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Widersprüche im Staat

Teil A

Widersprüchliches, Erhellendes und Entlarvendes in der Ebene des Staates

 

Die Gliederung erfolgte in 3 Ebenen in jeweils 5 Bereichen mit insgesamt
rund 214 Aussagen.

 

 

Ausführungen

Vorwort

Man begegnet fast überall Unstimmigkeiten, Widersprüchen und Widersprüchlichem.
Diese Thematik erwies sich als wesentlich umfangreicher als ich es zunächst angenommen habe.
Deshalb haben ich dieses Thema in drei Teile zerlegt:
       A Widersprüchliches im Staat
       B Widersprüchliches zwischen Staat und Gesellschaft und
       C Widersprüchliches in der Gesellschaft
Die Gliederung erfolgte also in 3 Ebenen. Jede Ebene wurde in fünf Bereiche unterteilt.
Es sind insgesamt mehr als 200 Aussagen zusammen getragen und geordnet worden.
Das Ergebnis haben Sie als gegliederte Darstellung vor sich.
Alle Widersprüche zeigen Erhellendes und zeigen oft Entlarvendes auf.
Alle Widersprüche können und sollen Denkanstöße geben!
Manche Widersprüche sind Wenn-dann-Beziehungen; andere zeigen eine eigenartige Setzung von Schwerpunkten oder von Gewichtungen auf.

Manche der nachfolgenden Aussagen lassen sich gut und gerne gleich zwei Bereichen zuordnen z.B. unter „Werte“ und unter „Erziehung“ oder unter „Rechtsstaat“ und dem „Verhältnis Bürger-Staat“.
Das ist eigentlich ganz natürlich, werden doch bei jedem Widerspruch von vorn herein mindestens zwei Positionen angesprochen.

Es geht nicht um die Bestätigung von Vorteilen wie sie in den folgenden beiden Sprüchen zum Ausdruck kommt:
„Sie predigen Wasser und trinken Wein!“
„Zwischen ihrem Reden und ihrem Handeln stehen Welten!“

Vorhandene Widersprüche aufzuzeigen ist immer eine gute Möglichkeit, auf einzelne Schwächen und sogar auf Schwächen des Gesamtsystems hinzuweisen.
So erhält man Denkanstöße für eine umfassende Analyse und auch für Verbesserungen.
Es werden allerdings mehr oder weniger die Auswirkungen von Politik und ihrer Schwächen aufgezeigt als die einzelnen Ursachen benannt.
Es wird deutlich, dass die Politik nicht aus einem Guss ist, sondern sich im Laufe von Jahrzehnten Unstimmigkeiten, Ungereimtheiten und sogar Widersprüche eingeschlichen haben.
Dies ist auch nicht weiter verwunderlich:
       o Waren doch im Laufe der Jahrzehnte viele Regierungen an der Macht.
       o Viele Parteien haben der Gesetzgebung ihren Stempel aufgedrückt.
       o Viele Entscheidungen waren nicht frei von Ideologie.
       o Viele Interessen mussten berücksichtigt werden.
       o Manchmal kamen die Entscheidungen aus der Abwägung zwischen zwei Übeln zustande.
Man könnte diese Widersprüche zum Anlass nehmen um die Ursachen für Fehlentwicklungen aufzuspüren.
Man hätte dann die Chance, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen.
Dann hätte man die Möglichkeit eine wahre Reform an Haupt und Gliedern vorzunehmen, die den Namen Reform auch verdient.
Man könnte eine Politik aus einem Guss zu machen, die trotzdem Bandbreiten des Handelns und für Entscheidungen zulässt und

dem Bürger viel Freiheiten lässt.
Der Leser muss sich wohl aktiv geistig beteiligen. Es ist nicht einfach – trotz der Gliederung.

 

Gliederung aller drei Ebenen

A Die Ebene des Staates (5/67)
 
    (Der Staat und seine Kompetenzen)
1. Aufgaben des Staates (10)
(4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)
2. Grundlagen des Staates (19)
2.1 Verfassung und Verfassungsstaat (7)
2.2 Unser Grundgesetz (7)
(1 Anlage mit 1 Seite)
2.3 Gewaltenteilung (3)
2.4 Föderalismus (2)
3. Machtmittel des Staates (Gesetze, Steuern, Geld und Zwang) (30)
3.1 Gesetze und der Rechtsstaat (13)
(3 Anlage von zusammen 4 Seiten)
3.2 Steuern und Abgaben (8)
3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7)
(1 Anlage mit 1 Seite)
3.4 Macht oder die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)
4. Organisation des Staates (2)
5. Reformen (7)

