Jochen
Olbrich
20.10..2003
Tausend Fragen für Reformen
6. Kapitel
Soziale Gerechtigkeit
Was ist soziale Gerechtigkeit?
Fragenkatalog
1. Fassung
6. Was ist soziale Gerechtigkeit?
(Fragenkatalog)
Gliederung
(grob)
1. Rückblick und aktuelle Meinungen
2. Einige Fragen zur sozialen Gerechtigkeit
3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und ihre
Finanzierung
4. Erste Feststellungen
5. Erste Festlegungen
6. Die Übertreibung des Sozialstaatsgedankens
Gliederung
(ausführlich)
1. Rückblick und aktuelle Meinungen
2. Einige Fragen zur sozialen Gerechtigkeit
2.1 Einige aktuelle Fragestellungen
2.2 Die wichtigsten Fragen zu meist quantitative Feststellungen
für die staatlichen
sozialen Sicherungssysteme
2.2.1 Die
Arbeitslosenversicherung:
2.2.2 Die Gesetzliche Krankenversicherung: (GKV)
2.2.3 Die Pflegeversicherung:
2.2.4 Die staatliche Rentenversicherung:
2.2.5 Die betriebliche Altersvorsorge:
2.2.6 Die Riester-Rente:
2.2.7 Private Altersvorsorge
2.3 Einige mehr grundlegende Fragestellungen
2.3.1 Aufgaben des Staates und soziale Gerechtigkeit:
2.3.2 Das Steuersystem und die soziale Gerechtigkeit:
3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und
ihre Finanzierung
3.1. Allgemeine Fragen
3.1.1 Ziele der staatlichen Sozialsysteme
3.1.1.1 Die Ziele der Arbeitslosenversicherung:
()
3.1.1.2 Die Ziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
3.1.1.3 Die Ziele der Pflegeversicherung: ()
3.1.1.4 Die Ziele der staatliche Rentenversicherung: ()
3.1.1.5 Die Ziele der betriebliche Altersvorsorge: ()
3.1.1.6 Die Ziele der Riester-Rente: ()
3.1.1.7 Die Ziele der privaten Altersvorsorge: ()
3.1.2 Die paritätische Finanzierung: (4)
3.1.2 paritätische Finanzierung
3.1.3 Einbeziehung anderer Einkünfte
3.1.4 Beitragsbemessungsgrenzen
3.2 Die Arbeitslosenversicherung
3.3 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3.3.1 Der Risikostrukturausgleich (RSA)
3.3.2 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
3.4 Die Pflegeversicherung
3.5 Die staatliche Rentenversicherung:
3.6 Die betriebliche Altersvorsorge:
3.7 Die Riester-Rente:
3.8 Private Altersvorsorge
4. Erste Feststellungen
5. Erste Festlegungen
5.1 Der allgemeine Fall
5.2 Die überraschend eingetretene individuelle Notlage
6. Die Übertreibung des Sozialstaatsgedankens
6.1 Die Einnahmeseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke
6.2 Die Ausgabenseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke
6.3 Der Mix von Maßnahmen, der zur sozialen Gerechtigkeit führen soll
6.4 Eine Zwischenbilanz
Ausführungen
1. Rückblick und aktuelle Meinungen
Damit die
Vokabel von der „sozialen Gerechtigkeit“ nicht zum Schlagwort verkommt oder gar
zur Todschlagformel wird, muss es mit Inhalten gefüllt werden.
Man will Mehrheiten gewinnen ohne das inhaltliche Dunkel zu erhellen.
Es kann ihnen derzeit keiner sagen was gerecht ist und was ungerecht ist.
Schon seit Jahrtausenden sind Philosophie und Jurisprudenz (=
Rechtswissenschaft) und Judikative (= die richterliche Gewalt im Staate) und
die Jurisdiktion (= Recht-sprechung, Gerichtsbarkeit) bemüht, Licht in die
Inhalte zu bringen – allerdings mit mäßigem Erfolg.
So sagte einst der neoliberale österreichische Ökonom und Nobelpreisträger Friedrich
August von Hayek:
„Mehr
als zehn Jahre habe ich mich intensiv damit befasst,
den Sinn des Begriffes „soziale
Gerechtigkeit“ herauszufinden.
Der Versuch ist gescheitert.“
Er war davon
überzeugt, dass die Verteilung der Güter nach den Gesetzen des Marktes erfolgen
sollte, deren Effizienz letztendlich auch den Armen zugute kommen sollte.
Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig
Erhard und sein Staatssekretär Alfred Müller-Armack formulierten in
den 50er Jahren das Konzept der „Sozialen Marktwirtschaft“ statt ungezügeltem
Kapitalismus. Er formulierte:
„Sinn
der sozialen Marktwirtschaft ist es,
das Prinzip der Freiheit auf dem Markt
mit dem des sozialen Ausgleichs zu
verbinden.“
Der gemeinsame Nenner vieler Ökonomen war die Forderung nach
„Chancengleich-heit“ statt „Ergebnisgleichheit“!
Mit Beginn des 21. Jahrhunderts tauchte der Begriff der „Generationengerechtigkeit“
(oder der „Intergenerationengerechtigkeit“) auf.
Man befasste sich mit der „Verteilungsgerechtigkeit“ zwischen den Menschen
unter-schiedlicher Altersstufen.
Die Themen waren:
o
die demographische Entwicklung und die drohende Überalterung der
Bevölkerung,
o
das anhaltend schwache Wachstum und
o
die steigende Staatsverschuldung.
Man unterschied nunmehr zwei Arten von „Gerechtigkeiten“ - die „vertikale
Gerech-
tigtigkeit“ und die „horizontale Gerechtigkeit:
Unter
der „vertikalen Gerechtigkeit“ versteht man die Gerechtigkeit zwischen
der
heute lebenden Generation und den nachfolgenden Generationen.
Diese
Frage nach der Gerechtigkeit zwischen
den Generationen betrachtete die
immensen
öffentlichen Schulden und gesetzlichen finanziellen Verpflichtungen,
die
die Generation der heutigen 30- bis 60-Jährigen der nächsten Generation
hinterlässt,
ans Tageslicht und ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik..
So äußert sich Meinhard
Miegel, Direktor des Instituts Für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn:
„Das
ist vielleicht die dramatischste Verwerfung in neuerer Zeit,
dass die Generation der heutigen 30- bis
60-Jährigen eine so
gewaltige Schuldenlast an die nächste
Generation weitergibt.“
Die
„horizontale Gerechtigkeit“ befasst sich mit der Gerechtigkeit zwischen den
jetzt
lebenden Generationen also zwischen den Kindern, Erwerbstätigen, Sozial-
hilfeempfängern,
Arbeitlosen und den Rentnern.
Anmerkung:
Entsprechende
Begriffe gibt es auch bei der Debatte um gerechtes Steuersystem:
„horizontale
Steuergerechtigkeit“ und
„vertikale
Steuergerechtigkeit“.
(Siehe
unter Prinzipien)
Es wird z.B. vom Thomas Straubhaar, dem Präsidenten des Hamburger
Welt-wirtschaftsarchivs (HWWA) der Vorwurf erhoben:
„Es
geht allein darum, die Besitzstände der aktuellen Generation
zu wahren!“
Auch Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sieht das ähnlich:
„Jetzt
muss es darum gehen, mehr Wachstum und damit mehr
Beschäftigung zu schaffen.“
Denn gerade der Arbeitsmarkt sei der
Schlüssel zu mehr Chancengleichheit.
„Versicherung darf nicht mehr mit
sozialer Gerechtigkeit vermengt
werden.“
Das fordert Thomas
Straubhaar und schlägt vor:
Jeder bekommt ein staatliches Mindesteinkommen.
