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Die allgemeinen Probleme einer jeden Demokratie

(0)

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil A: Einleitung
(5. September 2012)
(8. September 2012)
(1. Oktober 2012)

 

Zur Einleitung zehn nicht ganz einfache, sondern eher etwas komplizierte Beispiele

 

1. Beispiel: Vertretung der Bürger im Bundesrat
    Warum soll es demokratisch sein, wenn Personen mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten eine sehr unterschiedliche Anzahl von Bürgern
    vertreten?

2. Beispiel: Der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn ein Einzelner – noch dazu eine nur tertiär legitimierte Person – sich über
    den Beschluss einer Mehrheit von über 300 primär legitimierten Personen hinwegsetzen und diesen Beschluss außer Vollzug setzen kann?

3. Beispiel: Die Wahl der Bundesverfassungsrichter

    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn unterschiedlich legitimierte Personen die gleiche Anzahl der höchsten
    Richter Deutschlands bestimmen können?

4. Beispiel: Die Kompetenzen über den Bundes-Etat
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn die Volksvertreter nicht die volle Hoheit über den Bundes-Etat haben
    und die Exekutive ein Vetorecht über alle für den Bürger erfreulichen Entscheidungen des Parlaments hat?
    Wie ist es dazu gekommen, dass das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit dieser entmündigenden und nunmehr verschärften Regelung zuge-
    stimmt hat?

5. Beispiel: Das Einbringen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn das höchste Organ der Exekutive selbst vorschlägt, welche Gesetzes es
    ausführen soll bzw. welche Gesetze sie in ihrer Umsetzung überwachen soll?
 
6. Beispiel: Die Nutzung der verschiedenen Regelarten
   
Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn eine Verwaltung selbst wichtige Dinge in einer anderen Regelart für alle
    verbindlich festlegten kann?
    Warum trickst sie die vom Volke gewählten Abgeordneten aus? Scheut sie damit den Gang der Gesetzgebung?
    Warum trickst sie das Verfassungsgericht aus? Scheut sie die verfassungsmäßige Überprüfung ihrer Festlegungen?

7.
Beispiel: Die Verfassungsmäßigkeit von eigentlich verfassungswidrigen Gesetzen
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn es die Politik in ihrer Hand hat, einem eigentlich verfassungswidrigen
    Gesetz dennoch Rechtskraft zu geben, indem sie unser Grundgesetz vorher entsprechend ändert?

8.
Beispiel: Entmündigung der Abgeordneten durch einen Koalitionsvertrag
 
   Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn man die freien, an keinerlei Aufträge und Weisungen gebundenen
    Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen unterworfen sind, für die gesamte Dauer einer Legislaturperiode (von vier Jahren) an eine Koalitions-
    vereinbarung bindet, die sie nicht gewollt haben und an der sie nicht einmal mitgewirkt haben?
 

9. Beispiel: Die perfekte Entmündigung der Abgeordneten durch einen Koalitionsausschuss
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn man die freien, an keinerlei Aufträge und Weisungen gebundenen
    Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen unterworfen sind, für die gesamte Dauer von vier Jahren an die Entscheidungen eines Nichtverfassungs-
    organs bindet, das sie nicht gewollt und dessen Zusammensetzung sie nicht bestimmt, ja an der sie nicht einmal mitgewirkt haben?

10. Beispiel: Entscheidungen durch eine merkwürdige Mehrheit in den höchsten Gremien der Parteien
    Warum soll es mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbar sein, wenn diejenigen Organisationen, die für die politische Willensbildung eine
    tragende und entscheidende Rolle spielen, mit dem Begriff der Mehrheit sehr unsauber umgehen?
    Warum sollen die höchsten Parteifunktionäre in den wichtigsten Fragen immer eine Mehrheit haben, obwohl sie für diese Gremien gar nicht
    kandidiert haben und gar nicht gewählt worden sind, sondern kraft Satzung der Parteien dort Mitglieder sind?
    Warum kann das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungsmäßigkeit der Satzung überprüfen, nur weil es eben kein Gesetz, sondern eine
    Satzung ist?

Anmerkung und Hinweis:
    Detaillierte Informationen und Aussagen findet man im Anhang.