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4/73)
     (Die Bereiche zwischen Staat und Gesellschaft)
1. Politische Willensbildung (33)
1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (6)
1.2 Politik (16)
1.3 Unsere Politiker (11)
2. Das Rechtswesen und die Justiz (12)
3. Steuern und Abgaben (7)
4. Unsere Sozialsysteme oder unser Sozialstaat (17)

C Die Ebene der Gesellschaft (5/64)
     (Die Bereiche der Gesellschaft)
1. Bürger und Bürgerrechte (9)
2. Familienpolitik (10)
3. Erziehung und Allgemeinbildung (22)
3.1 Werte (5)
3.2 Bildung (15)
3.3 Schwer erziehbare und schwerst erziehbare Jugendliche (2)
4. Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung (3)
5. Wirtschaft (20)
5.1 Die Grundlage für Wohlstand und hohe Staatseinnahmen (2)
5.2 Der Staat und die Wirtschaft (5 und eine Anlage)
5.3 Der Arbeitsmarkt (8)
5.4 Die Anpassungsstrategien der Unternehmen (5)
      (an die vorgegebenen Rahmenbedingungen)

 

 

A Die Ebene des Staates (4)

1. Aufgaben des Staates (10)
(und 4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)

1. Wer den Staat immer mehr Aufgaben aufhalst, muss sich nicht über die vielen negativen Konsequenzen für Staat und Gesellschaft wundern.

2. Die Politiker, die einerseits den mündigen und verantwortlich handelnden Bürger fordern, tun sich sehr schwer damit,
     wenn sie den Bürgern viele Dinge z.B. in der so genannten Daseinvorsorge abnehmen.
      Wenn der Staat sich in fast alles einmischt, nimmt er dem Bürger einerseits viele Sorgen ab. Andererseits erzieht er die Bürger zur
      Unselbständigkeit, die sich über Jahrzehnte hinweg in eine Abhängigkeit entwickelt.

3. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn er immer mehr Gesetze benötigt.
    
Das Legalitätsprinzip schreibt vor, dass staatliches Handeln in einem Rechtsstaat immer erst durch ein adäquates Gesetz erfolgen kann.

4. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn er immer mehr Behörden und öffentliche
     Bedienstete benötigt.
      Besonders die Hoheitlichen Aufgaben müssen von Beamten wahrgenommen werden.
      Wenn der Staat aber auch andere Aufgaben zeitweise oder auf Dauer übernimmt, braucht er auch mehr Angestellte und Arbeiter als öffentlich Bedienstete.
 
     Informationen:
            In den Behörden, Gerichten und Einrichtungen des Bundes waren am 31.07.2001 insgesamt 494 000 Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter beschäftigt.
            Das waren 1,6 % oder 8 000 weniger als noch ein Jahr zuvor.
            Keine Kürzungen gab es beim Polizeivollzugsdienst, beim Bundesgrenzschutz und beim Bundeskriminalamt.
      (Quelle: „8 000 Beschäftigte weniger in Dienststellen des Bundes“, Handelsblatt vom 12./13.10.2001 nach Statistisches Bundesamt)
      Seit 1996 soll der Bund nur eine einzige Stelle gestrichen haben.
      Es wurden zwar 45 000 Stellen eingespart oder ausgelagert aber gleichzeitig genauso viele Stellen geschaffen.
      (Quelle: Mittagmagazin der ARD am 26.12.2004)

5. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn er dafür immer mehr Geld benötigt.
    
Man kann hier zwischen den so genannten Regulierungsgesetzen und den so genannten Leistungsgesetze unterscheiden.
      Auch die so genannte Regulierungsgesetze kosten Geld; muss doch der Staat entsprechendes Personal und später ihre Pensionen bezahlen.
      Der Staat braucht für die so genannten Leistungsgesetze noch wesentlich mehr Geld; muss er doch erst das Geld einsammeln, das er
      dann später nach bestimmten gesetzlich festgelegten Regeln wieder verteilen will.

6. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, muss sich nicht wundern, wenn er dadurch den Staat dauerhaft in
     finanzielle Engpässe treibt.

