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Widersprüchliches in der Ebene des Staates

 

Erhellendes und Entlarvendes über die Politik

 

Teil A

 

Die Bereiche der Ebene des Staates

(sortiert und gegliedert)

Die Gliederung erfolgte in
3 Ebenen in jeweils
4 bzw. 5 Bereichen mit insgesamt
128 Aussagen.

Gliederung
aller drei Ebenen

Vorwort


A Die Ebene des Staates (4/38)
1. Verfassung und Verfassungsstaat (16)
2. Rechtsstaat (12)
3. Staatliche Verschuldung (5)
4. Reformen (5)

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4/46)
1. Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (10)
2. Politik (15)
3. Steuern und Abgaben (6)
4. Sozialstaat (15)

C Die Ebene der Gesellschaft (5/41)
1. Familienpolitik (9)
2. Werte (4)
3. Bildung (14)
4. Wirtschaft (8)
5. Arbeitsmarkt (6)

 

Ausführungen

Vorwort

Manche der nachfolgenden Aussagen lassen sich gut und gerne unter zwei Bereiche einordnen, z.B. unter „Werte“ und unter „Erziehung“ oder unter „Rechtsstaat“ und dem „Verhältnis Bürger-Staat“.
Das ist eigentlich ganz natürlich, werden doch bei jedem Widerspruch von vorn herein mindestens zwei Bereiche angesprochen.

Vorhandene Widersprüche aufzuzeigen ist eine gute Möglichkeit auf einzelne Schwächen und sogar auf Schwächen des Gesamtsystems hinzuweisen.
Es werden allerdings mehr oder weniger die Auswirkungen von Politik und ihrer Schwächen aufgezeigt als die einzelnen Ursachen benannt.
Es wir deutlich, dass die Politik nicht aus einem Guss ist, sondern sich im Laufe von Jahrzehnten Unstimmigkeiten, Ungereimtheiten und sogar Widersprüche eingeschlichen haben.
Dies ist auch nicht weiter verwunderlich:
    o Waren doch im Laufe der Jahrzehnte viele Regierungen an der Macht.
    o Viele Parteien haben der Gesetzgebung ihren Stempel aufgedrückt.
    o Viele Entscheidungen waren nicht frei von Ideologie.
    o Viele Interessen mussten berücksichtigt werden.
Man könnte diese Widersprüche zum Anlass nehmen und die Ursachen für Fehlentwicklungen aufzuspüren.
Man hätte dann die Chance, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen.
Dann hätte man die Möglichkeit und könnte eine wahre Reform an Haupt und Gliedern vornehmen, die diesen Namen auch verdient.
Man könnte eine Politik aus einem Guss machen, die trotzdem Bandbreiten des Handelns und für Entscheidungen zulässt und dem Bürger viel Freiheiten lässt.

 

A Die Ebene des Staates (4)

1. Verfassung und Verfassungsstaat (16)
1. Viele reden von unserer Verfassung, wir haben aber gar keine Verfassung.
      Wir haben zwar ein Grundgesetz, aber keine Verfassung.
      Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den Worten der Präambel für ein Provisorium
      geschaffen, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“

      Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier
      Selbstbestimmung beschlossen worden ist, verlieren.“ (Art. 146; GG)
      Zwar haben die 16 Bundesländer jeweils eine Verfassung, aber die gilt nur in dem jeweiligen Bundesland.
      Richtig ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprechen dürfen.

2. Wir haben keine Verfassung, wohl aber ein Bundesverfassungsgericht.
      Das Bundesverfassungsgericht prüft z.B. ob die Gesetze dem Grundgesetz entsprechen. Es müsste eigentlich „Grundgesetzgericht“ heißen.

3. Wir haben zwar keine Verfassung, aber 12 Bundesverfassungsrichter.
      Sie müssten eigentlich „Grundgesetzrichter“ genannt werden.

4. Das Bundesverfassungsgericht prüft auch, ob die Verfassungen der einzelnen Länder dem Grundgesetz für die
     Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
    
Das Bundesverfassungsgericht prüft sogar, ob die Gesetze von Schleswig-Holstein der Landesverfassung entsprechen.
      Das Bundesland Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland kein Landesverfassungsgericht.

5. Wir wollen die in unser Land zugereisten Ausländer auf unsere Verfassung verpflichten; doch wir haben aber gar keine Verfassung.

6. Viele Politiker verwenden eine neue Vokabel und reden von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung
     (FDGO) und meinen wohl unser Grundgesetz.