 

Gliederung

1. Interessenvertretung des Volkes
    Auswahl der Kandidaten:
    Anforderungen an die Interessenvertreter des Volkes:

2. Die Regeln nach denen gewählt wird (Wahlrecht)
    Regelsetzung:
    Wahlrechtsprinzipien:
     Legitimation über das Wahlrecht:

3. Die Volksvertreter
    Aufgaben der Abgeordneten:
    Anforderungen an Abgeordnete:

    Unvereinbarkeiten für Abgeordnete:
    Sonderechte (Privilegien):
    Amtsdauer eines Abgeordneten:
    Einschränkungen der Machtbefugnisse:

4. Das Parlament

    Kompetenzen des Parlaments:
    Änderungen und Einschränkung der Kompetenzen
:

5. Unser Grundgesetz
    Aufgaben und Funktionen unseres Grundgesetzes:
    Anforderungen an unser Grundgesetz (eine Verfassung):
    Vorgaben des Grundgesetzes:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und die Verfassungsorgane:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und die Regelarten:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und das Wahlrecht:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und die Entscheidungen durch eine Mehrheit:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und die Entscheidungen die Stufen der Legitimierung:
    Unser Grundgesetz (eine Verfassung) und die Reformen:

6. Zeitdauer der Legitimierung und der Probleme
    Die Zeitdauer der Legitimierung eines Volksvertreters:
    Die Zeitdauer der Lösung von Problemen:

 

Ausführungen

Anmerkungen:
       Die allgemeinen Probleme der Demokratie werden als Fragen formuliert.


1. Interessenvertretung des Volkes
     (Wer soll die Interessen und Anliegen des Volkes vertreten?)
    Auswahl der Kandidaten:
          o Wer soll die Kandidaten auswählen?

    Anforderungen an die Interessenvertreter des Volkes:
          o Welche Anforderungen muss ein Interessenvertreter des Volkes erfüllen?
          o Wer soll darüber entscheiden, welche Anforderungen ein Interessenvertreter des Volkes erfüllen muss?

2. Die Regeln nach denen gewählt wird (das Wahlrecht)
     (Kompetenz und Legitimierung der Personen, die über die Regelsetzung und deren Veränderung bestimmen dürfen)
    Regelsetzung:
          o Wer soll die Regeln, nach denen gewählt wird, festlegen?
          o Wer soll dafür legitimiert sein, die Regelsetzung für ein Wahlrecht festzulegen?
          o Wer soll dafür legitimiert sein, die Personen, die das Wahlrecht bestimmen sollen, auszuwählen?

    Wahlrechtsprinzipien:
          o Welche Wahlrechtsprinzipien sollen gelten?
              (Wenn beide Wahlrechtsprinzipien gelten sollen, muss deren Gewichtung festgelegt werden.)
          o Wer soll über die Anwendung der Wahlrechtsprinzipien und deren Gewichtung entscheiden dürfen?

    
Legitimation über das Wahlrecht:
          o Wie ist die Legitimation für ein Wahlrecht zu bewerkstelligen?
          o Wer darf das Wahlrecht ändern?

3. Die Volksvertreter
     Die freien und unabhängige Abgeordneten (und deren Idemnität und Immunität)
    Aufgaben der Abgeordneten:
          o Welche Aufgaben sollen die Abgeordneten haben?
          o Wer darf die Aufgaben der Abgeordneten ändern (erweitern oder einschränken)?
          o Soll es Gremien oder Personen geben, die den Abgeordneten irgendwelche Vorgaben, Anweisungen oder Aufträge erteilen dürfen?

    Anforderungen an Abgeordnete:
          o Welche Anforderungen muss ein Abgeordneter erfüllen?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Unvereinbarkeiten für Abgeordnete:
          o Welche Funktionen darf ein Abgeordneter nicht wahrnehmen?
          o Müssen nicht Funktionen, die die Gewaltentrennung aufheben oder auch nur aufweichen, unbedingt ausgeschlossen werden?
          o Muss nicht jedwede Nebentätigkeit ausgeschlossen werden, damit ein Abgeordneter mit voller Hingabe dem deutschen Volke dienen kann?

