Jochen Olbrich                                                                                                                                                                            20.10..2003
Tausend Fragen für Reformen
        6. Kapitel
   Soziale Gerechtigkeit
Was ist soziale Gerechtigkeit?
    Fragenkatalog
     1. Fassung

 

6. Was ist soziale Gerechtigkeit?

(Fragenkatalog)

 

Gliederung
(grob)

1. Rückblick und aktuelle Meinungen

2. Einige Fragen zur sozialen Gerechtigkeit

3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und ihre Finanzierung

4. Erste Feststellungen

5. Erste Festlegungen

6. Die Übertreibung des Sozialstaatsgedankens


 

Gliederung
(ausführlich)

1. Rückblick und aktuelle Meinungen

2. Einige Fragen zur sozialen Gerechtigkeit
2.1 Einige aktuelle Fragestellungen
2.2 Die wichtigsten Fragen zu meist quantitative Feststellungen
      für die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
2.2.1 Die Arbeitslosenversicherung:
2.2.2 Die Gesetzliche Krankenversicherung: (GKV)
2.2.3 Die Pflegeversicherung:
2.2.4 Die staatliche Rentenversicherung:
2.2.5 Die betriebliche Altersvorsorge:
2.2.6 Die Riester-Rente:
2.2.7 Private Altersvorsorge

2.3 Einige mehr grundlegende Fragestellungen
2.3.1 Aufgaben des Staates und soziale Gerechtigkeit:
2.3.2 Das Steuersystem und die soziale Gerechtigkeit:

3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und ihre Finanzierung
3.1. Allgemeine Fragen
3.1.1 Ziele der staatlichen Sozialsysteme
3.1.1.1 Die Ziele der Arbeitslosenversicherung: ()
3.1.1.2 Die Ziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
3.1.1.3 Die Ziele der Pflegeversicherung: ()
3.1.1.4 Die Ziele der staatliche Rentenversicherung: ()
3.1.1.5 Die Ziele der betriebliche Altersvorsorge: ()
3.1.1.6 Die Ziele der Riester-Rente: ()
3.1.1.7 Die Ziele der privaten Altersvorsorge: ()

 

3.1.2 Die paritätische Finanzierung: (4)
3.1.2 paritätische Finanzierung
3.1.3 Einbeziehung anderer Einkünfte
3.1.4 Beitragsbemessungsgrenzen

3.2 Die Arbeitslosenversicherung

3.3 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3.3.1 Der Risikostrukturausgleich (RSA)
3.3.2 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

3.4 Die Pflegeversicherung

3.5 Die staatliche Rentenversicherung:

3.6 Die betriebliche Altersvorsorge:

3.7 Die Riester-Rente:

3.8 Private Altersvorsorge

 

4. Erste Feststellungen

5. Erste Festlegungen
5.1 Der allgemeine Fall
5.2 Die überraschend eingetretene individuelle Notlage

6. Die Übertreibung des Sozialstaatsgedankens
6.1 Die Einnahmeseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke
6.2 Die Ausgabenseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke
6.3 Der Mix von Maßnahmen, der zur sozialen Gerechtigkeit führen soll
6.4 Eine Zwischenbilanz



 

Ausführungen

1. Rückblick und aktuelle Meinungen

Damit die Vokabel von der „sozialen Gerechtigkeit“ nicht zum Schlagwort verkommt oder gar zur Todschlagformel wird, muss es mit Inhalten gefüllt werden.
Man will Mehrheiten gewinnen ohne das inhaltliche Dunkel zu erhellen.
Es kann ihnen derzeit keiner sagen was gerecht ist und was ungerecht ist.
Schon seit Jahrtausenden sind Philosophie und Jurisprudenz (= Rechtswissenschaft) und Judikative (= die richterliche Gewalt im Staate) und die Jurisdiktion (= Recht-sprechung, Gerichtsbarkeit) bemüht, Licht in die Inhalte zu bringen – allerdings mit mäßigem Erfolg.

So sagte einst der neoliberale österreichische Ökonom und Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek:

         „Mehr als zehn Jahre habe ich mich intensiv damit befasst,
           den Sinn des Begriffes „soziale Gerechtigkeit“ herauszufinden.
           Der Versuch ist gescheitert.“


Er war davon überzeugt, dass die Verteilung der Güter nach den Gesetzen des Marktes erfolgen sollte, deren Effizienz letztendlich auch den Armen zugute kommen sollte.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard und sein Staatssekretär Alfred Müller-Armack formulierten in den 50er Jahren das Konzept der „Sozialen Marktwirtschaft“ statt ungezügeltem Kapitalismus. Er formulierte:

         „Sinn der sozialen Marktwirtschaft ist es,
           das Prinzip der Freiheit auf dem Markt
           mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.“

Der gemeinsame Nenner vieler Ökonomen war die Forderung nach „Chancengleich-heit“ statt „Ergebnisgleichheit“!

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts tauchte der Begriff der „Generationengerechtigkeit“ (oder der „Intergenerationengerechtigkeit“) auf.
Man befasste sich mit der „Verteilungsgerechtigkeit“ zwischen den Menschen unter-schiedlicher Altersstufen.
Die Themen waren:
            o die demographische Entwicklung und die drohende Überalterung der
               Bevölkerung,
            o das anhaltend schwache Wachstum und
            o die steigende Staatsverschuldung.

Man unterschied nunmehr zwei Arten von „Gerechtigkeiten“ - die „vertikale Gerech-
tigtigkeit“ und die „horizontale Gerechtigkeit:

            Unter der „vertikalen Gerechtigkeit“ versteht man die Gerechtigkeit zwischen
            der heute lebenden Generation und den nachfolgenden Generationen.
            Diese Frage nach der Gerechtigkeit  zwischen den Generationen betrachtete die
            immensen öffentlichen Schulden und gesetzlichen finanziellen Verpflichtungen,
            die die Generation der heutigen 30- bis 60-Jährigen der nächsten Generation
            hinterlässt, ans Tageslicht und ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik..

So äußert sich Meinhard Miegel, Direktor des Instituts Für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn:
         „Das ist vielleicht die dramatischste Verwerfung in neuerer Zeit,
           dass die Generation der heutigen 30- bis 60-Jährigen eine so
           gewaltige Schuldenlast an die nächste Generation weitergibt.“

            Die „horizontale Gerechtigkeit“ befasst sich mit der Gerechtigkeit zwischen den
            jetzt lebenden Generationen also zwischen den Kindern, Erwerbstätigen, Sozial-
            hilfeempfängern, Arbeitlosen und den Rentnern.

        Anmerkung:
            Entsprechende Begriffe gibt es auch bei der Debatte um gerechtes Steuersystem:
                        „horizontale Steuergerechtigkeit“ und
                        „vertikale Steuergerechtigkeit“.
                                   (Siehe unter Prinzipien)


Es wird z.B. vom Thomas Straubhaar, dem Präsidenten des Hamburger Welt-wirtschaftsarchivs (HWWA) der Vorwurf erhoben:

         „Es geht allein darum, die Besitzstände der aktuellen Generation
           zu wahren!“

Auch Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sieht das ähnlich:

         „Jetzt muss es darum gehen, mehr Wachstum und damit mehr
           Beschäftigung zu schaffen.“

Denn gerade der Arbeitsmarkt sei der Schlüssel zu mehr Chancengleichheit.