7. Wenn die Staatskasse leer ist, bleiben den Politikern nur die drei finanziellen Folterinstrumente zur Auswahl als Kombination:
     (1) Sie müssen die Steuern (oder die Abgaben oder möglichst beides) erhöhen.
     (2) Sie müssen Wege finden, damit der Staat neue Schulden machen kann:
            o Sie geben eine Erklärung ab, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist.
               (Man kann ja ganz kess behauten, dass die Erhöhung der Netto-Neuverschuldung über den Rahmen, den Art. 115 des
               Grundgesetzes festlegt, ja schon selbst zeigt, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist.)
            o Das Verbuchen von Ausgaben als Investitionen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Rechnungslegung gar keine sind.
               (Das erhöht den Rahmen für die Kreditaufnahme, weil sich die Kreditobergrenze nach der Höhe der Investitionen bemisst.)
     (3) Sie müssen dafür sorgen, dass andere die Durchführung von eigentlich staatlichen Aufgaben finanzieren.
          Die Politiker lassen andere für den Staat kostenlos arbeiten.
            o Besonders betroffen ist davon der gewerbliche Mittelstand mit jährlichen Kosten in Höhe von mehr als 40 Mrd Euro für
               Bürodienste für den Staat:
               - Das Ausrechnen und Abführen von z.B. Lohn-Steuern.
               - Das Ausrechnen und Überweisen von Beiträgen zu den unterschiedlichen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
                       Es gibt etwa 200 verschiedene GKV s mit teils unterschiedlichen Beitragssätzen.
                       - Das Ausrechnen und Überweisen der Beiträge zur staatlichen Pflegeversicherung.
                       - Das Ausrechnen und Überweisen der Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung.
               Außerdem muss jeder errechnete Betrag durch den Arbeitgeber wegen der paritätischen Finanzierung der staatliche sozialen
               Sicherungssysteme verdoppelt werden. Das ist dann der sogenannte Arbeitgeber-Bruttolohn. -
               Das Ausrechnen und Überweisen der Beiträge zu der Riester-Rente.
            [Siehe auch Anlage 1: Der gewerbliche Mittelstand]
            o Die Finanzierung von Aufgaben durch die so genannten Staatsfinanzierer (Landesbanken, die sechs Banken der Bankengruppe der
               KFW, die Depfa-Bank mit Sitz in Irland (!) und neuerdings auch Eurohyp)
               Sie geben Kleinkredite für den gewerblichen Mittelstand und organisieren deren Abwicklung.
               Sie geben Kredite für Existenzgründungen z.B. als Ich-AG und organisieren deren Abwicklung.
               Sie geben Kredite für Studenten und organisieren deren Abwicklung.
          o Die Finanzierung von Aufgaben durch die Betroffenen selbst.
               Der Staat lässt drei oberste Bundesbehörden am offiziellen Haushalt vorbei direkt von den Betroffenen selbst finanzieren:
               - Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihren inzwischen etwa 1 500 Mitabeitern wird durch die Banken und
                       Versicherungen selbst finanziert.
                  [Siehe Anlage 2: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht]
               - Die Bundesamt für das Versicherungswesen (BAV) wird zu 90 % von den Versicherungsgesellschaften selbst finanziert.
                  [Siehe Anlage 3: Das Bundesamt für Versicherungswirtschaft]
               o Die neu gegründete Bilanzpolizei wird von den Aktiengesellschaften selbst finanziert.
                  [Siehe Anlage 4: Die Bilanzpolizei]

     9. Wer diejenigen für ihre eigene Aufsicht und Kontrolle bezahlen lässt, muss sich nicht darüber wundern, wenn er damit
          (so ganz nebenbei und ohne, dass er es will) auch Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme im Amt
          begünstigt.

     10. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, muss sich nicht wundern, wenn sich der Staat in alles einmischt und
          damit die Freiheit der Bürger reduziert. (Aber vielleicht ist das oftmals auch gewollt!?)

 

2. Grundlagen des Staates (19)

2.1 Verfassung und Verfassungsstaat (7)

1. Viele reden von unserer Verfassung, wir haben aber gar keine Verfassung.
 
     Wir haben zwar ein Grundgesetz, aber keine Verfassung.
      Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den Worten der Präambel für eine Provisorium
      geschaffen, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“

      Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier
      Selbstbestimmung beschlossen worden ist, verlieren
.“ (Art. 146; GG)
      Zwar haben die 16 Bundesländer jeweils eine „Verfassung“, aber die gilt nur in dem jeweiligen Bundesland.
      Richtig ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprechen
      dürfen. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.

2. Wir haben keine Verfassung, wohl aber ein Bundesverfassungsgericht.
      Das Bundesverfassungsgericht prüft z.B. ob die Gesetze dem Grundgesetz entsprechen. Es müsste eigentlich „Grundgesetzgericht“ heißen.

3. Wir haben zwar keine Verfassung, aber 12 Bundesverfassungsrichter.
      Sie müssten eigentlich „Grundgesetzrichter“ genannt werden.

