgungsunternehmen eine Vereinbarung beschlossen.
     Erst hat man die Atomindustrie per Gesetz verpflichtet, Rücklagen zu bilden.
     Damit das mehr Spaß macht, wurden die Bildung von Rücklagen steuerfrei gestellt.

     Die Bildung von Rücklagen für die Risiken der Atomindustrie war nach einem Atomkonsens der Bundesregierung mit der Atomindustrie
     steuerfrei!
     Die Atomindustrie hat inzwischen etwa 70 Mrd. DM an steuerfreien Rücklagen angesammelt!
     Damit wird nach Ansicht der Wettbewerbshüter diesen Stromkonzernen eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe gewährt.
     (Quelle: „Brüssel könnte deutschen Atomkonsens kippen“, Handelsblatt vom 29.01.2001)
     Die ungeheure Summe weckt natürlich die Begehrlichkeiten der Politiker:
     Wie kann man die weitere Steuerbefreiung verhindern?
     Wie kann man die steuerfreien Rücklagen nachträglich versteuern?
     Wie kann man an die Verfügungsgewalt über die steuerfreien Rücklagen gewinnen?

2. Die jetzige Große Koalition hat diesen Ausstiegsbeschluss im Koalitionsvertrag bestätigt.
     (Quelle: „Koalitionsvertrag zwischen CDU;CSU und SPD“, Nomos Verlag, Seite 50.)
3. Der Ausstieg aus der Steinkohle ist wohl ebenfalls beschlossene Sache.
4. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll nach dem Willen der Bundesregierung erhöht werden:
       o bis zum Jahre 2010 auf mindestens 12,5 %
       o bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20 %
5. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch soll
       o bis zum Jahre 2010 auf 4,2 %
       o bis zum Jahre 2020 auf 10 %
6. Die EEG sollen in ihrer Grundstruktur fortgeführt werden, zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen
    Vergütungen im Jahre 2007 überprüft werden.
     (Quelle: „Koalitionsvertrag zwischen CDU;CSU und SPD“, Nomos Verlag, Seite 51.)

 

5. Das Szenario der Zukunft im Jahre 2020

1. Es gibt zwar noch einheimische Steinkohle aber sie wird nicht genutzt.
         Man schafft es nicht einmal, die Steinkohlebergwerke funktionsfähig zu erhalten ohne Steinkohle zu fördern.
2. Damit fallen wahrscheinlich gut 20 % der Stromerzeugung aus Steinkohle weg.
3. Es gibt bald keine Atomkraftwerke mehr.
4. Damit fallen wahrscheinlich gut 25 % der Stromerzeugung aus der Kernenergie weg.
5. Somit fallt praktisch die Hälfte also fast 50 % der heutigen Stromerzeugung weg.
6. Die nicht gerade umweltfreundliche Braunkohle bleibt erhalten!
7. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird um etwa 8 % ausgeweitet.

 

6. Die Konsequenzen

1. Der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung kann den Wegfall der
    Stromgewinnung aus Steinkohle und aus der Kernenergie nicht ausgleichen!

2. Da diese beiden Energieträger wegfallen, stehen sie auch nicht mehr für das Umlagen der überhöhten Preise
     in Form der Mischkalkulation zur Verfügung.
3. Wenn der „Vertragspartner“ für die Mischkalkulation ganz fehlen würde, müsste der volle Preis vom
    Verbraucher bezahlt werden!
4. Damit wird ein enormer Kostenschub für Strom aufgelöst!
5. Diese Verteuerung der Stromkosten kann nach meinen eigenen Schätzungen zwischen 30 und 50 % liegen!
    Das ist Politik in Deutschland!