Die finanzielle Alterssicherung
(2. Bereich der Sozialsysteme)

2.1 Das staatliche Rentensystem
(neu)

 

Gliederung

Vorbemerkungen:
Anmerkungen:

1. Die übergeordneten Leitideen zur Rentenversicherung

2. Die Thesen (oder Prinzipien) zum Rentensystem
2.1 Rentenansprüche
2.2 Grundsicherung: eigene Rentenansprüche und Sozialhilfe
2.3 Die Höhe der Renten
2.4. Der Versicherungscharakter der Rente
2.5 Rente und Ehe und Familie
2.6 Ausfallzeiten
2.7 Renten und Steuern
2.8 Rentenzahlungen ohne Beiträge
2.9 Freie Wahl des Arbeitnehmers

3. Eine Beispielrechnung
3.1. Die Vorgaben:
3.2 Die Berechnung:
3.3 Rechenbeispiele in tabellarischer Zusammenfassung
3.3.1 Die tabellarische Übersicht Nr. 1
3.3.2 Die tabellarische Übersicht Nr. 2
3.4 Ergebnisse
3.4.1 Ergebnisse des ersten Rechenbeispiels
3.4.2 Ergebnisse des zweiten Rechenbeispiels


 

4. Die Kritik am jetzigen staatlichen Pflichtrentensystem

5. Übergangsprobleme


Ausführungen

 

Vorbemerkungen:

         Das staatliche Rentensystem macht immer hin 85 % der gesamten
         finanziellen Altersvorsorge (eines durchschnittlichen Zwei-Personen-
         Hauhalts) aus!
         Es lohnt sich also, sich damit etwas eingehend zu befassen!
            (Quelle: „Alterseinkommen aus den drei Säulen“, Handelsblatt vom 06.12.2000)

 


         1. Vergessen Sie alles was sie bisher über Renten wussten oder jemals
             gehört haben!

         2.Vergessen Sie Begriffe wie bruttolohnbezogene Rente oder
             nettolohnbezogene Rente!

         3. Vergessen Sie versicherungsfreie Zeiten, Ausfallzeiten oder
              Anrechnungszeiten!

         4. Vergessen Sie den so genannten „demographischen“ Faktor!

         5. Dann sind Sie frei für ein neues, einfaches, gerechtes und auch
            finanzierbares System der Rente!


Anmerkungen:

         1. Zuerst werden alle Thesen in gegliederter Darstellung genannt.
                Die Thesen sind so beschaffen, dass ihnen jeder zustimmen kann!
                Sie wenden sich an Vernunft, Fairness und Einsicht!
                Es sind nur verhältnismäßig wenige Thesen, sodass man nur die wenigen
                hochrangigen Regel formulieren muss.
                (Es handelt sich also nach Professor Dr. Franz Joseph Radermacher um ein
                so genanntes „prinzipienbasiertes System“!)

         2. Um es noch einfache und übersichtlicher zu machen, wurden den
             Thesen (oder Prinzipien) die das neue Rentensystem tragenden Ideen
             als Leitideen vorangestellt!
              Es sind nur 10 Leitideen also auch nur 10 Sätze!

         3. Dann werden die Folgen der Anwendung dieser Thesen berechnet oder
             geschätzt!

         4. Schließlich werden die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen
             genannt

 

 

1. Die Übergeordnete Leitideen zur Rentenversicherung

1. Die Rechtsprinzipien der Rentenversicherung
1. Für das gesamte System der Rentenversicherung gilt zuerst das beitrags-
    finanzierte Versicherungsrecht - erst in zweiter Linie das Prinzip des
    Sozialstaates!

2. Rechtsanspruch auf eine Rente
2.1 Ein Rentenanspruch erwächst aus dem Arbeitsleben des Einzelnen!

2.2 Die Rente ist eine finanzielle Leistung aus einer Versicherung.

2.3 Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine personenbezogene
     (also individuelle) Versicherung.