4. Das Bundesverfassungsgericht prüft auch, ob die „Verfassungen“ der einzelnen Länder dem „Grundgesetz“ für die
     Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
    
Das Bundesverfassungsgericht prüft sogar, ob die Gesetze des Schleswig-Holstein der Landesverfassung entsprechen.
      Das Bundesland Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland kein Landesverfassungsgericht.

5. Wir wollen die in unser Land zugereisten Ausländer auf unsere Verfassung verpflichten; doch wir haben aber gar keine Verfassung.

6. Viele Politiker verwenden eine neue Vokabel und reden von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)
     und meinen wohl unser Grundgesetz. Manche wolle sie auf unsere Werte verpflichten; sie sagen aber nicht auf welche Werte.

7. Wir wollen möglichst schnell eine Europäische Verfassung, aber haben es selbst in mehr als 50 Jahren nicht geschafft,
     eine eigene Verfassung zu beschließen.

 

2.2 Unser Grundgesetz (7)

1. Fast alle sind der Meinung, unser Grundgesetz sei das höchste Gesetz, aber unsere Politiker brechen es oft, ohne dass
     dies für sie persönliche Konsequenzen hätte. Wer aber z.B. seinen Fahrschein bei einem öffentlichen Verkehrsmittel
     nicht entwerten lässt, wird bestraft.

2. Wenn das Grundgesetz das Grundsätzliche in Form eines verbindlichen Rahmens, der für alle gilt, regelt, wie kann es
     dann passieren, dass gerade die hochrangigen Politiker jedes Jahr gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes
     verstoßen und dies für sie ohne Konsequenzen bleibt.

3. Wer den Kanzler stellt, steht nicht im Grundgesetz, sondern nur in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages!
    
Es geht im aktuellen Streit darum, ob die stärkste Fraktion (-sgemeinschaft) oder die Partei mit den meisten Sitzen im Parlament den
      Kanzler stellt.

4. Der Bundeskanzler Gerhard Schröder hat seinerzeit sich selbst als Bundeskanzler und als Abgeordneter die Vertrauensfrage gestellt.
      Er wollte die Abstimmung verlieren, weil er nicht das erforderliche Vertrauen und den nötigen Rückhalt im Parlament besitzt.
      Da er gleichzeitig Abgeordneter ist, hat er sich selbst empfohlen, sich der Stimme zu enthalten. Diese Empfehlung hat er übrigens
      auch seinen engsten Mitarbeitern den Bundesministern, gegeben, soweit sie eben zusätzlich zum Ministeramt gleichzeitig Abgeordnete sind.

5. Das Volk wählt keine Regierung, es wählt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages; aber nach den Wahlen streiten
     sich nicht etwa die gewählten Abgeordneten, sondern die Parteien darüber, wer Kanzler werden soll und wer die Regierung bilden soll.
      Dabei führt doch die Regierung als Exekutive nur das aus, was das Parlament beschließt, wie auch immer es sich zusammensetzt.

6. Wir wollen die zugereisten Ausländer auf die Werte unseres Grundgesetzes verpflichten, ändern aber dauernd an dem Grundgesetz herum.
      Wenn man aber am Grundgesetz dauern herumbastelt, zeigt das doch, dass man das Grundgesetz den laufenden Veränderungen
      anpassen muss oder dass man die letzte, beste, bleibende, dauerhafte, konstante Lösung noch nicht gefunden hat!
      Früher wurden die geltenden Gesetze in Stein gemeißelt – auch ein Zeichen, dass sie dauerhaft (nachhaltig) gelten sollen.

7. Wenn das Grundgesetz dauernd ändert wird, zeigt man damit doch offensichtlich an, dass man die besten Regelungen und
     die beste Form noch nicht gefunden hat.
    
Im Grundgesetz wurde praktisch jeder Artikel schon mal geändert, manche Artikel sogar mehrmals, einige sogar in der selben Legislaturperiode.
      In einigen Artikeln des Grundgesetzes steht ausdrücklich drin, dass dieser Artikel durch ein Gesetz mit verfassungsändernder Mehrheit
      geändert werden kann.
      Es gibt aber auch einige Artikel des Grundgesetzes, in denen das Grundgesetz selbst vorschreibt, dass diese Artikel nicht geändert werden dürfen.
      Auch diese Artikel wurden geändert – manche dieser Artikel sogar mehrmals!
     [Siehe Anlage 5: Änderung der nicht änderbaren Artikel des Grundgesetzes]

 