         „Versicherung darf nicht mehr mit sozialer Gerechtigkeit vermengt
           werden.“

Das fordert Thomas Straubhaar und schlägt vor:

Jeder bekommt ein staatliches Mindesteinkommen.
Der Versicherungszwang für Krankheits- und Rentenvorsorge sowie für Arbeitslosig-keit bleibt bestehen.
Aber es werden alle Gruppen einbezogen – auch Hausfrauen und Freiberufler.
Die Versicherung wird privatrechtlich organisiert.
Mit staatlichen Zuschüssen kann das dann sozialverträglich ausgestaltet werden.
Die Deutschen seien aber seit Friedrich dem Großen Staatsbetreuung gewöhnt gibt  Meinhard Miegel zu bedenken.
(Quelle: „Ökonomen vermissen Generationen-Gerechtigkeit“, Handelsblatt vom 01.09.2003)

Das Schlagwort von der „sozialen Gerechtigkeit“ verkommt, wenn es nicht mit Inhalten gefüllt wird, zum Mittel des Populismus.
Erst wenn man es mit Inhalten füllt, kann eine Diskussion um die Sache überhaupt erst stattfinden! Selbst wenn es am Anfang noch kein fertiges und in sich stimmiges Konzept beinhaltet!
Erst dann kann die sachliche Auseinandersetzung, um Prinzipien, um Inhalte und den besten Weg überhaupt beginnen!

 

2. Einige erste Fragen zur sozialen Gerechtigkeit

2.1 Einige aktuelle Fragestellungen (8)

Ist das Fehlen einer Erbschaftssteuer oder deren Abschaffung sozial gerecht?
Ist die Kürzung der Pendlerpauschale sozial gerecht?
Ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters sozial gerecht?
Ist die Privatisierung von Teilen der gesetzlichen Rentenversicherung sozial gerecht?
        o Ist die Zuzahlung von Medikamenten sozial gerecht?
        o Ist die Praxisgebühr (von 10 € pro Quartal) sozial gerecht?
        o Ist die Ausklammerung der Kosten für die zahnärztliche Leistungen und damit
           die eigene Bezahlung sozial gerecht?
        o Ist die Festlegung einer Obergrenze (von 2 % des Jahreseinkommens) bei der 
           eigenen Belastung sozial gerecht?

2.2 Die wichtigsten Fragen zu meist quantitative Feststellungen
      für die staatlichen sozialen Sicherungssysteme

2.2.1 Die Arbeitslosenversicherung: (13)
(1) Wie viele Menschen sind gegen Arbeitslosigkeit
        versichert?                                                                               (Alle Erwerbstätigen
                                                                                                          - also etwa 38 Mio.)
(2) Wie hoch ist der prozentuale Beitragssatz vom Bruttolohn? (7 %???)
(3) Werden die Beiträge paritätisch (zu gleichen Teilen
        vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer ) finanziert?          (ja)
(4) Welche Summe wird von der Arbeitslosenversicherung
        pro Jahr eingenommen?                                                          (ca. 90 Mrd. €)
(5) Zahlt der Bund Zuschüsse?                                                       (ja in Höhe von    €)
(6) Zahlt die Arbeitslosenversicherung Beiträge für die staatlichen
      sozialen Sicherungssysteme: Gesetzliche  Krankenversicherung,
      Pflegeversicherung  und die Rentenversicherung?                 (ja)
(7) Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge?                            (dem letzten Verdienst,                                                                                                       der Höhe des Arbeits-
                                                                                                          losengeldes )
(8) Wie viel Geld erhalten die Arbeitslosen insgesamt?               (ca. 40 Mrd. €)
(9) Was passiert mit dem übrigen Geld?                                        (besonders: Förderung
                                                                                                          des Arbeitsmarktes:
                                                                                                          ABM-Maßnahmen,
                                                                                                          Weiterbildung,
                                                                                                          Qualifizierung,
                                                                                                          Umschulung,
                                                                                                          Lohnzuschüsse)
(10) Welche Leistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben?    Alle Maßnahmen zur
                                                                                                          Arbeitsmarktförderung)
(11) Ist die Zahlung des Arbeitslosenversicherungsgeldes
         zeitlich begrenzt?                                                                    (ja)
(12) Wie hoch ist der monatliche Zahlungsbetrag aus der
      Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zum vorherigen
       Erwerbs-Einkommen?                                                              (ca. 70 % ?)
(13) Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur
        Arbeitslosenversicherung?                                                     ()

 

2.2.2 Die Gesetzliche Krankenversicherung: (GKV) (11)
1) Wie viele Versicherten sind in der Gesetzlichen Kranken-
        versicherung?                                                                           (ca. 70 Mio. Versicherte)
(2) Wie hoch ist der durchschnittliche Beitragsatz bei den
          Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV)?                     (14,4 % vom Bruttolohn)
(3) Wie viele Gesetzliche Krankenversicherungen gibt es?         (etwa 300 GKV`s)
(4) Wie hoch ist die Summe, die die gesetzlichen Kranken-
          versicherung jährlich bezahlen müssen?                               (ca. 144 Mrd. Euro)
(5)Wie hoch müsste demnach der rechnerische monatliche
          Durchschnittbeitrag für alle Versicherten sein?                 
(etwa 2 000 € pro Jahr)
(6) Wie hoch ist demnach der monatliche Beitragssatz?               (etwa 167 €/Monat)
(7) Wie hoch ist der Beitrag bei paritätische Finanzierung?         (etwa 84 €/Monat)
(8) Welche Leistungen werden nicht paritätisch finanziert?         (Die Lohnfortzahlung im
                                                                                                          Krankheitsfall)
(9) Wie hoch ist die Summe, die für die Lohnfortzahlung
          im Krankheitsfall jährlich aufgewendet wird?                      (ca.   Mrd. €/Jahr)
(10) Müssen die Rentner eigene Beiträge zur Kranken-
        versicherung bezahlen, die ihnen gleich von der
        Rente abgezogen werden?                                                       ()
(11) Unter welchen Bedingungen darf man zu einer
        Privaten Krankenversicherung wechseln?                             (Man muss ein Jahresein-
                                                                                                          kommen von mindestens                                                                                                    45 900 Euro (40 500 €)
                                                                                                          haben. So steht es im
                                                                                                          Gesetz zur Sicherung der
                                                                                                          Beiträge in der gesetzli-
                                                                                                          chen Krankenversiche-
                                                                                                          rung von 2002)
        (Quelle: „Auch Allianz klagt gegen Hürde bei Kassenwechsel“,
                                                                                              Handelsblatt vom 24./125.10.2003)

2.2.3 Die Pflegeversicherung: (7)
(1) Wie viele Menschen sind in der staatlichen
          Pflegeversicherung versichert?                                             (alle 80 Mio. Menschen)
(2) Wie hoch ist der Beitragssatz in der Pflegeversicherung?      (1,7 % vom Brutto)
(3) Gibt es eine kostenlose Mitversicherung von
          Familienangehörigen?                                                            (ja?)
(4) Gibt es diese kostenlose Mitversicherung auch beider
          Privaten Krankenversicherung?                                           (nein?)
(5) Wird die Pflegeversicherung paritätisch finanziert?                (ja?)
(6) Wo ist die Pflegeversicherung angesiedelt?                             (bei den Krankenkassen?)
(7) Sollen die Rentner jetzt die 1,7 % alleine bezahlen?               (ja ab 2005)

 

2.2.4 Die staatliche Rentenversicherung: (16)
(1) Wie hoch ist eigentlich das allgemeine Rentenniveau im
      Monat?                                                                                       (ca. 800 €)
(2) Gibt es einen Mindestrente?                                                     (?)
(3) Gibt es eine Höchstrente?                                                         (ja?)
(4) Werden Rentenansprüche gegen einander aufgerechnet?      (ja)     
(5) Wie viel Geld wird dadurch insgesamt eingespart?                 ()
(6) Müssen die Renten versteuert werden?                                  (bisher nicht aber die
                                                                                                          Beamtenpensionen *)
(7) Sind die Beiträge zur Rentenversicherung steuerpflichtig?    ()
(8) Wie hoch ist der Beitragsatz der Rentenversicherung?          (19,5 %; paritätisch
                                                                                                          finanziert)
(9) Müssen alle Berufsgruppen Beiträge zur Rentenver-
      sicherung zahlen?                                                                      (nein! Beamte und
                                                                                                          Abgeordnete zahlen
                                                                                                          keine Beiträge;
                                                                                                          Angestellte und Arbeiter
                                                                                                          im öffentlichen Dienst
                                                                                                          erhalten eine Zusatz-
                                                                                                          versorgung der Versor-
                                                                                                          gungsanstalt des Bundes
                                                                                                          und der Länder [VBL-
                                                                                                          Rente] für die nunmehr
                                                                                                          auch Beiträge gezahlt
                                                                                                          werden)
                     
                                                                                             
(10) Müssen die Rentner eigene Beiträge zur Pflegever-
      sicherung bezahlen, die ihnen gleich von der Rente
      abgezogen werden?                                                                   (ja die Hälfte von 1,7 %;
                                                                                                          die andere Hälfte trägt
                                                                                                          die Rentenversicherung
                                                                                                          [Wer bezahlt diese?]
                                                                                                          Ab 2005 sollen sie die ge-
                                                                                                          samten 1,7 % bezahlen!)