3. Die Merkmale des Rentensystem
3.1 Die Rente ist beitragsbezogen und hängt vom Versicherungsverlauf ab!

3.2 Es herrscht optimale Transparenz für den Versicherten!

3.3 Das gesamte Versicherungssystem der Rente ist für den so genannten
     „Normalbürger“ verständlich!

4. Die Aufsicht und Kompetenzen über die Rentenversicherung
4.1 Die Verantwortung über die einzelnen Modalitäten der Finanzierung
      der Rentenzahlung haben die einzelnen Rentenversicherungen

4.2 Die Aufsicht über die Rentenversicherung hat der Staat.



 

2. Die Thesen (oder Prinzipien) zum Rentensystem


1. Rentenansprüche:
1.1 Jeder, der in seinem Leben eine beitragspflichtige Arbeit verrichtet hat,
       hat auch einen Anspruch auf eine Rente!

         Anmerkungen:
                   Mindestversicherungszeiten gibt es nicht mehr!
                   Es gibt auch keine Mindest-Renten mehr!


2. Grundsicherung: eigene Rentenansprüche und Sozialhilfe:
2.1 Erreicht die Rente nicht die übliche Grundsicherung, so erhält der
      betreffende eine durch Sozialhilfe aufgestockte Rente!

         Anmerkungen:
                   o Es gilt dann zusätzlich das Prinzip des Sozialstaates!
                   o Die dann gezahlte Rente (aus eigenen Rentenansprüchen plus
                      Zuzahlungen aus der Sozialhilfe) muss immer höher sein als der
                      vergleichbare Sozialhilfesatz. (Arbeit muss sich lohnen!)


3. Die Höhe der Renten:
3.1 Die Rente ist abhängig von zwei die Rentenhöhe bestimmenden Größen:
         o der Summe der gezahlten Beiträge und
         o dem zeitlichen Ablauf der Einzahlungen.


4. Der Versicherungscharakter der Rente:
4.1 Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine personenbezogene
      (also individuelle) Versicherung.


4.2 Die eingezahlten Beiträge (eigene Beiträge und Zahlungen des Arbeit-
      gebers) werden individuell gesammelt.

4.2.1 Diese Beiträge werden auf einem eigenen individuellen Versicherungs-
         Konto mit der personenbezogen Versicherungsnummer gutgeschrieben.

 

4.2.2 Diese Beiträge werden immer zum Jahresbeginn (mit 5 %) verzinst und die
         Zinsen am Ende des Jahres gutgeschrieben und damit weiter verzinst!

4.2.3 Alle 5 Jahre erhält der Versicherungsnehmer von der für ihn zuständigen
         Rentenversicherung automatisch einen Kontoauszug, der über den aktu-
         ellen Versicherungsstand Auskunft gibt.

4.2.3.1 Der aktuelle Versicherungsstand enthält mindestens die folgende Informationen:

                        (1) Die Summe der bisher insgesamt eingezahlten Beiträge (eigene
                             Beiträge und Beiträge des Arbeitgebers),

                        (2) Die Summe der bisher angefallenen und gutgeschriebenen Zinsen,

                        (3) Die Höhe der Rente für den Fall, dass der Versicherte jetzt erwerbs-
                              unfähig wäre (ohne Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebens-
                              erwartung),

                        (4) Die Höhe der bisher erreichten Rente ab dem festgelegten Stichtag des
                             gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalters unter Berücksichtigung der
                             durchschnittlichen Lebenserwartung.
                             (also der Dauer der voraussichtlichen Rentenzahlung

 

5. Rente und Ehe und Familie:
5.1 Haben beide Ehepartner gearbeitet, erhält jeder seine Rente nach der
     Maßgabe der oben genannten Regeln.

         Anmerkungen:
                   o Es gibt keinen Abschlag, wenn beide Rente oder Pension bezie-
                      hen.
                   o Es gibt keinen Aufschlag, wenn beide von der Rente einer Person
                      leben müssen.

 

5.1.1 Stirbt einer der beiden Ehepartner, so erhält der verbleibende Ehepartner
         seine Rente weiter; die andere Rente erlischt.


5.1.2 Die Ehefrau erhält nach dem Ableben ihres Mannes etwas mehr als die
         Hälfte der Rente ihres Mannes!

         Argumentation:

                        o Aus diesem Ansatz der personenbezogenen (also individuellen) Renten-
                           versicherung hat die Ehefrau nach dem Ableben ihres Mannes eigentlich
                           keinen Rentenanspruch (als Witwen-Rente)!
                        o Da die Ehe aber unter dem besonderen Schutz des Staates steht und eine
                           Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, erhält die Ehefrau nach dem Ableben
                           ihres Mannes im Prinzip die Hälfte der Rente ihres Mannes!
                        o Da eine einzelne Person immer unwirtschaftlicher wirtschaftet als zwei
                           Personen, erhält sie etwas mehr als die Hälfte der Rente ihres Mannes !
                           (Ob es sich nun um 5 % oder 60 % handelt, ist mehr oder weniger Will-
                           kür!)