7. Wenn das Grundgesetz dauernd ändert wird, zeigt man doch offensichtlich damit an, dass man die beste Form noch nicht
     gefunden hat.
      Im Grundgesetz wurde praktisch jeder Artikel schon mal geändert, manche Artikel sogar mehrmals, einige sogar in der selben
      Legislaturperiode.
      In einigen Artikeln des Grundgesetzes steht ausdrücklich drin, dass dieser Artikel durch ein Gesetz mit verfassungsändernder
      Mehrheit geändert werden kann.
      Es gibt aber auch einige Artikel des Grundgesetzes, in denen das Grundgesetz selbst vorschreibt, dass diese Artikel nicht geändert
      werden dürfen.
      Auch diese Artikel wurden geändert – manche sogar mehrmals.

8. Wir wollen die zugereisten Ausländer auf die Werte unseres Grundgesetzes verpflichten, ändern aber dauernd an dem
     Grundgesetz herum. Wenn man aber am Grundgesetz dauern herumbastelt, zeigt das doch, dass man das Grundgesetz
     den laufenden Veränderungen anpassen muss oder dass man die letzte bleibende dauerhafte konstante Lösung noch nicht
     gefunden hat!

9. Fast alle sind der Meinung, unser Grundgesetz sei das höchst Gesetz, aber unsere Politiker brechen es oft, ohne dass das
     für sie persönliche Konsequenzen hätte. Wer aber seinen Fahrschein nicht entwerten lässt, wird bestraft.

10. Ein Politiker, von dem man erwarten sollte, dass er die Demokratie ernst nimm, sollte auch dafür eintreten, dass er die
     wichtigste Grundlage seit Montesquieu, die Teilung der drei staatlichen Gewalten, ernst nimmt und vor allem nicht selbst
     dagegen verstößt.
      Mehr als 30 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Legislative) nehmen gleichzeitig Regierungsverantwortung wahr (Exekutive).

11. Wir wollen möglichst schnell eine Europäische Verfassung, aber haben es selbst in mehr als 50 Jahren nicht geschafft,
     eine eigene Verfassung zu beschließen.

12. Wenn das Grundgesetz das Grundsätzliche in Form eines verbindlichen Rahmens, der für alle gilt, regelt, wie kann es
     dann passieren, dass gerade die hochrangigen Politiker jedes Jahr gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes
     verstoßen und dies für sie ohne Konsequenzen bleibt.

13. Der Sachverhalt von bestehenden filigranen Regelungen (besonders im Bereich von Finanzen zwischen den drei
     Gebietskörperschaften [Bund, Ländern und Gemeinden]) steht im krassen Widerspruch zu dem Sachverhalt, dass keiner
     weiß oder sagen kann, welchen Anforderungen ein Grundgesetz oder eine Verfassung eigentlich erfüllen soll.

14. Wer den Kanzler stellt, steht nicht im Grundgesetz sondern in der Geschäftsordnung Deutschen Bundestages!
      Es geht im aktuellen Streit darum, ob die stärkste Fraktion oder die Partei mit den meisten Sitzen im Parlament den Kanzler stellt.

15. Ein gewisser Gerhard Schröder hat als Bundeskanzler und sich selbst die Vertrauensfrage gestellt.
      Er wollte die Abstimmung verlieren, weil er nicht das erforderliche Vertrauen und den nötigen Rückhalt im Parlament besitzt.
      Da er gleichzeitig Abgeordneter ist, hat er sich selbst empfohlen, sich der Stimme zu enthalten. Diese Empfehlung hat er
      übrigens auch seinen engsten Mitarbeitern den Bundesministern gegeben, soweit sie eben zusätzlich zum Ministeramt gleichzeitig
      Abgeordnete sind.

16. Das Volke wählt keine Regierung, es wählt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
      Nun streiten sich nicht etwa die gewählten Abgeordneten sondern die Parteien darüber, wer Kanzler werden soll und wer die
      Regierung bilden soll.
      Dabei führt doch die Regierung als Exekutive nur das aus, was das Parlament beschließt, wie immer es sich zusammensetzt.

 

2. Rechtsstaat (12)
     1. Viele Politiker meinen, wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele Bürger ersticken im
          Gestrüpp der Vorschriften.
       1. Der Bund:
            Allein der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
            (Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
            Es waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften am 1. Juli 1997 rechtsgültig.