(11) Welche Zeiten werden rentensteigernd angerechnet?           ()
(12) Wie hoch ist die maximale Rentenanwartschaft?                  ()
(13)Was bedeutet es für die Rentenkasse und für die Rentner,
        wenn Zeiten angerechnet werden?                                         (Sinken dadurch die
                                                                                                          Renten aller anderen?
                                                                                                          Gibt es einen staatlichen
                                                                                                          Ausgleich aus Steuer-
                                                                                                          geldern?
(14) Wie hoch ist eigentlich die Summe der Zahlungen aus
      der staatlichen Rentenkasse im Jahr?                                     ()
(15) Wie hoch ist die Summe der Zahlungen aus der
        staatlichen Rentenkasse im Monat?                                      ()
(16) Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur
        Rentenversicherung?

 

2.2.5 Die betriebliche Altersvorsorge: (6)
(1) Wie viele Menschen erhalten aus der betrieblichen
          Altersvorsorge monatliche Rentenzahlungen?                     (einige Millionen)
(2) Wie hoch ist die Summe aus diesen Zahlungen?                      ()
(3) Welchen Anteil macht die betriebliche Altersvorsorge
        an der gesamten finanziellen Alterssicherung aus?               (ca. 15 %)
(4) Werden die Beiträge auf andere Renten angerechnet?          (nein?)
(5) Wurden dafür Beiträge der Arbeitnehmer bezahlt?                 (nein ?)
(6) Mit welcher Verzinsung rechnen die Unternehmen?   (z.B. rechnete Siemens
                                                                                                          früher 6 %; in Zukunft
                                                                                                          nur noch 2,75 % plus
                                                                                                          eventuelle Überschuss-
                                                                                                          beteiligung)

 

2.2.6 Die Riester-Rente: (6)
(1) Wie viele Personen könnten an der Riester-Rente
      teilnehmen?                                                                                (ca. 30 Millionen)
(2) Wie viele Personen sparen zur Zeit im Rahmen der
      Riester-Rente?                                                                          (ca. 5 Millionen)
(3) Wie hoch wird die durchschnittliche Rentenzahlung
      aus der Riester-Rente sein?                                                     ()
(4) Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse für die etwa
      5 Millionen Riester-Renten insgesamt?                                  ()
(5) Wie viele Steuereinnahmen gehen dem Staat
      durch die Riester-Rente zusätzlich verloren?                          ()
(6) Wie hoch ist die Summe, die die staatlichen Sicherungs-
      systeme insgesamt wegen der Riester-Rente zu verzeichnen
      haben?                                                                                        ()


2.2.7 Private Altersvorsorge: (6)
(1) Wie viele Personen haben eine private Altersversorgung?    ()
(2) Zählen Lebensversicherungen dazu?                                        (ja ? es sind etwa 90 Mio.
                                                                                                          Lebensversicherungen)
(3) Wie hoch ist die durchschnittlich zu erwartende
        Rentenzahlung?                                                                        ()
(4) Wie viele Mensche erhalten schon jetzt Zahlungen aus
        der privaten Altersvorsorge?                                                  ()
(5) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlungen aus dieser
        privaten Altersvorsorge?                                                         ()
(6) Welchen Anteil macht die private Altersvorsorge
        an der gesamten finanziellen Alterssicherung aus?               (ca. 10 %)

 

 

2.3 Einige mehr grundlegende Fragestellungen ()

Diese Fragestellungen sind weniger spektakulär und aktuell, dafür aber mehr grund-legenderer Art.

2.3.1 Aufgaben des Staates und soziale Gerechtigkeit: (8)
1. Ist die soziale Gerechtigkeit nicht eine Frage unter vielen anderen Fragen, die
     der Staat lösen muss?
2. Sind das die anderen Aufgaben: Sicherheit von Leib und Leben, Sicherheit im Innern,
     Stabile Währung, Schutz von Eigentum, Einhaltung einer Rechtsordnung usw.
3. Welchen Stellenwert nimmt die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Kanon anderer
     Fragen ein?
4. Ist nicht der Schutz von Leib und Leben vorrangig vor allen anderen Aufgaben?
5. Hat man die Frage der sozialen Gerechtigkeit in letzter Zeit nicht leichtfertig über-
     betont?

6. Wenn die Frage der sozialen Gerechtigkeit eine Aufgabe des Staates unter vielen
     anderen ist, muss sie dann nicht wie andere Fragen auch mit den selben Mitteln
     gelöst werden?
7. Sind nicht dies die drei einzigen Mittel
            o die entsprechende psychologisch fundierte Stimmungsmache,
            o die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen zur Gesetzgebung und
            o die Umverteilung von Finanzmitteln?
8. Sollen für alle Sozialsysteme die gleichen Prinzipien gelten?

 

2.3.2 Das Steuersystem und die soziale Gerechtigkeit: (23)
1. Kann man mit einem gerechten Steuersystem allein die soziale Gerechtigkeit errei-
     chen?
2. Kann man durch eine gerechte Besteuerung aller Einnahmen der Bürger auch soziale
     Gerechtigkeit erreichen?
3. Welcher Verdienst ist sozial gerecht?
4. Sind die Tarifparteien überhaupt in der Lage, einen sozial gerechten Tarifabschluss
     zu vereinbaren?
5. Wann ist ein Tarifabschluss überhaupt gerecht?
6. Wie hoch muss das Einkommen sein, um menschenwürdig leben zu können?
7. Wie viel muss man verdienen, wenn man verheiratet ist und einen nicht berufstätige
     Ehefrau mitversorgen muss?
8. Wie viel muss man verdienen, wenn man zusätzlich Kinder hat?
9. Soll der Lohn nicht von der Leistung abhängen?
            („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“)
10. Muss dann ein Ausgleich über das Steuersystem erfolgen?

11. Soll der Ausgleich über steuerliche Freibeträge für jede Person erfolgen?
12. Wie groß muss der Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialhilfe sein?
      (Welchen Stellenwert hat das Abstandsgebot?)
13. Wer soll die Kosten für eine finanzielle Grundsicherung festlegen?
      (Das statistische Bundesamt in Wiesbaden mit so genannte Warenkörben?)
14. Braucht man, um das Ziel soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, nur die Einkom-
       mensseite der Bürger in einem gerechten Steuersystems zu erfassen?
15. Braucht man, um das Ziel soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, ein Steuersystem,
      das die Einnahmeseite des Bürgers genauso umfasst wie seine Ausgabenseite?
16. Was muss man sich für sein Einkommen sich leisten können?
17. Wie hoch muss die Sozialhilfe sein, damit sich jeder eine Grundsicherung leisten
      kann?
18. Soll die Sozialhilfe auch die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme übernehmen
      oder sollen diese Kosten an das Erwerbsleben der anderen geknüpft sein und diese
      die Kosten mitfinanzieren?
19. Soll die Sozialhilfe den Durchschnittssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung,
      der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung bezahlen?
20. Was bedeutet es dann, wenn jemand nicht viel konsumiert und wenig Verbrauchs-
      steuern bezahlt, für die soziale Gerechtigkeit?
21. Wenn man das Steuersystem nicht für vollkommen gerecht hält, kann man es dann
      im Sinne von mehr Gerechtigkeit verändern?
22. Wie müsste einen solche Veränderung aussehen?
23. Wenn man ein gerechtes Steuersystem hat, braucht man dann weitere finanzielle
      System zur Finanzierung der staatlichen Sozialsysteme?