2.3 Gewaltenteilung (3)

1. Ein Politiker, von dem man erwarten sollte, dass er die Demokratie ernst nimmt, sollte auch dafür eintreten, dass er die
    wichtigste Grundlage seit Montesquieu, die Teilung der drei staatlichen Gewalten, sehr ernst nimmt und vor allem nicht
    selbst dagegen verstößt.
     Weit mehr als 30 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Legislative) nehmen gleichzeitig Regierungsverantwortung im Bund wahr (Exekutive).
     Es sind der Bundeskanzler, etliche Bundesminister, alle Parlamentarischen Staatssekretäre und alle Staatsminister!
     Sie verdienen zweifach und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch zweifache Versorgung.
     Wenn man sich vor Augen führt, dass eine einzige Stimme manchmal den Ausschlag geben kann, hat das „Regierungslager“ immer einen
     Vorsprung von mehr als 30 Stimmen.
     Das schafft stabile Mehrheiten für eine Regierung, hat aber mit Demokratie meines Erachtens nichts zu tun – eher im Gegenteil.
     Hier folge ich ohne Einschränkung den Thesen von Ralf Dahrendorf:
           „Das Parlament soll dem Volke eine Stimme geben.“
und nicht der Regierung!
           „Das Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.“
           „Das Parlament soll die Regierung effektiv kontrollieren.“
     Das sind drei wohl unbestrittene Thesen von Ralf Dahrendorf aus einem seiner Bücher.
     (Quelle Ralf Dahrendorf: „Die Krisen der Demokratie“, Verlag C.H. Beck, München 2002, 116 Seiten; 12,90 Euro)

2. Wenn man das Gebot der Gewaltenteilung personell und institutionell ernst nimmt, dürfte es auch keinen Abgeordneten
    des Deutschen Bundestages geben, der gleichzeitig in einem Bundesland Mitglied der Landesregierung ist.
     Das ist aber nicht der Fall!
     Informationen.
           Diese „Doppelmitgliedschaft“ schwankt von Wahlperiode zu Wahlperiode.
           Sie reicht von 19 Abgeordneten in der ersten Wahlperiode bis zu 4 Abgeordneten in der 10 Wahlperiode.
           Bisher waren bis einschließlich der 12. Wahlperiode insgesamt 121 Bundestagsabgeordnete gleichzeitig (mindestens zeitweise)
           Mitglieder einer Landesregierung.
 
          (Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
                                   Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 2.10
                                   Doppelmitgliedschaft Bundestag/Landesregierung, Seite 441 bis 459)
     Auch s
ie verdienen zweifach und erhalten unter bestimmte Voraussetzungen auch zweifache Versorgung,

3. Wenn man das Gebot der Gewaltenteilung personell und institutionell ernst nimmt, dürfte es auch keinen Abgeordneten
    des Deutschen Bundestages geben, der gleichzeitig in einem Bundesland Abgeordneter des dortigen Landtages ist.
     Das ist aber nicht der Fall!
     Informationen:
           Diese Doppelmitgliedschaft schwankt von Wahlperiode zu Wahlperiode sehr stark mit (erfreulich) abnehmender Tendenz.
           Sie reicht von 84 Abgeordneten in der ersten Wahlperiode bis zu 1 Abgeordneten in der 10 Wahlperiode.
           Bisher waren bis einschließlich der 12. Wahlperiode insgesamt (mindestens zeitweise) 201 Bundestagsabgeordnete gleichzeitig
           Abgeordnete einem Landtag.
 
          (Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
                                   Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 2.10
                                   Doppelmitgliedschaft Bundestag/Landestage, Seite 459 bis 468)
     Das sind dann die doppelten Gesetzgeber und die Doppelverdiener.
     Das erklärt – wenigstens zum Teil – warum die Parlamente so leer sind, aber die Taschen der Politiker so voll sind.
     Wenn das Bundesrecht das Landesrecht bricht, können doch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die gleichzeitig
     Landtagsabgeordnete sind, ihr Mandat als Landtagsabgeordneter zurückgeben.
     Sie können doch die Gesetze, die sie als notwendig erachten, im Deutschen Bundestag einbringen.
     Dieser Artikel 31 ist übrigens der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Er lautet: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“

 

2.4 Föderalismus (2)

1. Gerade die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern scheint ein besonderes prekäres Thema zu sein; ist doch
    der Artikel, der die so genannte konkurrierende Gesetzgebung beinhaltet, der am häufigsten geänderte Artikel.
    Er wurde bereits sieben mal geändert. Es scheint doch offensichtlich große Unstimmigkeiten bei den Problemen des
    Föderalismus zu geben.
     (Art. 74; GG)

2. Der Sachverhalt von bestehenden Regelungen (besonders im Bereich von Finanzen zwischen den drei        Gebietskör-
    perschaften [Bund, Ländern und Gemeinden]) steht im krassen Widerspruch zu dem Sachverhalt, dass keiner
    weiß oder sagen kann, welchen Anforderungen ein Grundgesetz oder eine Verfassung eigentlich erfüllen soll.
     Es gibt filigrane Regelungen im Bereich der Gemeinschaftssteuern und der so genannten Mischfinanzierung.