 

6. Ausfallzeiten
6.1 Arbeitslosigkeit
6.1.1 Für Zeiten der Arbeitslosigkeit übernimmt die Arbeitslosenversiche-
         rung die Beitragszahlungen für Rente!

          Anmerkungen:
                   o Es werden aber nur die durchschnittlichen Beiträge eingezahlt!
                   o Die Arbeitslosenversicherung muss ihre Beiträge so einrichten,
                      dass dies ermöglicht wird!

6.2 Kindererziehung
6.2.1 Für die Zeiten der Kindererziehung werden (weiterhin) Beiträge
         gezahlt!

         Anmerkungen:
                   o Es werden 3 Jahre lang die durchschnittlichen Beiträge einge-
                      zahlt. (nicht gut geschrieben!)
                   o Beitragseinzahler ist der Staat - es werden also Steuergelder
                      verwendet!

                   o Kinder zu haben und großzuziehen ist eine gesamtstaatliche
                      Aufgabe!

6.3 Für Zeiten wie Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeite oder Aussteuerung

 

7. Renten und Steuern
7.1 Alle Beiträge zur Rentenversicherung sind steuerfrei!
7.2 Alle Rentenauszahlungen sind ebenfalls steuerfrei!

         Argumentation:
                        o Wer für die Zukunft vorsorgt, verdient Unterstützung!
                        o Wer selbst freiwillig (oder zwangsweise) etwas tut, um später nicht auf
                           Sozialhilfe angewiesen zu sein - also dem Staat oder der Gemeinschaft
                            zur Last zu fallen - darf nicht betraft werden!
                        o Bei der Riester-Rente erhält ja jeder sogar Zuschüsse vom Staat - also
                           Steuergelder von der Gemeinschaft - , damit er vorsorgt!


8. Rentenzahlungen ohne Beiträge
8.1 Rentenzahlungen für die keine Beiträge geleistet wurden, gibt es nicht
     aus der Rentenversicherung.

 
        Anmerkungen:
                   o Es würde sonst die Gefahr bestehen, dass der Staat die Renten-
                      versicherungen (Rentenversicherungsträger) mit fremden und
                      nicht gerechtfertigten Ansprüchen überfordert würden!
                   o Das bezieht sich auf Bäuerinnen aus der Bundesrepublik genauso
                      wie auf Spätaussiedler, Flüchtlinge und alle Bewohner der ehe-
                       maligen DDR usw.
                   o Rentenzahlungen für Personen, die keine Beiträge geleistet haben,
                      werden aus Steuergeldern bezahlt!
                   o Die Berechnung dieser Renten erfolgt nach Maßgabe der oben
                      genannten Regeln.

9. Freie Wahl des Arbeitnehmers
9.1 Der Arbeitnehmer kann seinen Rentenversicherungsträger frei wählen.

9.2 Alle Rentenversicherungsträger stehen unter Aufsicht des Staates.
            (Leitidee Nr. 6)

9.3 Jeder Arbeitnehmen kann wählen, ob er im alten umlagefinanzierten
      System bleiben will oder ob er eine Rentenversicherung nach diesem
      neuen Gesetz erhält.
         3.1 Der Wechsel ist nur zum Jahresende eines Kalenderjahres möglich.
         3.2 Der Wechsel ist spätestens sechs Wochen vorher schriftlich zu
               beantragen
         3.3 Der Wechsel ist gebührenfrei.
         3.4 Die Höchstzahl der Wechsel ist im gesamten Versicherungsverlauf
              beträgt drei.