 

 

3. Unsere staatlichen Sozialsysteme und ihre Finanzierung ()

3.1 Allgemeine Fragen: ()

3.1.1 Die Ziele der staatlichen Sozialsysteme (allgemein): (8)
1. Warum zwingt der Staat die überwiegende Mehrzahl der Bürger in staatliche
     Zwangsversicherungen?
2. Warum gibt es mehre Zwangsversicherungen?
2.1 Gibt es für jedes Risiko einen Zwangsversicherung?
2.2 Warum vernetzt der Staat dann die Zwangsversicherungen untereinander?
3. Welche Bürger zwingt er nicht in einen Zwangsversicherung?
3.1 Zwingt er die risikobehafteten Bürger in Zwangsversicherungen?
3.2 Geht es bei den Zwangsversicherungen nur um die ärmeren Bürger?
4. Welche Risiken sollen abgesichert werden?

3.1.1.1 Die Ziele der Arbeitslosenversicherung: (20)
1. Welches Risiko soll die Arbeitslosenversicherung eigentlich absichern?
2. Soll die Arbeitslosenversicherung nur die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit
     absichern?
3. Soll die Arbeitslosenversicherung im Versicherungsfall auch die vollen Beitragsätze
     der anderen sozialen Sicherungssysteme bezahlen?
4. Soll der Lebensstandart des Arbeitslosen in gleicher Höhe (wie zur Zeit der Erwerbs-
     tätigkeit) bei der Arbeitslosigkeit gehalten werden können?
5. Entspricht dieser Forderung nicht einer Lohnfortzahlung ohne - oder nur mit
     geringen - Abschlägen?
6. Wäre diese Forderung nicht gerecht, denn der gegen Arbeitslosigkeit Versicherte
     zahlt zwar den selben prozentualen Beitragssatz aber sprechend seinem Einkommen
     unterschiedliche Beträge?
7. Für welchen Zeitraum soll die Arbeitslosenversicherung die Finanzierung dieses
     Lebensstandart übernehmen?
8. Wenn es eine erfolgreiche Politik (z.B. in den Bereichen Wirtschaft und Steuern)
     gäbe, dann dürfte es doch keine oder (nur sehr wenige) Arbeitslosen (und die nur
     vorübergehend oder regional) geben?
9. Ist dann nicht das Vorhandensein von Millionen von Arbeitslosen ein Versagen der
     Politik?

10. Oder liegt es einfach daran, dass die Politik ihr Gesetzgebungsmonopol im Bereich
      des Arbeitsmarktes auf die Tarifvertrags-Parteien übertragen hat?

11. Wenn das der einzige (oder der hauptsächliche) Grund ist, müsste dann nicht die
      Politik dieses Gesetzgebungsmonopol wieder an sich reißen!
12. Hat die Arbeitslosigkeit etwas mit Arbeitsmarktpolitik zu tun?
13. Ist nicht jeder Arbeitslose verpflichtet, sich weiter zu bilden, um Leistungen anbieten
      zu können, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden?
14. Ist die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik aus Beiträgen der Erwerbstätigen und
      der Unternehmen nicht eine gigantische Zweckentfremdung von Versicherungs-
      beiträgen?
      (Immerhin wird fast die Hälfte der 80 Mrd. Euro nicht für die Zahlung von Arbeits-
      losengeld ausgegeben!)
15. Warum gibt es keine (Konjunktur-) Rückstellungen ähnlich wie die Schwankungs-
      rückstellung bei der staatlichen Rentenversicherung?
16. Ist nicht die Arbeitslosigkeit zu einem gewissen Maße konjunkturabhängig?
17. Müsst es dann nicht eine Politik geben, die die Konjunktur zumindest die Binnen-
      konjunktur etwas steuert?
18. War dies nicht der Ansatz der Stabilitätsgesetzes?
      (Bei guter Konjunktur sollten staatliche Rücklagen aus üppig fließenden Steuer-
      geldern gebildet werden!
      Bei schlechter Konjunktur sollten diese Mittel in die Wirtschaft gepumpt werden!)

19. Warum kam es nie zur Bildung von Rücklagen des Staates mit denen man die
      Konjunktur beeinflussenden konnte?
20. Ist das Fehlen von Konjunktur beeinflussenden Rücklagen ein Grund, warum die
      staatliche Verschuldung immer weiter steigt und die Steuergesetze immer wieder -
      je nach Konjunkturlage - geändert werden?
      (Abschreibungssätze und Abschreibungsdauer, Investitionszulagen

 

3.1.1.2 Die Ziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

 

3.1.1.3 Die Ziele der Pflegeversicherung: ()

 

 

3.1.1.4 Die Ziele der staatliche Rentenversicherung: ()


3.1.1.5 Die Ziele der betriebliche Altersvorsorge: ()

 

3.1.1.6 Die Ziele der Riester-Rente: ()

 

3.1.1.7 Die Ziele der privaten Altersvorsorge: ()

 

 

3.1.2 Die paritätische Finanzierung: (4)
1. Ist die „paritätische Finanzierung“ der sozialen Sicherungssysteme überhaupt sozial
     gerecht?
2. Verteuert man damit nicht die Arbeitskosten, mindert die Wettbewerbsfähigkeit aller
     Unternehmen auf den Weltmärkten und schafft in der Tendenz mehr Arbeitslose?
3. Warum verteuern wir unsere Arbeit in Produktion und Service genauso wie in allen
     auch innerstaatlichen Dienstleistungen und schmälern unsere internationale
     Wettbewerbsfähigkeit?
4. Wäre hier eine Differenzierung unter dem Gesichtspunkt internationaler Wettbe-
     werbsfähigkeit sinnvoll notwendig wünschenswert?

3.1.3 Einbeziehung anderer Einkünfte: (6)
1. Warum wird die Höhe der Beiträge am dem Faktor Arbeit festgemacht?
2. Erzwingt nicht das Prinzip von der Solidarität die Einbeziehung aller Einkünfte in die
     Versicherungspflicht?
3. Warum bleiben andere Einkünfte außen vor?
4. Würde das Einbeziehen anderer Einkünfte nicht die rasche Anpassung an die sich
     rasch verändernden Weltbedingungen verhindern, weil die Steuerbescheide erst sehr
     verspätet gefertigt werden?
5. Würde nicht einen Einbeziehung anderer Einkünfte die Rechtsunsicherheit, die mit
     den Steuerbescheiden verbunden sind auch auf die Sozialsysteme übertragen?
     (Schließlich werden fast alle Steuerbescheide seit 1996 (?) nur noch unter 
     juristischem Vorbehalt erteilt.)
6. Würde man nicht mit der Einbeziehung anderer Einkünfte die Vernetzung von
     Systemen (mit all ihren negativen Folgen für weitere Veränderungen und Reformen)
     weiter vorantreiben?

3.1.4 Beitragsbemessungsgrenzen: (6)
1. Ist die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze überhaupt sozial gerecht?
2. Entlässt man nicht gerade die „Besserverdienenden“ aus der Solidarität?
3. Ist ein Höchstbeitrag von ca. 1 000 € bei der Krankenversicherung nicht bereits
     unsozial, weil derjenige im Versicherungsfall nur die selben Leistungen aus dem
     selben Leistungskatalog erhält, wie jemand der nur 200 Euro bezahlt?
4. Warum gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen für jedes Sozialsystem?
5. Ist die Festsetzung einer Beitragsbemessungsgrenze nicht bereits ein Akt der Willkür?
6. Warum sind diese Grenzen in Ost und West verschieden?