          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Sonderrechte (Privilegien):
          o Welche Sonderrechte sollen Abgeordnete haben?
          o Welche Sonderrechte sind für die Ausübung der Funktionen als Abgeordneter notwendig?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?
          o Welche Privilegien sind für die Aufgaben und Funktionen eines Abgeordneten unverzichtbar?
          o Sollen diese Privilegien auch wieder unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden können?
          o Unter welchen Bedingungen können diese Privilegien entzogen werden?
          o Soll es sich bei dem Entzug von Privilegien um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handeln?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Amtsdauer eines Abgeordneten:
          o Soll ein Abgeordneter ein zweites Mal für ein Abgeordnetenmandat kandidieren dürfen?
          o Wie oft soll ein Abgeordneter kandidieren dürfen?
          o Soll er ein zweites Mal kandidieren, damit er seine gewonnenen Einsichten, Erkenntnisse und Erfahrungen in einer zweiten Legislaturperiode einbringen kann?
          o Soll es eine Rolle spielen, wofür er jeweils kandidieren will? (Stadtparlament, Landtag, Bundestag)
          o Soll er in der Hierarchie der Bedeutung eines Mandats aufsteigen dürfen?
              (Dann könnte er seine gewonnenen Einsichten, Erkenntnisse und Erfahrungen auf einer höheren Ebene einbringen!)
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Einschränkungen der Machtbefugnisse:
          o Sollen die Abgeordneten über alles entscheiden dürfen?
          o Sollen die Abgeordneten auch in Angelegenheiten entscheiden dürfen, die sie selbst betreffen?
              (Ihre Vergütung, ihre Ansprüche an Pensionen, ihre Arbeitsbedingungen, Teilnahmen an Sitzungen, ihre Mitarbeiter, deren Auswahl und deren Vergütung)
          o Sollen Abgeordnete auch über die Dinge entscheiden dürfen, die sie selbst betreffen und ihnen Vorteile bringen?
          o Besteht dann nicht fast zwangsläufig der Vorwurf der Selbstbedienung?
          o Wer soll dann anstelle der Abgeordneten darüber entscheiden dürfen?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen, worüber die Abgeordneten nicht entscheiden dürfen??
          o Wie sollen diejenigen dafür legitimiert werden?

4. Das Parlament
    Kompetenzen des Parlaments:
          o Welche Kompetenzen soll das Parlament haben?
          o Soll es die Kompetenz haben, Gesetze allein zu entwerfen, zu beraten und zu beschließen?
          o Soll es die Kompetenz haben, Gesetzesvorlagen anderer abzuwehren?
          o Soll es die Regierung kontrollieren dürfen?
          o Sollen von der Kontrollfunktion irgendwelche Bereiche ausgeschlossen werden?
          o Soll es die Gerichte kontrollieren dürfen?
          o Sollen von der Kontrollfunktion irgendwelche Bereiche ausgeschlossen werden?
          o Sollen irgendwelche Kompetenzen von vorn herein ausgeschlossen werden?
          o Soll es über Angelegenheiten, die das Parlament selbst betrifft, entscheiden dürfen?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Änderungen und Einschränkung der Kompetenzen:
          o Sollen die Kompetenzen des Parlaments überhaupt eingeschränkt werden können?
          o Wer soll dafür legitimiert werden, die Änderung der Kompetenzen zu verändern (auszuweiten oder einzuschränken)?
          o Soll das Parlament selbst darüber entscheiden dürfen?
              (Immerhin ist das Parlament der Gesetzgeber und die höchste der drei staatlichen Gewalten!)

5. Unser Grundgesetz
    Aufgaben und Funktionen unseres Grundgesetzes:
          o Welche Aufgaben und Funktionen soll unser Grundgesetz (eine Verfassung) haben?
          o Welche Kompetenzen muss unser Grundgesetz (eine Verfassung) festlegen?
          o Wer soll die Legitimation haben, die Kompetenzen zu ändern?
          o Wer soll die die Legitimation haben, die Personen, die die Kompetenzen haben, unser Grundgesetz (eine Verfassung) zu ändern, zu legitimieren?

    Anforderungen an unser Grundgesetz (an eine neue Verfassung):
          o Welche Anforderungen muss unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) erfüllen?
          o Müssen diese Anforderungen nicht bei jeder Änderung unseres Grundgesetzes (der neuen Verfassung) beachtet werden?
          o Wer soll im Zweifelsfalle entscheiden, ob die Anforderungen eingehalten worden sind?
          o Bedarf es dazu nicht eines Gremiums, das nicht das Bundesverfassungsgericht sein kann?
          o Ist dieses Gremium dann nicht das ranghöchste Gremium der Bundesrepublik Deutschland?
          o Wer soll dieses neue Gremium legitimieren?
              (Diese Legitimierung kann doch wohl nur vom Volke ausgesprochen werden; denn alle Macht geht schließlich vom Volke aus!)
          o Welche Anforderungen können geändert werden?
          o Unter welchen Bedingungen können die Anforderungen geändert werden?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen, also dafür legitimiert sein?
          o Wie soll diese Legitimation erreicht werden?