Der Versicherungszwang für Krankheits- und Rentenvorsorge sowie für
Arbeitslosig-keit bleibt bestehen.
Aber es werden alle Gruppen einbezogen – auch Hausfrauen und Freiberufler.
Die Versicherung wird privatrechtlich organisiert.
Mit staatlichen Zuschüssen kann das dann sozialverträglich ausgestaltet werden.
Die Deutschen seien aber seit Friedrich dem Großen Staatsbetreuung
gewöhnt gibt Meinhard Miegel zu
bedenken.
(Quelle: „Ökonomen vermissen
Generationen-Gerechtigkeit“, Handelsblatt vom 01.09.2003)
Das Schlagwort
von der „sozialen Gerechtigkeit“ verkommt, wenn es nicht mit Inhalten gefüllt
wird, zum Mittel des Populismus.
Erst wenn man es mit Inhalten füllt, kann eine Diskussion um die Sache
überhaupt erst stattfinden! Selbst wenn es am Anfang noch kein fertiges und in
sich stimmiges Konzept beinhaltet!
Erst dann kann die sachliche Auseinandersetzung, um Prinzipien, um Inhalte und
den besten Weg überhaupt beginnen!
2. Einige erste Fragen zur sozialen Gerechtigkeit
2.1 Einige aktuelle Fragestellungen (8)
Ist das Fehlen
einer Erbschaftssteuer oder deren Abschaffung sozial gerecht?
Ist die Kürzung der Pendlerpauschale sozial gerecht?
Ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters sozial gerecht?
Ist die Privatisierung von Teilen der gesetzlichen Rentenversicherung sozial
gerecht?
o
Ist die Zuzahlung von Medikamenten sozial gerecht?
o
Ist die Praxisgebühr (von 10 € pro Quartal) sozial gerecht?
o
Ist die Ausklammerung der Kosten für die zahnärztliche Leistungen und damit
die eigene Bezahlung sozial gerecht?
o
Ist die Festlegung einer Obergrenze (von 2 % des Jahreseinkommens) bei der
eigenen Belastung sozial gerecht?
2.2 Die wichtigsten Fragen zu meist quantitative
Feststellungen
für die staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
2.2.1 Die
Arbeitslosenversicherung: (13)
(1) Wie viele Menschen sind gegen Arbeitslosigkeit
versichert? (Alle
Erwerbstätigen
-
also etwa 38 Mio.)
(2) Wie hoch ist der prozentuale Beitragssatz vom Bruttolohn? (7 %???)
(3) Werden die Beiträge paritätisch (zu gleichen Teilen
vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer ) finanziert? (ja)
(4) Welche Summe wird von der Arbeitslosenversicherung
pro Jahr eingenommen? (ca.
90 Mrd. €)
(5) Zahlt der Bund Zuschüsse? (ja
in Höhe von €)
(6) Zahlt die Arbeitslosenversicherung Beiträge für die staatlichen
sozialen
Sicherungssysteme: Gesetzliche
Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und die Rentenversicherung? (ja)
(7) Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge? (dem
letzten Verdienst, der Höhe des Arbeits-
losengeldes
)
(8) Wie viel Geld erhalten die Arbeitslosen insgesamt? (ca. 40 Mrd. €)
(9) Was passiert mit dem übrigen Geld? (besonders:
Förderung
des
Arbeitsmarktes:
ABM-Maßnahmen,
Weiterbildung,
Qualifizierung,
Umschulung,
Lohnzuschüsse)
(10) Welche Leistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben? Alle Maßnahmen zur
Arbeitsmarktförderung)
(11) Ist die Zahlung des Arbeitslosenversicherungsgeldes
zeitlich begrenzt? (ja)
(12) Wie hoch ist der monatliche Zahlungsbetrag aus der
Arbeitslosenversicherung
im Verhältnis zum vorherigen
Erwerbs-Einkommen? (ca. 70
% ?)
(13) Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur
Arbeitslosenversicherung? ()
2.2.2 Die Gesetzliche Krankenversicherung: (GKV) (11)
1) Wie viele Versicherten sind in der Gesetzlichen Kranken-
versicherung? (ca.
70 Mio. Versicherte)
(2) Wie hoch ist der durchschnittliche Beitragsatz bei den
Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV)? (14,4
% vom Bruttolohn)
(3) Wie viele Gesetzliche Krankenversicherungen gibt es? (etwa 300 GKV`s)
(4) Wie hoch ist die Summe, die die gesetzlichen Kranken-
versicherung jährlich bezahlen müssen? (ca.
144 Mrd. Euro)
(5)Wie hoch müsste demnach der rechnerische monatliche
Durchschnittbeitrag für alle Versicherten sein? (etwa 2 000 € pro Jahr)
(6) Wie hoch ist demnach der monatliche Beitragssatz? (etwa 167 €/Monat)
(7) Wie hoch ist der Beitrag bei paritätische Finanzierung? (etwa 84 €/Monat)
(8) Welche Leistungen werden nicht paritätisch finanziert? (Die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall)
(9) Wie hoch ist die Summe, die für die Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall jährlich aufgewendet wird? (ca.
Mrd. €/Jahr)
(10) Müssen die Rentner eigene Beiträge zur Kranken-
versicherung
bezahlen, die ihnen gleich von der
Rente
abgezogen werden? ()
(11) Unter welchen Bedingungen darf man zu einer
Privaten
Krankenversicherung wechseln? (Man
muss ein Jahresein-
kommen
von mindestens 45 900 Euro (40 500 €)
haben.
So steht es im
Gesetz
zur Sicherung der
Beiträge in
der gesetzli-
chen
Krankenversiche-
rung
von 2002)
(Quelle: „Auch Allianz klagt gegen Hürde
bei Kassenwechsel“,
Handelsblatt
vom 24./125.10.2003)
2.2.3 Die Pflegeversicherung: (7)
(1) Wie viele Menschen sind in der staatlichen
Pflegeversicherung versichert? (alle
80 Mio. Menschen)
(2) Wie hoch ist der Beitragssatz in der Pflegeversicherung? (1,7 % vom Brutto)
(3) Gibt es eine kostenlose Mitversicherung von
Familienangehörigen? (ja?)
(4) Gibt es diese kostenlose Mitversicherung auch beider
Privaten Krankenversicherung? (nein?)
(5) Wird die Pflegeversicherung paritätisch finanziert? (ja?)
(6) Wo ist die Pflegeversicherung angesiedelt? (bei
den Krankenkassen?)
(7) Sollen die Rentner jetzt die 1,7 % alleine bezahlen? (ja ab 2005)
2.2.4 Die staatliche Rentenversicherung: (16)
(1) Wie hoch ist eigentlich das allgemeine Rentenniveau
im
Monat?
(ca.
800 €)
(2) Gibt es einen Mindestrente? (?)
(3) Gibt es eine Höchstrente? (ja?)
(4) Werden Rentenansprüche gegen einander aufgerechnet? (ja)
(5) Wie viel Geld wird dadurch insgesamt eingespart? ()
(6) Müssen die Renten versteuert werden? (bisher
nicht aber die
Beamtenpensionen
*)
(7) Sind die Beiträge zur Rentenversicherung steuerpflichtig? ()
(8) Wie hoch ist der Beitragsatz der Rentenversicherung? (19,5 %; paritätisch
finanziert)
(9) Müssen alle Berufsgruppen Beiträge zur Rentenver-
sicherung
zahlen? (nein!