Nun zu den einzelnen staatlichen sozialen Sicherungssystemen!

 

3.2 Arbeitslosenversicherung: (4)
1. Wie hoch ist der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung?
2. Wird der Beitragsatz paritätisch finanziert?
3. Werden beide Beitragsanteile steuerlich gleich behandelt?
      Also werden beide Beitragsanteile aus steuerfreien oder aus unversteuertem
      Einkommen bezahlt?)
4. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung?

 



3.3 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) (10)
3.3.1 Der Risikostrukturausgleich (RSA) (7)
1. Warum soll ein Risikostrukturausgleich (RSA) der Gesetzlichen Krankenversiche-
     rungen (GKV) sozial gerecht sein?
     (Es werden immerhin 28 Mrd. Euro pro Jahr umverteilt!)
2. Werden damit nicht effiziente GKV´s bestraft?
3. Ist das nicht letztendlich gleichbedeutend mit geringen Anstrengungen zur Effizienz?
4.Warum macht man nicht aus etwa 300 GKV`s eine einzige GKV?
5. Ist die Berechnung des Risikostrukturausgleich sehr aufwendig und damit kosten-
     trächtig?
6. Müssen diese Berechnungen nicht die Versicherten bezahlen?
7. Was haben die Versicherten davon, wenn das alles für die Gerechtigkeit erforder-
     lichen Sekundärleistungen sind, die ihnen nicht aber nicht zu gute kommen?

3.3.2 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: (3)
1. Warum ist dann - wenn man die Frage nach der gerechten paritätischen Finanzierung
    eindeutig bejaht - die Lohnfortzahlung    im Krankheitsfall (in den ersten sechs
      Wochen durch den Arbeitgeber) auch sozial gerecht?
2. Verteuert man damit nicht die Arbeitskosten, mindert die Wettbewerbsfähigkeit des
      Unternehmens und schafft in der Tendenz mehr Arbeitslose?
3. Warum will man nun die Versicherung des Krankengeldes nach diesen ersten 6
      Wochen aus der paritätischen Versicherung herausnehmen und durch eine eigen-
      finanzierte Versicherung ersetzen?

 

3.4 Die Pflegeversicherung: (0)

 

 

3.5 Die staatliche Rentenversicherung: (15)
3.5.1 Anrechnungszeiten (Rentenanwartschaften): (4)
1. Welche Zeiten dürfen und sollen angerechnet werden?
2. Sollen nur Zeiten angerechnet werden, für die Beiträge gezahlt wurden oder auch
    andere Zeiten?
        o Kindererziehungszeiten? (bis 1996 nur 1 Jahr; jetzt 3 Jahre)
        o Zeiten der Schulbildung (Allgemeinbildung)?
        o Zeiten der Ausbildung (Lehrzeiten; auch abgebrochnen Ausbildungszeiten für die
           ja Beiträge gezahlt worden sind)
        o Studienzeiten? (die gesamte Studienzeit, die Regelstudienzeit oder die Mindeststu-
           dienzeit; auch die Zeit für ein Zweitstudium die Zeit für eine Habilitation oder
            Promotion).

3. Warum sollen nun die Rentenanwartschaftszeiten von Akademikern nicht mehr
     rentensteigernd angerechnet werden?
     (Noch in den 70er Jahren wurden bis zu 13 Jahren rentensteigernd anerkannt!
     Die Studienzeit wurde so behandelt als hätte der Student in seiner Studienzeit schon
     ein Akademikergehalt bezogen!
     Schon Norbert Blüm kürzte die Ausbildungszeiten auf drei Jahre!
     Außerdem gehen sie nicht mehr mit dem Durchschnittseinkommen eines Akademi-
     kers in die Rentenberechnung ein, sondern nur noch mit 75 % des Durchschnitts aller
     Versicherten!
     Ab 2009 werden keinen Rentenanwartschaften der Ausbildung mehr berücksichtigt!
     (Quelle: „Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
                                                                                              Handelsblatt vom 22.10.2003 )
4. Warum führt nunmehr eine lange Ausbildungszeit zu einer Verschlechterung bei
     einem vorzeitigen Rentenbezug, weil die Mindestversicherungszeit  von 35 Jahren
     nunmehr schwerer zu erfüllen ist?
     Bei dieser Wartezeit sollen bis zu drei Jahren angerechnet werden!

        (Quelle: „Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
                                                                                              Handelsblatt vom 22.10.2003 )

 

3.5.2 Beiträge zur Rentenversicherung und die Steuer: (9)
1. Werden die Beiträge zur Rentenversicherung vom steuerpflichtigen Einkommen
     abgezogen und sind deshalb steuerfrei?

1. Warum wird der Arbeitnehmeranteil zum Teil aus versteuertem Einkommen
     bezahlt?
     Welcher Teil ist das? Wie hoch ist dieser Teil? Wer bestimmt über diesen steuerfreien
     Teil?
2. Warum muss der Arbeitgeberanteil meist aus versteuertem Einkommen bezahlt
     werden?
     Welcher Teil ist das? Wie hoch ist dieser Teil? Wer bestimmt über diesen steuerfreien
     Teil?
2. Oder müssen sie vom versteuerten Einkommen bezahlt werden? (vom steuerpflich-
                                                                                                          tigen Einkommen?)
3. Warum werden ab 2005 die Versicherten Jahr für Jahr einen geringeren Teil der
     Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen bezahlen?
4. Warum wachsen die Alterseinkünfte nach und nach in die volle Besteuerung hinein?
5. Warum können die Aufwendungen für private Vorsorge ab 2005 stärker von der
     Steuer abgesetzt werden?                      

6. Sind die Vorsorgeaufwendungen pauschalierte Sätze? (ja)
7. Wer erhält eine steuerbefreiende Vorsorgepauschale?            (Beamte und Freiberufler
                                                                                                          und Selbständige)

8. Warum sollen die Renten ab 2040 voll besteuert werden?
9. Führt das bei den Selbständigen nicht zu einer verfassungswidrigen teilweisen
     Doppelbesteuerung, weil sie zwar ihren Arbeitnehmeranteil steuerfrei ist aber der aus
     der eigenen Tasche bezahlte Arbeitgeberanteil aber bereits besteuert worden ist?
 
    (Quelle: „Rentenreform: Knapper Vorteil für Aktive“ Kommentar von Peter Thelen,
                                                                                              Handelsblatt vom 22.10.2003)

3.5.3 Rentenberechnung (2)
1. Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Rente?
     Es sind vier:
        1. „n“ = Rentenanwartschaftszeiten, oder anrechnungsfähige Versicherungsjahre
        2. „s“ = eine Steigerungsrate (seit Einführung der dynamischen Rente im Jahre )                       3. „p“ = die persönliche Bemessungsgrundlage (das Verhältnis des persönlichen
               Einkommens in jedem Jahr im Vergleich zum durchschnittlichen
               Erwerbs-Einkommen)
        4. „a“ = allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage
2. Wie lautet die Rentenformel?                
       
R = „n“ mal „s“ mal „p“ mal  „a“
    

 

3.6 Die betriebliche Altersvorsorge: (0)

 

3.7 Die Riester-Rente: (0)

 

 

 

3.8 Private Altersvorsorge: (0)

 

 

4. Erste Feststellungen

1. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit bezieht sich letztendlich immer auf den
    einzelnen Menschen!
     Jeder soll und hat einen Anspruch auf einen Behandlung nach sozialen Kriterien.

2. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit hat immer etwas zu tun mit

      (1) der Leistungsfähigkeit des Einzelnen.
            o Hier spielt einen Rolle, ob der Einzelnen an der Grenze seiner Leistungsfähig-
               keit arbeitet oder weit unterhalb.
            o Hier stellt sich die Frage nach der Messbarkeit oder auch nur der Einschätzung
               der Leistungsfähigkeit.