    Vorgaben des Grundgesetzes:
          o Für welche Bereiche soll unser Grundgesetz (die neue Verfassung) als Vorgabe gelten?
          o Sollen einige Bereiche ausgenommen werden?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

    Unser Grundgesetz (die neue Verfassung) und die Verfassungsorgane:
          o Welche Personen oder Gremien sollen Verfassungsorgane sein?
          o Welche hierarchischen Strukturen sollen die Verfassungsorgane untereinander haben?
          o Welche Aufgaben und Kompetenzen sollen die Verfassungsorgane haben?
          o Soll es außer den Verfassungsorganen auch noch Nichtverfassungsorgane geben?
          o Soll es nur Nichtverfassungsorgane geben, die direkt von einem Verfassungsorgan installiert werden?
          o Ist dieses Nichtverfassungsorgan dann nur dem Auftrag gebenden Verfassungsorgan unterstellt?
          o Muss nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieses Nichtverfassungsorgan in die Belange anderer Verfassungsorgane einmischt?
          o Welche Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen sollen diese Nichtverfassungsorgane überhaupt haben?
          o Sollen sie nur für das Verfassungsorgan unterstützend tätig werden, das sie installiert hat und dem sie unterstehen?
          o Dürfen Nichtverfassungsorgane den Verfassungsorganen oder deren Mitglieder irgendwelche Vorgaben, Anweisungen oder Aufträge erteilen?

    Unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) und die Regelarten:
          o Soll sich unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) bei der Regelsetzung nur auf die Gesetze beziehen?
          o Soll unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) die Anforderungen an jedes Gesetz festlegen?
          o Soll unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) Vorgaben machen, welche Regelarten es geben soll und wer sie benutzen darf?
          o Soll unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) Vorgaben machen, welche Anforderungen an die anderen Regelarten gelten sollen?
          o Soll  unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) die Kompetenzen festlegen, die für die Regelarten gelten sollen?

    Unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) und das Wahlrecht:
          o Welche Vorgaben muss unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) machen, die für alle Wahlrechte gelten sollen?
          o In welchen Sachverhalten des Wahlrechts soll es Freiräume für Bund, Länder und Gemeinden geben?

    Unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) und die Entscheidungen durch eine Mehrheit:
          o Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein für eine bestimmte Sachfrage zuständiges Gremium eine Entscheidung durch eine Mehrheit fällen kann?
          o Muss jedes Mitglied eines Gremiums das gleiche Stimmrecht haben?
          o Muss jedes Mitglied eines Gremium die gleiche Amtsdauer haben?
          o Muss jedes Mitglied eines Gremiums auf die gleiche Art und Weise in ein Gremium berufen worden sein?

    Unser Grundgesetz (eine neue Verfassung), die Entscheidungen und die Stufen der Legitimierung:
          o Muss jedes Mitglied eines Gremiums von den gleichen Personen eine Legitimation haben?
          o Muss jedes Mitglied eines Gremiums die gleiche Art der Legitimationsstufe haben?

    Unser Grundgesetz (eine neue Verfassung) und die Reformen:
          o Warum schreibt unser Grundgesetz keine Anforderungen an Reformen vor?
          o Welche Anforderungen wären sinnvoll?
          o Wer soll darüber entscheiden dürfen?

6. Zeitdauer der Legitimierung und der Probleme
    Die Zeitdauer der Legitimierung eines Volksvertreters:
          o Warum muss die Legitimierung eines Volksvertreters von vorn herein zeitlich begrenzt werden?
          o Unterstellt man den gewählten Abgeordneten Missbrauch ihrer Macht?
          o Ist die Demokratie also nicht auf Vertrauen, sondern auf ein berechtigtes Misstrauen aufgebaut?

    Die Zeitdauer der Lösung von Problemen:
          o Was ist zu tun, wenn die Problemlösung länger dauert, als die Legislaturperiode?
              (Das Erkennen eines Problems, die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, die Legalisierung der Entscheidungen und Maßnahmen und die Umsetzung dauert oft länger
              als die Legislaturperiode.)

Für (fast) jede Frage habe ich eine Lösung.