 

3. Machtmittel des Staates (30)
(Gesetze, Steuern, Geld und Zwang)

3.1 Gesetze und der Rechtsstaat (13)
(und 3 Anlage von zusammen 4 Seiten)

1. Viele Politiker meinen, wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele Bürger ersticken im Gestrüpp der Vorschriften.
    [Siehe Anlage 6: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber]

2. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt (trotzdem) ab.

3. Wir reden dauern von unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum Willkürstaat entwickelt.
     Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
     aber auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
 
    (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom 04.08.2001)

4. Immer mehr Tatbestände werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
     (Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 12 Millionen Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 7 Jahren im Durchschnitt zu einem
     Straftäter geworden ist.)

5. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die auch für Bestehendes und
    bestehende Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.

6. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich bewährte Prinzipen des Rechts missachtet und mit
    Füßen getreten.
     Hierfür gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen betreffen und die Milliarden Euro bewegen.
     Der in der Öffentlichkeit wohl am stärksten beachtete Bereich ist der Bereiche der Sozialsysteme.
    [Siehe Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme]

7. Ein Verfahren dauert oft sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem Angeklagten die Höhe der Geldstrafe (oder die
    Dauer der schließlich verhängten Haftstrafe) dagegen milde vorkommt.
     So ist ein Gerichtsverfahren oft eine höhere Belastung als die eigentliche Strafe.
     Das nutzen manche aus, in dem sie drohen, jemand anzuzeigen oder einen Prozess anzuhängen.

8. Die Androhung eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für den Betroffenen oft
    schlimmer, als die dann verhängte Strafe.

9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der sich streitenden Parteien durch eine Gericht zu einem gerechten
    Ausgleich bringen soll, entwickelt sich wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.

10. Die maßgeblichen Politiker versuchen Ihre Ziele durchzusetzen und geben vor, Rechtssicherheit zu schaffen, indem sie
      viele Regelungen sehr merkwürdig formulieren oder in Rundschreiben oder Ausführungsvorschriften packen, damit ja
      kein Gericht (Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht) die Übereinstimmung dieser Regelung mit
      dem Grundgesetz überprüfen kann.
    1. Beispiel: Stundentafel in der Berliner Schule
            Die Stundentafel für alle rund 1 000 Schulen Berlins steht nicht im Berliner Schulgesetz, sondern wird in einem Rundschreiben der
            entsprechenden Senatsverwaltung geregelt.
            Die Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der Stundentafel stehen in Berlin auch nicht im „Neuen
            Schulgesetz für Berlin“, aber in einem Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
    
2. Beispiel: Vorruhestand für Beamte ab dem 55. Lebensjahr
           .
    
3. Beispiel: Parlamentarisch Staatssekretäre und Staatsminister

          Die Berufung der Parlamentarischen Staatssekretären wurde am Ende der ersten Großen Koalition ermöglicht
        [ Siehe Anlage 8: Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister]

11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
      gemacht, die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum jemand verstehen kann.
     
(Sie heißen Artikelgesetze.)
        Besonders absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
        weil es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.
        Die allgemeine Unverständlichkeit ist bekannt; deshalb gibt es zahlreiche Broschüren und eine Internatadresse für Informationen:
        www.infonetz-altersvorsorge.de

12. Wer die Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln schafft, braucht sich nicht darüber
      zu wundern, wenn gerade die freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre Arbeit viel Freiraum benötigen,
      schließlich auswandern.
        Im letzten Jahr sind etwa 140 000 Bürger ausgewandert.

13. Wenn die Politiker immer mehr Beauftragte schaffen, muss man doch annehmen, dass Sie erkannt haben, dass das ganze
      Rechtssystem für den Bürger sehr kompliziert ist.
        [Hinweis: Siehe auch B Widersprüche zwischen Saat und Gesellschaft im Kapitel 2. Das Rechtswesen und die Justiz im Punkt 13]

 

3.2 Steuern und Abgaben (9)

[Hinweise:
     1. Hier in dem Unterpunkt 3.2 Steuern und Abgaben des Kapitels 3.Machtmitteln des Staates sind nur die Thesen widergegeben.
     2. Die ausführlichere Fassung ist in B Widersprüche zwischen Staat und Gesellschaft im Kapitel 3. Steuern und Abgaben zu finden.]