      (2) den Steuern und der Steuergerechtigkeit!
            o Hier spielt eine Rolle, welchen Anteil die Steuern insgesamt an den gesamten
               Einkünften haben.
            o Hier spielt eine Rolle, welches Einkommen man zugrunde legt, das was der
               Einzelnen erwirtschaftet oder sein Bruttoentgelt oder sein Nettoeinkommen
               zuzüglich seiner Nebeneinkünfte.

      (3) den staatlichen sozialen Sicherungssystemen.

      (4) der angemessenen Hilfe eines in Not geratenen Menschen.
            o Hier spielen das Existenzminimum und die finanzielle Grundsicherung eine
               wesentliche Rolle.
            o Hier spielt es vielleicht eine Rolle, ob der Einzelne unverschuldet oder leicht-
               sinnig oder gar vorsätzlich in Not geraten ist.
            o Hier spielt eine Rolle, ob der in Not geratene Unterhaltspflichtige hat oder ob er
               Personen hat, die ihm zur Hilfe verpflichtet sind.

 

5. Erste Festlegungen

Zuerst einige Festlegungen zum Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“, dem „Sozialstaatsgedanken“ und dem „Solidarprinzip“:

      Der „Sozialstaatsgedanke“ hat zum Kernelement, dass derjenige, der unver-
      schuldet in Not geraten ist, von der Solidargemeinschaft finanziell unter-
      stützt wird.

      Dieser als „soziale Gerechtigkeit“ bezeichnete Grundsatz ist auch der
      Inhalt des „Solidarprinzips“.

 

5.1 Der allgemeine Fall

      (1) Zuerst ist aber immer der Einzelne gefordert, seine eigenen Bedürfnisse
           zu befriedigen und seinen eigenen Verpflichtungen nachzukommen.

      (2) Erst wenn er aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist, ist die Solidar-
           gemeinschaft (sprich: der Steuerzahler) gefordert - eventuell auch dauer-
           haft.

      (3) Die gewährte Unterstützung muss immer soweit gehen, dass der, der auf
           die Solidargemeinschaft angewiesen ist, immer ein menschenwürdiges
           Leben führen kann.

      (4) Als Lösung der finanziellen Probleme tritt hier die Sozialhilfe – gespeist
           aus Steuergelder des Volkes- in Funktion!
            o Sie finanziert gegebenenfalls den gesamten Lebensunterhalt: Essen, Kleidung,
               Wohnung, Strom, Telefon und Zeitung usw.
            o Dies allerdings auf einem niedrigen aber menschenwürdigem Niveau.
            o Der Sozialhilfeempfänger muss immer weniger haben als der Durchschnitt!
            o Die Sozialhilfe sollte die Beiträge für die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
               bezahlen!!

 

5.2 Die überraschend eingetretene individuelle Notlage

      (1) Wenn der Einzelne überraschend und unvorhersehbar in Not geraten ist,
           ist ebenfalls die Solidargemeinschaft gefordert; zumindest dann, wenn
           seine eigenen Kräfte für die finanziellen Bewältigung des Notfalls nicht
           ausreichen,
                        o Damit die Solidargemeinschaft nicht zu oft für den Einzelnen einsprin-
                           gen muss, kann der Staat verlangen, dass der Einzelne für die üblichen
                           Fälle des täglichen Lebens Zwangsversicherungen abschließt z.B. :
                                   Krankenversicherung,
                                   Arbeitslosenversicherung,
                                   Unfallversicherung,
                                   Rentenversicherung,
                                   Pflegeversicherung usw.
                        o Der Staat kann auch finanzielle Grenzen festsetzen, bei denen der
                           Einzelne für sich selbst sorgen kann und dann auch muss.
                           Streng genommen hätte er dann auch im Notfall keinen Anspruch auf
                           die Unterstützung der Solidargemeinschaft.

      (2) Die Unterstützung der Solidargemeinschaft der Versicherten ist min-
           destens in dem Maße erforderlich, wie es der finanziellen Kraft des
           Einzelnen übersteigt, die gleichen Leistungen wie alle anderen zu
           erhalten.
                        o Diese Art von Versicherungen gibt es nicht; weder in der Gesetzlichen
                           Krankenversicherung (GKV), noch in der Rentenversicherung und auch
                           nicht in der Pflegeversicherung.
                        o Man kann auch alle entstehenden Kosten auf die Versicherung abwälzen
                           für dann allerdings höhere Beitragszahlungen. (Das ist heute bei den
                           staatlichen Zwangs-Versicherungen der Fall!)
                        o Eigentlich müsste der Einzelne zwischen beiden Systemen eine Wahlfrei-
                           heit haben!
                        o Die Versicherungsbedingungen - hier besonders der Leistungskatalog
                           der Versicherungen - darf ohne Not für bestehende Versicherungen
                           nicht geändert werden – auch nicht vom Staat!
                        o Bei neuen Versicherungen sind vor Vertragsabschluss jederzeit Ände-
                           rungen gegenüber alten Versicherungsbedingungen möglich.

      (3) Die gewährte Unterstützung aus dieser Zwangsversicherung muss
           mindestens immer so weit gehen, dass er immer ein menschenwürdiges
           Leben führen kann.
                        Er darf also auf grund seiner Unfähigkeit, in dieser Notsituation seine
                        eigenen finanziellen Verpflichtungen selbst zu erfüllen, bei der Inan-
                        spruchnahme von Leistungen nicht schlechter gestellt werden als ein
                        Sozialhilfeempfänger.
                        Selbst dies wäre noch eine Schlechterstellung: Zahlt der Versicherte doch
                        Versicherungs-Beiträge aus eigner Tasche.

      (4) Die gewährte Unterstützung aus dieser Zwangsversicherung muss
           eigentlich so weit gehen, dass er seinen bisherigen Lebensstandard
           beibehalten kann; zumindest für eine überschaubare Zeit.


 

6. Die Übertreibung des Sozialstaatsgedankens

1. Man kann den Sozialstaatsgedanken auch dadurch übertreiben, dass
    man ihn gleichzeitig an zwei Seiten anwendet!
    Man kann den Sozialstaatsgedanken
         o einmal auf der Einnahmeseite des Bürgers und gleichzeitig
         o einmal auf der Ausgabenseite des Bürgers anwenden.

2. Es ist aber auch möglich, den Sozialstaatsgedanken gleich mehrmals
    anzuwenden:
         o mehrmals auf der Einnahmenseite des Bürgers und gleichzeitig
         o mehrmals auf der Ausgabenseite des Bürgers!

3. Weil das alles immer noch nicht zu einer sinnvollen Verwirklichung der
    Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit führt, wendet man den Sozial-
    staatsgedanken in einem Mix an.
    Es ist möglich und auch langjährige Praxis, ihn praktisch gleichzeitig als
    Mix anzuwenden.


6.1 Die Einnahmeseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke

      (1) Einmal kann der Sozialstaatsgedanke auf der Einnahmeseite des Einzel-
           nen angewandt werden.

            o Hier gab es einen progressiven Steuertarif.
            o Hier gibt es einen linearen Steuertarif mit allmählich ansteigenden Steuer-
               sätzen.
            o Hier gibt es einen Dreistufen-Tarif mit den unterschiedlichsten Steuersätzen.
            o Die Politiker überbieten sich zur Zeit geradezu mit einer Vielzahl von Stufen-
               modellen bei den Steuersätzen und Vorschlägen zu ihrer Gegenfinanzierung! 