Beamte und
Abgeordnete
zahlen
keine
Beiträge;
Angestellte
und Arbeiter
im
öffentlichen Dienst
erhalten
eine Zusatz-
versorgung
der Versor-
gungsanstalt
des Bundes
und
der Länder [VBL-
Rente] für die nunmehr
auch
Beiträge gezahlt
werden)
(10) Müssen die Rentner eigene Beiträge zur Pflegever-
sicherung
bezahlen, die ihnen gleich von der Rente
abgezogen
werden? (ja
die Hälfte von 1,7 %;
die
andere Hälfte trägt
die
Rentenversicherung
[Wer
bezahlt diese?]
Ab
2005 sollen sie die ge-
samten
1,7 % bezahlen!)
(11) Welche Zeiten werden rentensteigernd angerechnet? ()
(12) Wie hoch ist die maximale Rentenanwartschaft? ()
(13)Was bedeutet es für die Rentenkasse und für die Rentner,
wenn Zeiten angerechnet werden? (Sinken
dadurch die
Renten
aller anderen?
Gibt
es einen staatlichen
Ausgleich
aus Steuer-
geldern?
(14) Wie hoch ist eigentlich die Summe der Zahlungen aus
der
staatlichen Rentenkasse im Jahr? ()
(15) Wie hoch ist die Summe der Zahlungen aus der
staatlichen Rentenkasse im Monat? ()
(16) Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur
Rentenversicherung?
2.2.5 Die betriebliche Altersvorsorge: (6)
(1) Wie viele Menschen erhalten aus der betrieblichen
Altersvorsorge monatliche Rentenzahlungen? (einige Millionen)
(2) Wie hoch ist die Summe aus diesen Zahlungen? ()
(3) Welchen Anteil macht die betriebliche Altersvorsorge
an
der gesamten finanziellen Alterssicherung aus? (ca.
15 %)
(4) Werden die Beiträge auf andere Renten angerechnet? (nein?)
(5) Wurden dafür Beiträge der Arbeitnehmer bezahlt? (nein ?)
(6) Mit welcher Verzinsung rechnen die Unternehmen? (z.B. rechnete Siemens
früher
6 %; in Zukunft
nur
noch 2,75 % plus
eventuelle
Überschuss-
beteiligung)
2.2.6 Die Riester-Rente: (6)
(1) Wie viele Personen könnten an der Riester-Rente
teilnehmen?
(ca.
30 Millionen)
(2) Wie viele Personen sparen zur Zeit im Rahmen der
Riester-Rente? (ca.
5 Millionen)
(3) Wie hoch wird die durchschnittliche Rentenzahlung
aus
der Riester-Rente sein? ()
(4) Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse für die etwa
5
Millionen Riester-Renten insgesamt? ()
(5) Wie viele Steuereinnahmen gehen dem Staat
durch die Riester-Rente zusätzlich
verloren? ()
(6) Wie hoch ist die Summe, die die staatlichen Sicherungs-
systeme
insgesamt wegen der Riester-Rente zu verzeichnen
haben? ()
2.2.7 Private
Altersvorsorge: (6)
(1) Wie viele Personen haben eine private
Altersversorgung? ()
(2) Zählen Lebensversicherungen dazu? (ja
? es sind etwa 90 Mio.
Lebensversicherungen)
(3) Wie hoch ist die durchschnittlich zu erwartende
Rentenzahlung? ()
(4) Wie viele Mensche erhalten schon jetzt Zahlungen aus
der
privaten Altersvorsorge? ()
(5) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlungen aus dieser
privaten
Altersvorsorge? ()
(6) Welchen Anteil macht die private Altersvorsorge
an
der gesamten finanziellen Alterssicherung aus? (ca.
10 %)
2.3 Einige mehr grundlegende Fragestellungen ()
Diese
Fragestellungen sind weniger spektakulär und aktuell, dafür aber mehr
grund-legenderer Art.
2.3.1 Aufgaben des Staates und soziale Gerechtigkeit:
(8)
1. Ist die soziale Gerechtigkeit nicht eine Frage unter
vielen anderen Fragen, die
der
Staat lösen muss?
2. Sind das die anderen Aufgaben: Sicherheit von Leib und Leben, Sicherheit im
Innern,
Stabile
Währung, Schutz von Eigentum, Einhaltung einer Rechtsordnung usw.
3. Welchen Stellenwert nimmt die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Kanon
anderer
Fragen
ein?
4. Ist nicht der Schutz von Leib und Leben vorrangig vor allen anderen
Aufgaben?
5. Hat man die Frage der sozialen Gerechtigkeit in letzter Zeit nicht
leichtfertig über-
betont?
6.
Wenn die Frage der sozialen Gerechtigkeit eine Aufgabe des Staates unter vielen
anderen
ist, muss sie dann nicht wie andere Fragen auch mit den selben Mitteln
gelöst
werden?
7. Sind nicht dies die drei einzigen Mittel
o
die entsprechende psychologisch fundierte Stimmungsmache,
o
die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen zur Gesetzgebung und
o
die Umverteilung von Finanzmitteln?
8. Sollen für alle Sozialsysteme die gleichen Prinzipien gelten?
2.3.2 Das Steuersystem und die soziale Gerechtigkeit:
(23)
1. Kann man mit einem gerechten Steuersystem allein die
soziale Gerechtigkeit errei-
chen?
2. Kann man durch eine gerechte Besteuerung aller Einnahmen der Bürger auch
soziale
Gerechtigkeit
erreichen?
3. Welcher Verdienst ist sozial gerecht?
4. Sind die Tarifparteien überhaupt in der Lage, einen sozial gerechten
Tarifabschluss
zu
vereinbaren?
5. Wann ist ein Tarifabschluss überhaupt gerecht?
6. Wie hoch muss das Einkommen sein, um menschenwürdig leben zu können?
7. Wie viel muss man verdienen, wenn man verheiratet ist und einen nicht
berufstätige
Ehefrau
mitversorgen muss?
8. Wie viel muss man verdienen, wenn man zusätzlich Kinder hat?
9. Soll der Lohn nicht von der Leistung abhängen?
(„Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit!“)
10. Muss dann ein Ausgleich über das Steuersystem erfolgen?
11. Soll
der Ausgleich über steuerliche Freibeträge für jede Person erfolgen?
12. Wie groß muss der Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialhilfe
sein?
(Welchen
Stellenwert hat das Abstandsgebot?)
13. Wer soll die Kosten für eine finanzielle Grundsicherung festlegen?
(Das
statistische Bundesamt in Wiesbaden mit so genannte Warenkörben?)
14. Braucht man, um das Ziel soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, nur die
Einkom-
mensseite der Bürger in einem gerechten
Steuersystems zu erfassen?
15. Braucht man, um das Ziel soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, ein
Steuersystem,
das
die Einnahmeseite des Bürgers genauso umfasst wie seine Ausgabenseite?
16. Was muss man sich für sein Einkommen sich leisten können?
17. Wie hoch muss die Sozialhilfe sein, damit sich jeder eine Grundsicherung
leisten
kann?
18. Soll die Sozialhilfe auch die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme
übernehmen
oder
sollen diese Kosten an das Erwerbsleben der anderen geknüpft sein und diese
die
Kosten mitfinanzieren?
19. Soll die Sozialhilfe den Durchschnittssatz der Gesetzlichen
Krankenversicherung,
der
Pflegeversicherung und der Rentenversicherung bezahlen?
20. Was bedeutet es dann, wenn jemand nicht viel konsumiert und wenig
Verbrauchs-
steuern
bezahlt, für die soziale Gerechtigkeit?
21. Wenn man das Steuersystem nicht für vollkommen gerecht hält, kann man es
dann
im
Sinne von mehr Gerechtigkeit verändern?
22. Wie müsste einen solche Veränderung aussehen?
23. Wenn man ein gerechtes Steuersystem hat, braucht man dann weitere
finanzielle
System
zur Finanzierung der staatlichen Sozialsysteme?