 

 

Anhang

1. Die Mitglieder eines Verfassungsorgans vertreten eine unterschiedliche Anzahl von Bürgern oder Einwohnern.
     Beispiel: Vertretung der Bürger im Bundesrat
     Im Bundesrat vertreten die Mitglieder eine unterschiedliche Anzahl von Bürgern/Einwohnern. Im Extremfall vertreten einige Mitglieder mehr als 14mal so viele Bürger wie
     andere Mitglieder.
     Das kleine Bundesland Bremen hat nur 663 909 Einwohner und drei Stimmen im Bundesrat. (Quelle: „Fischer Weltalmanach 2007“, Seite 127)
     Jedes Mitglied des Bundesrates aus Bremen vertritt also 221 303 Einwohner.
     Die Rechnung:
663 909 Einwohner geteilt durch 3 Vertreter ergibt  221 303 Einwohner/Vertr.
     Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfahlen hat 19 060 193 Einwohner und nur 6 Stimmen im Bundesrat. (Quelle: „Fischer Weltalmanach 2007“, Seite 127)
     Jedes Mitglied des Bundesrates aus Nordrhein-Westfahlen vertritt also 3 176 698 Einwohner.
     Die Rechnung: 19 060 193 Einwohner geteilt durch 6 Vertr. ergibt 3 176 698 Einwohner/Vertr.
      Das Ergebnis: Ein Mitglied des Bundesrates aus Nordrhein-Westfahlen vertritt demnach mehr als 14mal so viele Einwohner wie ein Mitglied des Bundesrates aus Bremen.
     Die Rechnung:
3 176 698 Einwohner/Vertreter geteilt durch 221 303 Einwohner/Vertreter ergibt 14,3545

2. Eine Einzelperson, die eindeutig zur Exekutive gehört und die tertiär legitimiert worden ist, kann die Entscheidung der Legislative, die über
    300 primär legitimierte Personen getroffen haben, für immer aussetzen.

     Beispiel: Der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers
     Der Bundesfinanzminister setzt in jedem Jahr etwas 6 Steuergesetze, die das Parlament mit Mehrheit beschlossen hat, mit einem Erlass („Nichtanwendungserlass“) außer
     Vollzug und macht daraus totes Recht.

3. Die höchsten Richter Deutschlands werden von unterschiedlich großen Gremien, deren Mitglieder unterschiedliche Legitimationsstufen
    besitzen, gewählt.
     Beispiel: Die Wahl der Bundesverfassungsrichter
     Die Richter beim Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt.
     Die über 600 Mitglieder des Deutschen Bundetages sind alle primär vom Volke legitimiert worden.
     Die rund 100 Mitglieder des Bundesrates besitzen nur eine sekundäre Legitimation (Ministerpräsidenten) oder verfügen nur über eine tertiäre Legitimation
     (Landesminister).

4. Das primär vom Volke legitimierte, und in der weit verbreiteten Öffentlichkeit zuständige, Parlament hat nicht die volle Hoheit über den
    Bundesetat – also über alle Einnahmen und über alle Ausgaben des Bundes.
     Beispiel: Die Kompetenzen über den Bundes-Etat
     Der Bundesfinanzminister legt den Entwurf zum Haushalt des nächsten Jahres vor und nicht etwa der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
     Beschließt der Deutsche Bundestag ein Gesetz, dass die Ausgaben des Bundes erhöhen würde, hat das Bundesregierung ein Vetorecht
     Beschließt der Deutsche Bundestag ein Gesetz, dass die Einnahmen des Bundes vermindern würde, hat das Bundesregierung ebenfalls ein Vetorecht.
     Der Deutsche Bundestag hat nur die volle Hoheit beim Bundes-Etat, wenn es um die Erhöhung der Einnahmen des Bundes geht oder wenn es um die Verminderung der
     Ausgaben des Bundes geht.
     Der Deutsche Bundestag kann also in eigener Machtvollkommenheit nur über Steuererhöhungen und über Ausgabensenkungen des Bundes beschließen.
     Das sind die für den Bürger unangenehmen Dinge – über die für den Bürger angenehmen Dinge entscheidet die Bundesregierung.
     (Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 113)

5. Das höchste Verfassungsorgan der Exekutive hat in der Bundesrepublik Deutschland das Recht, Gesetzesvorlagen in das Gesetzgebungs-
    verfahren einzubringen.
    Beispiel: Das Einbringen von Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung
     Die Bundesregierung hat nach unserem Grundgesetz das Recht, Gesetzesvorlagen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
     Die Bundesregierung macht davon ausgiebig Gebrauch.
     Der weitaus größte Teil der Gesetzesvorlagen kommt inzwischen aus der Bundesregierung.
     Die Bundesministerien streiten sich manchmal darum, wer die Zeichnungshoheit hat und wer bloß das Recht der Mitzeichnung haben soll.
     Oft vergibt die Bundesregierung den Auftrag, einen  Gesetzesentwurf zu erstellen, an externe Institutionen, meist an Kanzleien.
     Das Parlament kann natürlich Änderungen grundsätzlich vornehmen.
     Tatsächlich brüsten sich manche Politiker damit, dass kein Gesetz so beschlossen worden ist, wie es eingebracht worden ist.
     Damit nimmt die Exekutive Aufgaben der Legislative wahr.
     Damit erübrigt sich weitestgehend eine Kontrollfunktion des Parlaments über das Regierungshandeln. Die Regierung wird ja nicht Gesetze vorschlagen, die ihr nicht
     genehm sind oder die sie nur ungern ausführen, bzw. deren Ausführung sie überwachen soll.