            Allein auf Bundesebne gibt es 2 197 Gesetze mit 46 000 Einzelvorschriften und 3 131 Rechtsvorschriften mit 39 197
            Einzelvorschriften.
            (Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“,  Handelsblatt vom 15.01.2003
                  (nach Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche [der des Handelsblattes])

            Es werden also immer mehr Vorschriften, selbst wenn die Bundesregierung darauf Wert legt, dass in der letzten Legislaturperiode
            (nur) 396 neue Bundesgesetze verabschiedet und 95 alte Gesetze abgeschafft und 406 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt
            wurden!
            (Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“, Handelsblatt vom 15.01.2003)
                  (nach Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche[der des Handelsblattes])

            Ein eklatantes Beispiel für die Vielzahl und die Komplexität der Gesetze ist eine Neuerscheinung eines Buches aus dem C.H. Beck
            Verlag, München.
            Es trägt den fast unaussprechlichen Titel „KAGG AuslanlInvestmentG“!
            Dahinter verbirgt sich das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAG`s) und das Auslandsinvestitionsgesetz (AusInvestG).
            Es ist ein Kommentar zu diesen beiden Gesetzen.
            Außerdem wird das „Vierte Finanzmarktförderungsgesetz“ berücksichtigt.
            Dieses Buch ist - sage und schreibe - 1 900 Seiten stark!!!

            Die Bürger und die Wirtschaft werden aber nicht nur durch die Gesetze des Bundes
            reglementiert, sondern auch durch die Gesetze der Bundesländer und die der EU.

     2. Die 16 Bundesländer als Gesetzgeber:
            Es ist nicht gerade leicht, herauszufinden wie viele Gesetze die einzelnen Bundesländer beschlossen haben und die gültig sind!
            Es sind wahrscheinlich in jedem Bundesland noch einmal mehrere hundert Gesetze und noch mal Hunderte von Rechtsvorschriften.
            Wenn man das mit 16 multipliziert, ergibt das eine sehr große Zahl von Regeln!
            Wie viele Vorschriften es genau sind, weiß kein Mensch - nicht einmal ein Professor für Öffentliches Recht!

     3. Die Tarifvertragparteien als Gesetzgeber
            Die Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach den Tarifvereinbarungen.
            Sie sind für sie gesetzesgleich und bindend.
            Damit hat der so genannte „ Arbeitsmarkt“ als einziger Bereich gleich zwei Gesetzgeber das Parlament und die Tarifvertragsparteien.

     4. Die Europäische Union als Gesetzgeber:
            Die Gesetze der EU werden als so genannte Richtlinien beschlossen und die einzelnen Staaten müssen diese erst in nationales
            Recht durch Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzen („ratifizieren“)!
            Manchmal treten dabei erhebliche Zeitverzögerungen von etlichen Jahre auf!
            Das EU-Parlament ist sehr produktiv:
            Man benötigt etwa 30 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
            (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)

            Aus einer anderen Quelle geht hervor dass das gesamte EU-Recht sage und schreibe 97 000 Seiten umfasst!
            (Quelle: EU entschlackt europäisches Recht“, Handelsblatt vom 12.02.2003)

 

2. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt ab.

3. Wir reden dauern von unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum Willkürstaat entwickelt.
      Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
      aber auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
      (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nicht zuwissen“ [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom 04.08.2001 )

4. Immer mehr Tatbestände werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
      (Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 7 Millionen Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 12 Jahren im Durchschnitt zu einem
      Straftäter geworden ist.)

5. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die auch für Bestehendes und
     bestehende Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.

6. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich bewährte Prinzipen des Rechts missachtet und mit
     Füßen getreten.
      Hier für gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen betreffen und die Milliarden Euro bewegen.

7. Ein Verfahren dauert oft sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem Angeklagten die Dauer der schließlich
     verhängten Haftstrafe dagegen milde vorkommt.


8. Die Androhung eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für den Betroffenen oft
     schlimmer, als die dann verhängte Strafe.

9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der Parteien zu einem gerechten Ausgleich bringen soll, entwickelt
     sich wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.

10. Der Staat versucht Rechtssicherheit zu schaffen, in dem er viele Regelungen in Rundschreiben oder Ausführungsvor-
     schriften packt, damit ja kein Gericht (Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht) die Überein-
     stimmung dieser Regelung mit dem Grundgesetz überprüfen kann.
      Beispiel 1:
            Die Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der Stundentafel stehen in Berlin nicht im
             „Neuen Schulgesetz für Berlin“, aber in einem Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
      Beispiel 2:
            Die Einrichtung von Parlamentarischen Staatssekretären steht wahrscheinlich in keinem Gesetz, sonst hätte das
            Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz kippen müssen, weil es gegen die Teilung der staatlichen Gewalten verstößt.
            (Art. 20, Abs. 2, Satz 2 und Abs. 3; GG)
            Was fehlt, ist also eine Festlegung, was durch ein Gesetz geregelt werden muss und was durch (eine Ausführungsvorschrift oder) ein
            Rundschreiben geregelt werden kann.