 

 

3. Eine Modellrechnung
(sehr stark vereinfacht nur als Beispielrechnung)

1. Die Vorgaben:

1. Der junge Mensch tritt mit seinem 20. Lebensjahr in das Berufsleben ein.
2. Er verdient im Durchschnitt der ersten zehn Jahre (nur) 1 000 € im Monat.
3. Er macht keine Überstunden , er erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld!
4. Er verdient also im Jahr durchschnittlich 12 000 €.
5. Er verdient in den ersten 10 Jahren seines Berufslebens also insgesamt 120 000 €.
6. Zwischen seinem 30. und seinem 40. Lebensjahr verdient er Durchschnitt 1 500 € im
    Monat.
7. Zwischen seinem 40. und seinem 50. Lebensjahr soll er Durchschnitt 2 000 € im
    Monat verdienen.
8. Zwischen seinem 40. und seinem 60. Lebensjahr soll er im Durchschnitt 2 500 € im
    Monat. verdienen.
9. Zwischen seinem 60. und seinem 65. Lebensjahr soll er im Durchschnitt 3 000 € im
     Monat verdienen.
10. Am Tage seines 65. Geburtstages soll er in Rente gehen!

11. Er zahlt für die gesamte Zeit seines Berufslebens 10% seines Einkommens an die
     staatliche Rentenversicherung. (Zur Zeit liegt der Rentenbeitrag bei 19,5 %
12. Seine Beiträge werden auf einem Konto bei der Rentenversicherung angesammelt.
13. Der Zinssatz für die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge bleibt über die
     gesamte Zeit seines Berufslebens gleich. Er soll bei 5 % liegen!
     Anmerkung:
            In einem Gutachten zur Renditen von Betriebsrenten hat der Chef des
            „Instituts für Wirtschafts- und Finanzmathematik“ in Berlin, Friedrich H. Bayer
            weist er darauf hin, dass Versicherungsunternehmen mit einer Verzinsung  von
            3,25 % rechnen müssen, während Betriebe mit einem Zinssatz von 6 % kalku-
            lieren müssen. Das sei verfassungsrechtlich sehr bedenklich!
            Wegen der vorgeschrieben Rentenanpassungen
(, die jährlich zum 1. Juli eines
            jeden Jahres vorgenommen werden,) muss der erwirtschaftete Zins (etwa) noch
            3,75 % darüber liegen.
            Ob diese 3,75 % gesetzlich vorgeschrieben sind oder sich nur aus der
            langjährigen Erfahrung gesichert ableiten lassen, weiß ich nicht!
            Das bedeutet einen gesetzlich (?) vorgeschriebnen Zinssatz
                        o für die Versicherungswirtschaft von 7 % Rendite und
                        o für die Betriebe von 9,75 % Rendite.
            (Quelle: „Pensionszusage günstiger als Direktversicherung“,
                                                                                              Handelsblatt vom 02.10.2000)
            Nach all den Darstellungen und Fakten erscheint mir der von mir zugrunde
            gelegte Zinssatz von 5 % akzeptabel zu sein!


2. Die Berechnung:

1. Die angefallenen Zinsen werden (eigentlich) am Ende eines Kalenderjahres dem
     angesammelten Kapital zugeschlagen und weiter verzinst.
            Anmerkung:
                        Bei der Modelrechnung ist dieser Zinseszinseffekt nicht berücksichtigt!
                        Das hat die Folge, dass die von mir berechnete Rente etwas geringer
                        ausfällt als nach den von mir aufgestellten Thesen!

2. In dem Zeitraum von seinem 20. Lebensjahr bis zu seinem 30. Lebensjahr verdient
     er also 120 000 €.
3. Davon zahlt er 10% an die Rentenkasse ein also genau 12 000 € bzw. werden ihm
      zwangsweise abgeführt.
4. Diese Beiträge bleiben im Durchschnitt 5 Jahre bei der Rentenversicherung!
    (Die zuerst abgeführten Beiträge sind länger als 5 Jahre bei der Rentenversicherung -
    die zuletzt eingezahlten Beiträge sind entsprechend kürzer als 5 Jahre bei der
    Rentenversicherung.)
5. Es sind also im Durchschnitt des Zehn-Jahres-Zeitraumes genau 6 000 € bei der
    Rentenversicherung.
6. Bei einem Zinssatz von 5 % fallen also 10 Jahre lang jedes Jahr 300 € an Zinsen an.
7. In dem ersten Zeitabschnitt vom 20. bis 30. Lebensjahr fallen dann (für diese 10 Jahre 
    und bei einem Zinssatz von 5 %) genau 3 000 € an Zinsen an!
8. Für den gesamten Zeitraum seines Berufsleben bis zu seinem 65. Lebensjahr fallen
    dann für diesen Zeitabschnitt genau 12 000 € an!
            Die Rechnung:
                        300 € (für ein Jahr) mal 45 Jahre (vom 20. bis zum 65. Lebensjahr)
                                                                                  ergibt 13 500 €.