6. Politiker wählen oft – wie viele andere Menschen auch – den einfachsten Weg.
    Politiker schreiben wichtige Dinge und ihre Regelungen nicht mehr in ein Gesetz, sondern in eine andere Regelart.
    Beispiel: Die Nutzung der verschieden Regelarten
     Andere Regelarten als ein Gesetz sind Richtlinien, Rundschreiben, Novellen, Erlasse, Dekrete, Berichte, Protokolle oder gar ein Buch.
     (Für Rechtsverordnungen und für Ausführungsvorschriften gibt es einige Vorgaben.)
     Man kann also wichtige Dinge auch in anderen Regelarten festlegen als in Gesetzen.
     Das kann kaum von Jemandem beanstandet werden.
     Damit kann man den eigentlichen Gesetzgeber umgehen. (Die Abgeordneten erfahren dann aus der Zeitung was Sache ist.)
     Damit kann man das Bundesverfassungsgericht umgehen. (Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur Gesetze, ob sie unserem Grundgesetz entsprechen.)
     Damit kann man die Rechtsprechung umgehen. (Die Richter sind an die Gesetze als für sie verbindliche Vorgaben gebunden.)
     Man hat schlicht und einfach bisher „vergessen“ Folgendes festzulegen:
         o Wer darf welche Regelart benutzen?
         o Welche Anforderungen muss jede Regelart erfüllen?
         o Welche Rangigkeit soll jede Regelart zu anderen Regelarten haben?
     Deshalb kann man theoretisch alles festlegen oder beschließen und alles wieder außer Kraft setzen.
     Wichtig ist bloß, wer die erste Idee hat, um sie dann entsprechend seinen Möglichkeiten und mit Verwendung einer ihm sinnvoll erscheinenden Regelart, umzusetzen.

7. Die Politik ist in der Lage und hat das legale Recht, ein Verfahren zu realisieren, um jedem verfassungswidrigen Gesetz dennoch Rechtskraft zu
    verleihen.

    
Beispiel: Die Verfassungsmäßigkeit von eigentlich verfassungswidrigen Gesetzen
     Wenn die Politik ein eigentlich verfassungswidriges Gesetz durchbringen will und ihm Rechtskraft erteilen will und das Bundesverfassungsgericht außen vor lassen will,
     muss sie mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes unser Grundgesetz entsprechend ändern.
     Dafür braucht man eine Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Die Abgeordneten müssen natürlich mitmachen.

8. Die Politik hat es in allen Parteien fertig gebracht, die von mündigen Bürgern (vom höchsten Souverän – dem Volke) in freien Wahlen
    gewählten Abgeordneten zum Legitimierer ihrer eigenen Vorstellungen zu machen.
     Beispiel: Entmündigung der Abgeordneten durch einen Koalitionsvertrag
     Die Abgeordneten, auf die es ankommt, sind die Abgeordneten, die die Regierung tragen.
     Sie werden durch ein kluges System und ein ausgeklügeltes Verfahren an die Inhalte einer Koalitionsvereinbarung gebunden.
     Sie müssen die Inhalte der Koalitionsvereinbarung zur eigenen Politik machen und entsprechend entscheiden.
     Sie dürfen keine eigenen Anfragen einbringen, sondern nur im Einvernehmen mit ihrer Fraktion.
     Sie dürfen keine eigenen Gesetzentwürfe einbringen.
     Sie haben aber die  Koalitionsvereinbarung nicht erarbeitet, nicht gewollt, nicht in Auftrag gegeben – ja nicht einmal mitgewirkt.
     Sie haben die Personen, die die Koalitionsvereinbarung ausgearbeitet haben, nicht bestimmt und auch keinen Einfluss auf sie gehabt.