11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
     gemacht, die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum jemand verstehen kann.
    
(Sie heißen Artikelgesetze.)
      Besonders absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
      weil es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.

12. Wer die Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln schafft, braucht sich nicht darüber
     zu wundern, wenn gerade die freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre Arbeit viel Freiraum benötigen,
     schließlich auswandern.


3. Staatliche Verschuldung (5)
    
1. Keiner verwendet das Wort „Sparen“ so oft wie Politiker, doch die Schulden wachsen immer weiter.
      oder:
     
Alle Politiker reden vom Sparen oder von Einsparungen, aber die öffentlichen Schulden wachsen immer weiter.
      Unter Sparen verstehen Politiker fast immer „Ausgaben, die zwar geplant aber noch nicht finanziert sind, zu streichen“.

2. Wir sind angeblich ein reiches Land, aber die Schulden steigen ständig.
      Allein das Land Berlin hat mit 64 Mrd Euro Schulden mehr Schulden als ganz Russland Auslandschulden hat!

3. Die staatlichen Hauhalte – vornweg der Bundeshaushalt – wird dauernd konsolidiert, aber die staatliche Verschuldung
     steigt trotz der fortwährenden Konsolidierung immer weiter und sogar immer schneller.

4. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, den Politikern sei unsere hohe Verschuldung peinlich, denn sie verstecken
     die finanziellen Verpflichtungen des Staates immer besser; sie verstoßen damit aber gleichzeitig gegen ihren eigenen immer
     wieder erhobenen Anspruch von Klarheit und Wahrheit.

5. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, unsere Politiker seinen sehr kreativ, denn den Politikern fällt immer wieder
      etwas ein, wie sie die Kosten für Auflagen, die sie anderen machen, von anderen bezahlen lassen, ohne dass dies direkt
     über den offiziellen Haushalt fließt.
      Dazu vier Beispiele:
      1. Stromrechnung:
            Die Ökosteuer fließt über den direkten Haushalt in die Rentenkasse. (?)
            Die erhöhten und erzwungenen Abnehmerpreise für erneuerbare Energien werden aber direkt vom Verbraucher bezahlt.
      2. Bankgebühren
            Die Kosten für das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen die Banken direkt bezahlen.
      3. Versicherungen:
            Entsprechendes gibt es bei den Versicherungsunternehmen.
            Das Bundesamt für das Versicherungswesen wird zu 90 % von den privaten Versicherungen bezahlt.
      4. Aktiengesellschaften:
            Die Kosten für die staatliche Prüfung von Bilanzen für jede börsennotierte Aktiengesellschaft müssen diese direkt bezahlen.    
            Zum 1. Juli 2005 wurde eine Bilanzprüfstelle eingerichtet, die alle 1 400 börsennotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen soll.
            Die neue Behörde heißt Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Chef ist Eberhard Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-
            Holding. Vizepräsident wird Axel Berger der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG war.
            Grundlage für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz, das im Dezember 2004 in Kraft trat.
            Die neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
            Diese als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall   wird die BaFin eingeschaltet.
            Die Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden sollen.
            (Quelle: „Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)


4. Reformen (5)
1. Keiner bestreitet die Notwendigkeit von Reformen und tatsächlich haben wir auch jeden Monat eine neue Reform,
     doch verbessern tut sich nichts.

2. Viele beklagen einen Reformstau, obwohl wir etwa jeden Monat eine Reform haben.

3. Wir nennen jede kleine Änderung eine Reform, doch es wird kaum etwas besser.

4. Man kann fast darüber spekulieren, ob mit der häufigen Verwendung des Begriffes „Reform“ der Bürger an Reformen
     gewöhnt werden soll oder er keine Lustmehr auf Reformen haben soll.

5. Bei fast jeder Diskussion über Reformen fällt fast zwangsläufig die Vokabel vom Bürokratieabbau.
     Alle Politiker, die bisher Bürokratie abbauen wollten, haben sich dabei stets verhoben, weil sie nicht beachten oder
     einfach nicht wahrhaben wollen, dass die Bürokratie immer die Folge von Gesetzen ist und deshalb nur sehr begrenzt
     abgebaut werden kann. Merkwürdig ist dabei, dass sie es aber selbst in der Hand haben, die Ursache von Bürokratie zu
     beseitigen, nämlich die meisten Gesetze außer Kraft zu setzen.