3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und
ihre Finanzierung ()
3.1 Allgemeine Fragen: ()
3.1.1 Die Ziele der staatlichen Sozialsysteme
(allgemein): (8)
1. Warum zwingt der Staat die überwiegende Mehrzahl der
Bürger in staatliche
Zwangsversicherungen?
2. Warum gibt es mehre Zwangsversicherungen?
2.1 Gibt es für jedes Risiko einen Zwangsversicherung?
2.2 Warum vernetzt der Staat dann die Zwangsversicherungen untereinander?
3. Welche Bürger zwingt er nicht in einen Zwangsversicherung?
3.1 Zwingt er die risikobehafteten Bürger in Zwangsversicherungen?
3.2 Geht es bei den Zwangsversicherungen nur um die ärmeren Bürger?
4. Welche Risiken sollen abgesichert werden?
3.1.1.1 Die Ziele der Arbeitslosenversicherung: (20)
1. Welches Risiko soll die Arbeitslosenversicherung
eigentlich absichern?
2. Soll die Arbeitslosenversicherung nur die finanziellen Folgen der
Arbeitslosigkeit
absichern?
3. Soll die Arbeitslosenversicherung im Versicherungsfall auch die vollen
Beitragsätze
der
anderen sozialen Sicherungssysteme bezahlen?
4. Soll der Lebensstandart des Arbeitslosen in gleicher Höhe (wie zur Zeit der
Erwerbs-
tätigkeit)
bei der Arbeitslosigkeit gehalten werden können?
5. Entspricht dieser Forderung nicht einer Lohnfortzahlung ohne - oder nur mit
geringen
- Abschlägen?
6. Wäre diese Forderung nicht gerecht, denn der gegen Arbeitslosigkeit
Versicherte
zahlt
zwar den selben prozentualen Beitragssatz aber sprechend seinem Einkommen
unterschiedliche
Beträge?
7. Für welchen Zeitraum soll die Arbeitslosenversicherung die Finanzierung
dieses
Lebensstandart
übernehmen?
8. Wenn es eine erfolgreiche Politik (z.B. in den Bereichen Wirtschaft und
Steuern)
gäbe,
dann dürfte es doch keine oder (nur sehr wenige) Arbeitslosen (und die nur
vorübergehend
oder regional) geben?
9. Ist dann nicht das Vorhandensein von Millionen von Arbeitslosen ein Versagen
der
Politik?
10. Oder
liegt es einfach daran, dass die Politik ihr Gesetzgebungsmonopol im Bereich
des
Arbeitsmarktes auf die Tarifvertrags-Parteien übertragen hat?
11. Wenn das
der einzige (oder der hauptsächliche) Grund ist, müsste dann nicht die
Politik
dieses Gesetzgebungsmonopol wieder an sich reißen!
12. Hat die Arbeitslosigkeit etwas mit Arbeitsmarktpolitik zu tun?
13. Ist nicht jeder Arbeitslose verpflichtet, sich weiter zu bilden, um
Leistungen anbieten
zu
können, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden?
14. Ist die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik aus Beiträgen der
Erwerbstätigen und
der
Unternehmen nicht eine gigantische Zweckentfremdung von Versicherungs-
beiträgen?
(Immerhin
wird fast die Hälfte der 80 Mrd. Euro nicht für die Zahlung von Arbeits-
losengeld
ausgegeben!)
15. Warum gibt es keine (Konjunktur-) Rückstellungen ähnlich wie die
Schwankungs-
rückstellung
bei der staatlichen Rentenversicherung?
16. Ist nicht die Arbeitslosigkeit zu einem gewissen Maße konjunkturabhängig?
17. Müsst es dann nicht eine Politik geben, die die Konjunktur zumindest die
Binnen-
konjunktur
etwas steuert?
18. War dies nicht der Ansatz der Stabilitätsgesetzes?
(Bei
guter Konjunktur sollten staatliche Rücklagen aus üppig fließenden Steuer-
geldern
gebildet werden!
Bei
schlechter Konjunktur sollten diese Mittel in die Wirtschaft gepumpt werden!)
19. Warum kam es nie zur Bildung von Rücklagen des Staates mit denen man die
Konjunktur
beeinflussenden konnte?
20. Ist das Fehlen von Konjunktur beeinflussenden Rücklagen ein Grund, warum
die
staatliche
Verschuldung immer weiter steigt und die Steuergesetze immer wieder -
je
nach Konjunkturlage - geändert werden?
(Abschreibungssätze
und Abschreibungsdauer, Investitionszulagen
3.1.1.2 Die Ziele der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
3.1.1.3 Die Ziele der
Pflegeversicherung: ()
3.1.1.4 Die Ziele der
staatliche Rentenversicherung: ()
3.1.1.5 Die Ziele der betriebliche Altersvorsorge: ()
3.1.1.6 Die Ziele der
Riester-Rente: ()
3.1.1.7 Die Ziele der
privaten Altersvorsorge: ()
3.1.2 Die paritätische Finanzierung: (4)
1. Ist die „paritätische Finanzierung“ der sozialen
Sicherungssysteme überhaupt sozial
gerecht?
2. Verteuert man damit nicht die Arbeitskosten, mindert die Wettbewerbsfähigkeit
aller
Unternehmen
auf den Weltmärkten und schafft in der Tendenz mehr Arbeitslose?
3. Warum verteuern wir unsere Arbeit in Produktion und Service genauso wie in
allen
auch
innerstaatlichen Dienstleistungen und schmälern unsere internationale
Wettbewerbsfähigkeit?
4. Wäre hier eine Differenzierung unter dem Gesichtspunkt internationaler
Wettbe-
werbsfähigkeit
sinnvoll notwendig wünschenswert?
3.1.3 Einbeziehung anderer Einkünfte: (6)
1. Warum wird die Höhe der Beiträge am dem Faktor
Arbeit festgemacht?
2. Erzwingt nicht das Prinzip von der Solidarität die Einbeziehung aller
Einkünfte in die
Versicherungspflicht?
3. Warum bleiben andere Einkünfte außen vor?
4. Würde das Einbeziehen anderer Einkünfte nicht die rasche Anpassung an die
sich
rasch
verändernden Weltbedingungen verhindern, weil die Steuerbescheide erst sehr
verspätet
gefertigt werden?
5. Würde nicht einen Einbeziehung anderer Einkünfte die Rechtsunsicherheit, die
mit
den
Steuerbescheiden verbunden sind auch auf die Sozialsysteme übertragen?
(Schließlich
werden fast alle Steuerbescheide seit 1996 (?) nur noch unter
juristischem
Vorbehalt erteilt.)
6. Würde man nicht mit der Einbeziehung anderer Einkünfte die Vernetzung von
Systemen
(mit all ihren negativen Folgen für weitere Veränderungen und Reformen)
weiter
vorantreiben?
3.1.4 Beitragsbemessungsgrenzen: (6)
1. Ist die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze
überhaupt sozial gerecht?
2. Entlässt man nicht gerade die „Besserverdienenden“ aus der Solidarität?
3. Ist ein Höchstbeitrag von ca. 1 000 € bei der Krankenversicherung nicht
bereits
unsozial,
weil derjenige im Versicherungsfall nur die selben Leistungen aus dem
selben
Leistungskatalog erhält, wie jemand der nur 200 Euro bezahlt?
4. Warum gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen für jedes Sozialsystem?
5. Ist die Festsetzung einer Beitragsbemessungsgrenze nicht bereits ein Akt der
Willkür?
6. Warum sind diese Grenzen in Ost und West verschieden?
Nun zu den einzelnen staatlichen sozialen Sicherungssystemen!