9. Entsprechende Berechnungen werden auch bei den anderen Zeitabschnitten durch-
     geführt und sind in der Tabelle angegeben!!

 
    

3. Rechenbeispiele in tabellarischer Zusammenfassung

3.1 Die tabellarische Übersicht Nr. 1
            Die wichtigsten Fakten:
                        (1) Eintritt ins Berufsleben mit 20
                        (2) Rentenbeitrag 10 %
                        (3) Zinssatz 5 %
                        (4) Keine Zinseszinsen
                        (5) Keine Verzinsung des Startkapitals zum Rentenbeginn

 

Lfd. Lebens-             Einkommen              Rentenvers.  Zins-    Zinsen    Dauer    Zinsbetrag Kapital
Nr.    alter             monatl.  jährl.       Summe Prozent Summe    satz      1 Jahr      in J.                          + Zinsen
__________________________________________________________________________________________

1.   20 – 30           1 000     12 000   120 000   10 %   12 000      5 %       300      45           13 500        25 500

2.   20 bis 40        1 500     18 000   180 000   10 %   18 000      5 %       450      35           15 750        33 750

3.   40 bis 50        2 000     24 000   240 000   10 %   24 000      5 %       600      25           15 000        39 000

4.   50 bis 60        2 500     30 000   300 000   10 %   30 000      5 %       750      15           11 250        41 250

5.   60 bis 65        3 000     36 000   180 000   10 %   18 000      5 %       450        5             2 250        20 250

__________________________________________________________________________________________

                                                                                              102 000                                                57 750   159 750


3.2 Die tabellarische Übersicht Nr. 2
            Die wichtigsten Fakten:
                        (1) Eintritt ins Berufsleben mit 20
                        (2) Rentenbeitrag 20 %
                        (3) Zinssatz 5 %
                        (4) Keine Zinseszinsen
                        (5) mit einer Verzinsung des Startkapitals zum Rentenbeginn

 

 

Lfd. Lebens-             Einkommen              Rentenvers.  Zins-    Zinsen    Dauer    Zinsbetrag Kapital
Nr.    alter             monatl.  jährl.       Summe Prozent Summe    satz      1 Jahr      in J.                          + Zinsen
__________________________________________________________________________________________

1.   20 – 30           1 000     12 000   120 000   20 %   12 000      5 %       600      45           27 000        39 000

2.   20 bis 40        1 500     18 000   180 000   20 %   18 000      5 %       900      35           31 500        49 500

3.   40 bis 50        2 000     24 000   240 000   20 %   24 000      5 %    1 200     25           30 000        54 000

4.   50 bis 60        2 500     30 000   300 000   20 %   30 000      5 %    1 500     15           22 500        52 500

5.   60 bis 65        3 000     36 000   180 000   20 %   18 000      5 %       900        5             4 500        22 500

__________________________________________________________________________________________

                                                                                              102 000                                                115 000 217 500


 

 

4. Ergebnisse
4.1 Ergebnisse des ersten Rechenbeispiels:

1. Die Summe der eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung macht dann bei diesem
    zugegebenermaßen glatten Versicherungsverlauf genau 102 000 € aus.

2. Dies Zinserträge machen ohne Zinseszinsen insgesamt einen Betrag von 57 750 € aus.
            Anmerkungen:
                        Die Zinserträge machen mehr als 50 % der eingezahlten Beiträge aus!
                        Der bisher geltende Ertragsanteil macht nur 27 % der Rente aus!
                        Dieser muss nach geltendem Recht versteuert werden!

3. Die Gesamtsumme beträgt 159 750 €.

4. Von dieser Summe können nun die Rentenzahlungen erfolgen.

5. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes soll angenommener
    maßen 10 Jahre  betragen.

6. Diese eben errechnete Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zinserträgen von
    159 750  € muss nun auf diese 10 Jahre verteilt werden.

7. Für die Rentenzahlung stehen demnach jedes Jahr 15 975 € zur Verfügung.

8. Das ergibt bei monatlicher und gleichmäßiger Zahlung einen monatliche Rente von
    1 331,25 €.


9. Eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ ist nicht berechnet worden.

10. Eine Anpassung an die Inflationsrate (oder Geldentwertung) ist nicht vorgesehen

 

 

4.2 Ergebnisse des zweiten Rechenbeispiels

1. Die Summe der eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung macht dann bei diesem
    zugegebenermaßen glatten Versicherungsverlauf wiederum genau 102 000 € aus.