1. Steuern unterliegen eigentlich dem hohen Anspruch der Gerechtigkeit, aber in einem Gestrüpp von Steuergesetzen und
   Verordnungen kommt der Reiche oft besser weg als der Arme.

2. Steuern sollen gerecht sein, aber das Gestrüpp von steuerlichen Regelungen ist so kompliziert, dass ihnen niemand sagen
   kann wie viele Steuern auf einem Produkt oder in einer Dienstleistung enthalten sind.

3. Steuern und Abgaben haben den alleinigen Zweck, die Aufgaben des Staates zu finanzieren; wenn man aber die Aufgaben
   des Staates ständig erweitert, sollte man sich nicht wundern, wenn der Bedarf an Finanzmitteln des Staates ständig steigt.

4. Wenn Steuern und Abgaben aber den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des Staates zu finanzieren; muss man sich
   doch sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern kassieren, aber diese nicht an den Staat
   weiterleiten.

5. Wenn man sich nicht einmal darüber einig ist, dass die Steuern nicht zum Steuern von menschlichem Verhalten da sind,
   sondern allein die Aufgaben des Staates finanzieren sollen, kann man sich eigentlich nicht wundern, dass man sich in
   Tausenden Detailfragen ergeht.

6. Steuern und Abgaben sollen dem Anspruch der Steuergerechtigkeit genüge tun und die 418 Subventionen und Ausnahmen
   wirken tatsächlich in Richtung Einzelfallgerechtigkeit, doch der damit verbunden Aufwand schafft hohe Kosten, die die
   Allgemeinheit tragen muss.

7. Wenn der Staat immer mehr Aufgaben übernimmt, aber die Steuern und Abgaben nicht steigen sollen, steckt der Staat in
   einer Zwickmühle:
   o Er muss die zusätzlichen Aufgaben über Kredite finanzieren.
   o Er muss die Kosten der neuen Verpflichtungen in die Zukunft verlagern.
   o Er muss andere direkt belasten, damit die Finanzierung dieser Aufgaben nicht über den Haushalt fließen.
   Alle Möglichkeiten werden durch den Staat praktiziert.

8. Am schwierigsten scheint die Besteuerung des Erwerbseinkommens zu sein.
   Für die Lohn- und Einkommensteuer gibt des die unterschiedlichsten Modelle:
   o verschiedene Stufenmodelle (mit verschiedenen Steuersätzen in den verscheiden Einkommensbereichen),
   o einen progressiv ansteigenden Steuersatz,
   o einen linearen ansteigenden Steuersatz und
   o einen feststehenden Prozentsatz (ab dem Existenzminimum).

9. Bei allen staatlichen Förderprogrammen, die irgendwie die Wirtschaft betreffen, werden die Ziele des Förderprogramms
   groß herausgestellt; aber eine ehrliche Abwägung zwischen Nutzen und Schaden findet nicht statt oder sie wird zumindest
   nicht veröffentlicht.

 

3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7)
(und eine Anlage mit einer Seite)

1. Keiner verwendet das Wort „Sparen“ so oft wie Politiker, doch die Schulden wachsen immer weiter.
     oder:
     Alle Politiker reden vom Sparen oder von Einsparungen, aber die öffentlichen Schulden wachsen immer weiter.
     Unter Sparen verstehen Politiker fast immer „Ausgaben, die zwar geplant aber noch nicht finanziert sind, zu „streichen“.
     Unter „Sparen“ versteht jeder Bürger vorhandenes Geld (z.B. unter Konsumverzicht) weglegen.

2. Wir sind angeblich ein reiches Land, aber die Schulden steigen ständig.
     Allein das Land Berlin hat mit über 60 Mrd Euro Schulden mehr Schulden als ganz Russland Auslandschulden hat!
     Alle Schulden und alle finanziellen Verpflichtungen zusammen genommen sind etwa so groß wie die der USA - 5,7 Billionen Euro.
     Deutschland hat aber nur ein Sechstel des BIP wie die USA.
     Eines der ärmsten Länder Bangladesch hat keine Schulden.

3. Die staatlichen Hauhalte – vorne weg der Bundeshaushalt – werden dauernd konsolidiert, aber die staatliche Verschuldung
    steigt trotz der fortwährenden Konsolidierung immer weiter und sogar immer schneller.

4. Selbst wenn der Bund das Grundgesetz einhält und seine Verschuldungsobergrenze in jedem Haushaltsjahr unter dem
    Betrag der Investitionen hält, steigen die Schulden immer weiter.
     Auch die Zinslasten werden immer größerer und steigen immer schneller.
     Am Ende sind die Investitionen nur noch Schrott und die dafür aufgenommen Schulden bleiben uns erhalten.
     Den Schrott abzutragen, kostet sogar noch einmal Geld.
     Am Ende steht der Staatsbankrott und eine Währungsreform.