3.2 Arbeitslosenversicherung: (4)
1. Wie hoch ist der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung?
2. Wird der Beitragsatz paritätisch finanziert?
3. Werden beide Beitragsanteile steuerlich gleich behandelt?
Also
werden beide Beitragsanteile aus steuerfreien oder aus unversteuertem
Einkommen
bezahlt?)
4. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung?
3.3 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) (10)
3.3.1 Der
Risikostrukturausgleich (RSA) (7)
1. Warum soll ein Risikostrukturausgleich (RSA) der
Gesetzlichen Krankenversiche-
rungen
(GKV) sozial gerecht sein?
(Es
werden immerhin 28 Mrd. Euro pro Jahr umverteilt!)
2. Werden damit nicht effiziente GKV´s bestraft?
3. Ist das nicht letztendlich gleichbedeutend mit geringen Anstrengungen zur
Effizienz?
4.Warum macht man nicht aus etwa 300 GKV`s eine einzige GKV?
5. Ist die Berechnung des Risikostrukturausgleich sehr aufwendig und damit
kosten-
trächtig?
6. Müssen diese Berechnungen nicht die Versicherten bezahlen?
7. Was haben die Versicherten davon, wenn das alles für die Gerechtigkeit
erforder-
lichen
Sekundärleistungen sind, die ihnen nicht aber nicht zu gute kommen?
3.3.2 Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall: (3)
1. Warum ist dann - wenn man die Frage nach der
gerechten paritätischen Finanzierung
eindeutig bejaht - die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (in
den ersten sechs
Wochen
durch den Arbeitgeber) auch sozial gerecht?
2. Verteuert man damit nicht die Arbeitskosten, mindert die Wettbewerbsfähigkeit
des
Unternehmens
und schafft in der Tendenz mehr Arbeitslose?
3. Warum will man nun die Versicherung des Krankengeldes nach diesen ersten 6
Wochen
aus der paritätischen Versicherung herausnehmen und durch eine eigen-
finanzierte
Versicherung ersetzen?
3.4 Die Pflegeversicherung: (0)
3.5 Die staatliche Rentenversicherung: (15)
3.5.1 Anrechnungszeiten
(Rentenanwartschaften): (4)
1. Welche Zeiten dürfen und
sollen angerechnet werden?
2. Sollen nur Zeiten angerechnet werden, für die Beiträge gezahlt wurden oder
auch
andere Zeiten?
o
Kindererziehungszeiten? (bis 1996 nur 1 Jahr; jetzt 3 Jahre)
o
Zeiten der Schulbildung (Allgemeinbildung)?
o
Zeiten der Ausbildung (Lehrzeiten; auch abgebrochnen Ausbildungszeiten für die
ja Beiträge gezahlt worden sind)
o
Studienzeiten? (die gesamte Studienzeit, die Regelstudienzeit oder die
Mindeststu-
dienzeit; auch die Zeit für ein
Zweitstudium die Zeit für eine Habilitation oder
Promotion).
3. Warum sollen nun die Rentenanwartschaftszeiten
von Akademikern nicht mehr
rentensteigernd
angerechnet werden?
(Noch
in den 70er Jahren wurden bis zu 13 Jahren rentensteigernd anerkannt!
Die
Studienzeit wurde so behandelt als hätte der Student in seiner Studienzeit
schon
ein
Akademikergehalt bezogen!
Schon
Norbert Blüm kürzte die Ausbildungszeiten auf drei Jahre!
Außerdem
gehen sie nicht mehr mit dem Durchschnittseinkommen eines Akademi-
kers
in die Rentenberechnung ein, sondern nur noch mit 75 % des Durchschnitts aller
Versicherten!
Ab
2009 werden keinen Rentenanwartschaften der Ausbildung mehr berücksichtigt!
(Quelle:
„Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
Handelsblatt
vom 22.10.2003 )
4. Warum führt nunmehr eine lange
Ausbildungszeit zu einer Verschlechterung bei
einem
vorzeitigen Rentenbezug, weil die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren
nunmehr
schwerer zu erfüllen ist?
Bei
dieser Wartezeit sollen bis zu drei Jahren angerechnet werden!
(Quelle:
„Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
Handelsblatt
vom 22.10.2003 )
3.5.2 Beiträge zur Rentenversicherung und
die Steuer: (9)
1. Werden die
Beiträge zur Rentenversicherung vom steuerpflichtigen Einkommen
abgezogen
und sind deshalb steuerfrei?
1. Warum wird der Arbeitnehmeranteil zum Teil aus versteuertem Einkommen
bezahlt?
Welcher
Teil ist das? Wie hoch ist dieser Teil? Wer bestimmt über diesen steuerfreien
Teil?
2. Warum muss der Arbeitgeberanteil meist aus versteuertem Einkommen bezahlt
werden?
Welcher Teil ist das? Wie hoch ist
dieser Teil? Wer bestimmt über diesen steuerfreien
Teil?
2. Oder müssen sie vom versteuerten Einkommen bezahlt
werden? (vom steuerpflich-
tigen
Einkommen?)
3. Warum werden ab 2005 die Versicherten Jahr für Jahr einen geringeren
Teil der
Rentenbeiträge
aus versteuertem Einkommen bezahlen?
4. Warum wachsen die Alterseinkünfte nach und nach in die volle Besteuerung
hinein?
5. Warum können die Aufwendungen für private Vorsorge ab 2005 stärker von der
Steuer
abgesetzt werden?
6. Sind die Vorsorgeaufwendungen
pauschalierte Sätze? (ja)
7. Wer erhält eine steuerbefreiende Vorsorgepauschale? (Beamte und Freiberufler
und
Selbständige)
8. Warum sollen die Renten ab
2040 voll besteuert werden?
9. Führt das bei den Selbständigen nicht zu einer verfassungswidrigen
teilweisen
Doppelbesteuerung,
weil sie zwar ihren Arbeitnehmeranteil steuerfrei ist aber der aus
der
eigenen Tasche bezahlte Arbeitgeberanteil aber bereits besteuert worden ist?
(Quelle:
„Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
Handelsblatt
vom 22.10.2003)
3.5.3 Rentenberechnung (2)
1. Welche Faktoren bestimmen
die Höhe der Rente?
Es
sind vier:
1.
„n“ = Rentenanwartschaftszeiten, oder anrechnungsfähige Versicherungsjahre
2.
„s“ = eine Steigerungsrate (seit Einführung der dynamischen Rente im Jahre
) 3.
„p“ = die persönliche Bemessungsgrundlage (das Verhältnis des persönlichen
Einkommens in jedem Jahr im Vergleich zum
durchschnittlichen
Erwerbs-Einkommen)
4.
„a“ = allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage
2. Wie lautet die Rentenformel?
R = „n“ mal „s“ mal „p“
mal „a“
3.6 Die betriebliche Altersvorsorge: (0)
3.7 Die Riester-Rente: (0)
3.8 Private Altersvorsorge: (0)
4. Erste
Feststellungen
1. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit bezieht sich letztendlich immer
auf den
einzelnen Menschen!
Jeder
soll und hat einen Anspruch auf einen Behandlung nach sozialen Kriterien.
2. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit hat immer etwas zu tun mit
(1) der Leistungsfähigkeit des Einzelnen.
o Hier spielt einen Rolle, ob der
Einzelnen an der Grenze seiner Leistungsfähig-
keit arbeitet oder weit unterhalb.
o
Hier stellt sich die Frage nach der Messbarkeit oder auch nur der Einschätzung
der Leistungsfähigkeit.