 

      Alle Vorschläge und die Realität haben eines gemeinsam:
         1. Der gutverdienende Bürger zahlt immer hohe Steuern und finanziert
             damit einen großen Teil der Gemeinschaftsaufgaben des Staates.
         2. Derjenige, der ein geringes Einkommen – z.B. ein geringeres Einkom-
             men als der Durchschnitt – hat, zahlt weniger Steuern als ein gutver-
             dienender Bürger.
         3. Der jenige, der gerade das Existenzminimum verdient, zahlt überhaupt
             keine Steuern!

            Wenn jemand 100 000 Euro im Jahr verdient zahlt er etwa 48 000 Euro Steuern!
            Er teilt also praktisch sein Einkommen mit der Solidargemeinschaft!
            Es ist zweifelsfrei in Ordnung, dass jemand, der viel verdient, auch viel mehr
            Steuern zahlen muss, als jemand, der wenige verdient!
            Anmerkungen:
                        1. Auf die Probleme, die mit einen linearen oder progressiven Steuertarif
                           verbunden sind, wird nicht eingegangen. 
                        2. Auf die  Probleme, die mit einen Steuerstufentarif verbunden sind, wird
                            hier auch nicht eingegangen.
                        3. Auch auf die Probleme, die mit einem einen gleichen Prozentsatz ver-
                           bunden sind, wird nicht eingegangen.

 

6.2 Die Ausgabenseite des Bürgers und der Sozialstaatsgedanke

      Zum anderen kann der Sozialstaatsgedanke auch auf der Ausgabenseite des
      Einzelnen angewandt werden.

      Hier gibt es sehr viele Möglichkeiten.
      Es können genannt werden:
         (1) alle Beiträgen zu den staatlichen sozialen Sicherungssystemen:
                   (1.1) Arbeitslosenversicherung
                   (1.2) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
                   (1.3) Pflegeversicherung
                   (1.4) Rentenversicherung
         (2) Die Gebühren bei staatlichen Einrichtungen:
                   (2.1) Gebühren für die Kindertagestätten (Kita-Gebühren)
                   (2.2) 
         (3)

 

 

         Zu 1)
                        Derjenige, der ein geringes Einkommen hat – z.B. ein geringeres Einkom-
                        men als der Durchschnitt – , zahlt weniger an Beiträgen für die sozialen
                        Sicherungssysteme.
                        Zwar sind die Prozentsätze gleich - aber die absoluten Beiträge sind eben
                        doch sehr unterschiedlich.
                        Betrachten wir nun die einzelnen sozialen Sicherungssysteme!

            1.1 Arbeitslosenversicherung:
                        o Hier ist die Leistung der Versicherung bei gleichen prozentualen Beiträ-
                           gen abhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe und der Beitragszeit.
                        o Leider wird aber eine großer Teil der Einnahmen für andere Ausgaben
                           (z.B. für Arbeitsmarktfördermaßnahmen) zweckentfremdet.
                           Diese sind nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben!
                           Ein klarer Verstoß gegen das Legalitätsprinzip?
                           Ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, nachdem einer
                           Leistung immer eine entsprechende Gegenleistung gegenüberstehen
                           muss!
                        o Durch diese Maßnahmen wird die durch die Beitrage gedeckte mögliche
                           Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes praktisch halbiert!

            1.2:Gesetzliche Krankenversicherung:
                        o Der Gutverdienende zahlt bis zu 1 000 € an Beiträgen zur Gesetzlichen
                           Krankenversicherung (GKV) und erhält im Krankheitsfall (nur) die
                           selben ärztlichen Leistungen nach dem Leistungskatalog der GKV wie
                           jemand der nur 100 € einzahlt.
                        o Besonders dramatisch sieht dies bei den kostenfreien Mitversicherung
                           von Ehefrauen und Kindern in der Gesetzlichen Krankenversicherung
                           aus.
                        o Hier werden sogar die Beiträge des Einzelnen reduziert, weil er für
                           mehrere Personen unterhalspflichtig ist. Er zahlt also weniger als ein
                           Alleinverdiener. Damit werden der Gesetzlichen Krankenversicherung
                           Kosten aufgedrückt, die durch Beiträge versicherungstechnisch nicht
                           gedeckt sein können.
                        o Die Einnahmen der Gesetzliche Krankenversicherung werden dadurch
                           (nach meiner Meinung aus falsch verstandener Solidarität) reduziert,
                           während gleichzeitig die Ausgabenseite belastet wird.
                        o Also in Kurzform bedeutet dies für die GKV:
                                   Weniger Einnahmen und dafür mehr Ausgaben!
                        o Also in Kurzform bedeutete dies für den Versicherten:
                                   Bei gleichem Beitrag, mehr Versicherte und höhere Leistungen!
                        o Ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, nachdem einer
                           Leistung immer eine entsprechende Gegenleistung gegenüberstehen
                           muss!

            1.3 Pflegeversicherung:
                        o Hier ist die Leistung der Pflegeversicherung bei gleichen prozentualen
                           Beiträgen nicht abhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe und der
                           Beitragszeit.
                        o Ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, nachdem einer
                           Leistung immer eine entsprechende Gegenleistung gegenüberstehen
                           muss!

            1.4 Rentenversicherung:
 
                      o Hier ist die Leistung der Versicherung bei gleichen prozentualen Beiträ-
                           gen abhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe und der Beitragszeit.
                        o Es gilt:
                                   1. Je höher der Verdienst, desto höher die tatsächlichen Beiträge
                                      und damit später einen hohe tatsächlich gezahlte Rente.
                                   2. Wer lange Zeit Beiträge gezahlt hat, der erhält eine entsprechend
                                      hohe Rente.
                        o Leider hat man aber die Rentenzahlungen für Rentner aus der ehema-
                           ligen DDR für die keine Beiträge (im Umlageverfahren nach dem so
                           genannten Generationenvertrag) eingezahlt wurden aus dem gemein-
                           samen Topf finanziert.
                        o Wegen des schlechten Zahlenverhältnisses von Erwerbstätigen zu
                           Rentnern und der hohen Arbeitslosenzahlen in der ehemaligen DDR
                           wurden die gemeinsame Rentenkasse stark belastet. Es mussten
                           Abstriche an der allgemeinen Rentenhöhe vorgenommen werden.
                        o Außerdem wurden Vorruhestandsregelungen gesetzlich geregelt, die die
                           Rentenkasse erheblich belasten, weil sie das Renteneintrittsalter erheb-
                           lich senkten.
                        o Wegen der immer höheren Lebenserwartung wurden die Anzahl der
                           Rentner zusätzlich vergrößert.
                        o Damit wurde auch ihre Rentenbezugsdauer vergrößert.
                        o Nun mussten Steuergelder zur Rentenzahlung verwendet werden.
                        o Nun wurde zusätzlich eine neue Steuer für die Finanzierung der Renten
                           eingeführt - die Ökosteuer!
                        o Eine klare Finanzierung der Rentenansprüche ist damit nicht mehr
                           gegeben. Es herrscht zunehmend mehr Willkür!

         Zu 2)
                        Derjenige, der ein geringes Einkommen hat – z.B. ein geringeres Einkom-
                        men als der Durchschnitt – , zahlt weniger an Beiträgen/gebühren für
                        staatliche Einrichtungen.

            (2.1) Gebühren für die Kindertagestätten (Kita-Gebühren)
                        o Die Gebühren für einen Kita-Platz hängen von der Höhe des Einkom-
                           mens der Eltern ab!
                        o Jemand der ein geringes Einkommen hat, zahlt weniger Gebühren als
                            jemand mit einem durchschnittlichen oder als jemand mit hohem
                           Einkommen.

 

6.3 Der Mix von Maßnahmen, der zur sozialen Gerechtigkeit führen soll

      Ein Beispiel:
         Ein verheirateter Erwerbstätiger hat zwei Kinder. Die Ehefrau ist nicht
         berufstätig:
        Er hat als Verheirateter mit einer nicht berufstätigen Ehefrau zur Absicherung der
        Grundsicherung aller Familienangehörigen eine bestimmte Steuerklasse – die
        Steuerklasse III.
        Außerdem erhält er einen nach Kinderzahl gestaffelte Steuerfreibetrag für jedes
        Kind.