5. Selbst wenn die geplante Neuverschuldung sinkt und viele schon den Durchbruch zum Erfolg sehen, steigen Schulden und
    Zinsbelastung immer weiter und die Abwärtsspirale läuft weiter und ist ungebrochen.

6. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, den Politikern sei unsere hohe Verschuldung peinlich, denn sie verstecken die
    finanziellen Verpflichtungen des Staates immer besser; sie verstoßen damit aber gleichzeitig gegen ihren eigenen immer
    wieder erhobenen Anspruch von Klarheit und Wahrheit.

7. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, unsere Politiker seinen sehr kreativ, denn den Politikern fällt immer wieder
    etwas ein, wie sie die Kosten für Auflagen, die sie anderen machen von anderen bezahlen lassen, ohne dass
    dies direkt über den offiziellen Haushalt fließt.
     Dazu vier Beispiele:
    [Siehe Anlage 9: Andere müssen zahlen]

 

3.4 Macht oder die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)

1. Wer sich der vorläufigen Festnahmen durch einen Polizisten durch Flucht entzieht, macht sich nicht strafbar, weil das
    Streben nach Freiheit ein sehr hohes (also höheres Gut) ist, als das vorläufig aus dem Verkehr ziehen eines Verdächtigen.

2. Für die Ausübung von staatlicher Gewalt braucht man mehr Personal als für die Erziehung und Bildung eines Volkes.
     Es gibt zusammen mehr staatliche Bedienstete in den Funktionen
           o Gefängniswärter, Gerichtsdiener, Polizisten und Bundeswehrsoldaten als
           o Bewährungshelfer, Sozialarbeiter, Erzieher, Lehrer, Studienräte, Berufschullehrer und Hochschullehrer.
     Es gibt also zusammen mehr staatliche Bedienstete, die für Ordnung sorgen sollen, als für Erziehung und Bildung.

 

4. Organisation des Staates (2)

1. Wir haben bereits etwa 600 Bundesbehörden was bedeutet, das jedem Bundesministerium etwa 50 Bundesoberbehörden
    unterstehen, aber fast mit jeden neuen Gesetz wird trotzdem eine neue Bundesoberbehörde geschaffen.

2. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat fast 100 000 Mitarbeiter.
    Dort ist nicht einmal jeder zehnte Mitarbeiter ist mit der Vermittlung von Arbeitslosen beschäftigt.
    Diese Behörde ist so groß, dass sie kaum noch zu leiten ist.

 

5. Reformen (7)

1. Viele beklagen einen Reformstau, obwohl wir etwa jeden Monat eine Reform haben.

2. Keiner bestreitet die Notwendigkeit von Reformen und tatsächlich haben wir auch jeden Monat eine neue Reform; doch
    verbessern tut sich leider kaum etwas.

3. Wir nennen jede kleine Änderung eine Reform, doch mit kleinen Änderungen wird kaum etwas besser.

4. Man kann fast darüber spekulieren, ob mit der häufigen Verwendung des Begriffes „Reform“ der Bürger an Reformen
    gewöhnt werden soll oder ob er keine Lustmehr auf Reformen haben soll.

5. Wenn sich die Politiker nicht über grundsätzliche Fragen einigen können, versuchen sie eben „Lösungen“ in kleinen
    Einzelheiten zu erreichen. Wer aber die großen Fragen nicht lösen kann, verleiert sich oft in Kleinigkeiten.
     Dazu passt der Spruch: „Als sie die Übersicht völlig verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen!“

6. Bei fast jeder Diskussion über Reformen fällt fast zwangsläufig die Vokabel vom Bürokratieabbau.
    Alle Politiker, die bisher Bürokratie abbauen wollten, haben sich dabei stets verhoben, weil sie nicht beachten oder einfach
    nicht wahrhaben wollen, dass die Bürokratie immer die Folge von Gesetzen ist und deshalb nur sehr begrenzt abgebaut
    werden kann, wenn man die Gesetze nicht verringert.
    Merkwürdig ist dabei, dass sie es aber selbst in der Hand haben, die Ursache von Bürokratie zu beseitigen, nämlich die
    meisten Gesetze außer Kraft zu setzen.

7. Wer eine echte Reform will, muss eben bei sich selbst und beim Staat anfangen und nicht beim Bürger.
     Getreu nach dem Motto:
     Wenn Du etwas verändern willst, musst Du erst einmal bei Dir selbst anfangen.“