(2) den Steuern und der Steuergerechtigkeit!
o Hier spielt eine Rolle, welchen
Anteil die Steuern insgesamt an den gesamten
Einkünften haben.
o
Hier spielt eine Rolle, welches Einkommen man zugrunde legt, das was der
Einzelnen erwirtschaftet oder sein
Bruttoentgelt oder sein Nettoeinkommen
zuzüglich seiner Nebeneinkünfte.
(3) den staatlichen sozialen Sicherungssystemen.
(4) der angemessenen Hilfe eines in Not geratenen Menschen.
o Hier spielen das Existenzminimum
und die finanzielle Grundsicherung eine
wesentliche Rolle.
o
Hier spielt es vielleicht eine Rolle, ob der Einzelne unverschuldet oder
leicht-
sinnig oder gar vorsätzlich in Not geraten
ist.
o
Hier spielt eine Rolle, ob der in Not geratene Unterhaltspflichtige hat oder ob
er
Personen hat, die ihm zur Hilfe
verpflichtet sind.
5. Erste Festlegungen
Zuerst einige Festlegungen zum Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“,
dem „Sozialstaatsgedanken“ und dem „Solidarprinzip“:
Der „Sozialstaatsgedanke“ hat zum
Kernelement, dass derjenige, der unver-
schuldet
in Not geraten ist, von der Solidargemeinschaft finanziell unter-
stützt
wird.
Dieser als „soziale Gerechtigkeit“ bezeichnete Grundsatz ist
auch der
Inhalt
des „Solidarprinzips“.
5.1 Der allgemeine Fall
(1) Zuerst ist aber immer
der Einzelne gefordert, seine eigenen Bedürfnisse
zu befriedigen und seinen eigenen
Verpflichtungen nachzukommen.
(2) Erst wenn er aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist,
ist die Solidar-
gemeinschaft (sprich: der Steuerzahler)
gefordert - eventuell auch dauer-
haft.
(3) Die gewährte Unterstützung muss immer soweit gehen, dass
der, der auf
die Solidargemeinschaft angewiesen ist,
immer ein menschenwürdiges
Leben führen kann.
(4) Als Lösung der finanziellen Probleme tritt hier die
Sozialhilfe – gespeist
aus Steuergelder des Volkes- in Funktion!
o Sie finanziert gegebenenfalls den
gesamten Lebensunterhalt: Essen, Kleidung,
Wohnung, Strom, Telefon und Zeitung usw.
o
Dies allerdings auf einem niedrigen aber menschenwürdigem Niveau.
o
Der Sozialhilfeempfänger muss immer weniger haben als der Durchschnitt!
o
Die Sozialhilfe sollte die Beiträge für die staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
bezahlen!!
5.2 Die
überraschend eingetretene individuelle Notlage
(1) Wenn der Einzelne überraschend und unvorhersehbar in Not
geraten ist,
ist ebenfalls die Solidargemeinschaft
gefordert; zumindest dann, wenn
seine eigenen Kräfte für die finanziellen
Bewältigung des Notfalls nicht
ausreichen,
o Damit die
Solidargemeinschaft nicht zu oft für den Einzelnen einsprin-
gen muss, kann der Staat verlangen, dass
der Einzelne für die üblichen
Fälle des täglichen Lebens
Zwangsversicherungen abschließt z.B. :
Krankenversicherung,
Arbeitslosenversicherung,
Unfallversicherung,
Rentenversicherung,
Pflegeversicherung
usw.
o
Der Staat kann auch finanzielle Grenzen festsetzen, bei denen der
Einzelne für sich selbst sorgen kann und
dann auch muss.
Streng genommen hätte er dann auch im Notfall
keinen Anspruch auf
die Unterstützung der Solidargemeinschaft.
(2) Die Unterstützung der Solidargemeinschaft der Versicherten
ist min-
destens in dem Maße erforderlich, wie es der
finanziellen Kraft des
Einzelnen übersteigt, die gleichen
Leistungen wie alle anderen zu
erhalten.
o Diese Art von
Versicherungen gibt es nicht; weder in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV), noch in der
Rentenversicherung und auch
nicht in der Pflegeversicherung.
o
Man kann auch alle entstehenden Kosten auf die Versicherung abwälzen
für dann allerdings höhere
Beitragszahlungen. (Das ist heute bei den
staatlichen Zwangs-Versicherungen der
Fall!)
o
Eigentlich müsste der Einzelne zwischen beiden Systemen eine Wahlfrei-
heit haben!
o
Die Versicherungsbedingungen - hier besonders der Leistungskatalog
der Versicherungen - darf ohne Not für
bestehende Versicherungen
nicht geändert werden – auch nicht vom
Staat!
o
Bei neuen Versicherungen sind vor Vertragsabschluss jederzeit Ände-
rungen gegenüber alten
Versicherungsbedingungen möglich.
(3) Die gewährte Unterstützung aus dieser Zwangsversicherung
muss
mindestens immer so weit gehen, dass er
immer ein menschenwürdiges
Leben führen kann.
Er darf also auf grund
seiner Unfähigkeit, in dieser Notsituation seine
eigenen
finanziellen Verpflichtungen selbst zu erfüllen, bei der Inan-
spruchnahme
von Leistungen nicht schlechter gestellt werden als ein
Sozialhilfeempfänger.
Selbst
dies wäre noch eine Schlechterstellung: Zahlt der Versicherte doch
Versicherungs-Beiträge
aus eigner Tasche.
(4) Die gewährte Unterstützung aus dieser
Zwangsversicherung muss
eigentlich so weit gehen, dass er seinen
bisherigen Lebensstandard
beibehalten kann; zumindest für eine
überschaubare Zeit.
6. Die
Übertreibung des Sozialstaatsgedankens
1. Man kann den Sozialstaatsgedanken auch dadurch
übertreiben, dass
man ihn gleichzeitig an zwei
Seiten anwendet!
Man kann den Sozialstaatsgedanken
o
einmal auf der Einnahmeseite des Bürgers und gleichzeitig
o
einmal auf der Ausgabenseite des Bürgers anwenden.
2. Es ist aber auch möglich, den Sozialstaatsgedanken
gleich mehrmals
anzuwenden:
o
mehrmals auf der Einnahmenseite des Bürgers und gleichzeitig
o
mehrmals auf der Ausgabenseite des Bürgers!
3. Weil das alles immer noch nicht zu einer sinnvollen
Verwirklichung der
Vorstellung von sozialer
Gerechtigkeit führt, wendet man den Sozial-
staatsgedanken in einem Mix an.
Es ist möglich und auch langjährige
Praxis, ihn praktisch gleichzeitig als
Mix anzuwenden.
6.1 Die Einnahmeseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke
(1)
Einmal kann der Sozialstaatsgedanke auf der Einnahmeseite des Einzel-
nen angewandt werden.
o
Hier gab es einen progressiven Steuertarif.
o
Hier gibt es einen linearen Steuertarif mit allmählich ansteigenden Steuer-
sätzen.
o
Hier gibt es einen Dreistufen-Tarif mit den unterschiedlichsten Steuersätzen.
o
Die Politiker überbieten sich zur Zeit geradezu mit einer Vielzahl von Stufen-
modellen bei den Steuersätzen und
Vorschlägen zu ihrer Gegenfinanzierung!
Alle Vorschläge und die Realität haben eines gemeinsam:
1.
Der gutverdienende Bürger zahlt immer hohe Steuern und finanziert
damit einen großen Teil der
Gemeinschaftsaufgaben des Staates.
2. Derjenige, der ein geringes
Einkommen – z.B. ein geringeres Einkom-
men als der Durchschnitt – hat, zahlt
weniger Steuern als ein gutver-
dienender Bürger.
3.