      Ergebnis:
         Er zahlt also, weil er verheiratet ist und für drei Personen unterhaltspflich-
         tig ist, weniger Steuern als ein Lediger mit gleichem Einkommen!

      Bewertung 1: (Steuerklasse und Höhe der Steuern)
         Das entspricht voll dem Sozialstaatsgedanken und dem Gebot der Steuer-
         gerechtigkeit!
        
      Kindergeld und Kinderfeibeträge:
            Nun gibt es aber außer dem steuerlichen Kinderfreibetrag noch die soziale
            Errungenschaft des staatlichen Kindergeldes.
            Es soll dem Lastenausgleich zwischen denen, die sich der mühevollen und kosten-
            trächtigen Arbeit der Kindraufzucht widmen und denen, die keine Kinder haben,
            dienen. Das Kindergeld wird vom Bund gezahlt.
            (Die Lohn- und Einkommensteuer wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
            aufgeteilt!)
                        Für das erste Kind gibt es                300 € [?]
                        Für das zweite Kind gibt es 250 € [?]
                        Für das dritte Kind gibt es               200 € [?]
                        Für jedes weitere Kind gibt es         200 € [?]

            Nun muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob jemand (jeder Erwerbstätige ?)
            mit dem Kindergeld besser gestellt wird oder aber mit dem steuerlichen Kinder-
            freibetrag!
                        o Mit dem Kindergeld ist jemand besser gestellt, wenn er z.B. sehr wenig 
                           verdient und er deshalb nur eine geringe Steuerersparnis hätte!
                        o Mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag ist jeder besser gestellt, wenn die
                           Steuerersparnis mehr ausmacht, als das direkte Kindergeldzahlung.
                        o Es ist – wenn man dieser Überlegung folgt - immer eine Entweder-Oder-
                           Entscheidung und es gilt das Günstigkeitsprinzip!
                        o Möglich und wahrscheinlich ist, dass zuerst der Kinderfreibetrag zum
                           Zuge kommt und wenn diese Steuerersparnis nicht bis zur vollen Höhe
                           des Kindergeldes führt, wird der fehlende Betrag durch einen Teil des
                           Kindergeldes bis zu seiner vollen Höhe aufgefüllt!
                        o Im anderen Fall wäre es denkbar und würde der sozialen Gerechtigkeit
                           dienen, wenn der steuerliche Kinderfreibetrag nicht zu unterschiedlicher
                           Steuerersparnis führen würde. Die Steuerersparnis dürfte dann niemals 
                           höher sein als das Kindergeld!

      Bewertung 2: Kindergeld und Kinderfreibeträge:
         Der Mix hat seine Ursache darin, dass der Steuerpflichtige einmal weniger
         Steuern zahlt, wenn er Kinder hat und - wenn er wenig verdient - einen
         Zuschuss in Form von Kindergeld vom Bund erhält.
         Betrachten wir den Staat:
                   Beim Kinderfeibetrag betrifft es die Verminderung der Einnahmen
                   des Staates; beim Kindergeld betrifft es die Ausgabenseite des
                   Staates.
         Betrachen wir den Steuerpflichtigen:
                   Beim Kinderfreibetrag betrifft es die Verminderung der Steuer-
                   zahlungen an den Staat; (also die Ausgabenseite des Steuerpflich-
                   tigen); beim Kindergeld seine Einnahmenseite!
      Außerdem wird die ganze Sache noch dadurch kompliziert, dass das Kinder-
      geld vollständig vom Bund bezahlt wird aber die Steuermindereinnahmen
      durch die Kinderfreibeträge aber alle drei Gebietskörperschaften betrifft.

 

6.4 Eine Zwischenbilanz

Es ist nun an der Zeit und der richtig Ort, sich einmal einige Fragen vorzulegen.

Die Grundfrage lautet:

         Was ist das nun für ein gerechtes System?

Lange hat man um die Steuergerechtigkeit gerungen und ein einigermaßen gerechtes (Einkommen-)Steuersystem gefunden nach dem jeder nach seiner individueller Leistung besteuert wird.
        Motto:

      „Starke Schultern müssen mehr belastet werden als schwache Schultern!“

Kann man ein gerechtes Steuersystem allen mit der Besteuerung der Einnahmen der Bürger installieren und erreichen?


Dann glaubt man dem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit noch besser nachkommen zu können, wenn man versucht, auch auf der Ausgabenseite des Bürgers bei den Verbrauchssteuern im Sine von soziale Gerechtigkeit tätig zu werden.

            Motto:

         „Wer viel verbraucht soll auch viel Steuern bezahlen!“

Weil man meinte, dass das immer noch nicht reichte, glaubt man dem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit noch besser nachkommen zu können, wenn man versucht, auf anderen Gebieten noch einmal und dann auch noch im Mix soziale Gerechtigkeit durch entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen zu verwirklichen.

Praktisch nimmt man Korrekturen am gerechten Steuersystem vor!
Man hebelt es so aus - hier ein bisschen und dort ein bisschen!
Man gibt damit zu verstehen, dass das gerechte Steuersystem doch nicht der Weißheit letzter Schluss ist!
Man korrigiert weiter, schafft neue Regeln und glaubt der sozialen Gerechtigkeit wieder ein Stück näher gekommen zusein!
Man schafft mehrer Systeme und jedes einzelne System soll gerecht sein:
                        ein gerechtes Steuersystem,
                        eine gerechte Arbeitslosenversicherung,
                        einen gerechte Krankenverscherung,
                        eine gerechte Finanzierung des Krankengeldes,
                        eine gerechte Finanzierung für chronisch Kranke,
                        eine gerechte Finnanzierung der

Man kann durch ein gerechtes Steuersystem auch soziale Gerechtigkeit erreichen!

(also ein Steuersystem das die Einnahmeseite des Bürgers genauso umfasst ie seine
Ausgabenseite!)
Wenn man das Steuersystem nicht für vollkommen gerecht hält, kann man es im Sinne von mehr Gerechtigkeit verändern.
Wenn man ein gerechtes Steuersystem hat, braucht man kein weiteres soziales System?

Man kann selbst wenn man von der Gerechtigkeit einer Umverteilung überzeugt ist, folgende Überlegung anstellen:
            1. Was kostet die Umverteilung?
            2. Wie hoch sind die Finanzmittel, die umverteilt werden?
            3. Wie sieht das Verhältnis von umverteilter Finanzmasse zu den Kosten der
               Umverteilung aus?
Es wird sich herausstellen, dass die Umverteilung im Namen der sozialen Gerechtigkeit in vielen Fällen ein Beschäftigungsprogramm für öffentliche Bediensteten ist.
Das ist immer dann der Fall, wenn die Kosten der Umverteilung höher sind als die umverteilten Finanzmittel.

 

            Das gerechte Steuersystem finanziert
         die Aufgaben und damit die Ausgaben des Staates!
         Nicht mehr und nicht weniger!

Jede weitere Übernahme von Aufgaben auch und gerade im Sinne von „mehr Gerechtigkeit schaffen“ bedeutet:
         o eine weitere Einmischung des Staates in die Belange des Bürgers
         o führt zur Gängelei der Bürger,
         o führt zu Entmündigung der Bürger,
         o schafft Willkür,
         o bläht den Staatsapparat immer weiter auf,
         o führt zu immer mehr Bürokratie,
         o führt zu immer höheren Steuern,
         o führt zu einer immer höheren Staatsquote,
         o macht den mündigen Bürgern zu Untertanen!

Die einzige Frage, die man nicht mit der Besteuerung von Einnahmen der Bürger lösen kann, ist die Frage des unverschuldet in Not geratenen Bürgers.
Hier müssen Steuereinnahmen des Staates als Ausgaben der Solidargemein-schaft verwendet werden.