2. Dies Zinserträge machen ohne Zinseszinsen insgesamt einen Betrag von 115 500 € aus.
    Sie haben sich naturgemäß verdoppelt!
            Anmerkungen:
                        Die Zinserträge machen jetzt mehr als die Summe der eingezahlten
                        Beiträge aus! (Also mehr als 100 %!)
                        Der bisher geltende Ertragsanteil macht nur 27 % der Rente aus!
                        Dieser muss nach geltendem Recht versteuert werden!

3. Die Gesamtsumme beträgt 217 500 €.

4. Von dieser Summe können nun die Rentenzahlungen erfolgen.

5. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes soll angenommener
    maßen wieder 10 Jahre betragen.

6. Diese eben errechnete Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zinserträgen von
    217 500 € muss nun auf diese 10 Jahre verteilt werden.

7. Für die Rentenzahlung stehen demnach jedes Jahr 21 750 € zur Verfügung.

8. Das ergibt bei monatlicher und gleichmäßiger Zahlung einen monatliche Rente von
    1 812,50 €. (
Eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ ist hierbei noch nicht
    berechnet worden.)


9. Berechnet man eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ so wird die zur
    Verfügung stehende Summe entsprechend größer.
    Nimmt man wieder eine Verzinsung von 5 % an, so kann der Rentner zusätzlich zu
    der monatlichen Rentenzahlung den 1 812,50 € zusätzlich die jeweils anfallenden
    Zinserträge erhalten.
            Die Rechnung: 
                        1. Am Beginn der Rentenzahlung steht als Rentenstartkapital zu
                            Verfügung die Summe von 
217 500 €.
                        2.
Im Durchschnitt des ersten Jahres steht aber nur ein um die
                            Rentenzahlung von 6 Monaten vermindertes Kapital für die Verzinsung
                            zur Verfügung.
                                   o 1 812,50 €/Monat mal 6 Monate ergibt 10 875 €
                                   o 217 500 € minus 10 875 ergibt 206 625 €.
                                   o Davon werden nun die Zinserträge berechnet:
                                               5 % von 206 625 € ergibt genau 10 31, 25 €
                                   o Verteilt man diese Zinserträge auf 12 Monatszahlungen, so ergibt
                                      das einen Betrag von 860, 94 €
                                   o Die Rente setzt sich jetzt aus zwei Komponenten zusammen:
                                               - monatliche Rente aus Kapitalverzehr des Rentenstart-
                                                  kapitals in Höhe von                                             1 812,50 €
                                               - Zinserträgen aus dem Rentenstartkapital von     860,94 €
                                   Das macht zusammen eine monatliche Rente von sage
                                   und schreibe genau                                                              2 673,43 €!!!

            Anmerkungen:
                        1. Diese Rente erhält er allerdings nur im Durchschnitt des ersten Jahres
                            als Rentner!
                        2. Das Kapital wird laufend aufgezehrt und die Zinserträge fallen immer
                            geringer aus.
                        3. Im 10. Jahr erhält er in seinem angenommenen letzten Monat immerhin
                            noch 1 812,50 € als Rente

10. Eine Anpassung an die Inflationsrate (oder Geldentwertung) ist auch hier nicht
      vorgesehen oder berücksichtigt.

 

4.3 Kritikpunkte an der eigenen Berechnung:

            1. Der Zinssatz ist zu hoch angesetzt der heutige Zinssatz liegt zur Zeit eher bei
                3 bis 4 %   als bei 5 %.
               Zumindest lässt sich dieser Zinssatz von 5 % nicht über 45 Jahre im Durch-
               schnitt erzielen.

            2. Die Einkommenssteigerungsraten sind zu hoch angesetzt! Nicht jeder verdient
                 alle 10 Jahre im Durchschnitt 500 € mehr.

            3. Man kann ja eine eigene Überschlagsrechnung aufmachen, wenn man bessere
               Zahlen hat.

            4. Interessant wäre ein Angabe über die Durchschnittsrente eines Arbeiterneh-
                mers ähnlichem Versicherungsverlauf.