Der jenige, der gerade das Existenzminimum verdient, zahlt überhaupt
keine Steuern!
Wenn jemand 100 000 Euro im Jahr
verdient zahlt er etwa 48 000 Euro Steuern!
Er
teilt also praktisch sein Einkommen mit der Solidargemeinschaft!
Es
ist zweifelsfrei in Ordnung, dass jemand, der viel verdient, auch viel mehr
Steuern
zahlen muss, als jemand, der wenige verdient!
Anmerkungen:
1.
Auf die Probleme, die mit einen linearen oder progressiven Steuertarif
verbunden sind, wird nicht
eingegangen.
2.
Auf die Probleme, die mit einen
Steuerstufentarif verbunden sind, wird
hier auch nicht eingegangen.
3.
Auch auf die Probleme, die mit einem einen gleichen Prozentsatz ver-
bunden sind, wird nicht eingegangen.
6.2 Die Ausgabenseite des Bürgers und der
Sozialstaatsgedanke
Zum anderen kann der Sozialstaatsgedanke auch auf der Ausgabenseite
des
Einzelnen
angewandt werden.
Hier gibt es sehr viele Möglichkeiten.
Es
können genannt werden:
(1)
alle Beiträgen zu den staatlichen sozialen Sicherungssystemen:
(1.1)
Arbeitslosenversicherung
(1.2)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
(1.3)
Pflegeversicherung
(1.4)
Rentenversicherung
(2)
Die Gebühren bei staatlichen Einrichtungen:
(2.1)
Gebühren für die Kindertagestätten (Kita-Gebühren)
(2.2)
(3)
Zu 1)
Derjenige,
der ein geringes Einkommen hat – z.B. ein geringeres Einkom-
men
als der Durchschnitt – , zahlt weniger an Beiträgen für die sozialen
Sicherungssysteme.
Zwar
sind die Prozentsätze gleich - aber die absoluten Beiträge sind eben
doch
sehr unterschiedlich.
Betrachten
wir nun die einzelnen sozialen Sicherungssysteme!
1.1
Arbeitslosenversicherung:
o
Hier ist die Leistung der Versicherung bei gleichen prozentualen Beiträ-
gen abhängig von der tatsächlichen
Beitragshöhe und der Beitragszeit.
o
Leider wird aber eine großer Teil der Einnahmen für andere Ausgaben
(z.B. für Arbeitsmarktfördermaßnahmen)
zweckentfremdet.
Diese sind nicht einmal gesetzlich
vorgeschrieben!
Ein klarer Verstoß gegen das
Legalitätsprinzip?
Ein klarer Verstoß gegen das
Äquivalenzprinzip, nachdem einer
Leistung immer eine entsprechende
Gegenleistung gegenüberstehen
muss!
o
Durch diese Maßnahmen wird die durch die Beitrage gedeckte mögliche
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
praktisch halbiert!
1.2:Gesetzliche
Krankenversicherung:
o Der Gutverdienende zahlt bis
zu 1 000 € an Beiträgen zur Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und erhält im
Krankheitsfall (nur) die
selben ärztlichen Leistungen nach dem
Leistungskatalog der GKV wie
jemand der nur 100 € einzahlt.
o
Besonders dramatisch sieht dies bei den kostenfreien Mitversicherung
von Ehefrauen und Kindern in der
Gesetzlichen Krankenversicherung
aus.
o
Hier werden sogar die Beiträge des Einzelnen reduziert, weil er für
mehrere Personen unterhalspflichtig ist. Er
zahlt also weniger als ein
Alleinverdiener. Damit werden der
Gesetzlichen Krankenversicherung
Kosten aufgedrückt, die durch Beiträge
versicherungstechnisch nicht
gedeckt sein können.
o
Die Einnahmen der Gesetzliche Krankenversicherung werden dadurch
(nach meiner Meinung aus falsch
verstandener Solidarität) reduziert,
während gleichzeitig die Ausgabenseite
belastet wird.
o
Also in Kurzform bedeutet dies für die GKV:
Weniger
Einnahmen und dafür mehr Ausgaben!
o
Also in Kurzform bedeutete dies für den Versicherten:
Bei
gleichem Beitrag, mehr Versicherte und höhere Leistungen!
o
Ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, nachdem einer
Leistung immer eine entsprechende
Gegenleistung gegenüberstehen
muss!
1.3
Pflegeversicherung:
o
Hier ist die Leistung der Pflegeversicherung bei gleichen prozentualen
Beiträgen nicht abhängig von der
tatsächlichen Beitragshöhe und der
Beitragszeit.
o
Ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, nachdem einer
Leistung immer eine entsprechende
Gegenleistung gegenüberstehen
muss!
1.4
Rentenversicherung:
o Hier ist die Leistung
der Versicherung bei gleichen prozentualen Beiträ-
gen abhängig von der tatsächlichen
Beitragshöhe und der Beitragszeit.
o
Es gilt:
1.
Je höher der Verdienst, desto höher die tatsächlichen Beiträge
und damit später einen hohe tatsächlich
gezahlte Rente.
2.
Wer lange Zeit Beiträge gezahlt hat, der erhält eine entsprechend
hohe Rente.
o
Leider hat man aber die Rentenzahlungen für Rentner aus der ehema-
ligen DDR für die keine Beiträge (im
Umlageverfahren nach dem so
genannten Generationenvertrag) eingezahlt
wurden aus dem gemein-
samen Topf finanziert.
o
Wegen des schlechten Zahlenverhältnisses von Erwerbstätigen zu
Rentnern und der hohen Arbeitslosenzahlen
in der ehemaligen DDR
wurden die gemeinsame Rentenkasse stark
belastet. Es mussten
Abstriche an der allgemeinen Rentenhöhe
vorgenommen werden.
o
Außerdem wurden Vorruhestandsregelungen gesetzlich geregelt, die die
Rentenkasse erheblich belasten, weil sie
das Renteneintrittsalter erheb-
lich senkten.
o
Wegen der immer höheren Lebenserwartung wurden die Anzahl der
Rentner zusätzlich vergrößert.
o
Damit wurde auch ihre Rentenbezugsdauer vergrößert.
o
Nun mussten Steuergelder zur Rentenzahlung verwendet werden.
o
Nun wurde zusätzlich eine neue Steuer für die Finanzierung der Renten
eingeführt - die Ökosteuer!
o
Eine klare Finanzierung der Rentenansprüche ist damit nicht mehr
gegeben. Es herrscht zunehmend mehr
Willkür!
Zu 2)
Derjenige,
der ein geringes Einkommen hat – z.B. ein geringeres Einkom-
men
als der Durchschnitt – , zahlt weniger an Beiträgen/gebühren für
staatliche
Einrichtungen.
(2.1)
Gebühren für die Kindertagestätten (Kita-Gebühren)
o
Die Gebühren für einen Kita-Platz hängen von der Höhe des Einkom-
mens der Eltern ab!
o
Jemand der ein geringes Einkommen hat, zahlt weniger Gebühren als
jemand mit einem durchschnittlichen oder
als jemand mit hohem
Einkommen.
6.3 Der Mix von Maßnahmen, der zur sozialen
Gerechtigkeit führen soll
Ein Beispiel:
Ein
verheirateter Erwerbstätiger hat zwei Kinder. Die Ehefrau ist nicht
berufstätig:
Er hat als Verheirateter mit einer nicht
berufstätigen Ehefrau zur Absicherung der
Grundsicherung
aller Familienangehörigen eine bestimmte Steuerklasse – die
Steuerklasse
III.
Außerdem
erhält er einen nach Kinderzahl gestaffelte Steuerfreibetrag für jedes
Kind.