9. Die Politik hat es in alle Parteien fertig gebracht, die von mündigen Bürgern (vom höchsten Souverän - dem Volke) in freien Wahlen gewählten
    Abgeordneten auch in allen strittigen und in allen unvorhergesehenen Fällen zu entmündigen.
    Beispiel: Die perfekte Entmündigung der Abgeordneten durch einen Koalitionsausschuss
     Für alle strittigen Fragen wird gleich in der Koalitionsvereinbarung ein neues Gremium eingerichtet, der Koalitionsausschuss.
     Da man – zumindest theoretisch – jede Frage zu einer strittigen Frage machen kann, kann der Koalitionsausschuss über alles entscheiden.
     Gleiches gilt auch für alle unvorhergesehenen Fragen
     Der Koalitionsausschuss ist also für alle strittigen und für alle unvorhergesehenen Fragen zuständig. 
     Für diese Fragen wird gleich in der Koalitionsvereinbarung einen neues Gremium eingerichtet – der Koalitionsausschuss.
     Die Abgeordneten verpflichten sich mit ihrer Zustimmung zur Koalitionsvereinbarung, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses anzuerkennen und als eigene Entscheidung
     zu betrachten.
     Die Mitglieder des Koalitionsausschusses haben die Abgeordneten nicht ausgewählt; sie hatten auch keinen Einfluss auf die Personen.

10. In bestimmten Gremien werden Entscheidungen nicht mit der dafür erforderlichen sauberen Mehrheit beschlossen.
      Erinnerung an das erste Beispiel – die Entscheidungen im Bundesrat
       Im Verfassungsorgan Bundesrat vertreten die Mitglieder eine unterschiedliche Anzahl von Einwohnern, so dass im Extremfall ein Mitglied des Bundesrates mehr
       als 14mal so viele Einwohner vertritt wie ein anderes Mitglied.

      Beispiel: Entscheidungen durch eine merkwürdige Mehrheit in den höchsten Gremien der Parteien
       In den höheren Gremien der Parteien sitzen Parteifunktionäre, die auf unterschiedliche Art und Weise in diese Gremien gekommen sind.
       Manche wurden gewählt und manche haben ihren Sitz dem Statut ihrer Partei zu verdanken.
       In den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht gewählten Mitglieder immer eine Mehrheit.
       Dabei müssten bloß fünf Regeln oder Forderungen eingehalten werden:
      
Jedes Mitglied in einem Gremium muss
            o die gleiche Anzahl von Personen vertreten,
            o auf die gleiche Weise in dieses Gremium gekommen sein,
            o das gleiche Stimmrecht haben und
            o die gleiche Legitimationsdauer haben.
       In den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht für die Gremien gewählten Mitglieder immer eine Mehrheit.
       Mit dem Begriff der Mehrheit wird aber undemokratischen verfahren!
       Der Begriff der Mehrheit müsste in der innerparteilichen Ordnung der Parteien konsequent angewendet werden; er wird aber nicht konsequent angewendet
       In der Realität gibt es:
       o mehrfach in einander verschachtelte, also indirekte, Wahlen,
       o Mitgliedschaft in Gremien kraft Gesetzes, kraft Amtes oder kraft Satzung und
       o die so genannten Kaskadenstrukturen.

      Die Gremien, ihre Zusammensetzung:
       Betrachten wir nun die erforderlichen Vorgänge in den politischen Parteien.
       Die erforderlichen Gremien der SPD (CDU)
      1. Der Parteitag
            Der Parteitag ist das oberste Organ der SPD. Er tritt alle 2 Jahre zusammen.
            Die Mitglieder des Parteitages wählen aus ihrer Mitte den Bundesvorstand der Partei.
      2. Der Parteivorstand
            Der Parteivorstand ist das höchste Beschlussorgan der Partei.
            Es besteht aus dem Parteichef, seinen fünf Stellvertretern, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und 37 Beisitzern, die vom Parteitag gewählt werden.
            (Der Posten eines ersten Stellvertreters wurde beim vorletzten Parteitag neu geschaffen. Es wurde Kurt Beck.)
            Es sind also 45 Personen.
      
3. Das Präsidium
            Das ist der geschäftsführende Vorstand der Partei und ihre engere Führung.
            Es besteht aus 13 Mitgliedern. Davon wählt der Vorstand 5 Mitglieder direkt.
            Die anderen 8 Mitglieder werden nicht gewählt, sondern sind gesetzt.
            Es sind der Parteichef, seine fünf Stellvertreter, der Generalsekretär und der Schatzmeister.
      4. Der Parteirat
            Der Parteirat hat nur beratende Funktion. Er hat über 100 Mitglieder.
            Die Landes- und Bezirksvorsitzenden stellen dort die stärkste Gruppe.
      5. Der Generalsekretär
            Er koordiniert die Parteiarbeit und leitet die Parteizentrale. Er ist für die Vorbereitung und den Ablauf der Bundeswahlkämpfe zuständig.
            (Quelle: „Generationswechsel in der SPD – Platzeck baut die Parteispitze um“, Handelsblatt vom 3.11.2005)
      Anmerkung:
            Bei der CDU sieht es ähnlich aus.