 

4. Die Kritik am jetzigen staatlichen Pflichtrentensystem

Der Verfassungsrichter beim Bundesverfassungsgericht Herr Piper hat vor gar nicht langer Zeit erklärt , dass der durchschnittliche Rentner nur etwa 16 % mehr erhält als überhaupt eingezahlt worden ist.
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand komme fast einer Enteignung gleich.
            oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand schramme haarscharf an einer Enteignung vorbei.
            oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand beschädige fast die Garantie des Eigentums.
(Quelle: Handelblatt )
 
1. Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen Leitideen oder von
    Prinzipien gekennzeichnet.

1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:

Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung heran-gezogen und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.

Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge erworbenen Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
                        o von der wirtschaftlichen Lage oder
                        o von der wirtschaftlichen Entwicklung.
                        o von der demographischen Entwicklung.
                        o von der Art und Quantität der Zuwanderung.     
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung derBeiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!


Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!

Deshalb kann man auch von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen Regel des Sozialstaatsprinzip nicht die einzelnen Bestimmungen des Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie haben nicht s damit zu tun!

Fazit:
         Das Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
         nichts zu tun!


2. Das jetzige Rentensystem ist nicht von den Regeln der Versicherungs-
    mathematik gekennzeichnet.



3. Das jetzige Rentensystem ist von Willkür gekennzeichnet.
 
         1. Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
            Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68 % Das ist Willkür!
        


Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
            Es gibt eine demographischen Faktor

 

 

2. Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.

Die Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlage-verfahren gezahlt.

Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben Betrag.

Beispiel:
            Ein Arbeitnehmer verdient 3 000 €  brutto.
            Er muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300  € einzahlen.
            Diese Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
            Der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
            von 600  € geht an die Sozialversicherung/ Rentenversicherung in Nürnberg.
            Dort wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
            ausgezahlt.
            Das Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
            einer geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
            synchron.
            Das Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
            kürzester Zeit wieder ausgegeben.
            Wenn unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
            und evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
            gezahlt werden kann.
            So funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
            sogenannten Generationenvertrag.

Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:

                        o bei stetig wachsender Wirtschaft,
                        o wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
                        o wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
                        o wenn die Einkommen allgemein wachsen.

Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.

Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen erforderlich werden:
                        o wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
                          hinzukommen
                        o wenn die Rentner immer länger leben

Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:

1. Einnahmen = Ausgaben                               Folge: Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben                               Folge: Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben                                Folge: Dem System geht es schlecht.

Das sind die Normalfälle!

Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!

Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B. bei hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen wegbrechen.

Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum (Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei Jahre zu Grunde. (?)


Feststellung:

Das System der Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn es der Wirtschaft einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im Umlageverfahren geht nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.

Über die gewaltige Höhe dieser Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe Berechnung eine Vorstellung geben:

Anzahl der Rentner:                                                            30 Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10 Jahre
Monatliche Durchschnittsrente:                                         1000 €

Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:

            30 Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt  360 000 000 000 €/Jahr
            Die Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
            360 000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.

         Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
        
Zum Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.

           
Das ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage und
         schreibe etwa 5 Billionen €.

Zusammengefasst:
        
Der Staat hat sich also insgesamt Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
            € aufgebürdet!

            Während für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
            weil es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
            verbriefte Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
            werden.

            Legt man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
            Zinszahlung der öffentlichen Hand von  6 000 000 000 € also in Worten 6 Mrd. €.

 

 

 

5. Übergangsprobleme

 

 

 

 

 

 

 

Schrott





3. Die tabellarische Übersicht:

 

Lfd. Lebens-             Einkommen              Rentenvers.  Zeit im J. Zins- Zinsbeträge    Dauer    Kapital
Nr.    alter             monatl.  jährl.       Summe Prozent Summe  Durch.    satz      1 J.          5 J.   in J.      + Zinsen
__________________________________________________________________________________________

1.   20 – 30           1 000     12 000   120 000   10 %   12 000       5            5 %       600      3 000     45    27 000

2.   20 - 40            1 500     18 000   180 000   10 %   18 000       5            5 %       900      4 500     30    135 500

3.   40 - 50            2 000     24 000   240 000   10 %   24 000       5            5 %    1 200     6 000     20           30 000

4.   50 - 60            2 500     30 000   300 000   10 %   30 000       5            5 %    1 500     7 500     10          

5.   60 - 65            3 000     36 000   180 000   10 %   18 000       2,5         5 %       900      2 500       5          

__________________________________________________________________________________________

                                                                                              112 000