Ergebnis:
Er
zahlt also, weil er verheiratet ist und für drei Personen unterhaltspflich-
tig
ist, weniger Steuern als ein Lediger mit gleichem Einkommen!
Bewertung 1: (Steuerklasse und Höhe der Steuern)
Das
entspricht voll dem Sozialstaatsgedanken und dem Gebot der Steuer-
gerechtigkeit!
Kindergeld
und Kinderfeibeträge:
Nun gibt es aber außer dem
steuerlichen Kinderfreibetrag noch die soziale
Errungenschaft
des staatlichen Kindergeldes.
Es
soll dem Lastenausgleich zwischen denen, die sich der mühevollen und kosten-
trächtigen
Arbeit der Kindraufzucht widmen und denen, die keine Kinder haben,
dienen.
Das Kindergeld wird vom Bund gezahlt.
(Die
Lohn- und Einkommensteuer wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
aufgeteilt!)
Für
das erste Kind gibt es 300
€ [?]
Für das zweite
Kind gibt es 250 € [?]
Für
das dritte Kind gibt es 200
€ [?]
Für
jedes weitere Kind gibt es 200 €
[?]
Nun
muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob jemand (jeder Erwerbstätige ?)
mit
dem Kindergeld besser gestellt wird oder aber mit dem steuerlichen Kinder-
freibetrag!
o
Mit dem Kindergeld ist jemand besser gestellt, wenn er z.B. sehr wenig
verdient und er deshalb nur eine geringe
Steuerersparnis hätte!
o
Mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag ist jeder besser gestellt, wenn die
Steuerersparnis mehr ausmacht, als das
direkte Kindergeldzahlung.
o
Es ist – wenn man dieser Überlegung folgt - immer eine Entweder-Oder-
Entscheidung und es gilt das
Günstigkeitsprinzip!
o
Möglich und wahrscheinlich ist, dass zuerst der Kinderfreibetrag zum
Zuge kommt und wenn diese Steuerersparnis
nicht bis zur vollen Höhe
des Kindergeldes führt, wird der fehlende
Betrag durch einen Teil des
Kindergeldes bis zu seiner vollen Höhe
aufgefüllt!
o
Im anderen Fall wäre es denkbar und würde der sozialen Gerechtigkeit
dienen, wenn der steuerliche
Kinderfreibetrag nicht zu unterschiedlicher
Steuerersparnis führen würde. Die
Steuerersparnis dürfte dann niemals
höher sein als das Kindergeld!
Bewertung 2: Kindergeld und Kinderfreibeträge:
Der
Mix hat seine Ursache darin, dass der Steuerpflichtige einmal weniger
Steuern
zahlt, wenn er Kinder hat und - wenn er wenig verdient - einen
Zuschuss
in Form von Kindergeld vom Bund erhält.
Betrachten
wir den Staat:
Beim
Kinderfeibetrag betrifft es die Verminderung der Einnahmen
des
Staates; beim Kindergeld betrifft es die Ausgabenseite des
Staates.
Betrachen
wir den Steuerpflichtigen:
Beim
Kinderfreibetrag betrifft es die Verminderung der Steuer-
zahlungen
an den Staat; (also die Ausgabenseite des Steuerpflich-
tigen);
beim Kindergeld seine Einnahmenseite!
Außerdem
wird die ganze Sache noch dadurch kompliziert, dass das Kinder-
geld
vollständig vom Bund bezahlt wird aber die Steuermindereinnahmen
durch
die Kinderfreibeträge aber alle drei Gebietskörperschaften betrifft.
6.4 Eine
Zwischenbilanz
Es ist nun an der Zeit und der richtig Ort, sich einmal einige Fragen
vorzulegen.
Die Grundfrage lautet:
Was
ist das nun für ein gerechtes System?
Lange hat man
um die Steuergerechtigkeit gerungen und ein einigermaßen gerechtes
(Einkommen-)Steuersystem gefunden nach dem jeder nach seiner individueller
Leistung besteuert wird.
Motto:
„Starke
Schultern müssen mehr belastet werden als schwache Schultern!“
Kann man ein gerechtes Steuersystem
allen mit der Besteuerung der Einnahmen der Bürger installieren und erreichen?
Dann glaubt man dem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit noch besser nachkommen
zu können, wenn man versucht, auch auf der Ausgabenseite des Bürgers bei den
Verbrauchssteuern im Sine von soziale Gerechtigkeit tätig zu werden.
Motto:
„Wer
viel verbraucht soll auch viel Steuern bezahlen!“
Weil man meinte, dass das immer noch nicht
reichte, glaubt man dem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit noch besser
nachkommen zu können, wenn man versucht, auf anderen Gebieten noch einmal und
dann auch noch im Mix soziale Gerechtigkeit durch entsprechende Entscheidungen
und Maßnahmen zu verwirklichen.
Praktisch nimmt man Korrekturen am
gerechten Steuersystem vor!
Man hebelt es so aus - hier ein bisschen und dort ein bisschen!
Man gibt damit zu verstehen, dass das gerechte Steuersystem doch nicht der
Weißheit letzter Schluss ist!
Man korrigiert weiter, schafft neue Regeln und glaubt der sozialen
Gerechtigkeit wieder ein Stück näher gekommen zusein!
Man schafft mehrer Systeme und jedes einzelne System soll gerecht sein:
ein
gerechtes Steuersystem,
eine
gerechte Arbeitslosenversicherung,
einen
gerechte Krankenverscherung,
eine
gerechte Finanzierung des Krankengeldes,
eine
gerechte Finanzierung für chronisch Kranke,
eine
gerechte Finnanzierung der
Man kann durch ein gerechtes
Steuersystem auch soziale Gerechtigkeit erreichen!
(also ein Steuersystem das die
Einnahmeseite des Bürgers genauso umfasst ie seine
Ausgabenseite!)
Wenn man das Steuersystem nicht für vollkommen gerecht hält, kann man es im
Sinne von mehr Gerechtigkeit verändern.
Wenn man ein gerechtes Steuersystem hat, braucht man kein weiteres soziales
System?
Man kann selbst wenn man von der
Gerechtigkeit einer Umverteilung überzeugt ist, folgende Überlegung anstellen:
1.
Was kostet die Umverteilung?
2.
Wie hoch sind die Finanzmittel, die umverteilt werden?
3.
Wie sieht das Verhältnis von umverteilter Finanzmasse zu den Kosten der
Umverteilung aus?
Es wird sich herausstellen, dass die Umverteilung im Namen der sozialen
Gerechtigkeit in vielen Fällen ein Beschäftigungsprogramm für öffentliche
Bediensteten ist.
Das ist immer dann der Fall, wenn die Kosten der Umverteilung höher sind als
die umverteilten Finanzmittel.
Das gerechte Steuersystem finanziert
die
Aufgaben und damit die Ausgaben des Staates!
Nicht
mehr und nicht weniger!
Jede weitere Übernahme
von Aufgaben auch und gerade im Sinne von „mehr Gerechtigkeit schaffen“
bedeutet:
o
eine weitere Einmischung des Staates in die Belange des Bürgers
o
führt zur Gängelei der Bürger,
o
führt zu Entmündigung der Bürger,
o
schafft Willkür,
o
bläht den Staatsapparat immer weiter auf,
o
führt zu immer mehr Bürokratie,
o
führt zu immer höheren Steuern,
o
führt zu einer immer höheren Staatsquote,
o
macht den mündigen Bürgern zu Untertanen!
Die einzige Frage, die man nicht mit der Besteuerung von Einnahmen der
Bürger lösen kann, ist die Frage des unverschuldet in Not geratenen
Bürgers.
Hier müssen Steuereinnahmen des Staates als Ausgaben der
Solidargemein-schaft verwendet werden.