      Die Wahlvorgänge in allgemeiner Form
       1. Die Mitglieder des Bundesparteitages wählen (aus ihren Reihen) den Vorstand der Partei – genauer die 37 Beisitzer des Vorstandes.
            Die anderen 8 Mitglieder sind der Parteichef, seine fünf Stellvertreter, der Generalsekretär und der Schatzmeister.
            (Es sind insgesamt 45 Personen, davon 37 gewählte Personen.)
            Die Mitglieder des Vorstandes sind Mitglieder des Parteitages und bleiben es auch.
       2. Die Mitglieder des Bundesvorstands (45 Personen) wählen aus ihrer Mitte 5 Mitglieder des Präsidiums.
            Das Präsidium ist der geschäftsführende Vorstand.
            Das Präsidium besteht wieder aus dem Parteichef, seinen fünf Stellvertretern, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister und den 5 vom Vorstand
            gewählten Mitgliedern.
            Es sind 13 Personen, davon 5 gewählte Personen.
       3. Die 5 gewählten Mitglieder des Präsidiums bleiben Mitglieder des Vorstandes und Mitglieder des Parteitages.
       4. Das Präsidium ist das im Ansehen höchste Gremium.
            Das Präsidium spricht dann für die ganze Partei und hält sich für legitimiert!
            Das Präsidium hat immer weniger Mitglieder als der Parteivorstand.
            Das Präsidium ist also ein Gremium innerhalb eines anderen Gremiums – des Bundesvorstands.
       5. Alle Mitglieder des Präsidiums sind immer auch Mitglieder des Parteivorstandes.
            Alle Mitglieder des Parteivorstandes sind immer auch Mitglieder des Parteitages.

      Die eigene Bewertung dieser Vorgänge als freie Meinungsäußerung
       1. Personen, die in mehren Gremien sind, stimmen also mehrmals ab, wobei das Gewicht ihrer Stimmen zunimmt, je höherrangiger das Gremium ist.
       2. Die Anzahl der durch Wahlen bestimmten Mitglieder nimmt von unten nach oben ab.
       3. Der geschäftsführende Vorstand – das Präsidium der Partei – hat immer eine Mehrheit, die nicht durch diese Wahlen zustande gekommen ist.
            Es sind 8 Mitglieder kraft Amtes also gesetzte Mitglieder, in diesem höchsten Gremium der Partei und nur 5 gewählte Mitglieder.
       4. Wenn Beschlüsse gefasst werden, so geschieht das entweder von unten nach oben oder von oben nach unten.
       5. Beschlüsse, die den Charakter von Wahlen haben, werden erst in den unteren Gremien gefasst und dann in höheren Gremien getroffen.
            (Personalwahlen finden von unten nach oben statt.)
       6. Beschlüsse, die den Charakter von Parteiprogrammatik haben oder die sich auf Sachfragen beziehen, finden von oben nach unten statt.

      Die Vorgänge in allgemeiner Form kurz zusammengefasst
       1. Die Macht innerhalb der politischen Parteien wird durch die im Grundgesetz und im Parteiengesetz vorgeschriebenen Wahlen legitimiert.
       2. Die Personen wählen sich zum Teil selbst; also zusammen mit anderen Parteimitgliedern in immer höhere und mächtigere Gremien.
       3. Sie werden Mitglieder des höheren Gremiums und bleiben aber Mitglieder des Gremiums, das diese Mitglieder wählte.
       4. Die Machtverhältnisse, die durch diese Wahlen entstehen, sind deshalb nach einem besonderen Prinzip aufgebaut.
            Für dieses Prinzip gibt es wohl (noch) keinen Namen.
            Die Politiker haben kein Interesse daran, einen Namen zu kreieren, etwas zu benennen oder beschreiben was ihnen schaden könnte.
            In einer anderen Ausarbeitung („Bedingungsfelder in der Politik“) habe ich sie die „Teilmengen-Verschiebung mit hohem Machtpotential“ oder
            „Vermischungsstrukturen“ oder etwas salopp „Macht-Hopping“ genannt.
       5. Diese Strukturen ähneln denen in der Wirtschaft oft als Kaskadenstrukturen bekannte und oft kritisierte Strukturen.